Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.03.2019 - I-3 Wx 166/17 |
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Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Inhaltsirrtums
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Kurzfassungen/Presse
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Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Inhaltsirrtums
Verfahrensgang
- AG Duisburg-Hamborn - 5 VI 510/16
- OLG Düsseldorf, 12.03.2019 - I-3 Wx 166/17
Papierfundstellen
- MDR 2019, 1066
- FamRZ 2019, 1466
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15
Pflichtteilsrecht: Anfechtung der Annahme einer Erbschaft des mit Beschwerungen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 Wx 166/17
Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern unbeachtlicher Motivirrtum (BGH NJW 2016, 2954 ff; BGHZ 168, 210 ff). - BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05
Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 Wx 166/17
Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern unbeachtlicher Motivirrtum (BGH NJW 2016, 2954 ff; BGHZ 168, 210 ff). - OLG Frankfurt, 04.05.2017 - 20 W 197/16
Irrtum über Person des Nächstberufenen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 Wx 166/17
Rn. 29 cc)Ebenfalls gelangt man im vorliegenden Fall zur Annahme eines Inhaltsirrtums, wenn man davon ausginge, die Beteiligte habe die Rechtswirkung des § 1953 Abs. 2 BGB überhaupt nicht gekannt und sich die Anwachsung ihres Erbteils bei ihrer Mutter vorgestellt, worin ein beachtlicher Rechtsirrtum liege (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2017, 1879 f); oder wenn man generell den Anfall bei einer anderen als der vom Ausschlagenden vorgestellten Person als Inhaltsirrtum ansieht (…vgl. MK-Leipold, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1954 Rdnr. 7;… wohl auch Staudinger-Otte, BGB, Neubearb. 2017, § 1954 Rdnr. 6).
- OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 3 Wx 173/17
Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über das Vorhandensein …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 Wx 166/17
Bereits der Entscheidung des Senats vom 21. September 2017 (I-3 Wx 173/17) lag als Ausgangspunkt die hier vertretene Ansicht zugrunde, doch ist es trotz der dort zugelassenen Rechtsbeschwerde zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht gekommen. - OLG Hamm, 31.05.2011 - 15 W 176/11
Anfechtung der Ausschlagung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 Wx 166/17
Dies rechtfertigt es aber nicht, zum Ersten die in § 1953 BGB angeordneten Wirkungen als gestuft zu verstehen und es zum Zweiten dem Ausschlagenden zu versagen, an dieser Reihenfolge für seine Person etwas zu ändern (so aber, zumindest im Ergebnis: SchlHOLG ZEV 2005, 526 f; OLG Hamm FGPrax 2011, 236 f; wohingegen OLG München FamRZ 2009, 2119 einen Sonderfall betraf), letzteres etwa mit der Überlegung, ihm verbleibe statt der Ausschlagung die rechtssichere Möglichkeit einer Erbschafts- oder Erbteilsübertragung (…so Heinemann a.a.O., Rdnr. 23). - OLG München, 04.08.2009 - 31 Wx 60/09
Rechtsirrtum: Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft zur Verschaffung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 Wx 166/17
Dies rechtfertigt es aber nicht, zum Ersten die in § 1953 BGB angeordneten Wirkungen als gestuft zu verstehen und es zum Zweiten dem Ausschlagenden zu versagen, an dieser Reihenfolge für seine Person etwas zu ändern (so aber, zumindest im Ergebnis: SchlHOLG ZEV 2005, 526 f; OLG Hamm FGPrax 2011, 236 f; wohingegen OLG München FamRZ 2009, 2119 einen Sonderfall betraf), letzteres etwa mit der Überlegung, ihm verbleibe statt der Ausschlagung die rechtssichere Möglichkeit einer Erbschafts- oder Erbteilsübertragung (…so Heinemann a.a.O., Rdnr. 23). - OLG Schleswig, 11.05.2005 - 3 Wx 70/04
Erbrecht: Irrtumsanfechtung bei Erbausschlagung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 Wx 166/17
Dies rechtfertigt es aber nicht, zum Ersten die in § 1953 BGB angeordneten Wirkungen als gestuft zu verstehen und es zum Zweiten dem Ausschlagenden zu versagen, an dieser Reihenfolge für seine Person etwas zu ändern (so aber, zumindest im Ergebnis: SchlHOLG ZEV 2005, 526 f; OLG Hamm FGPrax 2011, 236 f; wohingegen OLG München FamRZ 2009, 2119 einen Sonderfall betraf), letzteres etwa mit der Überlegung, ihm verbleibe statt der Ausschlagung die rechtssichere Möglichkeit einer Erbschafts- oder Erbteilsübertragung (…so Heinemann a.a.O., Rdnr. 23).
