Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Main, 08.05.2015 - 32 C 4486/14 (22) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrsunfallsiegen.de
Falschparker - Mithaftung bei Verkehrsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Essen, 04.04.2018 - 15 S 59/18
Verkehrsunfall mit Fahrzeug im absoluten Halteverbot
Das Parken an einer Stelle, an der das Parken untersagt ist, stellt ein schuldhaftes Verhalten des Fahrzeugführers dar, welches sich die Klägerin als Fahrzeughalterin gemäß §§ 7, Abs. 1, 17 Abs. 1 S. 2 StVG, 264 BGB zurechnen lassen muss (vgl. die vom Amtsgericht bereits zitierten Rechtsprechung, insbesondere Amtsgericht Frankfurt a. M. Urt. v. 8.5.2015 - 32 C 4486/14 (22), BeckRS 2016, 12318, beck-online).Die recherchierte Rechtsprechung geht von Mithaftungsquoten von 25 % (Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 08. Mai 2015 - 32 C 4486/14 (22) - allerdings beim Halten nur im Bereich des durch Zeichen 286 Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO eingeschränkten Halteverbot) bis zu 30% (AG Lörrach, Urteil vom 30. November 2005 - 3 C 1266/05, wo das im absoluten Halteverbot stehende Fahrzeug das Einparken behinderte oder Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 05. März 1997 - 35 C 522/96 -, wo durch es die Ausfahrt aus einem Grundstück erschwert wurde) aus.
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