Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für Begründetheit eines Wiederaufnahmeantrages; Folgen einer Beibringung von neuen Tatsachen durch den Verurteilten im Falle einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit dieser Tatsachen; Notwendigkeit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit des ...
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 16.01.1998 - 93 Ks 5/97
- BGH, 11.08.1998 - 1 StR 394/98
- OLG Karlsruhe, 30.11.2001 - 3 Ws 193/00
- OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
- LG Mannheim, 06.10.2005 - 1 Ks 400 Js 37766/01
- BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06
- BGH, 22.11.2006 - 1 StR 180/06
- LG Mannheim, 22.10.2009 - 3 Ks 400 Js 37766/01
- BGH, 15.12.2010 - 1 StR 254/10
- BGH, 25.10.2011 - 1 StR 254/10
- BGH, 19.03.2012 - 1 StR 180/06
- BGH, 19.03.2012 - 1 StR 254/10
- LG Karlsruhe, 22.12.2016 - 10 O 370/14
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 1 Ws 160/95
Wiederaufnahme: Relevanz eines Fasergutachtens
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
Wird in einem solchen Fall, in dem sich - wie hier - aus dem Gesamtinhalt des Urteils nicht ergibt, dass bei Wegfall eines Beweisanzeichens die Gesamtwürdigung des erkennenden Gerichts dennoch in gleicher Weise ausgefallen wäre, ein Indiz für die Täterschaft des Verurteilten zu Fall gebracht und stand dieses Indiz in einem argumentativen Zusammenhang mit anderen - für sich möglicherweise nicht ausreichenden - Indizien, kann ein Einfluss auf die verurteilende Entscheidung nicht ausgeschlossen werden (OLG Frankfurt StV 1996, 138).Damit ist eine tragende "Säule" (zur Säulen- bzw. Stützentheorie: LG Gießen NStE Nr. 22 zu § 359 StPO und OLG Frankfurt StV 1996, 138) der Urteilsfeststellungen erschüttert.
- OLG Köln, 21.09.2001 - 2 Ws 170/01
Vorteilsannahme als Klinikleiter einer Uniklinik
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
Auch im Falle des § 210 StPO kommt eine Anwendung von Abs. 3 nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, so wenn vom bisherigen Gericht eine unvoreingenommene Verhandlung nicht zu erwarten ist bzw. nach der Art seiner Meinungsäußerung im angefochtenen Beschluss nicht erwartet werden kann, dass es sich die Auffassung des Beschwerdegerichtes innerlich voll zu eigen macht (OLG Düsseldorf OLGSt § 210 StPO S. 5; OLG Frankfurt NStE § 210 StPO Nr. 5;… Hans. OLG Hamburg aaO) oder aber auch, wenn es sich in der für die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidenden Rechtsfrage festgelegt hat (OLG Köln NStZ 2002, 35, 38). - BGH, 28.07.1964 - 2 StE 15/56
Otto John
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
Dabei durfte die Entscheidung weder auf Tatsachen gestützt werden, die das früher erkennende Gericht nicht festgestellt oder jedenfalls nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt hat (BGHSt 19, 365; OLG Celle OLGSt § 360 S.1), noch durften Beweisanzeichen, die von dem Wiederaufnahmegrund nicht betroffen sind, erneut und mit anderem Ergebnis gewürdigt werden, als das erkennende Gerichts es getan hat (…BGH aaO und BGHSt 18, 225, 226), da anderenfalls die Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit verletzt wären.
- BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62
Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
Dabei durfte die Entscheidung weder auf Tatsachen gestützt werden, die das früher erkennende Gericht nicht festgestellt oder jedenfalls nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt hat (BGHSt 19, 365; OLG Celle OLGSt § 360 S.1), noch durften Beweisanzeichen, die von dem Wiederaufnahmegrund nicht betroffen sind, erneut und mit anderem Ergebnis gewürdigt werden, als das erkennende Gerichts es getan hat (BGH aaO und BGHSt 18, 225, 226), da anderenfalls die Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit verletzt wären. - KG, 11.11.1991 - 5 (7) (2) StE 15/56
Otto John
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
Nachdem weder der Zeuge in der Hauptverhandlung vor dem erkennenden Schwurgericht vernommen wurde, noch dessen Aussage - wobei im Rahmen des Aditionsverfahrens zu unterstellen ist, dass er so aussagen werde (KG NJW 1992, 450; OLG Karlsruhe OLGSt § 368 StPO S 2) -, dass das Tatopfer die Angewohnheit habe, leere Zigarettenschachteln als Aufbewahrungsbehältnis zu nutzen und in einem Falle, wenngleich mehrere Jahre zuvor, eine solche mit einem Kugelschreiberkreuz versehene Zigarettenschachtel als Aufbewahrungsbehältnis für ein Haschischstück benutzt habe, dem Schwurgericht zum Zeitpunkt der Urteilsfällung bekannt war, handelte es sich um ein neues Beweismittel und eine neue Tatsche i.S.d. § 359 Nr. 5 StPO. - OLG Hamburg, 29.11.1978 - 1 Ws 401/78