- BGH, 22.03.2023 - IV ZB 12/22
Ausschlagung der Erbschaft: Irrtum des Ausschlagenden über die an seiner Stelle …
Da die Erwartung des Beteiligten zu 2, dass der Nachlass in vollem Umfang an die Beteiligte zu 1 fallen werde, keinen Niederschlag in der Ausschlagungserklärung gefunden hat, liegt darin keine Bedingung im Rechtssinne, die gemäß § 1947 BGB die Unwirksamkeit der Ausschlagung zur Folge hätte (vgl. OLG Düsseldorf ZEV 2019, 469 Rn. 14;… ZEV 2018, 85, 86 [juris Rn. 20];… Staudinger/Otte, BGB (2017) § 1954 Rn. 5 [Stand: 30. April 2021] m.w.N.; Eickelberg, ZEV 2018, 489, 490 f.).Eine Auffassung sieht den Irrtum über die nächstberufene Person stets als einen Irrtum über die unmittelbaren Rechtsfolgen der Ausschlagung und damit als einen beachtlichen Inhaltsirrtum an (OLG Düsseldorf ZEV 2019, 469 Rn. 22;… ZEV 2018, 85, 87 [juris Rn. 34];… wohl auch, im Ergebnis aber offenlassend OLG Frankfurt ZEV 2021, 507 Rn. 22, 24 f.;… ebenfalls offengelassen von OLG Brandenburg ZEV 2022, 716 Rn. 16;… BeckOGK/Rehberg, BGB § 119 Rn. 105 [Stand: 1. September 2022];… MünchKomm-BGB/Leipold, 9. Aufl. § 1954 Rn. 7;… NK-BGB/Feuerborn, 4. Aufl. § 119 Rn. 51;… NK-BGB/Ivo, 6. Aufl. § 1954 Rn. 7 f.;… J. Schmidt in Erman, BGB 16. Aufl. § 1954 Rn. 3c;… Staudinger/Singer, BGB (2021) § 119 Rn. 73; Ivo, ZEV 2017, 518, 519; Keim, ErbR 2022, 978 f.; ders., ErbR 2021, 1012, 1013 ff.; ders., ZEV 2020, 393, 400 f.).
