Zivilprozessordnung
Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
Abschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (§§ 802a - 882i) |
Titel 3 - Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§§ 864 - 871) |
(1) Wird durch eine vollstreckbare Entscheidung die zu vollstreckende Entscheidung oder ihre vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt oder deren Einstellung angeordnet, so erwirbt der Eigentümer des Grundstücks die Hypothek.
(2) Das Gleiche gilt, wenn durch eine gerichtliche Entscheidung die einstweilige Einstellung der Vollstreckung und zugleich die Aufhebung der erfolgten Vollstreckungsmaßregeln angeordnet wird oder wenn die zur Abwendung der Vollstreckung nachgelassene Sicherheitsleistung oder Hinterlegung erfolgt.
vollstreckung § 865Verhältnis zur Mobiliar-
vollstreckung § 866Arten der Vollstreckung § 867Zwangshypothek § 868Erwerb der Zwangshypothek durch den Eigentümer § 869Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung § 870Grundstücksgleiche Rechte § 870aZwangsvollstreckung in ein Schiff oder Schiffsbauwerk § 871Landesrechtlicher Vorbehalt bei Eisenbahnen
Rechtsprechung zu § 868 ZPO
65 Entscheidungen zu § 868 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG München, 13.12.2021 - 34 Wx 408/21
Zu den Anforderungen an den formgerechten Nachweis einer Aufhebung der zu ...
- OLG München, 23.05.2019 - 34 Wx 255/19
Umwandlung der Zwangshypothek zur Eigentümergrundschuld aufgrund Aufhebung des ...
- BGH, 06.07.2023 - V ZB 68/22
Weiterer Vermögensarrest trotz § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO zulässig
- BGH, 10.12.2020 - IX ZR 24/20
Begründen eines Anspruchs auf Erteilung einer Löschungsbewilligung hinsichtlich ...
- KG, 11.07.2006 - 1 W 113/06
Grundbuchverfahrensrecht: Löschung der zu Lasten des Bucheigentümers ...
- VGH Bayern, 10.02.2023 - 3 CS 23.30
Eintragung einer Zwangshypothek ins Grundbuch
- OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08
Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung ...
- OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 20 W 288/14
Grundbuch: Arresthypothek hindert nicht Eintragung von Zwangssicherungshypothek
- OLG Hamm, 23.02.2010 - 15 Wx 27/10
Geltendmachung von Mängeln der Vollstreckungsklausel mit der Beschwerde gegen die ...
- BayObLG, 15.06.2000 - 2Z BR 46/00
Berichtigung des Grundbuchs im Fall des § 88 InsO
Querverweise
Auf § 868 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Arrest und einstweilige Verfügung
- § 932 (Arresthypothek)
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
- § 322 (Verfahren)