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| VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565 |
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- BAYERN | RECHT
BayBeamtVG Art. 46; VwGO § 102a, § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 5, § 124a Abs. 4 S. 4, § 173; ZPO § 227 Abs. 1 S. 1
Keine Zulassung der Berufung gegen Versagung von Unfallfürsorgeleistungen
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 26.05.2020 - W 1 K 19.40
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 27.11.2018 - 1 BvR 957/18
Keine Verpflichtung aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, die mündliche Verhandlung nach …
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565
Insoweit wären auch Sitzungspausen mit Rücksprachemöglichkeiten denkbar gewesen (vgl. BVerfG, B.v. 27.11.2018 - 1 BvR 957/18 - juris Rn. 8), wobei dies allerdings auch die Bereitschaft zur Kooperation auf Seiten der Klägerin vorausgesetzt hätte. - BFH, 22.10.2021 - IX B 15/21
Ablehnung eines "coronabedingten" Terminsverlegungsantrags
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565
Eine Aufhebung des Termins ist grundsätzlich nur geboten, wenn die Erkrankung so schwer ist, dass vom Beteiligten die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (…BVerwG, B.v. 20.7.2016 - 9 B 64.15 - juris Rn. 25; BFH, B.v. 22.10.2021 - IX B 15/21 - juris Rn. 5 m.w.N.). - VG Würzburg, 26.11.2019 - W 1 K 18.1029
Keine Benachteiligung im Sinne des AGG durch rechtswidrige Versetzung in den …
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565
Wenn die Klägerin weiter andeutet, schon der Aufenthalt im Sitzungssaal bei der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Würzburg am 26. November 2019 im Verfahren W 1 K 18.1029 habe ihr gesundheitliche Probleme verursacht, hätte sie - wie sonstige von einer längeren Erkrankung betroffene Beteiligte auch - Vorsorge für die Wahrnehmung des Termins dahingehend treffen müssen, dass sie ihren Bevollmächtigten den Sachverhalt aus ihrer Sicht besonders genau schildert und diese in die Lage versetzt, die Beweisaufnahme in gleicher Weise zu fördern, wie wenn sie selbst anwesend wäre.
- BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15
Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565
Eine Aufhebung des Termins ist grundsätzlich nur geboten, wenn die Erkrankung so schwer ist, dass vom Beteiligten die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (BVerwG, B.v. 20.7.2016 - 9 B 64.15 - juris Rn. 25;… BFH, B.v. 22.10.2021 - IX B 15/21 - juris Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 12.01.2022 - 5 B 8.21
Bestimmung eines (allgemeinen) entschädigungsrechtlichen Verfahrensbegriffs; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565
Selbst eine schwere Vorerkrankung eines Beteiligten gebietet nicht per se eine Terminsaufhebung oder -verlegung, sondern stellt (nur) einen angemessen zu berücksichtigenden Abwägungsgesichtspunkt im Rahmen der Anwendung und Auslegung des "erheblichen Grundes" dar, wobei zu berücksichtigen ist, dass einem Gericht, das Maßnahmen ergreift, um einer zu befürchtenden Schädigung entgegenzuwirken, bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten ein erheblicher Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zusteht (BVerwG, B. v. 12.1.2022 - 5 B 8.21 - juris Rn. 20). - BVerwG, 22.07.2010 - 2 B 128.09
Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Zurückweisung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565
An der Einheitlichkeit des Streitgegenstands ändert weder der das Verwaltungsverfahren in Gang setzende Formblattantrag vom 7. September 2017 noch der in der mündlichen Verhandlung am 26. Mai 2020 zugrunde gelegte Klageantrag etwas (vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 2 B 128.09 - BeckRS 2010, 52448). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2008 - 21 A 2244/07
Anforderungen an die Anerkennung der Erkrankung eines Beamten als Dienstunfall; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565
Rn. 16 Die Klägerin formuliert insoweit schon keine Frage, sondern erörtert den vom Verwaltungsgericht herangezogenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (vom 16.12.2008 - 21 A 2244/07) und die Frage der Übertragbarkeit der dortigen Erwägungen auf den vorliegenden Fall.
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2024 - 13 S 365/22
Qualifikation der Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen …
Es ist aber grundsätzlich nicht Aufgabe des Senats die einzelnen Fragen sozusagen erstmals in den Blick zu nehmen und aus dem umfangreichen Gesamtvorbringen der Klägerin dasjenige herauszusuchen, was möglicherweise - nach entsprechender Aufbereitung - geeignet sein könnte, um vielleicht hinsichtlich einzelner der zahlreichen Fragen zu dem Ergebnis einer prozessordnungswidrigen Ablehnung zu gelangen (zum Darlegungserfordernis vgl. etwa auch BayVGH, Beschluss vom 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565 - juris Rn. 10;… Rudisile in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 124a VwGO Rn. 110 ff.; zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO siehe BVerwG…, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 - juris Rn. 4 ff.).Dabei ist zu berücksichtigen, dass einem Gericht, das Maßnahmen ergreift, um einer zu befürchtenden Schädigung entgegenzuwirken, bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten ein erheblicher Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zusteht (zu einem gleichgelagerten Fall vgl. BGH…, Beschluss vom 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22 - juris Rn. 3 ff.;… siehe ferner BVerwG, Beschlüsse vom 12.01.2022 - 5 B 8.21 - juris Rn. 18 ff. …und vom 04.06.2021 - 5 B 22.20 D - juris Rn. 9 f.; BFH…, Beschluss vom 22.10.2021 - IX B 15/21 - juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 13.05.2022 - 3 ZB 20.1565 - juris Rn. 5 f.).
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