Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 07.06.2023 - 3 U 677/23 (Hinweisbeschluss) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 651v Abs. 1 S. 1
Eigenständige Informationspflichten des Reisevermittlers nur bis zur Auswahlentscheidung - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Haftung für unterbliebene Information über Einreisemodalitäten beim Reisevertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kreuzfahrt verpasst, weil die Einreisebestimmungen nicht erfüllt wurden
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zur Karibikkreuzfahrt nicht zugelassen - Reisebüro hatte nicht auf das notwendige Einreiseformular hingewiesen: Wer haftet für den Fehler?
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 08.03.2023 - 43 O 794/22
- OLG Nürnberg, 07.06.2023 - 3 U 677/23 (Hinweisbeschluss)
Papierfundstellen
- NJW 2023, 2952
- NJW-RR 2023, 1159
- MDR 2023, 1165
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04
Keine Haftung des Reisebüros wegen unterlassener Information über den Passzwang …
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.06.2023 - 3 U 677/23
Pflichten zur Beratung, die sich auf die zu buchende Reise selbst und die Durchführung der Reise beziehen, trafen dagegen allein den Reiseveranstalter, mag dabei Auch das Reisebüro als Erfüllungsgehilfe für die Erfüllung der vorvertraglichen oder vertraglichen Pflichten tätig werden (siehe nur BGH, Urteil vom 25. April 2006, X ZR 189/04, NJW 2006, 2321, Rn. 10;… MüKoBGB/Tonner, 9. Aufl. 2023, BGB § 651v Rn. 6, 13).Das vorherige Anmelden und Generieren eines QR-Codes stellt eine rein organisatorische Maßnahme dar, die an sich ohne erhebliche Schwierigkeiten bewerkstelligt werden kann und daher für den Kunden bei seiner Auswahlentscheidung, zu der der Reisevermittler dem Kunden verhelfen soll, regelmäßig keine Bedeutung besitzt (vgl. die Überlegungen in BGH, Urteil vom 25. April 2006, X ZR 189/04, NJW 2006, 2321, Rn. 15).
Rn. 18 Für den Reisenden ergibt sich aus dieser Aufteilung und der damit verbundenen Ablehnung einer Haftung des Reisebüros keine relevante Schutzlücke (vgl. bereits BGH, Urteil vom 25. April 2006, X ZR 189/04, NJW 2006, 2321, Rn. 11), weil er Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter besitzt und er weder die Informationen in doppelter Ausführung braucht noch für den Fall einer unterlassenen oder unrichtigen Information einen zweiten Haftungsgegner benötigt.
Rn. 19 c) Dementsprechend kann auch keine Eigenhaftung der Beklagten als Vertreterin (§ 311 Abs. 3 i.V.m. §§ 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB) angenommen werden (vgl. wiederum BGH, Urteil vom 25. April 2006, X ZR 189/04, NJW 2006, 2321, Rn. 12).
- LG Regensburg, 08.03.2023 - 43 O 794/22
Reiseveranstalter, Reisevermittler, Vertragliche Informationspflichten, …
Auszug aus OLG Nürnberg, 07.06.2023 - 3 U 677/23
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 8. März 2023, Az. 43 O 794/22, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG Frankfurt, 30.01.2025 - 6 U 154/24
Reisevermittlungsportal muss über Notwendigkeit von Transitvisum informieren
Aus diesem Grund steht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Belehrung über die Erforderlichkeit eines Reisepasses nicht zu der vom Reisebüro geschuldeten Auswahlberatung gehöre, weil sie für diese ohne Bedeutung sei und erst erforderlich werde, wenn der Kunde sich für eine bestimmte Reise entschieden habe (vgl. BGH, Urteil v. 25.04.2006 - X ZR 198/04 -, juris; ebenso OLG Nürnberg, Beschluss v. 07.06.2023 - 3 U 677/23 -, juris), der Wertung des Senats im hiesigen Fall nicht entgegen. - OLG Frankfurt, 30.01.2025 - 6 U 152/24
Reisevermittlungsportal muss über Notwendigkeit von Transitvisum informieren
Aus diesem Grund steht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Belehrung über die Erforderlichkeit eines Reisepasses nicht zu der vom Reisebüro geschuldeten Auswahlberatung gehöre, weil sie für diese ohne Bedeutung sei und erst erforderlich werde, wenn der Kunde sich für eine bestimmte Reise entschieden habe (vgl. BGH, Urteil v. 25.04.2006 - X ZR 198/04 -, juris; ebenso OLG Nürnberg, Beschluss v. 07.06.2023 - 3 U 677/23 -, juris), der Wertung des Senats im hiesigen Fall nicht entgegen.
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