Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 17.02.2025 - 3 W 53/25 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 68 Abs 1 S 1 GKG, § 3 ZPO, § 6 ZPO
Streitwert für Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung - IWW
§ 68 Abs 1 S 1 GKG, § 3 ZPO, § 6 ZPO
Streitwert, Auflassung Eigentumswohnung - meinmietrecht.de
Streitwert für Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung
- RA Kotz
Streitwert einer Klage auf Auflassung?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nur geringe Restforderung streitig: Streitwert einer Klage auf Auflassung?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nur geringe Restforderung streitig: Streitwert einer Klage auf Auflassung? (IBR 2025, 216)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 27.01.2025 - 8 O 176/24
- LG Koblenz, 06.02.2025 - 8 O 176/24
- OLG Koblenz, 17.02.2025 - 3 W 53/25
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 510
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- OLG Karlsruhe, 17.01.2022 - 8 W 38/21
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Höhe des Streitwerts im Falle einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2025 - 3 W 53/25
Für die Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung ist in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis geringe Restforderung streitig ist nicht gemäß § 6 ZPO auf den Wert der Wohnung oder deren Kaufpreis abzustellen, sondern gemäß § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung (ebenso OLG Celle…, Beschluss vom 20. April 2023 - 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 8 W 38/21, juris, Rn. 4; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 3 W 5/19, ZMR 2019, 465, Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30. Mai 2014 - I-22 U 139/13, BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm;… Beschluss vom 30. Januar 2013 - 12 W 37/12, juris, Rn. 4;… andere Auffassung Münchener Kommentar/Wöstmann, ZPO, 7. Auflage 2025, § 3, Rn. 37 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 20. September 2004 - 19 U 214/02, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 2004 - 22 W 49/04, juris; OLG München vom 10. März 1997 - 28 W 2542/96, in NJW-RR 1998, 142;… vgl. zum Meinungsstand insgesamt Zöller-Herget, ZPO, 35. Auflage, § 3, Rn. 16.22 "Auflassung").Rn. 11 b) Nach anderer Auffassung ist zumindest in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen (OLG Celle…, Beschluss vom 20.04.2023, 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11.07.2017, 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.2022, 8 W 38/21, juris, Rn. 4;… OLG Stuttgart ZMR 2019, 465, Rn. 4;… OLG Düsseldorf BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm;… Beschluss vom 30.01.2013, 12 W 37/12, juris, Rn. 4).
Denn der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden und es ist mit der Bedeutung des Justizgewährungsanspruchs nicht vereinbar, wenn einer Partei dabei Kosten entstehen, die außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert des Verfahrensgegenstandes stehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.2022, 8 W 38/21, juris, Rn. 5).
- OLG Köln, 20.09.2004 - 19 U 214/02
Streitwert einer Auflassungsklage
Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2025 - 3 W 53/25
Für die Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung ist in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis geringe Restforderung streitig ist nicht gemäß § 6 ZPO auf den Wert der Wohnung oder deren Kaufpreis abzustellen, sondern gemäß § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung (ebenso OLG Celle…, Beschluss vom 20. April 2023 - 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 8 W 38/21, juris, Rn. 4; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 3 W 5/19, ZMR 2019, 465, Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30. Mai 2014 - I-22 U 139/13, BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm;… Beschluss vom 30. Januar 2013 - 12 W 37/12, juris, Rn. 4;… andere Auffassung Münchener Kommentar/Wöstmann, ZPO, 7. Auflage 2025, § 3, Rn. 37 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 20. September 2004 - 19 U 214/02, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 2004 - 22 W 49/04, juris; OLG München vom 10. März 1997 - 28 W 2542/96, in NJW-RR 1998, 142;… vgl. zum Meinungsstand insgesamt Zöller-Herget, ZPO, 35. Auflage, § 3, Rn. 16.22 "Auflassung").Rn. 9 a) Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass sich der Gegenstandswert bei Klagen auf Erteilung der Auflassung auch dann nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 6 ZPO bestimmt, wenn die Auflassung allein wegen eines verhältnismäßig geringfügigen Gegenanspruchs verweigert wird (…vgl. Münchener Kommentar/Wöstmann, ZPO, 7. Auflage 2025, § 3, Rn. 37 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2004, 19 U 214/02, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.2004, 22 W 49/04, juris;… OLG München vom 10.03.1997 - 28 W 2542/96 - in NJW-RR 1998, 142 und zum Meinungsstand insgesamt Zöller-Herget, ZPO, 35. Auflage, § 3, Rn. 16.22 "Auflassung").
