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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.04.2019 - 3 ZB 17.1101   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12749
VGH Bayern, 26.04.2019 - 3 ZB 17.1101 (https://dejure.org/2019,12749)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.04.2019 - 3 ZB 17.1101 (https://dejure.org/2019,12749)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. April 2019 - 3 ZB 17.1101 (https://dejure.org/2019,12749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ruhensregelung; Rente aus der Alterssicherung der Landwirte; Alimentation; Arbeitslosenversicherung; Regelaltersrente

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBeamtVG Art. 85 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Rechtmäßige Ruhensregelung der Versorgungsbezüge des Landwirts; Anrechnung der Renten nach dem ALG auf Versorgungsbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 01.04.2015 - 3 BV 13.49

    Beamtenversorgung; Verfassungsgemäßheit des Art. 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2019 - 3 ZB 17.1101
    Der Kläger, der laut Rentenbescheid der Land- und forstwirtschaftlichen Alterskasse Franken und Oberbayern vom 14. September 2011 eine Regelaltersrente nach § 11 ALG in Höhe von 347, 50 EUR bezieht, hat deshalb keinen Anspruch auf Zahlung ungekürzter Versorgungsbezüge (BayVGH, U.v. 1.4.2015 - 3 BV 13.49 - juris Rn. 16).

    Die Anrechnung einer Rente gemäß § 11 ALG verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, weder gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 BV noch den Alimentationsgrundsatz des Art. 33 Abs. 5 GG, Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV, das Rückwirkungsverbot bzw. den Vertrauensgrundsatz nach Art. 20 Abs. 3 GG oder den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 BV (BayVGH, U.v. 1.4.2015 a.a.O. Rn. 18 ff., bestätigt durch BVerwG, B.v. 1.7.2015 - 2 B 39.15).

    Es besteht kein Raum, Art. 85 BayBeamtVG entgegen dem klaren und eindeutigen Wortlaut einschränkend so auszulegen, dass Renten ganz oder teilweise anrechnungsfrei bleiben, soweit diese auf einer zulässigen versicherungspflichtigen Nebentätigkeit während des Beamtenverhältnisses beruhen (BayVGH, U.v. 1.4.2015 a.a.O. Rn. 17;… ebenso zu § 55 BeamtVG BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 20.91 - BVerwGE 92, 41 - juris Rn. 16; die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit B.v. 19.11.1999 - 2 BvR 681/93 - nicht zur Entscheidung angenommen).

    Indessen ist die Rente auch insoweit, als sie auf einer neben dem Beamtenverhältnis zulässigerweise ausgeübten versicherungspflichtigen Tätigkeit beruht, in ihrer Höhe durch soziale Komponenten mitbestimmt, die sich in beiden Versorgungssystemen überschneiden, was in der Sache die Anrechnung der Rente auf die Versorgungsbezüge rechtfertigt (…BVerwG, U.v. 28.1.1993 a.a.O. Rn. 21-23; BayVGH, U.v. 1.4.2015 a.a.O. Rn. 28).

    Welche Leistungen nicht als Rente gelten bzw. welche Rententeile bei der Anrechnung unberücksichtigt bleiben, ist in Art. 85 BayBeamtVG abschließend geregelt (BayVGH, U.v. 1.4.2015 a.a.O. Rn. 16).

    Die Differenzierung durch die Überleitungsregelung des Art. 101 Abs. 5 Satz 1 BayBeamtVG, die im Ergebnis nur Bestandsschutz für Versorgungsbezüge von Versorgungsempfängern, die zum 1. Januar 2011 bereits in den Ruhestand getreten waren, gewährt, zwischen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des BayBeamtVG am 1. Januar 2011 vorhandenen Versorgungsempfängern und nach Inkrafttreten des Art. 85 BayBeamtVG neu hinzukommenden Versorgungsberechtigten, ist sachlich gerechtfertigt und nicht willkürlich, da sich vorhandene Versorgungsempfänger, die nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 BayBeamtVG besonderen Bestandsschutz genießen, anders als der Kläger nicht mehr auf die Neuregelung des Art. 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayBeamtVG einstellen konnten (BayVGH, U.v. 1.4.2015 a.a.O. Rn. 38).

    Für seine Pflichtbeiträge zur Alterssicherung für Landwirte bekommt er nach wie vor ein vollwertiges Äquivalent (BayVGH, U.v. 1.4.2015 a.a.O. Rn. 20).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Leistungen nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte bereits seit 1980 nach Nr. 55.1.2 der allgemeinen Verwaltungsvorschriften des BMI vom 3. November 1980 (GMBl. 1980, 742) unter § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG subsumiert wurden, so dass der Kläger sich nicht darauf berufen kann, er habe sich im Vertrauen auf die damals geltende Rechtslage nicht von der Beitragspflicht befreien lassen (BayVGH, U.v. 1.4.2015 a.a.O. Rn. 32).

