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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 12.01.2007

Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.07.2006 - 3 U 57/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3966
OLG Celle, 05.07.2006 - 3 U 57/06 (https://dejure.org/2006,3966)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.07.2006 - 3 U 57/06 (https://dejure.org/2006,3966)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - 3 U 57/06 (https://dejure.org/2006,3966)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltshaftung: Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für Vertragsverletzungen aus einem Treuhandvertrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 BGB; § 278 BGB; § 280 BGB; § 128 HGB
    Haftung eines Mitglieds einer Scheinsozietät für Vertragsverletzungen aus einem Treuhandvertrag; Haftung von Sozien einer Rechtsanwaltssozietät ; Zuordnung einer Treuhandtätigkeit zur typischen Berufstätigkeit eines Rechtsanwalts; Zurechnung vertraglicher ...

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § 675; ; HGB § 128

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 31; BGB § 675; HGB § 128
    Das Mitglied einer Scheinsozietät haftet nicht für Vertragsverletzungen aus einem Treuhandvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Haftung eines Mitglieds einer Scheinsozietät für Vertragsverletzungen aus einem Treuhandvertrag; Haftung von Sozien einer Rechtsanwaltssozietät ; Zuordnung einer Treuhandtätigkeit zur typischen Berufstätigkeit eines Rechtsanwalts; Zurechnung vertraglicher ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung: Anwaltstypische Tätigkeit bei Treuhandauftrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3431
  • MDR 2007, 60
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.07.1999 - IX ZR 338/97

    Vertragliche Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Veruntreuung von …

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2006 - 3 U 57/06
    aa) Zwar schließt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs derjenige, der einen einer Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwalt beauftragt, im Zweifel mit allen der Sozietät angehörenden Rechtsanwälten einen Anwaltsvertrag ab (BGH, Urteil vom 6. Juli 1971, VI ZR 94/69 - u. a. abgedruckt in NJW 1971, 1801; BGH, Urteil vom 8. Juli 1999, IX ZR 338/97 m. w. N. - u. a. abgedruckt in NJW 1999, 3040).

    Denn die Beklagte zu 3 hat durch die Verwendung gemeinsamer Briefbögen und den Internetauftritt, woraus sich kein Hinweis auf ein Angestelltenverhältnis der Beklagten zu 2 ergab, zumindest nach außen hin den Anschein einer Sozietät erweckt und muss sich daher nach den Grundsätzen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht an dem von ihr gesetzten Rechtsschein einer Sozietät grundsätzlich festhalten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1999, IX ZR 338/97, a. a. O., m. w. N.).

    Erhält der Anwalt daher lediglich den Treuhandauftrag, ohne gleichzeitig rechtsberatende oder - vertretende Tätigkeiten zu übernehmen, liegt dagegen keine typische Anwaltstätigkeit vor, weil es an der für die Anwaltstätigkeit typischen Rechtsbeistandspflicht fehlt (s. BGH, Urteil vom 8. Juli 1999, IX ZR 338/97, a. a. O.; vgl. hierzu auch § 1 Abs. 2 RVG, wonach Treuhänder ausdrücklich nicht nach RVG vergütet werden).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2006 - 3 U 57/06
    Die Haftung von Gesellschaftern einer BGB-Gesellschaft - und somit grundsätzlich auch die Haftung von Sozien einer Rechtsanwaltssozietät - wird nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Rechtsfähigkeit einer BGB-Gesellschaft nunmehr als akzessorisch zur Haftung der Gesellschaft angesehen (s. BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, II ZR 331/00 - u. a. abgedruckt in WM 2001, 408).

    Infolge dessen kann auch eine - zur Haftung der Sozietät akzessorische - Haftung des einzelnen Sozius nach § 128 HGB analog eintreten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2001, II ZR 331/00, a. a. O.).

  • BGH, 24.02.2003 - II ZR 385/99

    Eintrittspflicht der BGB -Gesellschaft für Verhalten ihrer Gesellschafter; …

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2006 - 3 U 57/06
    Zwar kommt eine Haftung der Sozietät gemäß § 31 BGB analog grundsätzlich auch für deliktisches, d. h. außervertragliches Handeln eines Sozius in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2003, II ZR 385/99 - u. a. abgedruckt in NJW 2003, 1445;… Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Auflage, VII., Rn. 28).
  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2006 - 3 U 57/06
    Hier hat die Beklagte zu 2 durch die Übernahme des Treuhandauftrages zwar eine Tätigkeit übernommen, die - auch wenn sie nicht als anwaltstypisch angesehen werden kann (s. o. 1.) - grundsätzlich in sachlichem Zusammenhang mit ihrem Aufgabenkreis als (Schein)Sozia einer Rechtsanwaltskanzlei stand (vgl. BGHZ 49, 19; 98, 148).
  • BGH, 13.07.1977 - VIII ZR 243/75

    Voraussetzungen der Haftung kraft Anscheinsvollmacht

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2006 - 3 U 57/06
    Denn in Ausführung der Verrichtung handelt nur derjenige, dessen Verhalten nicht aus dem Kreis oder allgemeinen Rahmen der ihm anvertrauten Aufgaben herausfällt (vgl. BGH WM 77, 1169).
  • BGH, 08.07.1986 - VI ZR 47/85

