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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.08.2003 - 3 U 40/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6159
OLG Köln, 12.08.2003 - 3 U 40/03 (https://dejure.org/2003,6159)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.08.2003 - 3 U 40/03 (https://dejure.org/2003,6159)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. August 2003 - 3 U 40/03 (https://dejure.org/2003,6159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch wegen Verlustes einer Paketsendung bei grenzüberschreitender Beförderung; Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des Postpaketübereinkommens (PPÜ); Haftungsbegrenzung gemäß Art. 26 PPÜ (Postpaketübereinkommen)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1626
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.2003 - X ZR 113/02

    Zur Haftung der Deutsche Post AG bei Verlust/Entwendung eines ins Ausland …

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2003 - 3 U 40/03
    Der BGH hat dies in der Entscheidung vom 28.01.2003 - X ZR 113/02 - (= NJW 2003, 1602 ff.) in Bezug auf den Weltpostvertrag bestätigt und eine unmittelbare Geltung zwischen Post und Postbenutzer aus Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zu den Verträgen vom 14.09.1994 (BGBl. 1998, II, S. 2082) abgeleitet.

    Denn der WPV enthalte keine Regelung, wonach die Haftungsbegrenzung nur einen bestimmten, eng begrenzten Bereich des internationalen Postdienstes erfassen soll, der dem staatlichen Monopol unterliege (BGH, NJW 2003, 1602, 1604).

    Die Regelungen des Weltpostvertrags gälten daher bei grenzüberschreitender Beförderung von der Absendung bis zur Auslieferung des Wertbriefes (BGH, NJW 2003, 1602, 1603).

    Die Frage der Anwendbarkeit der haftungsbegrenzenden Bestimmungen hat der BGH in der Entscheidung vom 28.01.2003 - X ZR 113/02 (NJW 2003, 1602 ff.) - für den Geltungsbereich des Weltpostvertrags bereits entschieden.

  • OLG Köln, 15.10.2002 - 3 U 4/02

    Umfang der Haftung bei internationaler Paketbeförderung

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2003 - 3 U 40/03
    Der Senat ist bereits in seiner Entscheidung vom 15.10.2002 - 3 U 4/02 - davon ausgegangen, dass das Postpaketübereinkommen zwischen Post und Postbenutzer unmittelbar zur Anwendung kommt (Senat, Transportrecht 2003, 159, 160 - nicht rechtskräftig).

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 15.10.2002 - 3 U 4/02 - für die Haftungsbegrenzung des Art. 26 Nr. 3 PPÜ noch daran angeknüpft hat, ob der Schaden im Bereich der Beklagten entstanden ist - dies ist mit dem Landgericht ohnehin zu verneinen -, kommt es hierauf aus den vorstehend genannten Gründen nicht an.

  • BGH, 31.05.1995 - XII ZR 196/94

    Beschwer des Berufungsführers bei für richtig gehaltener Entscheidung; …

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2003 - 3 U 40/03
    Insbesondere muss in ihr erkennbar sein, dass der Berufungskläger an seinem erstinstanzlichen Sachbegehren - hier: der vollen Verurteilung der Beklagten - festhält (BGH NJW-RR 1995, 1154, 1155; BGH, NJW 1992, 698).
  • BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 33/91

    Zulässige Berufung gegen klageabweisendes Urteil trotz fehlenden Antrags

    Auszug aus OLG Köln, 12.08.2003 - 3 U 40/03
    Insbesondere muss in ihr erkennbar sein, dass der Berufungskläger an seinem erstinstanzlichen Sachbegehren - hier: der vollen Verurteilung der Beklagten - festhält (BGH NJW-RR 1995, 1154, 1155; BGH, NJW 1992, 698).
  • OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 38/03

    Sachlicher Geltungsbereich des Postpaketabkommens

    An der Rechtsprechung, dass dies auch für Sendungen gilt, für die der Anwendungsbereich des Postpaketübereinkommens eröffnet ist (Entscheidung vom 12.8.2003, 3 U 40/03) hält der Senat - auch für das PPA 74 - fest.

