Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 3 U 79/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 535, 536, 566
Keine Verpflichtung zur Stromversorgung durch Vermieter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Stromversorgung: Gebrauchsgewährpflichten des Vermieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 17.03.2006 - 8 O 413/05
- OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 3 U 79/06
- OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 3 U 79/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.06.1993 - XII ZR 161/91
Stromversorgung gewerblicher Räume
Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 3 U 79/06
Ohne eine besondere Einigung darf ein Vermieter den Mieter nicht mit Strom versorgen und braucht es auch nicht; seine Gebrauchsgewährpflicht beschränkt sich insoweit vielmehr grundsätzlich darauf, dem Mieter den Zugang an das allgemeine Versorgungsnetz zu eröffnen (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1993 - XII ZR 161/91 = NJW-RR 1993, 1159 m.w.N.).Ohne eine besondere Einigung darf ein Vermieter den Mieter nicht mit Strom versorgen und braucht es auch nicht; seine Gebrauchsgewährpflicht beschränkt sich insoweit vielmehr grundsätzlich darauf, dem Mieter den Zugang an das allgemeine Versorgungsnetz zu eröffnen (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1993 - XII ZR 161/91 = NJW-RR 1993, 1159 m.w.N.).
- AG Hanau, 25.06.2014 - 37 C 285/13
Vermieter schuldet Wärmeversorgung aufgrund des Mietvertrages
Denn hier - und nur hier - genügt der Vermieter seiner Versorgungspflicht aus § 535 BGB durch Zurverfügungstellung der Möglichkeiten des Eigenbezugs (BGH, Urteil vom 30.06.1993 - XII ZR 161/91, OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2006 - 3 U 79/06; LG Saarbrücken, Urteil vom 19.12.1997 - 13 BS 244/97 - Juris;… Eisenschmid in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl. 2013, § 535 Rdn. 540 f.).
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Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 3 U 79/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Arbeitsunfall - Schultersteife - "frozen shoulder" - fehlender Körpererstschaden - fehlende haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Anerkennung eines Verkehrsunfalls auf dem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit (so genannter Wegeunfall); Anerkennung einer Schultersteife als Arbeitsunfall; Notwendigkeit des Vorliegens einer ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 24.02.2006 - S 69 U 253/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 3 U 79/06
- BSG, 24.11.2009 - B 2 U 228/09 B
- BSG, 24.11.2009 - B 2 U 6/09 S
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 3 U 79/06
Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/07 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichsversicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f;… stRspr vgl. u. a. Urteile des BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 sowie vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).
Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).
Außerdem sind, soweit sie vorliegen und einschlägig sind, die jeweiligen Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zu berücksichtigen sowie andere aktuelle Veröffentlichungen (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).
Rn. 65 Gibt es keinen aktuellen allgemeinen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu einer bestimmten Fragestellung, kann in Abwägung der verschiedenen Auffassungen einer nicht nur vereinzelt vertretenen Auffassung gefolgt werden (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.;… BSG SozR Nr. 33 zu § 128 SGG).
Die Ursachenbeurteilung im Einzelfall hat "anhand" des konkreten individuellen Versicherten unter Berücksichtigung seiner Krankheiten und Vorschäden zu erfolgen, aber auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - a. a. O.).
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 3 U 79/06
Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (grundlegend: Reichsversicherungsamt, AN 1912, S 930 f; übernommen vom BSG in BSGE 1, 72, 76; BSGE 1, 150, 156 f; stRspr vgl. u. a. Urteile des BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 …sowie vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, a. a. O.).Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (…vgl. BSG in SozR 2200 § 589 Nr. 10;… BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 75; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (…BSG in SozR 2200 § 589 Nr. 10; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - a. a. O.).
- BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R
Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel, …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 3 U 79/06
Rn. 75 Das Fragerecht der Klägerin nach §§ 116, 118 SGG, §§ 402, 397 ZPO ist Ausfluss des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. u. a. Urteil des BSG vom 12. April 2000 - B 9 VS 2/99 R -, in SozR 3-1750 § 411 Nr. 1).Die gestellten Fragen müssen gemäß § 116 Satz 2 SGG objektiv sachdienlich sein (vgl. u. a. Urteil des BSG vom 12. April 2000, a. a. O.;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., Randnr. 12f zu § 118).
- BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R
Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 3 U 79/06
Es gibt im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexem Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (…vgl. BSG in SozR Nr. 62 zu § 542 a. F. RVO; Urteil vom 07. September 2004 - B 2 U 34/03 R - und vom 02. April 2009 -, jeweils in Juris). - BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R
Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 3 U 79/06
Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG vom 04. September 2007, - B 2 U 28/06 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 m. w. N.). - BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 3 U 79/06
Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, in Juris m. w. N.). - BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R
Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 3 U 79/06
Ergänzend kann der Schutzzweck der Norm heranzuziehen sein (…vgl. BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 4; BSG in SozR 4-2200 § 589 Nr. 1). - BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 3 U 79/06
Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (vgl. Urteil des BSG vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/07 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17). - BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 3 U 79/06
Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG vom 04. September 2007, - B 2 U 28/06 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 m. w. N.). - BSG, 31.07.1985 - 2 RU 74/84
Unfälle aus innerer Ursache - Unfallversicherungsschutz
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 3 U 79/06
Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (…vgl. BSG in SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 75;… Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15). - BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge - …
- BSG, 17.12.1997 - 9 RVi 1/95
Prüfung der Richtigkeit der herrschenden medizinischen Lehrmeinung im …
- BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54
Versorgungsanspruch wegen
- BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54
Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels - …
- LSG Schleswig-Holstein, 09.08.2021 - L 8 U 71/18
Voraussetzungen der Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) …
Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (dazu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2009 - L 3 U 79/06, Rn. 61 mit zahlreichen Hinweisen auf die dementsprechende Rechtsprechung des BSG). - LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2021 - L 8 U 6/18
Anforderungen an die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Kausalität zur …
Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (dazu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2009 - L 3 U 79/06, Rn. 61 mit zahlreichen Hinweisen auf die dem entsprechende Rechtsprechung des BSG). - LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2024 - L 8 U 23/20
Voraussetzungen der Anerkennung von Gesundheitsstörungen als Folgen eines …
Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (dazu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2009 - L 3 U 79/06, juris Rn. 61 mit zahlreichen Hinweisen auf die dem entsprechende Rechtsprechung des BSG). - BSG, 24.11.2009 - B 2 U 6/09 S 1 Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat in dem dort anhängig gewesenen Verfahren L 3 U 79/06 durch Beschluss vom 6.8.2009 festgestellt, dass die Kosten der Begutachtung nach § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch den Sachverständigen Dr. K. L. endgültig von der Klägerin zu tragen sind, weil das Gutachten des Sachverständigen vom 10.10.2007 zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts nicht wesentlich beigetragen hat.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 3 U 79/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ibr-online
Stromversorgung: Gebrauchsgewährpflichten des Vermieters
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pflicht des Vermieters, den Mieter mit Strom zu versorgen? (IMR 2007, 216)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 17.03.2006 - 8 O 413/05
- OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 3 U 79/06
- OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 3 U 79/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.06.1993 - XII ZR 161/91
Stromversorgung gewerblicher Räume
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 3 U 79/06
Ohne eine besondere Einigung darf ein Vermieter den Mieter nicht mit Strom versorgen und braucht es auch nicht; seine Gebrauchsgewährpflicht beschränkt sich insoweit vielmehr grundsätzlich darauf, dem Mieter den Zugang an das allgemeine Versorgungsnetz zu eröffnen (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1993 - XII ZR 161/91 = NJW-RR 1993, 1159 m.w.N.).
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