Rechtsprechung
| BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 3 Z 141/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrages; Anforderungen an die Berechnung der Kosten für eine notarielle Beurkundung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 18.10.1990 - 3 T 191/90
- BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 3 Z 141/90
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 1080 (Ls.)
- Rpfleger 1991, 197
- BayObLGZ 1991, 113
- BayObLGZ 1991, Nr. 20
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- KG, 11.03.1977 - 1 W 1469/75
Auszug aus BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 3 Z 141/90
Der Senat folgt insoweit der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. OLG Frankfurt KostRsp § 2 KostO Nr. 17; KG DNotZ 1977, 500 = JurBüro 1977, 1119 und - mit Einschränkung - DNotZ 1978, 568 = JurBüro 1978, 1854;… Beushausen/Küntzel/Kersten/Bühling KostO 5. Aufl. Anm. 3, Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 11. Aufl. Rn. 2 und 88, je zu § 2;… Hartmann Kostengesetze 23. Aufl. § 2 KostO Anm. 2 A b;… Göttlich/Mümmler KostO 10. Aufl. Stichwort "Kostenschuldner" S. 709;… Huhn/von Schuckmann BeurkG 2. Aufl. § 11 Rn. 11; a.A. Schneider Die Notarkosten-Beschwerde 1966 S. 70 f.;… Palandt/Heinrichs BGB 50. Aufl. Einf v § 104 Rn. 8, der sich zu Unrecht auf KG DNotZ 1978, 568 beruft;… unklar Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 2 Rn. 9). - RG, 21.11.1902 - III 225/02
Prozesskosten.; Beschwerde.
Auszug aus BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 3 Z 141/90
Wie allgemein anerkannt ist, hat im Zivilprozeß die Abweisung der von einem Geschäftsunfähigen selbst erhobenen Klage als unzulässig zwingend die Kostentragungspflicht des Veranlassers nach § 91 Abs. 1 ZPO zur Folge (RGZ 53, 65/67;… Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. Rn. 13, Wieczorek ZPO 2. Aufl. Anm. C IV b, je zu § 56;… Baumbach/Hartmann ZPO 48. Aufl. Übers § 91 Anm. 8 A;… Zöller/Vollkommer ZPO 16. Aufl. § 56 Rn. 11 und Zöller/Schneider/Herget § 91 Rn. 2;… Rosenberg/Schwab Zivilprozeßrecht 14. Aufl. § 44 Abschn. IV 5 5 a).
- OLG Köln, 11.09.2000 - 2 Wx 44/00 Rn. 12 Der Senat folgt in Übereinstimmung mit dem Landgericht der ganz überwiegenden Auffassung, daß eine entsprechende Anwendung der Schutzvorschriften der §§ 104 ff. BGB im Rahmen des im öffentlichen Recht wurzelnden Rechtsverhältnisses zwischen Notar und Beteiligten (…vgl. dazu OLG Frankfurt KostRsp. KostO § 2 Rn. 17;… Keidel/Winkler, BeurkG, 14. Aufl. 1999, § 4 Rn.2) jedenfalls dann ausscheidet, wenn der Notar - wie im hier zugrunde liegenden Fall - nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BNotO zur Übernahme der Urkundstätigkeit verpflichtet war (…vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; BayObLG JurBüro 1991, 842, 843 = …
Die Kostenpflicht nach diesen Vorschriften beruht demgemäß allein auf der verfahrensrechtlichen Veranlassung gegenüber dem Notar als Amtsträger (Antragstellung), nicht auf privatrechtlichen Willenserklärungen (BayObLG JurBüro 1991, 842, 843; KG DNotZ 1977, S. 500).
Rn. 14 Diese kostenrechtliche Ausgangslage wird zu Recht dem Fall der Kostenpflicht des aufgrund Geschäftsunfähigkeit Prozeßunfähigen im Zivilprozeß gleichgestellt (vgl. z.B. BayObLG JurBüro 1991, 842, 843 = …
Es ist daher allgemein anerkannt, daß im Zivilprozeß die Abweisung der von einem Prozeßunfähigen selbst erhobenen Klage als unzulässig zwingend die Kostenerstattungspflicht des Veranlassers nach § 91 Abs. 1 ZPO zur Folge hat (BGH a.a.O.; RGZ 53, 65, 67;… Zöller/Herget, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 91 Rn. 2;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 55. Aufl. 1997, Übers § 91 Rn. 29 m.w.N.) Der innere Grund für die Abweichung von den Grundsätzen der §§ 104 ff. BGB wird dabei zutreffend darin gesehen, daß die Gerichte ein Tätigwerden nicht ablehnen können und in gleicher Weise Leistungen zu erbringen und Auslagen aufzuwenden haben, als wenn sie von einem Geschäftsfähigen befaßt worden wären (vgl. KG JurBüro 1977, 1119 f.; BayObLG JurBüro 1991, 842).
