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   LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09   

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https://dejure.org/2010,394
LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09 (https://dejure.org/2010,394)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.09.2010 - 308 O 27/09 (https://dejure.org/2010,394)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. September 2010 - 308 O 27/09 (https://dejure.org/2010,394)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Urheberrecht: Haftung des Betreibers der Videoplattform YouTube für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern eingestellte Musikvideos; Inhaberschaft an Werknutzungsrechten als Tonträgerhersteller u.a.m.

  • Justiz Hamburg

    § 7 TMG, § 10 TMG, Art 12 EGRL 31/2000, Art 13 EGRL 31/2000, Art 14 EGRL 31/2000
    Urheberrecht: Haftung des Betreibers der Videoplattform YouTube für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern eingestellte Musikvideos; Inhaberschaft an Werknutzungsrechten als Tonträgerhersteller u.a.m.

  • Telemedicus

    Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen

  • Telemedicus

    Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen

  • webshoprecht.de

    Zur Störerhaftung von YouTube und Google für das Verbreiten von urheberrechtswidrigen Inhalten auf der Videoplattform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung eigener und abgeleiteter Urheberrechte und anderer nach dem Urhebergesetz (UrhG) geschützter Rechte an Musikdarbietungen eines Künstlers durch öffentliche Zugänglichmachung von Musikvideos und Tonaufnahmen in Kombination mit Laufbildern auf einer ...

  • czarnetzki.eu PDF

    Haftung Youtube als Portalbetreiber für femde Videos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung eigener und abgeleiteter Urheberrechte und anderer nach dem Urhebergesetz ( UrhG ) geschützter Rechte an Musikdarbietungen eines Künstlers durch öffentliche Zugänglichmachung von Musikvideos und Tonaufnahmen in Kombination mit Laufbildern auf einer ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 19a, 97 UrhG
    Der an einem Musikvideo Nutzungsberechtigte hat Schadensersatzanspruch gegen YouTube

  • beck-blog (Kurzinformation)

    GEMA und Youtube: Der Kampf ums Urheberrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    YouTube haftet für urheberrechtswidrige Inhalte auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Youtube haftet für urheberrechtswidrige Videos seiner Nutzer

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    LG Hamburg untersagt Brightman-Videos auf YouTube

  • heise.de (Pressebericht, 04.09.2010)

    Landgericht Hamburg verdonnert YouTube zum Sperren einzelner Musikvideos

  • heise.de (Pressemeldung, 15.09.2010)

    Urheberrechtsverletzungen im Internet nehmen zu

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Youtube muss Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung zahlen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftungsprivilegien für Youtube

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Urheberrecht: Sarah Brightman contra YouTube - Gericht verbietet dem Google-Ableger, ohne Genehmigung Brightman-Videos im Internet zu verbreiten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Haftung der Online-Plattform YouTube für Urheberrechtsverletzungen Dritter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    YouTube haftet für Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung und Schadensersatz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    YouTube haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

  • loh.de (Kurzinformation)
  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    YouTube haftet für Urheberrechtsverletzungen

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: Urheberrechtsverletzung durch Betreiber einer Internetplattform

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung von Plattformbetreibern - YouTube

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    YouTube zu Unterlassung und Schadensersatz verurteilt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Haftung für User Generated Content

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Internetrecht: Urheberrechtsverletzung durch Betreiber einer Internetplattform

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    YouTube aufgrund Verbreitung urheberrechtswidriger Inhalte schadensersatzpflichtig - „YouTube LLC.“ muss sich von Nutzern die zur Veröffentlichung erforderlichen Rechte im Einzelfall nachweisen lassen

Besprechungen u.ä. (3)

  • rechtsportlich.net (Entscheidungsbesprechung)

    Bild- und Filmaufnahmen von Konzerten

  • rechtzweinull.de (Entscheidungsbesprechung)

    Youtube haftet wegen Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung und Schadenersatz auch für Inhalte Dritter

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtsverletzung durch Betreiber einer Internetplattform

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 833
  • afp 2010, 459
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (42)

  • OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06

    Trennung von "eigenen" und "fremden" Inhalten

    Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
    Auch der Begriff "eigene" Inhalte im Sinne des nunmehr - nach Umsetzung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31/EG (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) - geltenden § 7 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) meint nicht ausschließlich diejenigen, die von dem Provider herrühren, d.h. die er selbst verfasst hat und deren Schöpfer bzw. Urheber er ist, sondern darüber hinaus auch fremd erstellte Inhalte, die der Diensteanbieter sich zu eigen macht (vgl. BT-Dr 13/7385, S. 19), die er so übernimmt, dass er aus der Sicht eines objektiven Nutzers für sie die Verantwortung tragen will (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Insbesondere durch diese ins Auge fallende mehrmalige Anordnung des Logos "Y..T.." auf der Internetseite präsentiert in erster Linie die Beklagte zu 3 als Anbieter der Inhalte (vgl. zu diesem Kriterium auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688, Ziffer II.1.a.aa.(4).(a) - Pixum ).

    Meinungsforen unterscheiden sich von Themenportalen durch ihren besonderen Charakters (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch).

    Die aktive Einbindung von Drittinhalten in eigenes kommerzielles Angebot deutet jedoch - sofern es sich nicht um deutlich unterscheidbare und abgrenzbare Werbeinhalte handelt (vgl. hierzu OLG Hamburg ZUM 2009, 417, 419 = BeckRs 2009, 8375 - Long Island Ice Tea ) - auf ein zu Eigen machen der Inhalte hin (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch ).

    Auf eine faktische Unmöglichkeit kann sie sich nicht mit Erfolg berufen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 232 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Derartige Pflichtangaben könnten einen hinreichenden Kontrollmechanismus oder zumindest eine Hemmschwelle begründen, rechtsverletzende Inhalte zu unterbinden (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 232 - Chefkoch ).

    Ein schützenswertes Interesse der Beklagten zu 3, einen solchen Dienst für Nutzer anonym zur Verfügung zu stellen, besteht in rechtlicher Hinsicht nicht (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 232 - Chefkoch ;OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Die formularmäßige Versicherung des jeweiligen Nutzers ihres Dienstes gemäß Ziffer 8.4 und 9.3 der Nutzungsbedingungen, er habe alle erforderlichen Rechte, entbindet die Beklagte zu 3 nicht von ihrer Pflicht, sich von dem Nutzer im Einzelnen nachweisen zu lassen, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum).

  • OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06

    Haftung eines Fotoportals

    Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
    Auch der Begriff "eigene" Inhalte im Sinne des nunmehr - nach Umsetzung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31/EG (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) - geltenden § 7 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) meint nicht ausschließlich diejenigen, die von dem Provider herrühren, d.h. die er selbst verfasst hat und deren Schöpfer bzw. Urheber er ist, sondern darüber hinaus auch fremd erstellte Inhalte, die der Diensteanbieter sich zu eigen macht (vgl. BT-Dr 13/7385, S. 19), die er so übernimmt, dass er aus der Sicht eines objektiven Nutzers für sie die Verantwortung tragen will (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Hierfür reicht es nicht aus, dass der Anbieter einen fremden Inhalt als solchen - z.B. durch Angabe des Namens des einstellenden Mitglieds - kennzeichnet, sofern nicht deutlich erkennbar ist, dass der Anbieter die Inhalte nicht (jedenfalls auch) als eigene übernehmen will (OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688, Ziffer II.1.a.aa.(4)(a) - Pixum ).

    Insbesondere durch diese ins Auge fallende mehrmalige Anordnung des Logos "Y..T.." auf der Internetseite präsentiert in erster Linie die Beklagte zu 3 als Anbieter der Inhalte (vgl. zu diesem Kriterium auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688, Ziffer II.1.a.aa.(4).(a) - Pixum ).

    Auf eine faktische Unmöglichkeit kann sie sich nicht mit Erfolg berufen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 232 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Ein schützenswertes Interesse der Beklagten zu 3, einen solchen Dienst für Nutzer anonym zur Verfügung zu stellen, besteht in rechtlicher Hinsicht nicht (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 232 - Chefkoch ;OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Die formularmäßige Versicherung des jeweiligen Nutzers ihres Dienstes gemäß Ziffer 8.4 und 9.3 der Nutzungsbedingungen, er habe alle erforderlichen Rechte, entbindet die Beklagte zu 3 nicht von ihrer Pflicht, sich von dem Nutzer im Einzelnen nachweisen zu lassen, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum).