    Die haftungsrechtlichen Bestimmungen sind auch anwendbar, da nach neuem, aber unstreitigem Vortrag der Beklagten das Paket gemäß der Frachtliste in Sao Paulo angekommen und dort zur weiteren Beförderung behandelt worden ist, wobei es für die Anwendbarkeit insbesondere der haftungsbegrenzenden Bestimmungen nicht darauf ankommt, ob die Beförderung zwischen zwei nationalen Postverwaltungen begonnen hat, sondern es vielmehr genügt, dass der Absender lediglich eine durch den Weltpostvertrag gewährleistete internationale Postdienstleistung in Auftrag gegeben hat (BGH NJW 2003, 1602f., so auch der Senat in seiner Entscheidung - 3 U 40/03 - vom 12.8.2003).

  • OLG Köln, 19.03.2020 - 3 U 79/19
    Der von der Klägerin angedachten Aufsplittung der Beförderung der streitgegenständlichen Paketsendung in eine nationale und eine internationale Teilstrecke verbunden mit einer haftungsrechtlichen Unterscheidung danach, auf welcher dieser Teilstrecken die Postsendung in Verlust geraten oder beschädigt worden ist, hat der Bundesgerichtshof im sachlichen Anwendungsbereich des Weltpostvertrages ebenfalls eine klare Absage erteilt (BGH TranspR 2003, 238; BGH TranspR 2005, 307; BGH TranspR 2006, 468; vgl. auch Senat VersR 2004, 1626; Senat TranspR 2005, 406).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 28.04.2004 - 3 U 40/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12088
OLG Jena, 28.04.2004 - 3 U 40/03 (https://dejure.org/2004,12088)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.04.2004 - 3 U 40/03 (https://dejure.org/2004,12088)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. April 2004 - 3 U 40/03 (https://dejure.org/2004,12088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BGB § 823; ; ThüStrG § 2; ; ThüStrG § 49 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Streupflicht bei innerörtlichen - selbständigen - Gehwegen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung der Streupflicht als Eigentümer eines Grundstücks; Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Unfalls; Räum - und Streupflicht im Winter für die Anlieger; Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; Gewährung von Rentenleistungen wegen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93

    Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß; …

    Auszug aus OLG Jena, 28.04.2004 - 3 U 40/03
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des BGH die erforderliche Kenntnis von der Person des Schädigers i.S.v. § 852 Abs. 1 BGB a.F. auch dann anzunehmen, wenn der Geschädigte diese Kenntnis nur deswegen nicht besitzt, weil er vor einer sich ihm ohne weiteres anbietenden, gleichsam auf der Hand liegenden Erkenntnismöglichkeit, die weder besondere Kosten noch nennenswerte Mühe verursacht, die Augen verschlossen hat (vgl.: BGH, NJW 1994, 3092 ff.; VersR 1987, 820 und VersR 1985, 367 m.w.N.).

    Andererseits steht nicht jede grob fahrlässig verschuldete Unkenntnis der vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis gleich (vgl.: BGH, NJW 1994, 3092 ff.; VersR 1987, 820).

  • BGH, 24.03.1987 - VI ZR 217/86

    Hemmung der Verjährung während Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 28.04.2004 - 3 U 40/03
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des BGH die erforderliche Kenntnis von der Person des Schädigers i.S.v. § 852 Abs. 1 BGB a.F. auch dann anzunehmen, wenn der Geschädigte diese Kenntnis nur deswegen nicht besitzt, weil er vor einer sich ihm ohne weiteres anbietenden, gleichsam auf der Hand liegenden Erkenntnismöglichkeit, die weder besondere Kosten noch nennenswerte Mühe verursacht, die Augen verschlossen hat (vgl.: BGH, NJW 1994, 3092 ff.; VersR 1987, 820 und VersR 1985, 367 m.w.N.).

    Andererseits steht nicht jede grob fahrlässig verschuldete Unkenntnis der vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis gleich (vgl.: BGH, NJW 1994, 3092 ff.; VersR 1987, 820).

  • BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger

    Auszug aus OLG Jena, 28.04.2004 - 3 U 40/03
    Zutreffend ist das Landgericht zunächst davon ausgegangen, dass es bei einem gesetzlichen Forderungsübergang, z.B. nach § 116 SGB X, für die Kenntnis i.S.v. § 852 Abs. 1 BGB a.F. nicht auf die des Geschädigten, sondern auf die des Versicherungsträgers ankommt (vgl.: BGHZ 48, 181 ff., Palandt-Thomas, 60.Aufl., Rdnr. 6 zu § 852 BGB).
  • BGH, 05.02.1985 - VI ZR 61/83

    Verjährungsbeginn bei fehlender Kenntnis von der Person des Schädigers

    Auszug aus OLG Jena, 28.04.2004 - 3 U 40/03
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des BGH die erforderliche Kenntnis von der Person des Schädigers i.S.v. § 852 Abs. 1 BGB a.F. auch dann anzunehmen, wenn der Geschädigte diese Kenntnis nur deswegen nicht besitzt, weil er vor einer sich ihm ohne weiteres anbietenden, gleichsam auf der Hand liegenden Erkenntnismöglichkeit, die weder besondere Kosten noch nennenswerte Mühe verursacht, die Augen verschlossen hat (vgl.: BGH, NJW 1994, 3092 ff.; VersR 1987, 820 und VersR 1985, 367 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.01.2004 - 3 U 40/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9959
OLG Hamburg, 15.01.2004 - 3 U 40/03 (https://dejure.org/2004,9959)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.01.2004 - 3 U 40/03 (https://dejure.org/2004,9959)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 3 U 40/03 (https://dejure.org/2004,9959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 3
    Irreführung der Werbebehauptung "Sorgenfrei ins Internet"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Sorgenfrei ins Internet" wettbewerbswidrig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    "Sorgenfrei ins Internet" kommt niemand

  • beck.de (Leitsatz)

    «Sorgenfrei ins Internet»

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Sorgenfrei ins Internet" wettbewerbswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 333
  • MMR 2005, 119
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.01.2004 - 3 U 40/03
    Sie enthalten keine Angaben i.S. von § 3 UWG (BGH, GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen m.w.N.).

    Da es vorliegend um eine Werbung für Waren bzw. Dienstleistungen des täglichen Bedarfs geht, kann der Senat selbst beurteilen, wie der Werbeslogan von den in Betracht kommenden Verkehrskreisen aufgefasst wird (BGH, GRUR 2002, 182, 184 - Das Beste jeden Morgen).

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 89/00

    Thermal Bad

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.01.2004 - 3 U 40/03
    Für das Verkehrsverständnis ist die Vorstellung eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers maßgebend (BGH, GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe; BGH, WRP 2003, 275 - Thermal Bad).

    Die Verkehrsanschauung orientiert sich grundsätzlich am Wortsinn der Werbeaussage, d.h. am allgemeinen Sprachgebrauch und am allgemeinen Sprachverständnis (BGH, WRP 2003, 275 - Thermal Bad).

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.01.2004 - 3 U 40/03
    Für das Verkehrsverständnis ist die Vorstellung eines situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers maßgebend (BGH, GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe; BGH, WRP 2003, 275 - Thermal Bad).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.01.2004 - 3 U 40/03
    Darauf, ob sich der richtige Sinn herausgehobener Werbeaussagen aus anderen, ihrerseits nicht blickfangmäßig hervortretenden Angaben derselben Werbung bei näherer Befassung mit dieser entnehmen lässt, kommt es dagegen nicht an; denn eine im Sinne des § 3 UWG relevante Irreführung liegt schon dann vor, wenn der Verkehr durch den - den falschen Anschein erweckenden - Blickfang veranlasst wird, sich mit dem Angebot näher zu beschäftigen (BGH, GRUR 2000, 911, 913 f. - Computerwerbung m.w.N.).
  • LG Hamburg, 24.01.2003 - 416 O 138/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 15.01.2004 - 3 U 40/03
    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24.01.2003, Az. 416 O 138/02, dahingehend abzuändern, dass die Klage abgewiesen wird.
  • OLG Hamburg, 06.07.2006 - 3 U 244/05

