Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.09.2016 - 3 ZB 16.863 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Landwirtschaftsdirektor; Ruhensregelung; Alterssicherung der Landwirte; Rente; Pflichtbeitrag; Verfassungsmäßigkeit
- rechtsportal.de
Anrechnung der Rente eines Landwirtschaftsdirektors auf Versorgungsbezüge im Rahmen der beamtenrechtlichen Alterssicherung der Landwirte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung der Rente eines Landwirtschaftsdirektors auf Versorgungsbezüge im Rahmen der beamtenrechtlichen Alterssicherung der Landwirte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 28.01.2016 - M 12 K 15.3315
- VGH Bayern, 13.09.2016 - 3 ZB 16.863
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 01.04.2015 - 3 BV 13.49
Beamtenversorgung; Verfassungsgemäßheit des Art. 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 …
Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 3 ZB 16.863
Der Kläger, der laut Rentenbescheid der Alterskasse für Gartenbau vom 3. September 2012 eine Regelaltersrente nach § 11 ALG in Höhe von 194, 32 EUR aus dem Betrieb eines Gartenbauunternehmens i. S. d. Art. 1 Abs. 4 ALG bezieht, hat deshalb keinen Anspruch auf Zahlung ungekürzter Versorgungsbezüge (BayVGH, U. v. 1.4.2015 - 3 BV 13.49 - juris Rn. 16).Rn. 6 Die Anrechnung einer Rente gemäß § 11 ALG verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, weder gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 BV noch den Alimentationsgrundsatz des Art. 33 Abs. 5 GG, Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV, das Rückwirkungsverbot bzw. den Vertrauensgrundsatz nach Art. 20 Abs. 3 GG oder den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 BV (BayVGH, U. v. 1.4.2015 a. a. O. Rn. 18 ff., bestätigt durch BVerwG, B. v. 1.7.2015 - 2 B 39.15).
Es besteht kein Raum, Art. 85 BayBeamtVG entgegen dem klaren und eindeutigen Wortlaut einschränkend so auszulegen, dass Renten ganz oder teilweise anrechnungsfrei bleiben, soweit diese auf einer zulässigen versicherungspflichtigen Nebentätigkeit während des Beamtenverhältnisses beruhen (BayVGH, U. v. 1.4.2015 a. a. O. Rn. 17; ebenso zu § 55 BeamtVG BVerwG, U. v. 28.1.1993 - 2 C 20.91 - BVerwGE 92, 41 ; die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit B. v. 19.11.1999 - 2 BvR 681/93 - nicht zur Entscheidung angenommen).
Indessen ist die Rente auch insoweit, als sie auf einer neben dem Beamtenverhältnis zulässigerweise ausgeübten versicherungspflichtigen Tätigkeit beruht, in ihrer Höhe durch soziale Komponenten mitbestimmt, die sich in beiden Versorgungssystemen überschneiden, was in der der Sache die Anrechnung der Rente auf die Versorgungsbezüge rechtfertigt (…BVerwG, U. v. 28.1.1993 a. a. O. Rn. 21-23; BayVGH, U. v. 1.4.2015 a. a. O. Rn. 28).
Welche Leistungen nicht als Rente gelten bzw. welche Rententeile bei der Anrechnung unberücksichtigt bleiben, ist in Art. 85 BayBeamtVG abschließend geregelt (BayVGH, U. v. 1.4.2015 a. a. O. Rn. 16).
Entscheidend ist allein, dass er sich erst ab 1. August 2000 von der Zahlung von Pflichtbeiträgen befreien ließ (BayVGH, U. v. 1.4.2015 a. a. O.).
Die Differenzierung durch die Überleitungsregelung des Art. 101 Abs. 5 Satz 1 BayBeamtVG, die im Ergebnis nur Bestandsschutz für Versorgungsbezüge von Versorgungsempfängern, die zum 1. Januar 2011 bereits in den Ruhestand getreten waren, gewährt, zwischen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des BayBeamtVG am 1. Januar 2011 vorhandenen Versorgungsempfängern und nach Inkrafttreten des Art. 85 BayBeamtVG neu hinzukommenden Versorgungsberechtigten, ist sachlich gerechtfertigt und nicht willkürlich, da sich vorhandene Versorgungsempfänger, die nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 BayBeamtVG besonderen Bestandsschutz genießen, anders als der Kläger nicht mehr auf die Neuregelung des Art. 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayBeamtVG einstellen konnten (BayVGH, U. v. 1.4.2015 a. a. O. Rn. 38).