  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - bundesligaforen.de

    Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
    Sie geben für den Betrachter ersichtlich grundsätzlich nicht die Meinung des Betreibers wieder (OLG Hamburg, MMR, 479, 480 - Mettenden; OLG Hamburg, ZUM 2009, 417, 419 = BeckRs 2009, 8375 - Long Island Ice Tea).

    Zwar ist der Umstand, dass die Beklagte zu 3 die Plattform geschäftlich betreibt und Werbeeinnahmen erzielt, für sich genommen nicht ausreichend, um ein zu Eigen machen der Inhalte zu bejahen (OLG Hamburg, ZUM 2009, 417, 419 = BeckRs 2009, 8375 - Long Island Ice Tea ).

    Die aktive Einbindung von Drittinhalten in eigenes kommerzielles Angebot deutet jedoch - sofern es sich nicht um deutlich unterscheidbare und abgrenzbare Werbeinhalte handelt (vgl. hierzu OLG Hamburg ZUM 2009, 417, 419 = BeckRs 2009, 8375 - Long Island Ice Tea ) - auf ein zu Eigen machen der Inhalte hin (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch ).

    Hierdurch wird die Presse- und Meinungsfreiheit der Nutzer, unter deren Schutz Internetforen grundsätzlich stehen (OLG Hamburg, ZUM 2009, 417, 419 = BeckRs 2009, 8375 - Long Island Ice Tea ) und welches auch die Beklagte zu 3 für sich beansprucht, nicht verletzt.

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
    Daher kann auch dahinstehen, ob eine Privilegierung der Beklagten zu 3 nach den Bestimmungen der §§ 8 bis 11 TMG bei Unterlassungsansprüchen überhaupt in Betracht kommen kann (ablehnend, da nur für Schadensersatzsprüche geltend, für § 11 TDG a.F. BGH GRUR 2004, 860 - Internetversteigerung ; BGH GRUR 2007, 708, 709 - Internetversteigerung II ).

    Der Grundsatz, dass Prüfpflichten unzumutbar sind, welche das von der Rechtsordnung gebilligte Geschäftsmodell des in Anspruch genommenen gefährden oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren würden (BGH, GRUR 2007, 890, 894 - Jugendgefährdende Medien bei eBay ; BGH, GRUR 2004, 860, 864 -Internetversteigerung I ; BGH, GRUR 2007, 708, 712 - Internetversteigerung II ), gilt nicht für den Täter einer Rechtsverletzung, sondern allenfalls im Rahmen der Störerhaftung.

    Darüber hinaus kommt diese für die Störerhaftung entwickelte Haftungsbeschränkung (vgl. BGH GRUR 2007, 708, 712 - Internet-Versteigerung II ; BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung I ; BGH GRUR 2001, 1038, 1040 - ambiente.de) bei einer täterschaftlichen Rechtsverletzung ohnehin nicht zur Anwendung.

  • BGH, 08.11.1963 - Ib ZR 25/62

    Unterkunde

    Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
    Denn es würde den Gesetzeszweck vereiteln, wenn die Beurteilung im Einzelfall davon abhängig gemacht würde, in welches rechtliche Gewand die Beteiligten, d. h. der Handelnde und der auf Unterlassung in Anspruch genommene Inhaber des Betriebs, ihre Rechtsbeziehungen gekleidet hatten (BGH, GRUR 1964, 263, 266/267 - Unterkunde) .

    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob die Handlung, deren Unterlassung verlangt wird, innerhalb des Betriebsorganismus des Betriebsinhabers begangen worden ist, zu dem namentlich die für den Warenumsatz des Unternehmens geschaffene Vertriebsorganisation gehört, und ob der Handelnde kraft eines Vertrags in diesen Organismus, zumal in die Vertriebsorganisation, dergestalt eingegliedert ist, dass einerseits der Erfolg seiner Handlung zumindest auch dem Betriebsinhaber zu Gute kommt und andererseits dem Betriebsinhaber ein bestimmender Einfluss jedenfalls auf diejenige Tätigkeit des Handelnden eingeräumt ist, in deren Bereich das beanstandete Verhalten fällt (BGH GRUR 1964, 263, 266/267 - Unterkunde ; BGH GRUR 1959, 38, 44 - Buchgemeinschaft II ).

    Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Einfluss sich der auf Unterlassung in Anspruch genommene bereits gesichert hat, sondern welchen Einfluss er sich sichern könnte und daher auch sichern müsste (BGH, GRUR 1995, 605 - Franchise-Nehmer ; BGH GRUR 1964, 263, 267 - Unterkunde ; vgl. auch RGZ 151, 287, 292 - Alpina ).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
    Daher kann auch dahinstehen, ob eine Privilegierung der Beklagten zu 3 nach den Bestimmungen der §§ 8 bis 11 TMG bei Unterlassungsansprüchen überhaupt in Betracht kommen kann (ablehnend, da nur für Schadensersatzsprüche geltend, für § 11 TDG a.F. BGH GRUR 2004, 860 - Internetversteigerung ; BGH GRUR 2007, 708, 709 - Internetversteigerung II ).

    Der Grundsatz, dass Prüfpflichten unzumutbar sind, welche das von der Rechtsordnung gebilligte Geschäftsmodell des in Anspruch genommenen gefährden oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren würden (BGH, GRUR 2007, 890, 894 - Jugendgefährdende Medien bei eBay ; BGH, GRUR 2004, 860, 864 -Internetversteigerung I ; BGH, GRUR 2007, 708, 712 - Internetversteigerung II ), gilt nicht für den Täter einer Rechtsverletzung, sondern allenfalls im Rahmen der Störerhaftung.

    Darüber hinaus kommt diese für die Störerhaftung entwickelte Haftungsbeschränkung (vgl. BGH GRUR 2007, 708, 712 - Internet-Versteigerung II ; BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung I ; BGH GRUR 2001, 1038, 1040 - ambiente.de) bei einer täterschaftlichen Rechtsverletzung ohnehin nicht zur Anwendung.

  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 243/92

    Substantiierung des Beweisantrags des Verkäufers eines Warenbestandes

    Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
    Ein Beweisantritt, dem die ausreichende Bestimmtheit der zu ermittelnden Tatsachen fehlt, ist abzulehnen (BGH NJW-RR 1994, 377, 378 - Anforderungen an die Substantiierung eines Beweisantrags; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., Vorb.

    Ein Beweisantritt, dem die ausreichende Bestimmtheit der zu ermittelnden Tatsachen fehlt, ist jedoch abzulehnen (BGH NJW-RR 1994, 377, 378 - Anforderungen an die Substantiierung eines Beweisantrags; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., Vorb.

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
    Der Auskunftsanspruch ist seinem Inhalt nach auf die Erteilung von Auskünften über den konkreten Verletzungsfall, d.h. über die konkrete Verletzungshandlung einschließlich solcher Handlungen, die ihr im Kern gleichartig sind, beschränkt (BGHZ 148, 26, 35 - Entfernung der Herstellungsnummer II ; BGH GRUR 2002, 709, 711 f. - Entfernung der Herstellungsnummer III ; BGH GRUR 2000, 907, 910 - Filialleiterfehler ).

    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung besteht dagegen nicht auch über mögliche andere Verletzungsfälle, weil das auf eine unzulässige Ausforschung hinausliefe (BGHZ 148, 26, 35 - Entfernung der Herstellungsnummer II) .

  • LG München I, 10.01.2007 - 21 O 20028/05

    Urheberrechtsverletzung durch Frame

    Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
    Eine Gleichstellung zwischen eigenen und fremden Inhalten, deren grundsätzliche Differenzierung sich bereits aus § 5 des Teledienstegesetzes (TDG) (a.F.) ergab, wird im Hinblick auf die Haftung von Diensteanbietern (Providern) ausnahmsweise bejaht, wenn sich aus der Sicht des Dritten die Information wie eine eigene Information des Betreibers darstellt (OLG Köln, NJW-RR 2002, 1700 = MMR 2002, 548 - Steffi Graf ; LG München I, MMR 2007, 260, 262 - Framing ).

    Maßgeblich ist der objektive Empfängerhorizont eines verständigen Durchschnittsnutzers(OLG Brandenburg, MMR 2004, 330, 330 - Haftung eines Online-Auktionshauses; LG München I, MMR 2007, 260, 262 - Framing ).

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
    Dies gilt insbesondere für abstrakte Verbote (vgl. BGH GRUR 1998, 489, 492 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III ; BGH NJW 2003, 3406, 3408 - Paperboy ).

    Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und es in der Zwangsvollstreckung, wenn dem gestellten Antrag im Erkenntnisverfahren Rechnung getragen würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1998, 489, 492 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III m.w.N.).