    Haftung einer juristischen Person für unerlaubte Handlungen eines …

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2006 - 3 U 57/06
    Hier hat die Beklagte zu 2 durch die Übernahme des Treuhandauftrages zwar eine Tätigkeit übernommen, die - auch wenn sie nicht als anwaltstypisch angesehen werden kann (s. o. 1.) - grundsätzlich in sachlichem Zusammenhang mit ihrem Aufgabenkreis als (Schein)Sozia einer Rechtsanwaltskanzlei stand (vgl. BGHZ 49, 19; 98, 148).
  • BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69

    Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2006 - 3 U 57/06
    aa) Zwar schließt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs derjenige, der einen einer Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwalt beauftragt, im Zweifel mit allen der Sozietät angehörenden Rechtsanwälten einen Anwaltsvertrag ab (BGH, Urteil vom 6. Juli 1971, VI ZR 94/69 - u. a. abgedruckt in NJW 1971, 1801; BGH, Urteil vom 8. Juli 1999, IX ZR 338/97 m. w. N. - u. a. abgedruckt in NJW 1999, 3040).
  • BGH, 10.03.1988 - III ZR 195/86

    Abbuchung von Anwaltskosten von einem Treuhandkonto - Abredewidrige Umbuchung vom …

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2006 - 3 U 57/06
    Wird ein Anwalt einer Sozietät daher mit einer Tätigkeit betraut, die an sich außerhalb der eigentlichen Aufgaben des Anwalts liegt, so liegt die Annahme eines Einzelmandats nahe (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1988, III ZR 195/86 - u. a. abgedruckt in NJW-RR 1988, 1299).
  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 218/05

    Haftung einer Anwaltssozietät für Handeln eines Scheinsozius

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte (OLG Celle NJW 2006, 3431, 3433) und im Schrifttum wird dies bejaht (…Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, aaO Rn. 1952;… Terbille in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts 7. Aufl. Rn. 139;… Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht 2. Aufl. Rn. 378;… vgl. auch Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung 4. Aufl. Kap. VII Rn. 28).

    Dass insoweit Anknüpfungspunkte für eine Anwendung der Grundsätze über die Anscheins- oder Duldungsvollmacht fehlen (so OLG Celle NJW 2006, 3431, 3433), hat im Rahmen des § 31 BGB keine Bedeutung.

  • BGH, 16.04.2008 - VIII ZR 230/07

    Keine Haftung eines angestellten Anwalts nach den Grundsätzen der Scheinsozietät …

    Eine anwaltstypische Tätigkeit liegt jedoch dann nicht vor, wenn keine rechtsberatende oder rechtsvertretende Tätigkeit damit verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1999 - IX ZR 338/97, NJW 1999, 3040, unter I 3 b aa; OLG Celle, NJW 2006, 3431, 3433;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 164 Rdnr. 6).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2020 - 7 Sa 169/19

    Verjährung Urlaubsabgeltungsanspruch - anspruchsfeindliche Rechtsprechung - …

    Eine anwaltstypische Tätigkeit liegt jedoch dann nicht vor, wenn keine rechtsberatende oder -vertretende Tätigkeit damit verbunden ist (…BGH 16. April 2008 - VIII ZR 230/07 - Rn. 10 mwN. für den Kauf einer PC-Anlage und deren Reparatur; OLG Celle 5. Juli 2006 - 3 U 57/06 - unter II. 1.b für einen Treuhandvertrag, mit dem keine rechtsberatenden Tätigkeiten verbunden sind bzw. bei dem diese derartig in den Hintergrund treten, dass ihnen keine eigenständige Bedeutung zukommt).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.01.2007 - 3 U 57/06 Bsch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14671
OLG Köln, 12.01.2007 - 3 U 57/06 Bsch (https://dejure.org/2007,14671)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.2007 - 3 U 57/06 Bsch (https://dejure.org/2007,14671)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 3 U 57/06 Bsch (https://dejure.org/2007,14671)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • rechtsportal.de

    BinSchG § 63 (a.F.); HGB § 407
    Transportrecht - Mehrmengenfracht bei En-bloc-Vereinbarung infolge unsicheren Wasserstandes

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Transportvergütung aufgrund eines Frachtvertrages; Erfüllung der Zahlungspflichten aus einem Frachtvertrag; Vereinbarung eines Pauschalfestpreises im Rahmen einer "en-bloc-Fracht" in einem Frachtvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.05.1984 - VIII ZR 38/83

    Geltung eines ausländischen Handelsbrauchs für ein zwischen deutschen Kaufleuten …

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2007 - 3 U 57/06
    Soweit die Klägerin unter Beweisantritt darauf hingewiesen hat, ein entsprechendes Verständnis der Vereinbarung einer "en-bloc-Fracht" sei in der Binnenschifffahrt nicht üblich, ist dies angesichts der vorrangigen, auf der Grundlage der Angaben des Zeugen L. festgestellten Individualvereinbarung unerheblich (vgl. BGH WM 1984, 1000 ff.).
  • AG Duisburg-Ruhrort, 06.02.2006 - 5 C 13/05
    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2007 - 3 U 57/06
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 06.02.2006 (5 C 13/05) wird zurückgewiesen.
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