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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 18.03.2022 - 3 W 76/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40837
OLG Rostock, 18.03.2022 - 3 W 76/21 (https://dejure.org/2022,40837)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.03.2022 - 3 W 76/21 (https://dejure.org/2022,40837)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. März 2022 - 3 W 76/21 (https://dejure.org/2022,40837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Zwangssicherungshypothek - Eintragung Nebenforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie werden Nebenforderungen eingetragen?

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)

    § 71 Abs 1 GBO, § 866 Abs 1 ZPO, § 867 Abs 3 ZPO, § 704 ZPO, § 750 ZPO
    Grundbuch: Eintragung von Zinsen und Säumniszuschlägen im Rahmen einer Zwangssicherungshypothek

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.10.2021 - V ZB 52/20

    Berücksichtigung von Zinsen bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ins …

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2022 - 3 W 76/21
    Zutreffend hat das Amtsgericht in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass es sich bei den erhobenen Säumniszuschlägen um Nebenforderungen handelt (…vgl. u.a. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 2190); auch, dass bei der Eintragung der Zwangssicherungshypothek Zinsen und andere Nebenforderungen stets nur so eingetragen werden, wie sie tituliert sind (…vgl. Schöner/Stöber, a.a.O., m.w.N.; BGH, Beschluss v. 21.10.2021 - V ZB 52/20 -, zit. n. juris, Rn. 12).

    Rn. 6 Danach ist es jedoch nicht zulässig, als Nebenforderung titulierte Zinsen oder Säumniszuschläge kapitalisiert als Hauptforderung bzw. unter Hinzurechnung zu der Hauptforderung einzutragen (vgl. BGH, Beschluss v. 21.10.2021, a.a.O., Rn. 12 m.w.N.;… Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2019], Vorbem. zu § 1113 Rn. 54, 59;… Zöller/Seibel, ZPO, 34. Aufl., § 866 Rn. 5;… Musielak/Voit/ Flockenhaus, ZPO, 17. Aufl., § 866 Rn. 4).

    Grundlage der Zwangsvollstreckung (vgl. §§ 704, 750 ZPO) und damit auch der Eintragung der Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch ist der Vollstreckungstitel; auf seiner Grundlage findet anschließend nach § 867 Abs. 3 ZPO gegebenenfalls die Zwangsversteigerung des Grundstücks statt (vgl. BGH, Beschluss v. 21.10.2021, a.a.O., Rn. 14;… Beschluss v. 29.01.2015 - V ZR 93/14 -, zit. n. juris Rn. 8).

    Rn. 8 Hieraus folgt, dass es grundsätzlich nicht zulässig ist, Zinsen und andere Nebenforderungen, die als solche in Abhängigkeit von einer Hauptforderung tituliert sind, selbst als Hauptforderung, d.h. als Betrag der Hypothek einzutragen (vgl. BGH, Beschluss v. 21.10.2021, a.a.O. Rn. 14 m.w.N.; OLG München, Rpfleger 2016, 556; OLG Nürnberg, WM 2014, 2126, 2127;… Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2019], Vorbem. zu §§ 1113 ff. Rn. 54, 59).

    Es widerspräche u.a. dem im Grundbuchverfahren zu beachtenden Prinzip der Klarheit und Übersichtlichkeit, wenn Zinsen und andere Nebenforderungen abweichend vom Titel in kapitalisierter Form als Teil der Hauptforderung eingetragen werden könnten, weil dann aus der Eintragung nicht mehr ersichtlich wäre, ob der Betrag der Hypothek allein eine Hauptforderung (das Hypothekenkapital) ausweist oder ob er auch Nebenforderungen beinhaltet (vgl. BGH, Beschluss v. 21.10.2021, a.a.O., Rn. 14; OLG München, FGPrax 2012, 11, 12;… OLG Thüringen, Beschluss v. 26.05.2016 - 3 W 171/16 -, zit. n. juris, Rn. 7 m.w.N.).

    Dies ist aber erforderlich, weil sowohl für die Voraussetzungen der Eintragung der Zwangssicherungshypothek als auch für das etwaige Zwangsversteigerungsverfahren von Bedeutung ist, ob und inwieweit wegen einer Hauptforderung oder wegen einer Nebenforderung vollstreckt wird (vgl. BGH, Beschluss v. 21.10.2021, a.a.O., Rn. 14;… OLG Thüringen, a.a.O.).

    Rn. 9 Wegen mangelnder Klarheit und Übersichtlichkeit des Grundbuchs wäre eine solche Eintragung dabei selbst dann unzulässig, wenn Zinsen und andere Nebenforderungen, die kapitalisiert und unter Hinzurechnung zur Hauptforderung als Betrag der Zwangssicherungshypothek eingetragen werden, ihren Charakter als Nebenforderungen behielten (vgl. BGH, Beschluss v. 21.10.2021, a.a.O. Rn. 15).