  • BGH, 02.04.2007 - II ZR 325/05

    Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats wegen Ausschlusses des Stimmrechts eines

  • VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07

    Müssen Telekommunikationsunternehmen entschädigungslos Überwachungstechnik

  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06

    Bildersuche von Google verletzt Urheberrechte

  • OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03

    Bauhaus aus Italien

  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06

    Metall auf Metall

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 24/92

    "Folgerecht bei Auslandsbezug"; Voraussetzungen des Folgerechtsanspruchs des

  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95

    Vervielfältigung und Verbreitung der Neueinspielung einer Liedbearbeitung;

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

  • OLG Köln, 28.05.2002 - 15 U 221/01

    Verantwortung des Providers für von Nutzern eingestellter obzöner Fotomontagen

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

  • BGH, 06.06.1958 - I ZR 33/57

    Irreführende Werbung

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06

    Klingeltöne für Mobiltelefone

  • OLG Hamburg, 28.01.2009 - 5 U 255/07

    Alphaload

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

  • BGH, 29.05.2008 - I ZR 189/05

    Freundschaftswerbung im Internet

  • OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02

    Zur Anwendung des Haftungsprivilegs gem. § 11 Satz 1 TDG

  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 57/07

    Cybersky

  • OLG München, 21.12.2006 - 29 U 4407/06

    Zur Haftung des Betreibers einer Internet-Handelsplattform für

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

  • RG, 22.05.1936 - II 285/35

    1. Sind die Genossen einer Uhren-Einkaufsgenossenschaft, die keine eigenen

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 33/87

    "Fotoapparate"; Irreführung über die Bevorratung einer besonders beworbenen Ware

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

  • LG Hamburg, 23.03.2010 - 310 O 155/08

    Bushido II

  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/00

    "Innungsprogramm"; Anforderungen an den Unterlassungsantrag bei

  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10

    GEMA ./. YouTube II

    Auf die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten zu 1) und 3) wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 03.09.2010, Az.: 308 O 27/09, hinsichtlich der Aussprüche zu I. bis IV. sowie VI. abgeändert, soweit diese Parteien betroffen sind.

    Der nicht mit der Berufung angegriffene Ausspruch zu V. im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 03.09.2010, Az.: 308 O 27/09, gilt fort.

    unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Landgerichts Hamburg zum Aktenzeichen 308 O 27/09, verkündet am 3. September 2010, zugestellt am 3. September 2010, wie folgt zu erkennen:.

  • OLG Stuttgart, 31.05.2017 - 4 U 204/16

    Reiss-Engelhorn-Museen

    Bezüglich der Beschränkung auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegt es jedenfalls für die Anlage K 1 auf der Hand, dass sich die Verurteilung wegen des sogenannten Territorialitätsprinzips nur auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bezieht (BGH NJW 1994, 2888 [2889] - Folgerecht bei Auslandsbezug: "Ausgangspunkt ist dabei das für Immaterialgüterrechte heute allgemein anerkannte Territorialitätsprinzip, wonach diese Rechte - anders als zum Beispiel das Eigentum - in ihrer Geltung räumlich auf das Territorium des Staates begrenzt sind, der sie individuell verleiht oder unter bestimmten Voraussetzungen generell anerkennt."), einer besonderen Formulierung im Tenor bedarf es insoweit nicht (OLG Düsseldorf BeckRS 2007, 05530; vergleiche auch EuGH NJW 2013, 3627 Peter Pinckney/KOG Mediatech AG; anders aber LG Berlin BeckRS 2012, 16277; LG Hamburg BeckRS 2010, 21389), weil dies lediglich eine Selbstverständlichkeit darstellt.
  • LG Berlin, 27.03.2012 - 15 O 377/11

    Urheberrechtsverletzungen bei Wikipedia - Loriot

    Da die Antragstellerin nur ein öffentliches Zugänglichmachen beanstandet, bleibt sie im Rahmen der internationalen Entscheidungskompetenz der deutschen Gerichte (für alles Vorstehende: LG Hamburg MMR 2010, 833-835, zitiert nach juris, Rz. 79 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 06.07.2023 - 5 U 175/10
    Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und 3) wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 03.09.2010, Az.: 308 O 27/09, hinsichtlich des Ausspruchs zu I. betreffend die Beklagten zu 1) und 3) sowie hinsichtlich der Aussprüche zu zu II. und III.1.
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