Rechtsprechung
| EuGH, 22.05.1985 - 33/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- EU-Kommission
Fragd / Amministrazione delle finanze dello Stato
LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - FESTSETZUNG - VERARBEITUNGSERZEUGNISSE - VERORDNUNG NR . 2140/79 DER KOMMISSION IN DER DURCH DIE VERORDNUNG NR . 1541/80 GEÄNDERTEN FASSUNG - UNGÜLTIGKEIT
- EU-Kommission
Fragd / Amministrazione delle finanze dello Stato
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Gewährung von Währungsausgleichsbeträgen auf Maiserzeugnisse; Festsetzung von Währungsausgleichsbeträgen bei der Ausfuhr von Glukosepulver; Prüfung der Gültigkeit einer Verordnung der Kommision durch den EuGH; Berücksichtigung der Erstattung bei der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - FESTSETZUNG - VERARBEITUNGSERZEUGNISSE - VERORDNUNG NR. 2140/79 DER KOMMISSION IN DER DURCH DIE VERORDNUNG NR. 1541/80 GEÄNDERTEN FASSUNG - UNGÜLTIGKEIT
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Währungsausgleichsbeträge für Maiserzeugnisse - Gültigkeit einer Verordnung.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1985 - 33/84
- EuGH, 22.05.1985 - 33/84
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 15.10.1980 - 145/79
Roquette / Frankreich
Auszug aus EuGH, 22.05.1985 - 33/84
DABEI BERIEF SIE SICH ERSTENS AUF DAS URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 15. OKTOBER 1980 IN DER RECHTSSACHE 145/79 ( ROQUETTE , SLG. 1980, 2917 ) UND ZWEITENS AUF DIE RECHTSWIDRIGKEIT DER GENANNTEN KRITERIEN , DA DEREN BERECHNUNG DER INTERVENTIONSPREIS FÜR MAIS OHNE BERÜCKSICHTIGUNG DER ERSTATTUNG BEI DER ERZEUGUNG VON MAISSTÄRKE ZUGRUNDE GELEGT WORDEN SEI.
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-228/92
Roquette Frères SA gegen Hauptzollamt Geldern. - Währungsausgleichsbeträge für …
(3) - Urteil in der Rechtssache 33/84 (Slg. 1985, 1605).(52) - Urteil in der Rechtssache 33/84 (Slg. 1985, 1605).
- EuGH, 26.04.1994 - C-228/92
Roquette Frères / Hauptzollamt Geldern
8 Ausserdem hat der Gerichtshof entschieden, daß die Verordnung (EWG) Nr. 2140/79 der Kommission vom 28. September 1979 zur Festsetzung der Währungsausgleichsbeträge sowie einiger für ihre Anwendung erforderlicher Koeffizienten und Kurse (…ABl. L 247, S. 1) in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 1541/80 (…ABl. L 156, S. 1) geänderten Fassung durch das Urteil Roquette Frères stillschweigend für ungültig erklärt worden ist, da sie auf die für ungültig erklärte Verordnung Nr. 652/76 Bezug nahm und eine Änderung der Währungsausgleichsbeträge für die Erzeugnisse vorsah, die Gegenstand des genannten Urteils waren (Urteil vom 22. Mai 1985 in der Rechtssache 33/84, Fragd, Slg. 1985, 1605, Randnr. 13). - LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 29/02
Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf bayerisches Landeserziehungsgeld; …
Insoweit hat der EuGH bereits wiederholt - auch im Sozialrecht - in analoger Anwendung der für Nichtigkeitsangelegenheiten maßgebenden Regelung des Art. 231 Abs. 2 EGV eine Ausnahme von der zeitlichen Wirkung seiner Entscheidung gemacht, vgl. Rechtssache 43/75 D. , Sammlung 1976.455, Rechtssache 33/84 F. , Sammlung 1985.1605, Rechtssache 24/86 B. , Sammlung 1988.379, Rechtssache 41/84 P. , Sammlung 1986, 1/26, Rechtssache 262/88 B. , Sammlung 1990 I-1889/1955).
- LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 17/03
Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei; …
Insoweit hat der Gerichtshof bereits wiederholt - auch im Sozialrecht - in analoger Anwendung der für Nichtigkeitsangelegenheiten maßgebenden Regelung des Art. 231 Abs. 2 EGV im Hinblick auf die zeitliche Wirkung seiner Entscheidung eine Ausnahmeregelung getroffen, vgl. Rechtssache 43/75 D. , Sammlung 1976.455, Rechtssache 33/84 F. , Sammlung 1985.1605, Rechtssache 24/86 B. , Sammlung 1988.379, Rechtssache 41/84 P. , Sammlung 1986, 1/26, Rechtssache 262/88 B. , Sammlung 1990 I-1889/1955). - LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02
Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare …
Insoweit hat der Gerichtshof bereits wiederholt - auch im Sozialrecht - in analoger Anwendung der für Nichtigkeitsangelegenheiten maßgebenden Regelung des Art. 231 Abs. 2 EGV im Hinblick auf die zeitliche Wirkung seiner Entscheidung eine Ausnahmeregelung getroffen, vgl. Rechtssache 43/75 D. , Sammlung 1976.455, Rechtssache 33/84 F. , Sammlung 1985.1605, Rechtssache 24/86 B. , Sammlung 1988.379, Rechtssache 41/84 P. , Sammlung 1986, 1/26, Rechtssache 262/88 B. , Sammlung 1990 I-1889/1955). - LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 53/02
Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare …
Insoweit hat der EuGH bereits wiederholt - auch im Sozialrecht - in analoger Anwendung der für Nichtigkeitsangelegenheiten maßgebenden Regelung des Art. 231 Abs. 2 EGV im Hinblick auf die zeitliche Wirkung seiner Entscheidung eine Ausnahmeregelung getroffen, vgl. Rechtssache 43/75 D. , Sammlung 1976.455, Rechtssache 33/84 F. , Sammlung 1985.1605, Rechtssache 24/86 B. , Sammlung 1988.379, Rechtssache 41/84 P. , Sammlung 1986, 1/26, Rechtssache 262/88 B. , Sammlung 1990 I-1889/1955). - LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 43/02
Anspruch eines ausländischen Staatsangehörigen auf Landeserziehungsgeld; …
Insoweit hat der EuGH bereits wiederholt - auch im Sozialrecht - in analoger Anwendung der für Nichtigkeitsangelegenheiten maßgebenden Regelung des Art. 231 Abs. 2 EGV eine Ausnahme von der zeitlichen Wirkung seiner Entscheidung gemacht, vgl. Rechtssache 43/75 D. , Sammlung 1976.455, Rechtssache 33/84 F. , Sammlung 1985.1605, Rechtssache 24/86 B. , Sammlung 1988.379, Rechtssache 41/84 P. , Sammlung 1986, 1/26, Rechtssache 262/88 B. , Sammlung 1990 I-1889/1955). - LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 5/03
Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare …
Insoweit hat der Gerichtshof bereits wiederholt - auch im Sozialrecht - in analoger Anwendung der für Nichtigkeitsangelegenheiten maßgebenden Regelung des Art. 231 Abs. 2 EGV im Hinblick auf die zeitliche Wirkung seiner Entscheidung eine Ausnahmeregelung getroffen, vgl. Rechtssache 43/75 Defrenne, Sammlung 1976.455, Rechtssache 33/84 Fragd, Sammlung 1985.1605, Rechtssache 24/86 Blaizot, Sammlung 1988.379, Rechtssache 41/84 Pinna, Sammlung 1986, 1/26, Rechtssache 262/88 Barber, Sammlung 1990 I-1889/1955). - LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 41/02
Anspruch auf Landeserziehungsgeld ; Anspruch eines ausländischen …
Insoweit hat der Gerichtshof bereits wiederholt - auch im Sozialrecht - in analoger Anwendung der für Nichtigkeitsangelegenheiten maßgebenden Regelung des Art. 231 Abs. 2 EGV im Hinblick auf die zeitliche Wirkung seiner Entscheidung eine Ausnahmeregelung getroffen, vgl. Rechtssache 43/75 Defrenne, Sammlung 1976.455, Rechtssache 33/84 Fragd, Sammlung 1985.1605, Rechtssache 24/86 Blaizot, Sammlung 1988.379, Rechtssache 41/84 Pinna, Sammlung 1986, 1/26, Rechtssache 262/88 Barber, Sammlung 1990 I-1889/1955). - LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 7/03
Anspruch eines ausländischen Staatsangehörigen auf Landeserziehungsgeld; …
Insoweit hat der Gerichtshof bereits wiederholt - auch im Sozialrecht - in analoger Anwendung der für Nichtigkeitsangelegenheiten maßgebenden Regelung des Art. 231 Abs. 2 EGV im Hinblick auf die zeitliche Wirkung seiner Entscheidung eine Ausnahmeregelung getroffen, vgl. Rechtssache 43/75 Defrenne, Sammlung 1976.455, Rechtssache 33/84 Fragd, Sammlung 1985.1605, Rechtssache 24/86 Blaizot, Sammlung 1988.379, Rechtssache 41/84 Pinna, Sammlung 1986, 1/26, Rechtssache 262/88 Barber, Sammlung 1990 I-1889/1955). - Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1988 - 359/87
Pietro Pinna gegen Caisse d'allocations familiales de la Savoie. - Feststellung …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990 - C-66/89
Directeur général des douanes et des droits indirects gegen Powerex-Europe. - …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| RG, 19.03.1884 - Rep. I. 33/84 |
Volltextveröffentlichung
- opinioiuris.de
Präklusivfrist
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit der Präklusivfrist der Berliner Schlussscheinbedingungen für Fondsgeschäfte bei vereinbarter Geltung eines Kreditverhältnisses für die Ansprüche aus den einzelnen Abschlüssen
Papierfundstellen
- RGZ 11, 142
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1985 - 33/84 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
SpA Fragd gegen Amministrazione delle finanze dello Stato.
