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| VGH Bayern, 28.09.2017 - 3 ZB 17.1724 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 11.05.2017 - M 12 K 16.3064
- VGH Bayern, 28.09.2017 - 3 ZB 17.1724
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.03.2017 - 2 B 4.17
Beamter; Begründungsfrist; Beiordnung; Darlegungsanforderung; Einlegungsfrist; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2017 - 3 ZB 17.1724
Die Klägerin hat innerhalb der Begründungsfrist keinen Antrag auf Bestellung eines Notanwalts (§ 173 VwGO i.V.m. § 78b ZPO) gestellt und auch nicht dargelegt, dass sie sich erfolglos um eine anwaltliche Vertretung bemüht hat (BVerwG, B.v. 28.3.2017 - 2 B 4.17 - juris Rn. 9).Das genügt jedoch nicht den Darlegungsanforderungen für die Bestellung eines Notanwalts; gleiches gilt auch im Hinblick auf die von der Klägerin behauptete, jedoch nicht substantiiert dargelegte Erkrankung, aufgrund der sie ggf. gehindert gewesen wäre, einen neuen Rechtsanwalt zu suchen (BVerwG, B.v. 28.3.2017 a.a.O. Rn. 10).
Dasselbe gilt mit Blick auf die von ihr behauptete, aber nicht glaubhaft gemachte Erkrankung (BVerwG, B.v. 28.3.2017 a.a.O. Rn. 21).
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 2 S 1435/17
Beiordnung eines Notanwalts; Bemühungen der Partei, einen Anwalt zu finden
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2017 - 3 ZB 17.1724
Rn. 7 Im Übrigen wäre die Fristversäumnis vorliegend auch nicht unverschuldet i.S.d. § 60 Abs. 1 VwGO, da die Klägerin bereits aufgrund des Hinweises ihrer Bevollmächtigten im Schreiben vom 28. Juli 2017 Kenntnis davon hatte, dass die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung innerhalb der nicht verlängerbaren Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO von einem anderen Anwalt eingereicht werden hätte müssen (VGH BW, B.v. 7.7.2017 - 2 S 1435/17 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 30.07.2015 - 14 ZB 14.1891
Ausschluss einer nachgeheirateten Witwe vom Witwengeld; Altersdiskriminierung …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2017 - 3 ZB 17.1724
Das Verwaltungsgericht hat sich vielmehr mit dem Sachvortrag der Klägerin auseinandergesetzt und anhand der obergerichtlichen Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 30.7.2015 - 14 ZB 14.1891 - juris) zutreffend dargelegt, weshalb der Klägerin gemäß Art. 113 Abs. 2 i.V.m. Art. 35 Abs. 2 Nr. 2 BayBeamtVG kein Witwengeld, sondern lediglich ein Unterhaltsbeitrag i.S.d. Art. 38 BayBeamtVG zusteht, auf den eigenes Einkommen der Klägerin anzurechnen ist.
- VGH Bayern, 13.04.2015 - 3 ZB 15.459
Unzulässiger Berufungszulassungsantrag
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2017 - 3 ZB 17.1724
Rn. 1 1. Der am 10. Juli 2017 innerhalb der Monatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO von den Prozessbevollmächtigten der Klägerin beim Verwaltungsgericht (§ 124a Abs. 4 Satz 2 VwGO) gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 11. Mai 2017 ist unzulässig und deshalb abzulehnen, weil er nicht innerhalb der (gemäß § 57 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 224 Abs. 2 Hs. 2 ZPO nicht verlängerbaren, BayVGH, B.v. 13.4.2015 - 3 ZB 15.459 - juris Rn. 4) Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO durch einen postulationsfähigen Vertreter (§ 67 Abs. 4 VwGO) begründet wurde (…BayVGH, B.v. 30.4.2013 - 6 ZB 11.1982 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 30.04.2013 - 6 ZB 11.1982
Zulassungsantrag; Begründung; Vertretungszwang; Rechtsanwalt; Vortrag von …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2017 - 3 ZB 17.1724
Rn. 1 1. Der am 10. Juli 2017 innerhalb der Monatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO von den Prozessbevollmächtigten der Klägerin beim Verwaltungsgericht (§ 124a Abs. 4 Satz 2 VwGO) gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 11. Mai 2017 ist unzulässig und deshalb abzulehnen, weil er nicht innerhalb der (…gemäß § 57 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 224 Abs. 2 Hs. 2 ZPO nicht verlängerbaren, BayVGH, B.v. 13.4.2015 - 3 ZB 15.459 - juris Rn. 4) Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO durch einen postulationsfähigen Vertreter (§ 67 Abs. 4 VwGO) begründet wurde (BayVGH, B.v. 30.4.2013 - 6 ZB 11.1982 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 19.08.2014 - 7 ZB 14.1416
Antrag auf Zulassung der Berufung; keine Begründung innerhalb der …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2017 - 3 ZB 17.1724
Rn. 4 Die mit Schreiben der Prozessbevollmächtigten an die Klägerin vom 28. Juli 2017 erklärte Mandatsniederlegung hat die Bevollmächtigung auch nicht beendet, da die Mandatsniederlegung aufgrund des Vertretungszwangs erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtlich wirksam wird (§ 173 VwGO i.V.m. § 87 Abs. 1 Hs. 2 ZPO), so dass bis zu diesem Zeitpunkt von einem Fortbestand des Mandats auszugehen ist (BayVGH, B.v. 19.8.2014 - 7 ZB 14.1416 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 31.07.2020 - 23 ZB 20.1254
Nichtzulassung der Berufung
Der Rechtsanwalt muss selbst darlegen, aus welchen Gründen im Einzelnen ein Zulassungsgrund gegeben sein soll (…vgl. zur Zulassung der Revision: BVerwG, B.v. 5.8.1998 - 4 B 74/98 - juris Rn. 2; vgl. zur Zulassung der Berufung: BayVGH, B.v. 28.9.2017 - 3 ZB 17.1724 - juris Rn. 3 f.); Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 48 m.w.N.).
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