- OLG Hamm, 30.01.2013 - 12 W 37/12
Streitwert einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks
Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2025 - 3 W 53/25
Für die Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung ist in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis geringe Restforderung streitig ist nicht gemäß § 6 ZPO auf den Wert der Wohnung oder deren Kaufpreis abzustellen, sondern gemäß § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung (ebenso OLG Celle…, Beschluss vom 20. April 2023 - 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 8 W 38/21, juris, Rn. 4; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 3 W 5/19, ZMR 2019, 465, Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30. Mai 2014 - I-22 U 139/13, BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm; Beschluss vom 30. Januar 2013 - 12 W 37/12, juris, Rn. 4;… andere Auffassung Münchener Kommentar/Wöstmann, ZPO, 7. Auflage 2025, § 3, Rn. 37 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 20. September 2004 - 19 U 214/02, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 2004 - 22 W 49/04, juris; OLG München vom 10. März 1997 - 28 W 2542/96, in NJW-RR 1998, 142;… vgl. zum Meinungsstand insgesamt Zöller-Herget, ZPO, 35. Auflage, § 3, Rn. 16.22 "Auflassung").Rn. 11 b) Nach anderer Auffassung ist zumindest in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen (OLG Celle…, Beschluss vom 20.04.2023, 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11.07.2017, 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17.01.2022, 8 W 38/21, juris, Rn. 4;… OLG Stuttgart ZMR 2019, 465, Rn. 4;… OLG Düsseldorf BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm; Beschluss vom 30.01.2013, 12 W 37/12, juris, Rn. 4).
- OLG Celle, 20.04.2023 - 5 W 15/23
Streitwert; Verweigerung Auflassung; geringfügige Gegenforderung; …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2025 - 3 W 53/25
Für die Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung ist in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis geringe Restforderung streitig ist nicht gemäß § 6 ZPO auf den Wert der Wohnung oder deren Kaufpreis abzustellen, sondern gemäß § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 20. April 2023 - 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 8 W 38/21, juris, Rn. 4; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 3 W 5/19, ZMR 2019, 465, Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30. Mai 2014 - I-22 U 139/13, BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm;… Beschluss vom 30. Januar 2013 - 12 W 37/12, juris, Rn. 4;… andere Auffassung Münchener Kommentar/Wöstmann, ZPO, 7. Auflage 2025, § 3, Rn. 37 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 20. September 2004 - 19 U 214/02, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 2004 - 22 W 49/04, juris; OLG München vom 10. März 1997 - 28 W 2542/96, in NJW-RR 1998, 142;… vgl. zum Meinungsstand insgesamt Zöller-Herget, ZPO, 35. Auflage, § 3, Rn. 16.22 "Auflassung").Rn. 11 b) Nach anderer Auffassung ist zumindest in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen (OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2023, 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11.07.2017, 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17.01.2022, 8 W 38/21, juris, Rn. 4;… OLG Stuttgart ZMR 2019, 465, Rn. 4;… OLG Düsseldorf BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm;… Beschluss vom 30.01.2013, 12 W 37/12, juris, Rn. 4).