Für seine Pflichtbeiträge zur Alterssicherung für Landwirte bekommt er nach wie vor ein vollwertiges Äquivalent (BayVGH, U. v. 1.4.2015 a. a. O. Rn. 20).
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Leistungen nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte bereits seit 1980 nach Nr. 55.1.2 der allgemeinen Verwaltungsvorschriften des BMI vom 3. November 1980 (GMBl. 1980, 742) unter § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG subsumiert wurden, so dass der Kläger sich nicht darauf berufen kann, er habe sich im Vertrauen auf die damals geltende Rechtslage nicht bereits 1985 von der Beitragspflicht befreien lassen (BayVGH, U. v. 1.4.2015 a. a. O. Rn. 32).
- BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 20.91
Beamtenversorgung - Rentenanrechnung - Nebentätigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 3 ZB 16.863
Es besteht kein Raum, Art. 85 BayBeamtVG entgegen dem klaren und eindeutigen Wortlaut einschränkend so auszulegen, dass Renten ganz oder teilweise anrechnungsfrei bleiben, soweit diese auf einer zulässigen versicherungspflichtigen Nebentätigkeit während des Beamtenverhältnisses beruhen (…BayVGH, U. v. 1.4.2015 a. a. O. Rn. 17; ebenso zu § 55 BeamtVG BVerwG, U. v. 28.1.1993 - 2 C 20.91 - BVerwGE 92, 41 ; die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit B. v. 19.11.1999 - 2 BvR 681/93 - nicht zur Entscheidung angenommen).Indessen ist die Rente auch insoweit, als sie auf einer neben dem Beamtenverhältnis zulässigerweise ausgeübten versicherungspflichtigen Tätigkeit beruht, in ihrer Höhe durch soziale Komponenten mitbestimmt, die sich in beiden Versorgungssystemen überschneiden, was in der der Sache die Anrechnung der Rente auf die Versorgungsbezüge rechtfertigt (BVerwG, U. v. 28.1.1993 a. a. O. Rn. 21-23;… BayVGH, U. v. 1.4.2015 a. a. O. Rn. 28).
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 3 ZB 16.863
Er kann sich von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, sofern diese ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (BVerfG, B. v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 ; BayVerfGH, E. v.10.2.2015 - Vf. 1-VII-13 - BayVBl. 2015, 558 ).
- VerfGH Bayern, 11.02.2015 - 1-VII-13
Anrechnung privater Rentenversicherung auf Versorgungsbezüge der Beamten
Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 3 ZB 16.863
Er kann sich von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, sofern diese ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (BVerfG, B. v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 ; BayVerfGH, E. v.10.2.2015 - Vf. 1-VII-13 - BayVBl. 2015, 558 ). - BVerwG, 01.07.2015 - 2 B 39.15
Darlegungserfordernis für die Zulassung der Revision
Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 3 ZB 16.863
Rn. 6 Die Anrechnung einer Rente gemäß § 11 ALG verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, weder gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 BV noch den Alimentationsgrundsatz des Art. 33 Abs. 5 GG, Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV, das Rückwirkungsverbot bzw. den Vertrauensgrundsatz nach Art. 20 Abs. 3 GG oder den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 BV (BayVGH, U. v. 1.4.2015 a. a. O. Rn. 18 ff., bestätigt durch BVerwG, B. v. 1.7.2015 - 2 B 39.15). - VerfGH Bayern, 10.02.2015 - 1-VII-13
Verbot der Anrechnung privater (Betriebs-)Rentenversicherung auf …
Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2016 - 3 ZB 16.863
Er kann sich von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, sofern diese ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (BVerfG, B. v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 ; BayVerfGH, E. v.10.2.2015 - Vf. 1-VII-13 - BayVBl. 2015, 558 ).
- VGH Bayern, 24.01.2018 - 3 ZB 16.1962
Anrechnung einer Rente aus der Alterssicherung für Landwirte auf die …
Rn. 4 1.1 Das Verwaltungsgericht ist unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 1. April 2015 (3 BV 13.49; ebenso BayVGH, B.v. 13.9.2016 - 3 ZB 16.863 ) zutreffend davon ausgegangen, dass die vom Kläger seit dem 1. März 2012 bezogene Altersrente in voller Höhe auf seine Versorgungsbezüge anzurechnen ist.
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