- KG, 19.03.2024 - 9 W 59/22
Nichtigkeit eines Rechtsanwaltsvertrags wegen Geschäftsunfähigkeit des Mandanten
Es bestehe kein Grund, die Kostenbestimmungen über die Antragsschuldnerhaftung in gerichtlichen Verfahren anders auszulegen (Kammergericht…, Beschluss vom 11. März 1977 - 1 W 1469/75 -, Rn. 13 - 14, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Februar 1991 - BReg 3 Z 141/90 -, Rn. 9 - 10, juris).Warum demgegenüber gerade dieser Umstand, "daß die Gerichte ein Tätigwerden nicht ablehnen können und in gleicher Weise Leistungen zu erbringen haben, als wenn sie von einem Geschäftsfähigen befaßt worden wären" (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Februar 1991 - BReg 3 Z 141/90 -, Rn. 10, juris; Kammergericht…, Beschluss vom 11. März 1977 - 1 W 1469/75 -, Rn. 13 - 14, juris), der "innere Grund" für die Abweichung von den Grundsätzen der §§ 104 ff. BGB sein soll, wird von der h.M. nicht begründet und ist auch sonst nicht nachvollziehbar.
- OLG Karlsruhe, 26.07.2016 - 11 Wx 61/16
Grundbuchsache: Kostenhaftung eines unter Betreuung stehenden Antragstellers
Rn. 19 aa) Die Berechtigung der Kostenhaftung ergibt sich daraus, dass Grundbuchämter und Gerichte ein Tätigwerden nicht ablehnen können und daher auch veranlasst durch den Antrag eines Geschäftsunfähigen Leistungen zu erbringen haben (vgl. OLG Köln, RNotZ 2001, 56; BayObLGZ 1991, 113 zu § 2 Nr. 1 KostO).Auch wenn sich die Kostentragungspflicht gegenüber der Staatskasse nicht aus den §§ 91, 97 ZPO ergibt, gilt diese Überlegung für das öffentlich-rechtliche Kostenschuldverhältnis des § 22 GNotKG in gleicher Weise (vgl. OLG Köln, RNotZ 2001, 56; BayObLGZ 1991, 113 zu § 2 Nr. 1 KostO).
- KG, 27.03.2024 - 9 W 59/22
Ausschluss der Kostenhaftung wegen Geschäftsunfähigkeit; Erhebung einer Gebühr …
Es bestehe kein Grund, die Kostenbestimmungen über die Antragsschuldnerhaftung in gerichtlichen Verfahren anders auszulegen (Kammergericht…, Beschluss vom 11. März 1977 - 1 W 1469/75 -, Rn. 13 - 14, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Februar 1991 - BReg 3 Z 141/90 -, Rn. 9 - 10, juris).Warum demgegenüber gerade dieser Umstand, "daß die Gerichte ein Tätigwerden nicht ablehnen können und in gleicher Weise Leistungen zu erbringen haben, als wenn sie von einem Geschäftsfähigen befaßt worden wären" (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Februar 1991 - BReg 3 Z 141/90 -, Rn. 10, juris; Kammergericht…, Beschluss vom 11. März 1977 - 1 W 1469/75 -, Rn. 13 - 14, juris), der "innere Grund" für die Abweichung von den Grundsätzen der §§ 104 ff. BGB sein soll, wird von der h.M. nicht begründet und ist auch sonst nicht nachvollziehbar.
- OLG München, 08.08.2011 - 32 Wx 286/11
Notarkosten: Anspruch auf Beurkundungsgebühr für das Testament eines …
Der Kostenschuldner schuldet die Beurkundungsgebühr auch nach § 2 Nr. 1 KostO, ohne dass es darauf ankommt, ob der Veranlasser des notariellen Geschäfts geschäftsfähig ist (BayObLGZ 1991, 113;… Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. KostO § 2 Rn. 13 "Geschäftunfähigkeit";… Rohs/Wedewer/Waldner KostO Stand Dez. 2010 § 2 Rn. 9, jeweils m.w.N.). - LG Köln, 22.09.2004 - 11 T 43/04
Kostenhaftung eines unerkannt geschäftsunfähigen Auftraggebers
Die Kammer folgt insoweit der in der Rechtsprechung absolut herrschenden, insbesondere auch von dem für Notarkostensachen zuständigen 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln vertretenen Auffassung (OLG Frankfurt, KostRsp KostO § 2 Nr. 17; KG, DNotZ 1977, 500; BayObLG, JurBüro 1991, 842; OLG Köln, DNotZ 2001, 56, Beschluss vom 11. September 2000 - 2 Wx 44/00).
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