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Rechtsprechung
   RG, 30.10.1931 - I 30/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,270
RG, 30.10.1931 - I 30/31 (https://dejure.org/1931,270)
RG, Entscheidung vom 30.10.1931 - I 30/31 (https://dejure.org/1931,270)
RG, Entscheidung vom 30. Oktober 1931 - I 30/31 (https://dejure.org/1931,270)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 65, 416
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • LG Essen, 16.03.2015 - 56 KLs 10/14

    Kunstberater Achenbach vor Gericht

    Rn. 347 Fall 30/31 der Anklage.

    Dies gilt allerdings nicht für den Fall 30/31 ("B19" von S8) und den Fall 32/33 der Anklage ("M9" von C26).

    Rn. 471 Der Angeklagte B hat das Tatgeschehen im Wesentlichen eingeräumt; zu den Fällen 30/31 und 32/33 der Anklage hat er sich abweichend eingelassen.

    Rn. 489 4. Der Angeklagte B hat zu Fall 30/31 der Anklage ("B19" von S8) den äußeren Ablauf, namentlich den Erwerb des Bildes im Nachverkauf des Auktionshauses T13 und die Weitergabe an C5 für 200.000,00 GBP den Feststellungen entsprechend geschildert.

    Dies betrifft die Fälle 3/4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16, 17, 18, 19/20, 21/22, 24/25, 26/27, 28/29 und 30/31.

    Rn. 515 2. In den Fällen 24/25, 26/27, 28/29 und 30/31 ist der Angeklagte B ferner strafbar wegen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB.

    Insoweit hat er die Taten 30/31 und 32/33 in Mittäterschaft mit dem Angeklagten B begangen.

    Rn. 539 a) Vollendete Delikte (Fälle 24/25, 26/27, 28/29 und 30/31 der Anklage).

    Rn. 541 Strafmildernd hat die Kammer die gleichen Faktoren berücksichtigt wie bei den Taten des 1. Tatkomplexes, wobei sich das Geständnis nicht auf die Tat 30/31 der Anklage erstreckt.

    Eine Ausnahme gilt lediglich für Fall 30/31 der Anklage.

    Rn. 543 Der Angeklagte B ist bei Ausführung der einzelnen Taten (jedoch mit Ausnahme des Falls 30/31 der Anklage) wie im Tatkomplex 1 mit gesteigerter krimineller Energie vorgegangen: Er hat jeweils manipulierte Fotokopien der Eingangsrechnungen der B6 GmbH hergestellt und genutzt.

    Bei der Strafzumessung im engeren Sinne hat sie daher nur noch strafschärfend bewertet, dass die einzelnen Schäden jeweils ein Vielfaches desjenigen Betrages ausmachen, der die Grenze zum Vermögensverlust großen Ausmaßes markiert (Ausnahme: Fall 30/31 der Anklage).

    Fall 30/31 der Anklage.

    Das Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit ist beim Angeklagten I nicht erfüllt, wohl aber dasjenige des Vermögensverlustes großen Ausmaßes bei Fall 30/31 der Anklage.

    Bei einer Abwägung aller Strafzumessungsgesichtspunkte (siehe sogleich) ist die Indizwirkung des Regelbeispiels für Fall 30/31 der Anklage nicht widerlegt.

    Rn. 566 Bei Abwägung aller Umstände setzt die Kammer Einzelfreiheitsstrafen von 8 Monaten (Fall 30/31 der Anklage) bzw. einem Jahr (Fall 32/33 der Anklage) fest.

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention - …

    Diese tatsächlichen Erkenntnisse, an die das Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO gebunden ist, hat das Berufungsgericht zum einen aufgrund der von ihm für glaubhaft erachteten, auch von den übrigen Verfahrensbeteiligten nicht in Zweifel gezogenen Darstellung gewonnen, die der Kläger über seine homosexuelle Veranlagung im Rahmen seiner Anhörung in der mündlichen Verhandlung gegeben hat; zum anderen hat es sie aufgrund wissenschaftlichen Schrifttums, den in BVerfGE 6, 389 f, mitgeteilten Gutachten sowie sexualwissenschaftlichen, psychologischen und psychoanalytischen Stellungnahmen verschiedener Sachverständiger erlangt, die dem Sonderausschuß für die Strafrechtsreform des 6. Deutschen Bundestages vorgelegen und dort - ebenso wie schon zuvor im Sonderausschuß des 5. Deutschen Bundestags - gleichfalls zu der Beurteilung geführt haben, daß homosexuelle Betätigung vielfach auf einer irreversiblen Prägung beruht (vgl. BT-Drucks. 5/4094 S 30/31; BT-Drucks. 6, 3521 S 30/31).
  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 190/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den …

    das große Foto auf Seite 30/31 mit der Bildaufschrift "KÖNIGIN DER NACHT ... ";.
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