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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 09.12.2013

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36373
OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13 (https://dejure.org/2013,36373)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.11.2013 - 3 U 751/13 (https://dejure.org/2013,36373)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. November 2013 - 3 U 751/13 (https://dejure.org/2013,36373)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 434 BGB, § 437 Abs 1 Nr 2 BGB, § 437 Abs 1 Nr 3 BGB, § 286 ZPO
    Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung; Bewertung der Annahmen des Kfz-Sachverständigen zur Laufleistung des Pkw als rein spekulativ

  • IWW
  • autorechtonline.de

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - Rücktritt bei fehlgeschlagener Nachbesserung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen des Rücktritts vom Pkw-Kaufvertrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vergammeltes Fahrzeuginneres = höhere Laufleistung?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Versifftes Fahrzeuginneres als Beweis höherer Laufleistung?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aus dem Zustand des Innenraums eines Fahrzeugs kann nicht ohne weiteres auf höhere Laufleistung geschlossen werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aus dem Zustand des Innenraums eines Fahrzeugs kann nicht ohne weiteres auf höhere Laufleistung geschlossen werden

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Kein spekulativer Rückschluss vom Fahrzeugzustand auf die Laufleistung - Sachverständiger führte lediglich Zustand des Innenraums an

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09

    Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung von Mängeln eines Pkw

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13
    Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29. April 2010, 2 U 1120/09, NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).

    Eine Frist zur Nachbesserung war auch nicht entbehrlich.Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921)..

  • OLG Koblenz, 29.04.2010 - 2 U 1120/09

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln des verkauften Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13
    Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29. April 2010, 2 U 1120/09, NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).

    Eine Frist zur Nachbesserung war auch nicht entbehrlich.Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921)..

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13
    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Beklagte zu 2) dem Kläger die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2006 - VIII ZR 43/05 - NJW 2008, 214; Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2009, 316).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich …

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13
    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Beklagte zu 2) dem Kläger die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2006 - VIII ZR 43/05 - NJW 2008, 214; Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2009, 316).
  • BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

    Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.11.2013 - 3 U 751/13
    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Beklagte zu 2) dem Kläger die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2006 - VIII ZR 43/05 - NJW 2008, 214; Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2009, 316).
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   OLG Koblenz, 09.12.2013 - 3 U 751/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36371
OLG Koblenz, 09.12.2013 - 3 U 751/13 (https://dejure.org/2013,36371)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.12.2013 - 3 U 751/13 (https://dejure.org/2013,36371)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - 3 U 751/13 (https://dejure.org/2013,36371)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 434 BGB, § 437 Abs 1 Nr 2 BGB, § 437 Abs 1 Nr 3 BGB, § 286 ZPO
    Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag: Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung; Bewertung der Annahmen des Kfz-Sachverständigen zur Laufleistung des Pkw als rein spekulativ

  • rabüro.de

    Zum Rücktritt vom Kaufvertrag wegen fehlgeschlagener Nachbesserung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 522; BGB § 434; BGB § 437 Abs. 1 Nr. 2 und 3
    Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nachbesserung wegen fehlgeschlagener Nachbesserungsversuche

  • ibr-online

    Voraussetzungen des Rücktritts vom Pkw-Kaufvertrag!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nachbesserung wegen fehlgeschlagener Nachbesserungsversuche; Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der Laufleistung eines Gebrauchtfahrzeugs

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09

    Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung von Mängeln eines Pkw

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2013 - 3 U 751/13
    Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).*).

    Für den Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nur entbehrlich, wenn mindestens zwei fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche vorgelegen haben und zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel noch bestanden hat (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 29.04.2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 f. = ZGS 2010, 378 ff. = MDR 2010, 921).

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2013 - 3 U 751/13
    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Beklagte zu 2) dem Kläger die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2006 - VIII ZR 43/05 - NJW 2008, 214; Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2009, 316).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich …

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2013 - 3 U 751/13
    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Beklagte zu 2) dem Kläger die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2006 - VIII ZR 43/05 - NJW 2008, 214; Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2009, 316).
  • BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

    Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2013 - 3 U 751/13
    Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Beklagte zu 2) dem Kläger die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2006 - VIII ZR 43/05 - NJW 2008, 214; Urteil vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06 - NJW 2009, 316).
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