- OLG München, 10.03.1997 - 28 W 2542/96
Streitwert der Auflassungsklage
Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2025 - 3 W 53/25
Für die Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung ist in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis geringe Restforderung streitig ist nicht gemäß § 6 ZPO auf den Wert der Wohnung oder deren Kaufpreis abzustellen, sondern gemäß § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung (ebenso OLG Celle…, Beschluss vom 20. April 2023 - 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 8 W 38/21, juris, Rn. 4; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 3 W 5/19, ZMR 2019, 465, Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30. Mai 2014 - I-22 U 139/13, BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm;… Beschluss vom 30. Januar 2013 - 12 W 37/12, juris, Rn. 4;… andere Auffassung Münchener Kommentar/Wöstmann, ZPO, 7. Auflage 2025, § 3, Rn. 37 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 20. September 2004 - 19 U 214/02, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 2004 - 22 W 49/04, juris; OLG München vom 10. März 1997 - 28 W 2542/96, in NJW-RR 1998, 142;… vgl. zum Meinungsstand insgesamt Zöller-Herget, ZPO, 35. Auflage, § 3, Rn. 16.22 "Auflassung").Rn. 9 a) Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass sich der Gegenstandswert bei Klagen auf Erteilung der Auflassung auch dann nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 6 ZPO bestimmt, wenn die Auflassung allein wegen eines verhältnismäßig geringfügigen Gegenanspruchs verweigert wird (…vgl. Münchener Kommentar/Wöstmann, ZPO, 7. Auflage 2025, § 3, Rn. 37 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2004, 19 U 214/02, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.2004, 22 W 49/04, juris; OLG München vom 10.03.1997 - 28 W 2542/96 - in NJW-RR 1998, 142 und zum Meinungsstand insgesamt Zöller-Herget, ZPO, 35. Auflage, § 3, Rn. 16.22 "Auflassung").
- OLG Zweibrücken, 11.07.2017 - 6 W 56/17
Streitwert einer Auflassungsklage: Verweigerung der Auflassung wegen einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2025 - 3 W 53/25
Für die Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung ist in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis geringe Restforderung streitig ist nicht gemäß § 6 ZPO auf den Wert der Wohnung oder deren Kaufpreis abzustellen, sondern gemäß § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung (ebenso OLG Celle…, Beschluss vom 20. April 2023 - 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 8 W 38/21, juris, Rn. 4; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 3 W 5/19, ZMR 2019, 465, Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30. Mai 2014 - I-22 U 139/13, BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm;… Beschluss vom 30. Januar 2013 - 12 W 37/12, juris, Rn. 4;… andere Auffassung Münchener Kommentar/Wöstmann, ZPO, 7. Auflage 2025, § 3, Rn. 37 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 20. September 2004 - 19 U 214/02, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 2004 - 22 W 49/04, juris; OLG München vom 10. März 1997 - 28 W 2542/96, in NJW-RR 1998, 142;… vgl. zum Meinungsstand insgesamt Zöller-Herget, ZPO, 35. Auflage, § 3, Rn. 16.22 "Auflassung").Rn. 11 b) Nach anderer Auffassung ist zumindest in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen (OLG Celle…, Beschluss vom 20.04.2023, 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.07.2017, 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17.01.2022, 8 W 38/21, juris, Rn. 4;… OLG Stuttgart ZMR 2019, 465, Rn. 4;… OLG Düsseldorf BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm;… Beschluss vom 30.01.2013, 12 W 37/12, juris, Rn. 4).
- OLG Hamm, 02.09.2004 - 22 W 49/04
Klage auf Auflassung: Gegenstandswert = Verkehrswert!
Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2025 - 3 W 53/25
Für die Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung ist in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis geringe Restforderung streitig ist nicht gemäß § 6 ZPO auf den Wert der Wohnung oder deren Kaufpreis abzustellen, sondern gemäß § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung (ebenso OLG Celle…, Beschluss vom 20. April 2023 - 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 8 W 38/21, juris, Rn. 4; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 3 W 5/19, ZMR 2019, 465, Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30. Mai 2014 - I-22 U 139/13, BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm;… Beschluss vom 30. Januar 2013 - 12 W 37/12, juris, Rn. 4;… andere Auffassung Münchener Kommentar/Wöstmann, ZPO, 7. Auflage 2025, § 3, Rn. 37 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 20. September 2004 - 19 U 214/02, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 2004 - 22 W 49/04, juris; OLG München vom 10. März 1997 - 28 W 2542/96, in NJW-RR 1998, 142;… vgl. zum Meinungsstand insgesamt Zöller-Herget, ZPO, 35. Auflage, § 3, Rn. 16.22 "Auflassung").Rn. 9 a) Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass sich der Gegenstandswert bei Klagen auf Erteilung der Auflassung auch dann nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 6 ZPO bestimmt, wenn die Auflassung allein wegen eines verhältnismäßig geringfügigen Gegenanspruchs verweigert wird (…vgl. Münchener Kommentar/Wöstmann, ZPO, 7. Auflage 2025, § 3, Rn. 37 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2004, 19 U 214/02, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 02.09.2004, 22 W 49/04, juris;… OLG München vom 10.03.1997 - 28 W 2542/96 - in NJW-RR 1998, 142 und zum Meinungsstand insgesamt Zöller-Herget, ZPO, 35. Auflage, § 3, Rn. 16.22 "Auflassung").
- OLG Düsseldorf, 30.05.2014 - 22 U 139/13
Verlangen nach Zustimmung zur Grundbucheintragung: Gegenstandswert?
Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2025 - 3 W 53/25
Für die Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung ist in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis geringe Restforderung streitig ist nicht gemäß § 6 ZPO auf den Wert der Wohnung oder deren Kaufpreis abzustellen, sondern gemäß § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung (ebenso OLG Celle…, Beschluss vom 20. April 2023 - 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 8 W 38/21, juris, Rn. 4; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 3 W 5/19, ZMR 2019, 465, Rn. 4; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Mai 2014 - I-22 U 139/13, BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm;… Beschluss vom 30. Januar 2013 - 12 W 37/12, juris, Rn. 4;… andere Auffassung Münchener Kommentar/Wöstmann, ZPO, 7. Auflage 2025, § 3, Rn. 37 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 20. September 2004 - 19 U 214/02, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 2004 - 22 W 49/04, juris; OLG München vom 10. März 1997 - 28 W 2542/96, in NJW-RR 1998, 142;… vgl. zum Meinungsstand insgesamt Zöller-Herget, ZPO, 35. Auflage, § 3, Rn. 16.22 "Auflassung").Rn. 11 b) Nach anderer Auffassung ist zumindest in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen (OLG Celle…, Beschluss vom 20.04.2023, 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11.07.2017, 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17.01.2022, 8 W 38/21, juris, Rn. 4;… OLG Stuttgart ZMR 2019, 465, Rn. 4; OLG Düsseldorf BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm;… Beschluss vom 30.01.2013, 12 W 37/12, juris, Rn. 4).
- BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Streitwertfestsetzung bei Löschung …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2025 - 3 W 53/25
Die Klägerin weist jedoch zurecht daraufhin, dass in Fällen, in denen aufgrund der konkreten Umstände eindeutig zu erkennen ist, dass der wirtschaftliche Wert des Verfahrens für sie weit unter dem sich aus § 6 ZPO ergebenden Streitwert liegt, schon von Verfassungs wegen die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung des Rechtsstreits bei der Streitwertfestsetzung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.11.1999, 1 BvR 1821/94, juris, Rn. 15 ff, 23; BGH…, Beschluss vom 14.06.2016, IX ZR 72/14, juris, Rn. 1). - BGH, 14.06.2016 - IX ZR 72/14
Streitwertbemessung: Berücksichtigung der den Sachwert deutlich unterschreitenden …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2025 - 3 W 53/25
Die Klägerin weist jedoch zurecht daraufhin, dass in Fällen, in denen aufgrund der konkreten Umstände eindeutig zu erkennen ist, dass der wirtschaftliche Wert des Verfahrens für sie weit unter dem sich aus § 6 ZPO ergebenden Streitwert liegt, schon von Verfassungs wegen die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung des Rechtsstreits bei der Streitwertfestsetzung zu berücksichtigen ist (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.11.1999, 1 BvR 1821/94, juris, Rn. 15 ff, 23; BGH, Beschluss vom 14.06.2016, IX ZR 72/14, juris, Rn. 1). - OLG Stuttgart, 25.01.2019 - 3 W 5/19
Gebührenstreitwert bei einer Auflassungsklage
- OLG München, 03.07.2026 - 9 W 923/26
Streitwert einer Klage auf Besitzeinräumung an einer Eigentumswohnung bei …
Rn. 8 a. Die hier inmitten stehende Streitwertfrage ist ähnlich gelagert zu der viel diskutierten Frage des "richtigen" Streitwertes für eine Auflassungsklage bei einem Bauträgervertrag in Fällen, in denen, wie hier, nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Immobilienwert geringe Restforderung streitig ist und deren Bestehen oder Nichtbestehen maßgeblich für die Erfolgsaussichten der Klage ist (vgl. zum Meinungsstand: OLG Koblenz, Beschluss vom 17.02.2025 - 3 W 53/25, NJW-RR 2025, 510 mwN im Leitsatz bzw. in Rn 9ff.;… Zöller/Herget, ZPO, 36. Aufl. 2026, § 6 Rn. 1). - LG Schwerin, 10.07.2026 - 7 O 174/24
Restwerklohn im Verhältnis zum Kaufpreis geringfügig: Streitwert?