Durchblutungsstörungen im Herzbereich und anlagebedingte Neigung zu …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
Ob eine analoge Anwendung von § 210 Abs. 3 StPO überhaupt in Betracht kommen kann (so Hans. OLG Hamburg JR 1979, 383-384 für die analoge Anwendung auf Beschwerdeentscheidungen nach § 206a Abs. 2 StPO) kann vorliegend dahinstehen, da im konkreten Fall kein Bedürfnis für eine analoge Anwendung dieser Vorschrift besteht. - KG, 10.08.1998 - 4 Ws 138/98
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
Aus dem Akteninhalt, der im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung in Betracht zu ziehen ist (KG Beschluss vom 10.08.1998 1 AR 750/98 recherchiert bei Juris), ergibt sich weiter, dass die in der Plastiktüte aufgefundene rote Marlboro-Schachtel vorne und hinten jeweils mit einem Kreuz mit mehreren Kugelschreiberstrichen gekennzeichnet war. - LG Hamburg, 02.06.1987 - 74/86
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
Es genügt ein Wahrscheinlichkeitsergebnis, ein jeden Zweifel ausschließender Beweis ist nicht erforderlich (OLG Hamburg NJW 1987, 3016 f; OLG Schleswig NJW 1974, 714;… Gössel aaO Rdnr.18, Fn. 20). - OLG Karlsruhe, 30.01.1984 - 3 Ws 178/83
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
Kommt es - wie hier - auf die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen an, so ist zu beachten, dass die endgültige Entscheidung über die Glaubwürdigkeit von Zeugen (OLG Bremen NJW 1957, 1730; Senat Die Justiz 1984, 308) nur in der neuen Hauptverhandlung getroffen werden kann. - OLG Schleswig, 24.10.1973 - 1 Ws 92/73
Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04
Es genügt ein Wahrscheinlichkeitsergebnis, ein jeden Zweifel ausschließender Beweis ist nicht erforderlich (OLG Hamburg NJW 1987, 3016 f; OLG Schleswig NJW 1974, 714;… Gössel aaO Rdnr.18, Fn. 20). - OLG Stuttgart, 11.07.1988 - 4 Ws 57/88
- OLG München, 23.09.2021 - 2 Ws 1306/20
"Badewannen-Mord": Wiederaufnahmeantrag von Manfred Genditzki für zulässig …
Wird aber eine oder - wie hier - sogar zwei Annahmen zu Fall gebracht und stand diese in einem argumentativen Zusammenhang mit anderen, für sich möglicherweise nicht ausreichenden Indizien, kann ein Einfluss auf die verurteilende Entscheidung nicht mehr ausgeschlossen werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.10.2004 - 3 Ws 100/04, BeckRS 2004, 09772). - OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04
Beschwerde der Staatsanwaltschaft im FlowTex-Folgeverfahren erfolgreich
Im Falle des § 210 StPO kommt eine Anwendung von dessen Absatz 3 nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, so wenn vom bisherigen Gericht eine unvoreingenommene Verhandlung nicht zu erwarten ist bzw. nach der Art seiner Meinungsäußerung im angefochtenen Beschluss nicht erwartet werden kann, dass es sich die Auffassung des Beschwerdegerichts innerlich voll zu eigen macht (Senat B. v. 08.10.2004 - 3 Ws 100/04 - OLG Düsseldorf OLGSt § 210 StPO S. 5; OLG Frankfurt NStE § 210 StPO Nr. 5;… OLG Hamburg a.a.O.;… Meyer-Goßner a.a.O. § 210 Rdnr. 10) und/oder, wenn es sich in einer für die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidenden Rechtsfrage festgelegt hat (OLG Köln NStZ 2002, 35, 38).Dafür, dass die Kammer den Grundsatz, dass ein endgültiges Urteil über die Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage in der Regel nur in einer Hauptverhandlung gefällt werden kann (Senat B. v. 08.10.2004 - 3 Ws 100/04 -), verkennt, gibt es aber keine durchgreifende Anhaltspunkte.
- LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13
Wiederaufnahme des Verfahrens: Würdigung der Aussage eines neuen Zeugen; mögliche …
Nur soweit bei gedanklicher Einfügung der als richtig unterstellten und bewerteten Tatsachen in die Urteilsgründe die den Schuldspruch tragenden Feststellungen ernstlich erschüttert werden, kommt eine Wiederaufnahme in Betracht (vgl. BGH, NStZ 2000, 218; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 08.10.2004 - 3 Ws 100/04 [Juris]). - OLG Jena, 21.03.2018 - 1 Ws 63/18
Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Kritische Prüfung der Aussagen neuer …
Rn. 17 Die von der Verteidigung für ihre Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe (Beschluss v. 08.10.2004, 3 Ws 100/04, bei juris) und Koblenz (Beschluss v. 25.04.2005, 1 Ws 231/05, bei juris) betreffen zum einen Sachverhalte, die mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sind, und schließen zum anderen - trotz z. T. missverständlicher Leitsätze - eine inhaltliche Würdigung der im Probationsverfahren erhobenen Beweise, die das Gesetz mit der Formulierung "genügende Bestätigung" geradezu zwingend erfordert, ausweislich der jeweiligen Beschlussgründe auch für Zeugenaussagen nicht (vollständig) aus.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".