- BGH, 04.09.2024 - IV ZB 37/23
Nachlasssache: Erforderlichkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung für die …
Rn. 12 aa) Die insoweit gleichlautenden Erklärungen, dass die Ausschlagung auf den Berufungsgrund der gewillkürten Erbeinsetzung beschränkt sei (…vgl. nur Najdecki in Burandt/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl. BGB § 1947 Rn. 5 m.w.N.) und die zugleich erfolgte - überobligatorische (…vgl.Heinemann in BeckOGK-BGB, § 1948 Rn. 13 [Stand: 1. Mai 2024]) - Erklärung, die Erbschaft aus dem Berufungsgrund der gesetzlichen Erbenstellung annehmen zu wollen, sowie die darin enthaltene Erwartung, dass der Nachlass nach den Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge an die Beteiligten zu 1 bis 3 fallen würde (…vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2023 - IV ZB 12/22, BGHZ 236, 358 Rn. 11; OLG Düsseldorf ZEV 2019, 469 Rn. 14;… ZEV 2018, 85, 86 [juris Rn. 20];… Staudinger/Otte, BGB (2017) § 1954 Rn. 5 [Stand: 15. Februar 2021] m.w.N.; Eickelberg, ZEV 2018, 489, 490 f.), ist unbedenklich (§ 1948 Abs. 1 BGB). - KG, 11.07.2019 - 19 W 50/19
Anfechtung der Erbausschlagung wegen Irrtums
Diese Auffassung entspricht der immer noch ganz herrschenden Meinung, wonach der Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung zugute kommt, nur einen unbeachtlichen Motivirrtum darstellt (…im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt v. 4.5.2017, 20 W 197/16, Rn. 18; OLG Hamm v. 31.5.2011, I-15 W 176/11; OLG München v. 4.8.2009;… 31 Wx 060/09 Rn. 14;… BayObLG v. 27.10.2003, 1Z BR 60/03, Rn. 28; OLG Schleswig v. 11.5.2005, 3 Wx 70/04;… OLG Düsseldorf v. 8.1.1997, 3 Wx 575/96, Rn. 17; KG v. 30.12.1907, 1 X 1479/1907;… so auch - wenn auch kritisch - Staudinger-Otte, BGB 2017, § 1954 Rn. 6 und Musielak, Der Irrtum des Erblassers und der Erben in ZEV 2016, 353, 355 f. sowie Eickelberg, Die Ausschlagung zugunsten Dritter als taktisches Gestaltungsmittel, ZEV 2018, 489 ff.; aA OLG Düsseldorf v. 21.9.2017, 3 Wx 173/17; OLG Düsseldorf v. 12.3.2019, 3 Wx 166/17;… MüKo-Leiphold, BGB 7. A., § 1954 Rn. 7).Wer konkret dieser Erbe nach § 1953 Abs. 2 BGB dann ist, ergibt sich hingegen nicht aus den Regeln der Ausschlagung, sondern aus den allgemeinen Regeln zur gesetzlichen Erbfolge; unmittelbare Rechtsfolge ist mithin nur die Streichung des Ausschlagenden aus der gesetzlichen Erbfolge, nicht jedoch der Eintritt und die Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge als solche (aA, aber diesen Punkt und § 1931 BGB nicht erörternd OLG Düsseldorf v. 12.3.2019, 3 Wx 166/17).
Eine Rechtsfolge wird nicht allein dadurch zu einer im Sinne der oben genannten Rechtsprechung "unmittelbaren" Rechtsfolge, nur weil diese Rechtsfolge der Hauptgrund für die Erklärung der Ausschlagung war (aA wohl OLG Düsseldorf v. 12.3.2019, 3 Wx 166/17 Rn. 26, das entscheidend auf den Lenkungswillen des Ausschlagenden abstellt).
- OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19
Lenkende Ausschlagung
Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt (hier: Ausschlagung mit dem Ziel, die Alleinerbenstellung der Mutter zu erreichen), ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum (Anschluss KG, 19 W 50/19; entgegen OLG Düsseldorf, 3 Wx 173/17, ZEV 2081, 85; OLG Düsseldorf, 3 Wx 166/17, ZEV 2019, 469).Nach einer mittlerweile starken Gegenauffassung soll es sich insoweit jedoch regelmäßig um einen Irrtum betreffend die unmittelbaren Rechtsfolgen der Ausschlagungserklärung handeln (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.05.2017 - 20 W 197/16, ZEV 2017, 515; Beschl. v. 06.02.2021 - 21 W 167/20, FamRZ 20211751; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 21.09.2017 - 3 Wx 173/17, ZEV 2018, 85; Beschl. v. 12.03.2019 - 3 Wx 166/17, ZEV 2019, 469).
Soweit in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 12.03.2019 (a.a.O. S.87) anklingt, die Willensrichtung des Ausschlagenden habe Bedeutung dafür, was als unmittelbare und was als mittelbare Rechtsfolge angesehen werden könne, hält der Senat dies rechtlich für verfehlt.
