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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - I-3 Wx 16/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2230
OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - I-3 Wx 16/06 (https://dejure.org/2006,2230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.2006 - I-3 Wx 16/06 (https://dejure.org/2006,2230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 2006 - I-3 Wx 16/06 (https://dejure.org/2006,2230)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1
    Zustimmung zu baulicher Änderung durch Wohnungseigentümer widerruflich, solange keine Vermögensdisposition getroffen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zustimmung zur baulichen Veränderung kann bis zu Baubeginn vom Wohnungseigentümer widerrufen werden; §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG : Zeitpunkt für den Widerruf einer Zustimmung durch den Eigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf einer Zustimmung zur baulichen Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1; BGB §§ 182, 183, 185
    Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu baulicher Änderung widerruflich, solange keine Vermögensdisposition getroffen wurde

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Zustimmung zur Errichtung einer Balkonanlage

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WEG: Widerruf der Zustimmung zur Errichtung einer Balkonanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an eine Genehmigung zur Errichtung einer Balkonanlage; Eingeschränkte Überprüfbarkeit vorinstanzlicher Entscheidungen; Voraussetzungen eines Widerrufs der Genehmigung zur Errichtung einer Balkonanlage

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Zustimmung zu Baumaßnahme

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Errichtung von Balkonen: Widerruf der Zustimmung? (IMR 2006, 161)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 702
  • FGPrax 2006, 152
  • ZMR 2006, 624
  • BauR 2006, 1032
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 23.12.1999 - 3 W 198/99

    Wäschespinne als bauliche Veränderung?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - 3 Wx 16/06
    Geschieht dies nicht, so stellt sich die Frage, ob die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung auch ganz "allgemein" erteilt werden kann (vgl. dazu bejahend OLG Zweibrücken NZM 2000, 293; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1468; BayObLG WE 1997, 236).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.1998 - 4 W 42/97

    Wohnungseigentumsrecht: Auslegung einer im Baugenehmigungsverfahren erteilten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2006 - 3 Wx 16/06
    Geschieht dies nicht, so stellt sich die Frage, ob die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung auch ganz "allgemein" erteilt werden kann (vgl. dazu bejahend OLG Zweibrücken NZM 2000, 293; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1468; BayObLG WE 1997, 236).
  • AG München, 01.06.2023 - 1293 C 13203/22

    Unbestimmtheit eines Gestattungsbeschlusses zu einer baulichen Veränderung

    Dazu muss der Beschluss die bauliche Veränderung nach Art, Maß und Umfang genau beschreiben (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2006, 702 (793)).

    Die Ansicht, wonach dem Bauwilligen auch eine "allgemeine" Gestattung" erteilt werden könne, nach der es im Belieben des Bauwilligen stehen solle, wie und was er baut, also eine Art "Blankettzustimmung" (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2006, 702 (793); OLG Zweibrücken NZM 2000, 293 (294); OLG Karlsruhe NZM 1998, 526; BayObLG WE 1997, 236 (237)), teilt das erkennende Gericht nicht.

  • AG Wiesbaden, 26.04.2024 - 915 C 2171/23

    Zur Anfechtbarkeit von Blankett-Zustimmungen

    Während in der älteren obergerichtlichen Rechtsprechung (vergleiche OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.3.2006 -3 Wx 16/06; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.12.1999 -3 W 198/99, OLG Karlsruhe (Senat Freiburg) Beschluss vom 13.2.1998, 4W 42/97) eine derartige Blankett-Zustimmung als ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechend betrachtet wurde, wird in der jüngeren erstinstanzlichen Rechtsprechung (vergleiche -kurz und bündig- AG München, Urteil vom 1. Juni 2023 -1293 C 13.203/22-Juris, sowie -ausführlich- Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 28. Januar 2022 - 980b C 15/21 WEG-Juris) die Auffassung vertreten, dass in einem Gestattungsbeschluss die bauliche Veränderung nach Art, Maß und Umfang genau beschrieben sein muss.
  • LG Köln, 13.12.2018 - 29 S 77/18
    In zeitlicher Hinsicht ist der Widerruf zulässig, solange der bauwillige Eigentümer Dispositionen zur Verwirklichung nicht getroffen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2006, 3 Wx 16/06, ZMR 2006, 624f; zitiert nach Juris).
  • AG Wiesbaden, 26.04.2024 - 915 C 2721/23

    Unbillige Benachteiligung: Auch der Betrieb ist zu berücksichtigen

    Während in der älteren obergerichtlichen Rechtsprechung (vergleiche OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.3.2006 -3 Wx 16/06; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.12.1999 -3 W 198/99, OLG Karlsruhe (Senat Freiburg) Beschluss vom 13.2.1998, 4W 42/97) eine derartige Blankett-Zustimmung als ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechend betrachtet wurde, wird in der jüngeren erstinstanzlichen Rechtsprechung (vergleiche -kurz und bündig AG München, Urteil vom 1. Juni 2023 -1293 C 13.203/22, sowie - ausführlich Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 28. Januar 2022 - 980b C 15/21 WEG) die Auffassung vertreten, dass in einem Gestattungsbeschluss die bauliche Veränderung nach Art, Maß und Umfang genau beschrieben sein muss.
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