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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.11.1993 - 3 Ws 646/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3208
OLG Frankfurt, 24.11.1993 - 3 Ws 646/93 (https://dejure.org/1993,3208)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.11.1993 - 3 Ws 646/93 (https://dejure.org/1993,3208)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. November 1993 - 3 Ws 646/93 (https://dejure.org/1993,3208)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1994, 288
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 28.01.1999 - 3 Ws 27/99

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen, Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers, …

    Rechtsanwalt K. wäre nämlich nicht befugt, in eigenem Namen die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers mit der Beschwerde anzufechten (OLG Frankfurt/Main, StV 1994, 288;… KK-Laufhütte, StPO, 3. Aufl., § 141 Rdnr. 12 m.w.N.).

    Demgegenüber handelt es sich bei der Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers um eine Entscheidung des Vorsitzenden, die über die Vorbereitung der Urteilsfällung hinaus selbständige prozessuale Bedeutung hat, da sie in das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren eingreifen und zu im Nachhinein nicht mehr behebbaren Nachteilen für den Angeklagten durch Zeitablauf oder durch Unterlassung prozessualer Handlungen führen kann (…OLG Stuttgart, a.a.O.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1994, 288; StV 1997, 575; OLG Celle, StV 1988, 100).

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß der Angeklagte die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger oder auch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers anfechten kann, wenn er geltend macht, die (weitere) Pflichtverteidigung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt (OLG Frankfurt/Main, StV 1994, 288 m.w.N.; StV 1997, 575; vgl. auch Senat, StV 1989, 242, 243).

    Mithin ist eine Beschwer gegeben (vgl. auch OLG Frankfurt/Main, StV 1994, 288; StV 1987, 379; StV 1997, 575).

    Der verfassungsmäßig verbürgte Anspruch auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren als Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 26, 66, 71; 39, 238, 243) umfaßt das Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BVerfGE 39, 238, 243; BGH, NJW 1992, 849; StV 1998, 414; OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1991, 9; StV 1994, 288; StV 1997; 575; NStZ-RR 1996, 304, 305; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 207; OLG Hamburg, NStZ-RR 1997, 203).

    Diese Grundsätze, die für die Frage der Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers oder eines Pflichtverteidigers neben einem bereits bestehenden Wahlverteidiger sowie für den Antrag auf Abberufung eines Pflichtverteidigers in gleicher Weise gelten wie für die Behandlung von Anträgen auf Terminsverlegung bei Verhinderung des Verteidigers des Vertrauens (vgl. BGH StV 1998, 414; BGH NJW 1992, 849; OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 203; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207; OLG Hamm, StV 1989, 242; OLG Celle, StV 1988, 100; OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1991, 9; StV 1994, 288; NStZ-RR 1996, 304, 305; StV 1997, 575) greifen jedenfalls dann zum Nachteil des Angeklagten ein, wenn das Gericht sich ernsthaft aber erfolglos bemüht, innerhalb der durch § 229 StPO gezogenen zeitlichen Grenzen mit dem Verteidiger des Vertrauens Terminstage abzustimmen, (BGH, NJW 1992, 849; vgl. auch BGH StV 1998, 414; OLG Frankfurt/Main, StV 1997, 575).

  • OLG Frankfurt, 19.12.1996 - 3 Ws 1035/96

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Wechsel des …

    I StPO zulässige, insbesondere durch § 305 I StPO nicht ausgeschlossene (vgl. Senat, StV 1994, 288 ; OLG Zweibrücken, StV 1988, 142 -jew. m.w.Nachw.) Beschwerde hat aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung in der Sache keinen Erfolg.

    Als wichtige Gründe sind aber auch Umstände anerkannt, die den Zweck der Pflichtverteidigung, dem Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten, ernsthaft gefährden (vgl. Senat, StV 1994, 288 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 143 Rdnr. 3; OLG Köln, StV 1994, 234 -jew. m.w.Nachw.).

    Von daher vermag nicht schon jedes objektiv unzweckmäßige oder prozeßordnungswidrige Verhalten des Verteidigers, das den Verfahrensablauf zeitweise hemmt, seine Abberufung zu rechtfertigen (Senat, StV 1994, 288 m.w.Nachw.).

    Es muß sich vielmehr um eine Pflichtwidrigkeit von besonderem Gewicht handeln, aus der sich eindeutig ergibt, daß der Verteidiger nicht fähig oder nicht willens ist, den Angeklagten sachgerecht zu verteidigen, so daß es die Fürsorgepflicht des Vorsitzenden gebietet, für eine anderweitige Wahrnehmung dieser Aufgabe zu sorgen (Senat, StV 1994, 288 ; StV 1985, 450 >451<; OLG Köln; StV 1991, 9 >10< jew.m.w.Nachw.).

  • OLG Hamm, 05.03.2004 - 3 Ws 95/04

    Pflichtverteidiger; Beiordnung neben Wahlverteidiger; Auswahlermessen des …

    Demgegenüber handelt es sich bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers um eine Entscheidung des Vorsitzenden, die über die Vorbereitung der Urteilsfällung hinaus selbständige prozessuale Bedeutung hat, da sie in das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren eingreifen und zu im Nachhinein nicht mehr behebbaren Nachteilen für den Angeklagten durch Zeitablauf oder durch Unterlassen prozessualer Handlungen führen kann (…Senat, a. a. O., Senat, StV 1989, 242; OLG Hamm, NStZ 1990, 143;… OLG Stuttgart, a. a. O.; OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1994, 288; StV 1997, 575; OLG Celle StV 1988, 100;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 141 Rdnr. 10 m. w. N.).