- OLG Brandenburg, 27.07.2022 - 3 W 59/22
Feststellung der erforderlichen Tatsachen zur Erteilung eines beantragten …
Ob darüber hinausgehend in jedem Fall einer sogenannten "lenkenden Ausschlagung", in dem es dem Ausschlagenden gerade um den Eintritt des Anfalls an einen bestimmten Dritten ankommt, selbst dann, wenn der Anfechtende erkannt hat, dass nach § 1953 Abs. 2 BGB der Nächstberufene kraft gesetzlicher Erbfolge an seine Stelle tritt, er sich aber konkret über dessen Person geirrt hat, etwa, weil er die insoweit geltenden Regelungen betreffend die dann geltende Erbfolge falsch eingeschätzt hat, von einem beachtlichen Inhaltsirrtum ausgegangen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017, I-3 Wx 137/17 3 Wx 137/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2019, I-3 Wx 166/17, 3 Wx 166/17; Ivo, Anmerkung zu OLG Frankfurt, 20 W 197/16 in ZEV 2017, 517 ff;… in diese Richtung auch Staudinger/Singer (2021) BGB § 119, Rn 73 und MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl. 2020, BGB § 1954 Rn. 7) oder hierin nur ein unbeachtlicher Motivirrtum zu sehen ist, da nur ein unbeachtlicher Irrtum über die mittelbare Rechtsfolge vorliege (…so die noch herrschende Meinung, vgl. KG, a.a.O. mit zahlreichen Nachweisen; OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2021, 21 W 167/20), ist umstritten, kann vorliegend aber dahinstehen. - OLG Celle, 29.11.2022 - 6 W 145/22
Nachlasspflegervergütung; Prüfungs- und Begründungspflicht des Nachlassgerichts; …
Werden Personen, die zu beteiligen sind, nicht beteiligt, kann deren rechtliches Gehör verletzt sein, was für sich genommen eine Aufhebung von Entscheidungen rechtfertigen kann (vgl. OLG Düsseldorf, 3 Wx 166/17, Beschluss vom 12. März 2019). - OLG München, 10.10.2023 - 31 Wx 189/21
Unwirksamkeit der Ausschlagung, Ausschlagungserklärung, Anfechtung der …
Nach der einen Auffassung sei der Irrtum über die nächstberufene Person stets als ein Irrtum über die unmittelbaren Rechtsfolgen der Ausschlagung und damit als ein beachtlicher Inhaltsirrtum anzusehen (vgl. z.B. OLG Düsseldorf ZEV 2019, 469 Rn. 22; OLG Brandenburg ZEV 2022, 716; beck-online). - OLG Brandenburg, 08.08.2022 - 3 W 59/22
Anfechtung Erbausschlagung bei Irrtum über die Person des nächstberufenen Erben
Ob darüber hinausgehend in jedem Fall einer sogenannten "lenkenden Ausschlagung", in dem es dem Ausschlagenden gerade um den Eintritt des Anfalls an einen bestimmten Dritten ankommt, selbst dann, wenn der Anfechtende erkannt hat, dass nach § 1953 Abs. 2 BGB der Nächstberufene kraft gesetzlicher Erbfolge an seine Stelle tritt, er sich aber konkret über dessen Person geirrt hat, etwa, weil er die insoweit geltenden Regelungen betreffend die dann geltende Erbfolge falsch eingeschätzt hat, von einem beachtlichen Inhaltsirrtum ausgegangen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017, I-3 Wx 137/17 3 Wx 137/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2019, I-3 Wx 166/17, 3 Wx 166/17; Ivo, Anmerkung zu OLG Frankfurt, 20 W 197/16 in ZEV 2017, 517 ff;… in diese Richtung auch Staudinger/Singer (2021) BGB § 119, Rn 73 und MüKoBGB/Leipold, 8. Aufl. 2020, BGB § 1954 Rn. 7) oder hierin nur ein unbeachtlicher Motivirrtum zu sehen ist, da nur ein unbeachtlicher Irrtum über die mittelbare Rechtsfolge vorliege (…so die noch herrschende Meinung, vgl. KG, a.a.O. mit zahlreichen Nachweisen; OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2021, 21 W 167/20), ist umstritten, kann vorliegend aber dahinstehen.
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