Rechtsprechung
| LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- markenmagazin:recht
§ 14 Abs. 5 MarkenG
Elo ./. Elo-Posteri - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Untersagung der Verwendung der Bezeichnung Elo-Posteri kennzeichenmäßig für lebende Hunde oder der Dienstleistung Zucht von lebenden Hunden; Markenschutz für die Kennzeichnung von Hunden einer bestimmten Rasse; Bezeichnung Elo als gebräuchliche Gattungsbezeichnung für ...
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 342 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BGH, 24.02.2000 - I ZR 168/97
Ballermann
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Der Kläger ist als Mitinhaber der Klagemarke "Elo" gemäß § 744 Abs. 2 BGB selbstständig zur Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen berechtigt (vgl. BGH GRUR 2000, 1028, 1029 - "Ballermann"; OLG Köln WRP 2002, 249, 250 - "freelotto";… Ingerl/Rohnke, 2. Auflage, vor §§ 14-19 MarkenG Rn. 12).Da der Kläger nicht Alleineigentümer, sondern nur Mitinhaber der Marke "Elo" ist, kann er gemäß den §§ 432 Abs. 1, 744 Abs. 1 BGB die Leistung von Schadensersatz nicht an ihn alleine, sondern muss Leistung an alle verlangen (vgl. BGH GRUR 2000, 1028, 1030 - "Ballermann";… Ingerl/ Rohnke vor §§ 14-19 MarkenG Rn. 12).
Eine Auskunftspflicht des Markenverletzers zur Vorbereitung von Ansprüchen auf - an die Gläubigergemeinschaft zu leistenden - Schadensersatz besteht aber nicht gegenüber einem Mitinhaber, sondern nur gegenüber allen Inhabern einer Marke gemeinschaftlich (vgl. BGH GRUR 2000, 1028, 1030 - "Ballermann";… Ingerl/ Rohnke vor §§ 14-19 MarkenG Rn. 12).
- BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 129/62
Voraussetzungen für das Vorliegen eines freien Warennamens - Anforderungen an das …
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Rn. 21 Von der nachträglichen Entwicklung einer Marke zu einer Gattungsbezeichnung im Sinne einer allgemein sprachgebräuchlichen oder verkehrsüblichen Bezeichnung für die betroffene Ware kann nur ausgegangen werden, wenn - bis auf einen völlig unbeachtlichen Teil des Verkehrs - nahezu alle beteiligten Verkehrskreise in der fraglichen Angabe nur noch einen Hinweis auf die beanspruchte Ware sehen (vgl. BGH GRUR 1964, 458, 460 - "Düssel"; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 307, 308 - "Gezuckerte Kondensmilch"; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 67, 68 - "Gelbe Seiten im Internet";… Stöbele/Hacker, 8. Auflage, § 49 MarkenG Rn. 30).Sofern ein nicht völlig unbeachtlicher Teil des Verkehrs - und seien es nur die mit dem Vertrieb der betroffenen Ware befassten Kreise selbst - die fragliche Bezeichnung mit einem bestimmten Unternehmen (auch dem eigenen) in Verbindung bringt, ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt (vgl. BGH GRUR 1964, 458, 460 - "Düssel";… Ströbele/Hacker § 8 MarkenG Rn. 295;… Ströbele/Hacker § 49 MarkenG Rn. 30).
- BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04
INTERCONNECT/T-InterConnect
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile eines komplexen Kennzeichens für den Gesamteindruck prägend sein können, den das Kennzeichen im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorruft (vgl. BGH GRUR 2008, 258, 260 - "INTERCONNECT/T-InterConnect").
- BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Zwischen diesen die Verwechslungsgefahr determinierenden Faktoren besteht eine Wechselwirkung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- bzw. Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad bei nur schwacher Kennzeichnungskraft der Marke und/oder größerem Waren-/Dienstleistungsabstand erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2006, 60 - "coccodrillo"; 2000, 506, 508 - "Attaché/Tisserand"). - BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99
BANK 24
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls, namentlich der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die Zeichen in Gebrauch sind, sowie des Grads der Ähnlichkeit der zu vergleichenden Kennzeichnungen zu beurteilen (vgl. BGH WRP 2002, 987, 989 - "Festspielhaus"; 2002, 537, 538 f. - "Bank 24"). - BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Zwischen diesen die Verwechslungsgefahr determinierenden Faktoren besteht eine Wechselwirkung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- bzw. Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad bei nur schwacher Kennzeichnungskraft der Marke und/oder größerem Waren-/Dienstleistungsabstand erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2006, 60 - "coccodrillo"; 2000, 506, 508 - "Attaché/Tisserand"). - BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99
"Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls, namentlich der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die Zeichen in Gebrauch sind, sowie des Grads der Ähnlichkeit der zu vergleichenden Kennzeichnungen zu beurteilen (vgl. BGH WRP 2002, 987, 989 - "Festspielhaus"; 2002, 537, 538 f. - "Bank 24"). - BGH, 01.04.2004 - I ZR 23/02
"Gazoz"; Unlauterkeit der Benutzung eines Zeichens
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Fremdsprachliche beschreibende Angaben werden aber nur dann von § 23 Nr. 2 MarkenG erfasst, wenn sie von einem relevanten Teil der angesprochenen Verkehrskreise als solche verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2004, 947, 948 - "Gazoz"). - OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
UWG -Recht und Verbraucherrecht; Verwendung der second-level-domain "freelotto" …
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Der Kläger ist als Mitinhaber der Klagemarke "Elo" gemäß § 744 Abs. 2 BGB selbstständig zur Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen berechtigt (vgl. BGH GRUR 2000, 1028, 1029 - "Ballermann"; OLG Köln WRP 2002, 249, 250 - "freelotto";… Ingerl/Rohnke, 2. Auflage, vor §§ 14-19 MarkenG Rn. 12). - OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 44/02
Gezuckerte Kondensmilch
Auszug aus LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Rn. 21 Von der nachträglichen Entwicklung einer Marke zu einer Gattungsbezeichnung im Sinne einer allgemein sprachgebräuchlichen oder verkehrsüblichen Bezeichnung für die betroffene Ware kann nur ausgegangen werden, wenn - bis auf einen völlig unbeachtlichen Teil des Verkehrs - nahezu alle beteiligten Verkehrskreise in der fraglichen Angabe nur noch einen Hinweis auf die beanspruchte Ware sehen (vgl. BGH GRUR 1964, 458, 460 - "Düssel"; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 307, 308 - "Gezuckerte Kondensmilch"; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 67, 68 - "Gelbe Seiten im Internet";… Stöbele/Hacker, 8. Auflage, § 49 MarkenG Rn. 30). - BPatG, 19.12.1997 - 33 W (pat) 209/96
Eintragungsfähigkeit einer zu einem Gattungsnamen gewordenen Marke
- OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 U 232/01
- AG Brandenburg, 26.04.2010 - 34 C 139/09
Hundekauf: Rassezugehörigkeit als Beschaffenheitsmerkmal
Diese im Jahr 1921 gegründete und für die Rassefestlegung bei Hunden weltweit führende (vgl. LG Köln, GRUR-RR 2008, Seite 342 ) Weltorganisation der Kynologie (Hundezucht und -abrichtung) umfasst ca. 83 Mitglieds- und Partnerländer.
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 09.07.2009 - 2-31 O 258/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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