Zivilprozessordnung
| Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
| Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a - 882i) |
| Titel 3 - Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§§ 864 - 871) |
(1) Die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek für die Forderung, durch Zwangsversteigerung und durch Zwangsverwaltung.
(2) Der Gläubiger kann verlangen, dass eine dieser Maßregeln allein oder neben den übrigen ausgeführt werde.
(3) 1Eine Sicherungshypothek (Absatz 1) darf nur für einen Betrag von mehr als 750 Euro eingetragen werden; Zinsen bleiben dabei unberücksichtigt, soweit sie als Nebenforderung geltend gemacht sind. 2Auf Grund mehrerer demselben Gläubiger zustehender Schuldtitel kann eine einheitliche Sicherungshypothek eingetragen werden.
Fassung aufgrund des Siebten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 13.12.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2002 | Siebtes Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen | 13.12.2001 |
vollstreckung § 865Verhältnis zur Mobiliar-
vollstreckung § 866Arten der Vollstreckung § 867Zwangshypothek § 868Erwerb der Zwangshypothek durch den Eigentümer § 869Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung § 870Grundstücksgleiche Rechte § 870aZwangsvollstreckung in ein Schiff oder Schiffsbauwerk § 871Landesrechtlicher Vorbehalt bei Eisenbahnen
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Rechtsprechung zu § 866 ZPO
306 Entscheidungen zu § 866 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 21.10.2021 - V ZB 52/20
Berücksichtigung von Zinsen bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ins ...
- OLG Naumburg, 15.07.2024 - 12 Wx 37/24
Eintragung von Nebenforderungen als Hauptforderung in das Grundbuch
- BGH, 12.02.2026 - V ZB 60/25
Verletzung von gesetzlichen Vorschriften durch das Grundbuchamt bei der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 11.04.2025 - 20 W 51/25
Vollstreckung der Gerichtskosten in Staatsschutzverfahren
- OLG Frankfurt, 11.04.2025 - 20 W 51/25
- OLG Celle, 09.12.2024 - 20 W 89/24
Zwangsvollstreckung durch Eintragung einer Zwangshypothek im Grundbuch für eine ...
- OLG Celle, 09.09.2024 - 20 W 50/24
Hinzurechnung von Zinsen der Hauptforderung bei der Eintragung einer ...
- OLG Frankfurt, 26.07.2023 - 20 W 29/23
Eintragungsfähigkeit von Säumniszuschlägen im Grundbuch
- BGH, 26.09.2024 - V ZB 8/24
Zwangsversteigerung: Zulässigkeit der Teilungsversteigerung eines einzelnen ...
- KG, 27.02.2018 - 1 W 35/18
Grundbuchbelastung des Erbbaurechts mit einer Zwangssicherungshypothek: Siegelung ...
- VG München, 07.12.2018 - M 10 V 18.5500
Erfolgloser Antrag auf Vollstreckung in unbewegliches Vermögen
Querverweise
Auf § 866 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz ZPO (EGZPO)
- § 22 (Überleitungsvorschriften zum Zweiten Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (2. Zwangsvollstreckungsnovelle))
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
- § 322 (Verfahren)
Redaktionelle Querverweise zu § 866 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 720a I 1 b (Sicherungsvollstreckung)