    Irreführende Werbung: Angebot eines DSL-Internetzugangs mit der Angabe "Gehen Sie …

    Die Verkehrsanschauung orientiert sich grundsätzlich am Wortsinn der Werbeaussage, d.h. am allgemeinen Sprachgebrauch und am allgemeinen Sprachverständnis (BGH, NJW-RR 2003, 260 - Thermal Bad; OLG Hamburg, NJOZ 2005, 3189 - 1&1 DSL PLUS bietet Ihnen mehr als einen zuverlässigen und sicheren Zugang zum Highspeed-Internet!; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 333 - Sorgenfrei ins Internet; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 157 - T-Online: sicher).

    Eine Vielzahl der angesprochenen Verbraucher wird zudem auf der Arbeitsstelle einen PC nutzen und von diesen Gefahren durch entsprechende Sicherheitsanweisungen und -software des Arbeitsgebers Kenntnis erlangt haben (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 333 - Sorgenfrei ins Internet).

    Angesichts der konkreten Sicherheitsgefahren, die eine Internetnutzung für die Datensicherheit des Computernutzers mit sich bringt, ist die Auslobung, dass die Gefahren bei dem beworbenen Internetzugangs aufgrund der Nutzung der Sicherheitssoftware "Norton Internet Security 2005" ganz weitgehend ausgeschlossen seien, geeignet, den Kaufentschluss der angesprochenen Verbraucher zu beeinflussen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 333, 334 -Sorgenfrei ins Internet).

  • OLG Hamburg, 28.04.2005 - 3 U 209/04

    Irreführung durch Werbung mit zuverlässigem und sicherem Internetzugang

    Insoweit ist der vorliegende Fall mit dem vom Senat im Jahr 2002 entschiedenen Fall (GRUR-RR 2003, 157) und dem im Jahre 2004 entschiedenen Fall (3 U 40/03), der die blickfangmäßig herausgestellte Aussage: "Mit T... sorgenfrei ins Internet" zum Gegenstand hatte, nicht zu vergleichen.
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - L 3 U 40/03 -16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,113881
LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - L 3 U 40/03 -16 (https://dejure.org/2006,113881)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.05.2006 - L 3 U 40/03 -16 (https://dejure.org/2006,113881)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - L 3 U 40/03 -16 (https://dejure.org/2006,113881)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 6/04 R

    Berufskrankheit - Arbeitsunfall - Unfall - Lärmschwerhörigkeit - Knalltrauma - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - L 3 U 40/03
    Sie stellen jedoch eine wichtige, nicht aber unbedingt ausreichende Informationsquelle für die Praxis dar (so BSG vom 12. April 2005, Az.: B 2 U 6/04 R).
  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 13/03 R

    Berufskrankheit - Infektionskrankheit - Hepatitis B - Kinderkrankenschwester - …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - L 3 U 40/03
    Die zumindest erforderliche Wahrscheinlichkeit eines solchen ursächlichen Zusammenhangs ist nach der Rechtsprechung des BSG zu der Infektionskrankheit Hepatitis B (vgl. Urteil vom 24. Februar 2004, Aktenzeichen B 2 U 13/03 R) bei der BK Nr. 3101 gegeben, wenn nachgewiesen ist, dass der Versicherte bei der Berufstätigkeit - sei es durch einen Patienten, einen Mitarbeiter oder auf sonstige Weise - einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen ist.
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2005 - 3 U 34/03
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - L 3 U 40/03
    Der Durchseuchungsgrad in der Bevölkerung in der nördlichen Erdhälfte beträgt bis 1 %, in Deutschland 0, 2 bis 0, 4 % (vgl. Urteil des LSG Berlin vom 27. Januar 2005, Aktenzeichen L 3 U 34/03;… Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O. Seite 724).
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