    Dies gilt für Zinsen, aber auch für Säumniszuschläge (vgl. BGH, Beschluss v. 21.10.2021, a.a.O., Rn. 29;… OLG Hamm, Beschluss v. 07.02.2013 - I-15 W 4+5/13 -, zit. n. juris, Rn. 7).

    Rn. 11 Als Nebenforderung titulierte Zinsen, Säumniszuschläge etc. können allerdings - aber eben auch nur dann - kapitalisiert als Betrag der Zwangssicherungshypothek eingetragen werden, wenn die titulierte Hauptforderung nicht mehr besteht (vgl. BGH, Beschluss v. 21.10.2021, a.a.O. Rn. 18; OLG Düsseldorf, FGPrax 2019, 101, 102).

    Denn ebenso wie Zinsen im Erkenntnisverfahren mit dem Erlöschen der Hauptforderung selbst zur Hauptforderung werden (vgl. BGH, Beschluss v. 21.10.2021, a.a.O. Rn. 18 m.w.N.), werden sie im Vollstreckungsverfahren zur Hauptforderung, wenn die im Titel ausgewiesene Hauptforderung zwischenzeitlich erloschen ist, etwa weil sie nach Erlass des Titels erfüllt wurde (§ 362 BGB).

  • OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 356/11

    Grundbuchverfahren: Eintragung kapitalisierter Zinsen im Rahmen einer …

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2022 - 3 W 76/21
    Es widerspräche u.a. dem im Grundbuchverfahren zu beachtenden Prinzip der Klarheit und Übersichtlichkeit, wenn Zinsen und andere Nebenforderungen abweichend vom Titel in kapitalisierter Form als Teil der Hauptforderung eingetragen werden könnten, weil dann aus der Eintragung nicht mehr ersichtlich wäre, ob der Betrag der Hypothek allein eine Hauptforderung (das Hypothekenkapital) ausweist oder ob er auch Nebenforderungen beinhaltet (…vgl. BGH, Beschluss v. 21.10.2021, a.a.O., Rn. 14; OLG München, FGPrax 2012, 11, 12;… OLG Thüringen, Beschluss v. 26.05.2016 - 3 W 171/16 -, zit. n. juris, Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 37/16

    Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei …

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2022 - 3 W 76/21
    Rn. 8 Hieraus folgt, dass es grundsätzlich nicht zulässig ist, Zinsen und andere Nebenforderungen, die als solche in Abhängigkeit von einer Hauptforderung tituliert sind, selbst als Hauptforderung, d.h. als Betrag der Hypothek einzutragen (…vgl. BGH, Beschluss v. 21.10.2021, a.a.O. Rn. 14 m.w.N.; OLG München, Rpfleger 2016, 556; OLG Nürnberg, WM 2014, 2126, 2127;… Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2019], Vorbem. zu §§ 1113 ff. Rn. 54, 59).
  • OLG Nürnberg, 10.04.2014 - 15 W 665/14

    Grundbuchbeschwerde gegen die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für …

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2022 - 3 W 76/21
    Rn. 8 Hieraus folgt, dass es grundsätzlich nicht zulässig ist, Zinsen und andere Nebenforderungen, die als solche in Abhängigkeit von einer Hauptforderung tituliert sind, selbst als Hauptforderung, d.h. als Betrag der Hypothek einzutragen (…vgl. BGH, Beschluss v. 21.10.2021, a.a.O. Rn. 14 m.w.N.; OLG München, Rpfleger 2016, 556; OLG Nürnberg, WM 2014, 2126, 2127;… Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2019], Vorbem. zu §§ 1113 ff. Rn. 54, 59).
  • BGH, 29.01.2015 - V ZR 93/14

    Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsversteigerung aus einer …

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2022 - 3 W 76/21
    Grundlage der Zwangsvollstreckung (vgl. §§ 704, 750 ZPO) und damit auch der Eintragung der Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch ist der Vollstreckungstitel; auf seiner Grundlage findet anschließend nach § 867 Abs. 3 ZPO gegebenenfalls die Zwangsversteigerung des Grundstücks statt (…vgl. BGH, Beschluss v. 21.10.2021, a.a.O., Rn. 14; Beschluss v. 29.01.2015 - V ZR 93/14 -, zit. n. juris Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2019 - 3 Wx 250/18

    Eintragung von Zwangssicherungshypothek wegen Verzugszinsen?