  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 20.91

    Beamtenversorgung - Rentenanrechnung - Nebentätigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2019 - 3 ZB 17.1101
    Es besteht kein Raum, Art. 85 BayBeamtVG entgegen dem klaren und eindeutigen Wortlaut einschränkend so auszulegen, dass Renten ganz oder teilweise anrechnungsfrei bleiben, soweit diese auf einer zulässigen versicherungspflichtigen Nebentätigkeit während des Beamtenverhältnisses beruhen (…BayVGH, U.v. 1.4.2015 a.a.O. Rn. 17; ebenso zu § 55 BeamtVG BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 20.91 - BVerwGE 92, 41 - juris Rn. 16; die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit B.v. 19.11.1999 - 2 BvR 681/93 - nicht zur Entscheidung angenommen).

    Indessen ist die Rente auch insoweit, als sie auf einer neben dem Beamtenverhältnis zulässigerweise ausgeübten versicherungspflichtigen Tätigkeit beruht, in ihrer Höhe durch soziale Komponenten mitbestimmt, die sich in beiden Versorgungssystemen überschneiden, was in der Sache die Anrechnung der Rente auf die Versorgungsbezüge rechtfertigt (BVerwG, U.v. 28.1.1993 a.a.O. Rn. 21-23;… BayVGH, U.v. 1.4.2015 a.a.O. Rn. 28).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2019 - 3 ZB 17.1101
    Er kann sich von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, sofern diese ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (BVerfG, B.v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 - juris Rn. 90;… BayVerfGH, E.v.10.2.2015 - Vf. 1-VII-13 - BayVBl. 2015, 558 - juris Rn. 36).
  • BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2019 - 3 ZB 17.1101
    Dies lässt sich auch nicht - wie der Kläger meint - mit Hinweis auf die ursprünglichen agrarpolitischen Ziele des Gesetzgebers, der die Gewährung von Rentenleistungen stets an die Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens knüpfen wollte (vgl. BT-Drs. 18/83 S. 3), in Abrede stellen, denn die Hofabgabeklausel (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 ALG) wurde vom Bundesverfassungsgericht für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt (B.v. 23.5.2018 - 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 - juris) und durch Art. 4a Nr. 4 des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung vom 18. Dezember 2018 (BGBl I S. 2651) abgeschafft.
  • VerfGH Bayern, 11.02.2015 - 1-VII-13

    Anrechnung privater Rentenversicherung auf Versorgungsbezüge der Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2019 - 3 ZB 17.1101
    Er kann sich von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, sofern diese ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (…BVerfG, B.v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 - juris Rn. 90; BayVerfGH, E.v.10.2.2015 - Vf. 1-VII-13 - BayVBl. 2015, 558 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 01.07.2015 - 2 B 39.15

    Darlegungserfordernis für die Zulassung der Revision

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2019 - 3 ZB 17.1101
    Die Anrechnung einer Rente gemäß § 11 ALG verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, weder gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 BV noch den Alimentationsgrundsatz des Art. 33 Abs. 5 GG, Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV, das Rückwirkungsverbot bzw. den Vertrauensgrundsatz nach Art. 20 Abs. 3 GG oder den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 BV (BayVGH, U.v. 1.4.2015 a.a.O. Rn. 18 ff., bestätigt durch BVerwG, B.v. 1.7.2015 - 2 B 39.15).
  • VGH Bayern, 13.03.2023 - 3 B 22.690

    Anrechnung von Mehrleistungen auf eine Unfallrente

    Welche Leistungen nicht als Rente gelten bzw. welche Rententeile im Rahmen der Ruhensregelung unberücksichtigt bleiben, ist in Art. 85 BayBeamtVG abschließend geregelt (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2019 - 3 ZB 17.1101 - juris Rn. 12;… B.v. 24.1.2018 - 3 ZB 16.1962 - juris Rn. 5).
  • VG Bayreuth, 25.05.2021 - B 5 K 20.544

    Ruhensbetrag, Entgeltpunkte für freiwillige Beiträge, Bindungswirkung der …

    Er kann sich von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, sofern diese ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (…BVerfG, B.v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 - juris Rn. 90;… BayVerfGH, E.v.10.2.2015 - Vf. 1-VII-13 - BayVBl. 2015, 558 - juris Rn. 36; BayVGH B.v. 26.4.2019 - 3 ZB 17.1101 - juris Rn. 9).

    Indessen ist die Rente auch insoweit, als sie auf einer neben dem Beamtenverhältnis zulässigerweise ausgeübten versicherungspflichtigen Tätigkeit beruht, in ihrer Höhe durch soziale Komponenten mitbestimmt, die sich in beiden Versorgungssystemen überschneiden, was in der Sache die Anrechnung der Rente auf die Versorgungsbezüge rechtfertigt (…BVerwG, U.v. 28.1.1993 - 2 C 20/91 - juris Rn. 21-23; BayVGH B.v. 26.4.2019 - 3 ZB 17.1101 - juris Rn. 10).

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