Rechtsprechung
LG Hamburg, 08.11.2012 - 308 O 388/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Urheberrechtsschutz für Interviewfragen
- openjur.de
§§ 17, 97, 19a UrhG; § 890 ZPO
Zum urheberrechtlichen Schutz von Interviewfragen; Urheberrechtsverletzung durch Veröffentlichung der einer Partei übersandten Interviewfragen auf ihrer Website - JurPC
Urheberrechtlicher Schutz von Interviewfragen
- Kanzlei Prof. Schweizer
Wichtig für Journalisten und Marktforscher: Interviewfragen können urheberrechtlichen Schutz genießen
- kanzlei.biz
Urheberrechtlicher Schutz für Interviewfragen
- aufrecht.de
Urheberrechtlicher Schutz auch für Interview-Fragen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- beck-blog (Kurzinformation)
Urheberschutz von Interviewfragen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Interview-Fragen können urheberrechtlich geschützt sein
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Interview-Fragen unterstehen dem Schutz des Urheberrechts
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Zum urheberrechtlichen Schutz von Interviewfragen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Urheberrechtlich geschützte Interviewfragen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auch Interview-Fragen können urheberrechtlichen Schutz genießen
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Sind Interviewfragen urheberrechtlich geschützt?
- derenergieblog.de (Kurzinformation)
Fragwürdiges: Vom Urheberrechtsschutz für Interviews
- medienrecht-blog.com (Kurzinformation)
Interviewfragen: Liberaler Umgang mit dem Urheberrecht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Urheberrechtsschutz für Interviewfragen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verbreiten von Interviewfragen übers Internet kann Urheberrechtsverletzung sein
- dopatka.eu (Kurzinformation)
Interviewfragen genießen Urheberrechtsschutz
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.11.2012 - 308 O 388/12
- LG Hamburg, 21.12.2012 - 308 O 388/12
Papierfundstellen
- K&R 2013, 136
- ZUM 2013, 227
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05
TV-Total
Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2012 - 308 O 388/12
Für den Zitatzweck ist erforderlich, dass eine innere Verbindung zwischen den verwendeten fremden Werken oder Werkteilen und den eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird; Zitate sollen als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden der Erleichterung der geistigen Auseinandersetzung dienen (BGH, GRUR 2010, 628 Tz. 26 - Vorschaubilder, BGH GRUR Int 2008, 855 Tz. 42 - TV Total, mwN).Kommt es der Öffentlichkeit nicht auf eine aktuelle Berichterstattung an, ist es dem Berichterstatter oder seinem Auftraggeber möglich und zumutbar, vor dem Abdruck oder der Sendung des Berichts die Zustimmung des Rechtsinhabers einzuholen; dann gibt es keine Rechtfertigung dafür, sich über die Belange des Berechtigten hinwegzusetzen (BGH GRUR Int 2008, 855 Tz. 49 - TV Total, mwN).
- BGH, 27.02.1981 - I ZR 20/79
Fragensammlung
Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2012 - 308 O 388/12
Ein Sprachwerk kann seine Prägung als individuelle geistige Schöpfung nicht nur durch die sich in der Sprachgestaltung ausdrückende Gedankenführung und -formung gewinnen, sondern auch durch die schöpferische Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung des vorhandenen Stoffs (vgl. BGH GRUR 1980, 227, 230 - Monumenta Germaniae Historica; BGH GRUR 1981, 520, 521 - Fragensammlung).Hieran kann es fehlen, wenn der Spielraum für eine individuelle Gestaltung sehr eng und individuelles Schaffen deshalb besonders schwierig ist (BGH GRUR 1981, 520, 521 - Fragensammlung).
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
Vorschaubilder
Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2012 - 308 O 388/12
Für den Zitatzweck ist erforderlich, dass eine innere Verbindung zwischen den verwendeten fremden Werken oder Werkteilen und den eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird; Zitate sollen als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden der Erleichterung der geistigen Auseinandersetzung dienen (BGH, GRUR 2010, 628 Tz. 26 - Vorschaubilder, BGH GRUR Int 2008, 855 Tz. 42 - TV Total, mwN).
- BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09
ICE
Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2012 - 308 O 388/12
a) Die Regelung des § 51 UrhG dient dem Ziel, die geistige Auseinandersetzung mit fremden Gedanken bzw. schöpferischen Leistungen zu erleichtern (BGH, Urteil vom 07.04.2011 - I ZR 56/09 - ICE, Tz 45 mwN). - BGH, 11.07.2002 - I ZR 285/99
Axel Springer Verlag unterliegt gegenüber Focus im Streit um Feldbusch-Foto
Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2012 - 308 O 388/12
b) Die Schrankenregelung des § 50 UrhG dient der Meinungs- und Pressefreiheit sowie dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit (BGH, GRUR 2002, 1050f. - Zeitungsbericht als Tagesereignis). - BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
Monumenta Germaniae Historica
Auszug aus LG Hamburg, 08.11.2012 - 308 O 388/12
Ein Sprachwerk kann seine Prägung als individuelle geistige Schöpfung nicht nur durch die sich in der Sprachgestaltung ausdrückende Gedankenführung und -formung gewinnen, sondern auch durch die schöpferische Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung des vorhandenen Stoffs (vgl. BGH GRUR 1980, 227, 230 - Monumenta Germaniae Historica; BGH GRUR 1981, 520, 521 - Fragensammlung).
- LG Köln, 12.12.2013 - 14 O 612/12
Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle
Zwar ist eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit auch von Interview-Fragen denkbar, dies setzt jedoch voraus, dass es sich um eine schöpferische Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung mit einem gewissen Grad an Individualität mit prägnanter sprachlicher Gestaltung handelt (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 8.11.2012 - 308 O3 188/12, ZUM 2013, 227).