In den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, ist der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 17.02.2025 - 3 W 53/25; OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2023 - 5 W 15/23; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2019 - 3 W 5/19).Zwar gilt grundsätzlich § 6 ZPO auch für die Festsetzung des Gebührenstreitwerts, wenn jedoch aufgrund der konkreten Umstände eindeutig zu erkennen ist, dass der wirtschaftliche Wert des Verfahrens für die Parteien weit unter dem sich aus § 6 ZPO ergebenden Streitwert liegt, ist schon von Verfassung wegen die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung des Rechtsstreits bei der Streitwertfestsetzung zu berücksichtigen (OLG Koblenz, Beschluss vom 17.02.2025 - 3 W 53/25).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 25.07.2025 - 3 W 53/25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de
ZPO § 888 Abs. 1 S. 1
Antrag eines Gläubigers auf Zwangsmittelverhängung gegen den Schuldner
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 25.03.2025 - 2 O 380/17
- LG Potsdam, 04.04.2025 - 2 O 380/17
- OLG Brandenburg, 25.07.2025 - 3 W 53/25
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- OLG Nürnberg, 26.08.2009 - 12 W 1364/09
Zwangsvollstreckungsbeschwerdeverfahren: Behandlung und Umfang der Verpflichtung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2025 - 3 W 53/25
Danach scheidet die Festsetzung eines Zwangsmittels gemäß § 888 Abs. 1 ZPO aus, wenn der Schuldner die geschuldete Handlung nicht vornehmen kann, und zwar auch dann, wenn er sein Unvermögen schuldhaft herbeigeführt hat (OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.08.2009 - 12 W 1364/09, Rn. 16, juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 59/15, Rn. 11, juris).Der Schuldner ist jedoch im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme einer Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt und diese Mitwirkung zweifelhaft ist, auch verpflichtet, die Handlung des (ihm gegenüber) mitwirkungspflichtigen Dritten mit der gebotenen Intensität einzufordern, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen und alle insoweit zumutbaren Maßnahmen - ggf. einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens - zu ergreifen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2023 - 19 W 4/23, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.08.2009 - 12 W 1364/09, Rn. 17, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2023 - I-5 W 30/22, juris).
- BGH, 07.03.2024 - I ZB 40/23
Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2025 - 3 W 53/25
Deshalb richtet sich die Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses insgesamt nach § 888 ZPO (BGH, Beschluss vom 07.03.2024 - I ZB 40/23, Rn. 19, juris). - BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08
Auskunft über Tintenpatronen
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2025 - 3 W 53/25
Die geschuldete Handlung muss dabei noch im Zeitpunkt der Vollstreckung ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängen (BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - I ZB 68/08, juris, Rn. 21).