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass der Angeklagte die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger oder auch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers anfechten kann, wenn er geltend macht, die (weitere) Pflichtverteidigung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt (Senat, Beschluss vom 28. Januar 1999 - 3 Ws 27/99 - OLG Frankfurt/Main, StV 1994, 288 m. w. N.; StV 1997, 575;… Meyer-Goßner, a. a. O., § 141 Rdnr. 9).

    Der verfassungsmäßig verbürgte Anspruch auf ein rechtstaatlich faires Verfahren als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips umfasst das Recht des Angeklagten, sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BVerfG NJW 2001, 3695, 3696 f; BVerfGE 39, 238, 243; BGH NJW 2001, 237; BGH NJW 1992, 849; StV 1998, 414; Senat, Beschluss vom 28. Januar 1999 - 3 Ws 27/99 - OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1991, 9; StV 1994, 288; StV 1997, 575; NStZ-RR 1996, 304, 305; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 207; OLG Hamburg, NStZ-RR 1997, 203).

  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99

    Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers

    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, daß der Angeklagte durch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers beschwert ist und sie deshalb mit der Beschwerde anfechten kann, wenn er - wie hier - geltend macht, die Pflichtverteidigerbestellung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt ( Senat, Beschluß vom 23. März 1999 - 1 Ws 246-247/99 - OLG Frankfurt StV 1989, 384 ; StV 1994, 288 ; OLG Celle StV 1988, 100 ; OLG Köln StV 1989, 242;… KK-Laufhütte, StPO , 4. Aufl. § 141 Rn 12 m.w.N.).

    Die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers neben einem Wahl- oder Pflichtverteidiger ist nur dann sachlich gerechtfertigt und zulässig, wenn sie aus den bereits genannten oder sonstigen Gründen geboten erscheint, um den Angeklagten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten (Senat…, Beschluß vom 23. März 1999 - 1 Ws 246-247/99 - OLG Celle aaO; OLG Frankfurt StV 1994, 288 ).

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2002 - 2 Ws 242/02

    Anfechtbarkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers; Verstoß gegen die …

    (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, AnwBl 1998, 46; OLG Frankfurt StV 1994, 288; StV 1991, 9; StV 1987, 379; OLG Hamm StV 1989, 242, 243; OLG Celle StV 1988, 100; NStZ 1988, 39; OLG Zweibrücken NStZ 1988, 144; OLG Köln StV 1989, 241, 242; OLG München AnwBl 1980, 467 - jeweils mit weiteren Rechtspr.nachw.
  • OLG Stuttgart, 12.02.2002 - 1 Ws 21/02

    Pflichtverteidiger: Entpflichtung wegen Verweigerung einer ordnungsgemäßen …

    Hierbei ist im Hinblick auf den in Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützten Anspruch des Angeklagten auf ein faires Verfahren, der auch das Recht einschließt, von einem Verteidiger seines Vertrauens verteidigt zu werden, allerdings Bedacht darauf zu nehmen, dass der Pflichtverteidiger in der Art und Weise seiner Verteidigung ebenso frei ist wie der gewählte Verteidiger (OLG Köln, StV 1991, 9; OLG Frankfurt, StV 1994, 288; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1997, 77).
  • OLG Hamm, 06.07.2000 - 5 Ws 139/00

    Wahlverteidiger, Pflichtverteidiger, Beschwerde gegen die Beiordnung eines …

    Demgegenüber handelt es sich bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers um eine Entscheidung des Vorsitzenden, die über die Vorbereitung der Urteilsfällung hinaus selbstständige prozessuale Bedeutung hat, da sie in das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren eingreift und zu im Nachhinein nicht mehr behebbaren Nachteilen für den Angeklagten durch Zeitablauf oder durch Unterlassung prozessualer Handlungen führen kann (…OLG Stuttgart, a.a.O.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1994, 288; StV 1997, 575; OLG Celle, StV 1988, 100).

    Zwar ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass der Angeklagte die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger oder auch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers anfechten kann, wenn er geltend macht, die (weitere) Pflichtverteidigung sei unzulässig oder sachlich nicht gerecht fertigt (OLG Frankfurt/Main, StV 1994, 288 m.w.N.; StV 1997, 575; OLG Hamm (3. Strafsenat), StV 1989, 242, 243).

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 1 Ws 568/00

    Anfechtbarkeit der Verteidigerbestellung - Beiordnung eines weiteren Verteidigers …

    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, daß der Angeklagte durch die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers beschwert ist und sie anfechten kann, wenn er - wie hier - geltend macht, die Pflichtverteidigerbestellung sei unzulässig oder sachlich nicht gerechtfertigt (Senat, Beschlüsse vom 23. März 1999 - 1 Ws 246 - 247/99 - und 6. September 1999 - 1 Ws 708/99 - OLG Frankfurt StV 1989, 384; StV 1994, 288; OLG Celle StV 1988, 100; OLG Köln StV 1989, 242;… KK-Laufhütte, StPO, 4. Aufl., § 141 Rn. 12 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 1 Ws 246/99
    Die Bestellung ist aber anfechtbar, wenn der Angeklagte, wie hier, vorher schon einen Verteidiger gewählt hatte (OLG Celle StV 1988, 100 ; OLG Frankfurt StV 1994, 288 ;… KK-Laufhütte a.a.O.;… vom Senat a.a.O. offen gelassen).
  • OLG Frankfurt, 08.08.1996 - 3 Ws 633/96

    Anfechtung der Bestellung eines Pflichtverteidigers durch den Angeklagten; …

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  • OLG Frankfurt, 02.05.1996 - 3 Ws 349/96

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der Aufhebung einer …

  • OLG Koblenz, 24.04.2001 - 1 Ws 293/01

    Pflichtverteidiger, weiterer Pflichtverteidiger, auswärtiger Gerichtsbezirk …

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