Rechtsprechung
LG Hamburg, 21.12.2012 - 308 O 388/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§§ 1004, 823 Abs. 1 BGB; §§ 19a, 17, 2 Abs. 1 Nr. 1, 97 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 2 UrhG; §§ 4 Nr. 9, 8 Abs. 1, 3 UWG
Zum urheberrechtlichen Schutz von Interviewfragen - Justiz Hamburg
§ 2 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 17 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG
Urheberrechtsschutz: Urheberrechtsverletzung bei Internet-Veröffentlichung von Interviewfragen ohne Einverständnis des Interviewers - kanzlei.biz
Veröffentlichung von Interview-Fragen ohne Zustimmung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.11.2012 - 308 O 388/12
- LG Hamburg, 21.12.2012 - 308 O 388/12
Papierfundstellen
- K&R 2013, 205
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 16.07.2009 - C-5/08
Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie …
Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2012 - 308 O 388/12
Die urheberrechtliche SchutzfaÌ?higkeit des Fragenkatalogs der Antragstellerin folgt auch nicht aus dem Infopaq-Urteil des EuGH vom 16.07.2009 (Az. C-5/08, GRUR 2009, 1041 - Infopaq/DDF). - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2012 - 308 O 388/12
Es gehört zu den presserechtlichen Voraussetzungen zulaÌ?ssiger belastender Berichterstattung, Betroffene zu den GegenstaÌ?nden der geplanten Berichterstattung vor Veröffentlichung anzuhören und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. BGH NJW 2000, 1036, 1037 - Korruptionsverdacht; BGH NJW 1996, 1131, 1134 - PersoÌ?nlichkeitsrechtsverletzung durch Buchpassage). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2012 - 308 O 388/12
Es gehört zu den presserechtlichen Voraussetzungen zulaÌ?ssiger belastender Berichterstattung, Betroffene zu den GegenstaÌ?nden der geplanten Berichterstattung vor Veröffentlichung anzuhören und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. BGH NJW 2000, 1036, 1037 - Korruptionsverdacht; BGH NJW 1996, 1131, 1134 - PersoÌ?nlichkeitsrechtsverletzung durch Buchpassage).
- BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89
Bedienungsanweisung
Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2012 - 308 O 388/12
Texte, die bestimmten Gebrauchszwecken dienen und durch diese Zwecke weitgehend vorgegeben sind, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zudem nur dann persönliche geistige Schöpfungen im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG, wenn sie in Bezug auf ihre schöpferischen Eigenheiten vergleichbare alltägliche und handwerksmaÌ?ßig hergestellte Texte deutlich überragen (BGH GRUR 1986, 739, 741 - Anwaltsschriftsatz; BGH GRUR 1993, 34 - Bedienungsanweisung). - BGH, 26.06.2001 - X ZR 231/99
Zur Sachverständigenhaftung
Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2012 - 308 O 388/12
Die Veröffentlichung der streitgegenstaÌ?ndlichen Texte durch die Antragsgegnerin stellt keine Handlung dar, die sich spezifisch gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Antragstellerin richtete und denen eine Schadensgefahr eigen ist, die über eine bloße Belästigung oder eine sozialuÌ?bliche Behinderung hinausgeht (vgl. BGH NJW 1985, 1620, 1620 - Unzulässiger Aufruf zum Mietboykott; BGH NJW 2001, 3115, 3117 - Einbeziehung in Schutzwirkung eines Vertrags). - BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95
CB-infobank I
Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2012 - 308 O 388/12
Die durch § 2 Abs. 2 UrhG vorausgesetzte individuelle geistige Schöpfung kann bei Sprachwerken sowohl in der von der Gedankenformung und -fuÌ?hrung geprägten sprachlichen Gestaltung als auch in der Art der Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung des Stoffs zum Ausdruck kommen (vgl. BGH GRUR 2002, 958, 959 - Technische Lieferbedingungen; BGH GRUR 1997, 459, 460f. - CB-Infobank I). - OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 6 U 78/10
Auch Nachrichtentexte sind urheberrechtlich geschützt
Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2012 - 308 O 388/12
Eine abweichende Beurteilung der SchutzfaÌ?higkeit des Fragenkatalogs der Antragstellerin ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 10.08.2011 (Az. 6 U 78/10, MMR 2012, 42 ff - Agenturmeldungen). - BGH, 11.04.2002 - I ZR 231/99
"Technische Lieferbedingungen"; Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines …
Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2012 - 308 O 388/12
Die durch § 2 Abs. 2 UrhG vorausgesetzte individuelle geistige Schöpfung kann bei Sprachwerken sowohl in der von der Gedankenformung und -fuÌ?hrung geprägten sprachlichen Gestaltung als auch in der Art der Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung des Stoffs zum Ausdruck kommen (vgl. BGH GRUR 2002, 958, 959 - Technische Lieferbedingungen; BGH GRUR 1997, 459, 460f. - CB-Infobank I). - BGH, 29.01.1985 - VI ZR 130/83
Anspruch auf Unterlassung einer Aufforderung zum kollektiven Vertragsbruch
Auszug aus LG Hamburg, 21.12.2012 - 308 O 388/12
Die Veröffentlichung der streitgegenstaÌ?ndlichen Texte durch die Antragsgegnerin stellt keine Handlung dar, die sich spezifisch gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Antragstellerin richtete und denen eine Schadensgefahr eigen ist, die über eine bloße Belästigung oder eine sozialuÌ?bliche Behinderung hinausgeht (vgl. BGH NJW 1985, 1620, 1620 - Unzulässiger Aufruf zum Mietboykott; BGH NJW 2001, 3115, 3117 - Einbeziehung in Schutzwirkung eines Vertrags).