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Rechtsprechung
   OLG München, 04.07.2005 - 32 Wx 43/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13603
OLG München, 04.07.2005 - 32 Wx 43/05 (https://dejure.org/2005,13603)
OLG München, Entscheidung vom 04.07.2005 - 32 Wx 43/05 (https://dejure.org/2005,13603)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juli 2005 - 32 Wx 43/05 (https://dejure.org/2005,13603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 14; ; WEG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 § 22
    Anbringung eines Lüftungsgitters für Dunstabzugshaube in Eigentumswohnanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anbringung eines Lüftungsgitters für eine Dunstabzugshaube in einer Wohnanlage; Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung über das zulässige Maß hinaus; Berücksichtigung der Bestimmung des § 906 Bürgerliches Gesetzbuch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit von Lüftungsgitter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG München, 04.07.2005 - 32 Wx 43/05
    Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten, hier aus Art. 14 GG, ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (vgl. BVerfG NZM 2005, 182/183).
  • BayObLG, 12.08.2004 - 2Z BR 148/04

    Beurteilung der Unvermeidbarkeit von Nachteilen unter Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG München, 04.07.2005 - 32 Wx 43/05
    b) Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass in die Abwägung die gesetzliche Wertung des § 906 Abs. 3 BGB einzubeziehen ist (vgl. BayObLG NZM 2005, 69).
  • BayObLG, 12.04.2000 - 2Z BR 151/99

    Anträge im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG München, 04.07.2005 - 32 Wx 43/05
    Die Bestimmung des § 906 BGB ist im Verhältnis von Wohnungseigentümern zueinander zwar nicht unmittelbar abwendbar, sie kann aber Anhaltspunkte für die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Einwirkungen geben (vgl. BayObLG NZM 2001, 387).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen …

    Auszug aus OLG München, 04.07.2005 - 32 Wx 43/05
    Insofern ist die Situation anders gelagert als in dem vom Bayerischen Obersten Landesgericht (WuM 1997, 186) entschiedenen Fall.
  • OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 145/01

    Gerichtliche Überprüfung der Wahl des Verwalters

    Auszug aus OLG München, 04.07.2005 - 32 Wx 43/05
    Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. OLG Hamburg ZMR 2005, 71).
  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 39/99

    Nachteilige Auswirkungen baulicher Maßnahmen

    Auszug aus OLG München, 04.07.2005 - 32 Wx 43/05
    Die Gefahr der Nachahmung ist jedenfalls ein Zusatzargument für die Unzulässigkeit der Maßnahme nach § 14 Nr. 1 WEG (vgl. BayObLG NZM 1999, 1146/1147).
  • OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07

    Verjährung des Beseitigungsanspruchs wegen baulicher Veränderung

    Ob andere Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (vgl. OLG München, Beschluss vom 04.07.2005 - 32 Wx 43/05 -, zitiert nach Juris; BayObLG WuM 2004, 733).
  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Ob eine bauliche Veränderung in diesem Sinne erheblich ist und andere Wohnungseigentümer dadurch über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung und ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachprüfbar (vgl. OLG München, Beschluss vom 04.07.2005 - 32 Wx 43/05, zitiert nach juris; BayObLG WuM 2004, 733).
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