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2022 - 3 W 76/21
    Rn. 11 Als Nebenforderung titulierte Zinsen, Säumniszuschläge etc. können allerdings - aber eben auch nur dann - kapitalisiert als Betrag der Zwangssicherungshypothek eingetragen werden, wenn die titulierte Hauptforderung nicht mehr besteht (…vgl. BGH, Beschluss v. 21.10.2021, a.a.O. Rn. 18; OLG Düsseldorf, FGPrax 2019, 101, 102).
  • OLG Jena, 26.05.2016 - 3 W 171/16

    Antrag einer Vollstreckungsbehörde auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek: …

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2022 - 3 W 76/21
    Es widerspräche u.a. dem im Grundbuchverfahren zu beachtenden Prinzip der Klarheit und Übersichtlichkeit, wenn Zinsen und andere Nebenforderungen abweichend vom Titel in kapitalisierter Form als Teil der Hauptforderung eingetragen werden könnten, weil dann aus der Eintragung nicht mehr ersichtlich wäre, ob der Betrag der Hypothek allein eine Hauptforderung (das Hypothekenkapital) ausweist oder ob er auch Nebenforderungen beinhaltet (…vgl. BGH, Beschluss v. 21.10.2021, a.a.O., Rn. 14; OLG München, FGPrax 2012, 11, 12; OLG Thüringen, Beschluss v. 26.05.2016 - 3 W 171/16 -, zit. n. juris, Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 15.07.2024 - 12 Wx 37/24

    Eintragung von Nebenforderungen als Hauptforderung in das Grundbuch

    Rn. 3 Mit Beschluss vom 12. Juni 2024 wies das Amtsgericht Bernburg - Grundbuchamt - unter Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juli 2021, 20 W 29/23; OLG Rostock, Beschluss vom 18. März 2022, 3 W 76/21, juris) darauf hin, der beantragten Eintragung stünde entgegen, dass kapitalisierte Säumniszuschläge nur dann eingetragen werden könnten, wenn die titulierte Hauptforderung nicht mehr bestehe.

    Bei der Eintragung der Zwangssicherungshypothek werden sie daher stets nur so eingetragen werden, wie sie tituliert sind (BGH…, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - V ZB 52/20 -, Rn. 12; OLG Rostock, Beschluss vom 16. März 2022, 3 W 76/21, Rn. 4, juris;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 2190;… Stöber-Keller, ZVG-Handbuch, 10. Aufl. 2023, Kap. 2 Die Zwangssicherungshypothek, Rn. 23, beck-online).

    Nicht zulässig ist es, als Nebenforderung titulierte Zinsen oder Säumniszuschläge kapitalisiert als Hauptforderung bzw. unter Hinzurechnung zu der Hauptforderung einzutragen (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Oktober 2021, a.a.O., Rn. 12 m.w.N.; OLG München…, Beschluss vom 26. Januar 2012, 34 Wx 433/11, Rn. 9; OLG Jena…, Beschluss vom 26. Mai 2016, 3 W 171/16, Rn. 8; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 26. Juli 2023 - 20 W 29/23 -, Rn. 12, alle juris; OLG Rostock, Beschluss vom 18. März 2022, 3 W 76/21, beck-online;… Zöller-Seibel, ZPO, 35. Aufl., § 866 Rn. 5;… BeckOK-Wilsch, GBO, Stand: 03.06.2024, Zwangssicherungshypothek Rn. 86, beck-online;… Demharter, 33. Aufl., GBO, Anh. Zu § 44, Rn. 70).

    Diese Säumniszuschläge (Spalte 5) sind weiter als reine Nebenforderungen anzusehen und nicht der Hauptforderung hinzuzurechnen, weil insoweit eine Hauptforderung besteht (…BGH, a.a.O., Rn. 13; OLG Rostock, Beschluss vom 18. März 2022 - 3 W 76/21 -, Rn. 12, juris).

  • OLG Frankfurt, 26.07.2023 - 20 W 29/23

    Eintragungsfähigkeit von Säumniszuschlägen im Grundbuch

    Nach in der Rechtsprechung und der einschlägigen Literatur weit verbreiteter Auffassung (vgl. dazu etwa OLG München, Beschluss vom 26.01.2012, 34 Wx 433/11; Thüringer OLG, Beschluss vom 26.05.2016, 3 W 171/16; OLG Rostock, Beschluss vom 18.03.2022, 3 W 76/21, alle zitiert nach juris;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 2190;… BeckOK GBO/Wilsch, Stand: 28.04.2023, Sonderbereich "Zwangssicherungshypothek" Rz. 86;… Demharter, a.a.O., Anhang zu § 44 Rz. 70;… vgl. hierzu auch BGH, a.a.O., Rz. 29 bei juris), der sich der erkennende Senat ebenfalls anschließt, dürfen aber auch Säumniszuschläge stets nur so eingetragen werden, wie sie tituliert sind.
  • OLG Naumburg, 14.03.2023 - 12 Wx 9/23

    Zwangssicherungshypothek: Grundbucheintragung der Säumniszuschläge eines …

    Rn. 11 Dem Grundbuchamt ist noch darin zuzustimmen, dass es sich bei Säumniszuschlägen, ebenso wie Zinsen grundsätzlich um Nebenforderungen handelt (OLG Rostock, Beschluss vom 16. März 2022, 3 W 76/21, BeckRS 2022, 40665 Rn. 4, beck-online;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 2190).
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