- OLG Düsseldorf, 31.10.2016 - 7 W 67/16
Vollstreckung der Verpflichtung zur Erteilung eines Verzeichnisses über den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2025 - 3 W 53/25
Legt der Schuldner dar und weist nach, dass er seinerseits die zur Erbringung der Mitwirkungshandlung des Notars erforderlichen eigenen Mitwirkungshandlungen erbracht hat (also seinerseits dem Notar Auskunft erteilt hat hinsichtlich Nachlassbestand, Schenkungen und Zuwendungen des Erblassers) sowie, dass er in der Folge trotz intensiven Bemühens um die weitere Mitwirkungshandlung des Notars diese nicht erlangen konnte, kommt in Betracht, dass die titulierte Verpflichtung des Schuldners nicht unmittelbar erzwungen werden kann, eine Zwangsmittelfestsetzung somit zu unterbleiben hat (…OLG Nürnberg, a. a. O., Rn. 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2016 - I-7 W 67/16, juris, Rn. 19). - OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 9 W 58/20
Zwangsgeldfestsetzung gegen den Schuldner bei Verurteilung zur Vorlage eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2025 - 3 W 53/25
Im Übrigen ist der Schuldner bei fruchtlosen telefonischen und schriftlichen Nachfragen auch gehalten, dem Notar eine angemessene Fertigstellungsfrist zu setzen und ihm - für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs - die Erhebung einer Untätigkeitsbeschwerde nach § 15 Abs. 1 Bundesnotarordnung (BNotO), einer Dienstaufsichtsbeschwerde nach § 93 Abs. 1 BNotO bei der Aufsichtsbehörde und/oder einer Beschwerde nach § 67 Abs. 1 BNotO bei der Notarkammer anzudrohen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2021, 1499 Rn. 21). - OLG Stuttgart, 08.08.2023 - 19 W 4/23
Zwangsgeldverhängung wegen Nichtvorlage von notariellem Nachlassverzeichnis
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2025 - 3 W 53/25
Der Schuldner ist jedoch im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme einer Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt und diese Mitwirkung zweifelhaft ist, auch verpflichtet, die Handlung des (ihm gegenüber) mitwirkungspflichtigen Dritten mit der gebotenen Intensität einzufordern, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen und alle insoweit zumutbaren Maßnahmen - ggf. einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens - zu ergreifen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2023 - 19 W 4/23, juris; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26.08.2009 - 12 W 1364/09, Rn. 17, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2023 - I-5 W 30/22, juris). - OLG Zweibrücken, 22.07.2015 - 3 W 59/15
Nachlasspfleger muss Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses geben!
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2025 - 3 W 53/25
Danach scheidet die Festsetzung eines Zwangsmittels gemäß § 888 Abs. 1 ZPO aus, wenn der Schuldner die geschuldete Handlung nicht vornehmen kann, und zwar auch dann, wenn er sein Unvermögen schuldhaft herbeigeführt hat (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26.08.2009 - 12 W 1364/09, Rn. 16, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 59/15, Rn. 11, juris). - OLG Hamm, 27.02.2023 - 5 W 30/22
Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2025 - 3 W 53/25
Der Schuldner ist jedoch im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme einer Handlung von der Mitwirkung eines Dritten abhängt und diese Mitwirkung zweifelhaft ist, auch verpflichtet, die Handlung des (ihm gegenüber) mitwirkungspflichtigen Dritten mit der gebotenen Intensität einzufordern, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen und alle insoweit zumutbaren Maßnahmen - ggf. einschließlich eines gerichtlichen Vorgehens - zu ergreifen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2023 - 19 W 4/23, juris; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 26.08.2009 - 12 W 1364/09, Rn. 17, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2023 - I-5 W 30/22, juris). - OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18
Zwangsvollstreckung: Auslegung des Tenors eines Teil-Anerkenntnsiurteils durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2025 - 3 W 53/25
Dass der Vollstreckungsschuldner im weiteren Verlauf alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen (vgl. Staudinger/Herzog, BGB, 2021, § 2341 n. 375 m. w. N.; OLG Saarbrücken, Beschluss von 17.04.2018 - 5 W 16/18, Rn. 30, juris), hat er nicht dargelegt.
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