Währungsausgleichsbeträge für Maiserzeugnisse - Gültigkeit einer Verordnung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1985 - 33/84
- EuGH, 22.05.1985 - 33/84
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 15.10.1980 - 145/79
Roquette / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1985 - 33/84
Daß dies unrichtig ist, wurde vom Gerichtshof tatsächlich schon zu einer früheren Verordnung (der Verordnung 652/76) in einem am 15. Oktober 1980 zu der Rechtssache 145/79."Ist die Verordnung Nr. 1541/80 der EWG-Kommission vom 19. Juni 1980 gültig, soweit sie die Währungsausgleichsbeträge (WAB) für die im vorliegenden Fall ausgeführten Erzeugnisse (Glukose in Pulverform oder Dextrose) der Tarifstelle 17.02 B II a) des Gemeinsamen Zolltarifs auf 29 612 Lire pro Tonne festsetzt, wenn man davon ausgeht, daß bei der Berechnung dieser WAB ohne Berücksichtigung der Erstattungen bei der Erzeugung für Maisstärke auf den Interventionspreis für Mais Bezug genommen wird und daß damit ein schon vom Gerichtshof mit Urteil vom 15. Oktober 1980 in der Rechtssache 145/79 beanstandetes Kriterium angewendet wird?".
- Urteil vom 15. Oktober 1980 in der Rechtssache 145/79 - SA Roquette Frères/Französischer Staat - Sig.
Man kann sogar sagen, daß es jetzt gar nicht notwendig ist, die Ungültigkeit der im vorliegenden Verfahren interessierenden Verordnung festzustellen, weil sie sich - zumindest stillschweigend - schon aus dem Urteil der Rechtssache 145/79 vom 15. Oktober 1980 1 ergibt.
Ausreichend wäre also im gegenwärtigen Verfahren der Bescheid, daß die Ungültigkeit der den italienischen Richter interessierenden Verordnung schon aufgrund des Urteils der Rechtssache 145/79 1 feststeht.
Auch wenn sie vom nationalen Gericht nicht ausdrücklich aufgeworfen worden ist (offenbar weil es geneigt ist, wie andere Gerichte, trotz der Feststellungen 1 - Urteil vom 15. Oktober 1980 in der Rechtssache 145/79 - SA Roquette Frères/Französischer Staat - Slg. 1980, 2917.
des Urteils 145/79.
a) Ich erinnere daran, daß im Urteil der Rechtssache 145/79 ' in bezug auf die Auswirkungen einer Ungültigkeitserklärung in einem Vorlageverfahren die analoge Anwendung von Artikel 174 des EWG-Vertrags für richtig gehalten wurde, wo es heißt:.
Bei der Exnunc-Wirkung der Ungültigkeit sollte es dagegen nach ihrer Ansicht in Ansehung von Sachverhalten bleiben, die im Zeitpunkt des 1 - Urteil vom 15. Oktober 1980 .n der Rechtssache 145/79 - SA Roquette Frères/Französischer Staat - Sig.
aa) Wenn man davon ausgeht - und dies muß man nach meiner Ansicht -, daß das Urteil 145/79 1 auch die Feststellung der Ungültigkeit der jetzt interessierenden Verordnung enthält und daß somit die Äußerungen zu den Wirkungen der Ungültigkeitserklärung auch für sie gelten, stellt sich nach der These der Klägerin die Frage, ob jetzt tatsächlich eine Änderung dieser Rechtsprechung angebracht ist.
Kritik an der Verordnung 652/76 und an ihren Nachfolgeverordnungen wurde nämlich im Urteil der Rechtssache 145/79 1 auch deswegen geübt, weil die Summe der für alle Verarbeitungserzeugnisse geltenden Ausgleichsbeträge den für das Grunderzeugnis festgelegten Ausgleichsbetrag überstieg (…Rdnr. 48); deshalb war eine umfassende Neugestaltung der Währungsausgleichsbeträge für mehrere Verarbeitungserzeugnisse erforderlich, d. h. es handelt sich eben nicht nur um die Kürzung eines Postens.
Die fragliche Verordnung hat beim Erlaß des Urteils 145/79 1 schon existiert.
Sie gilt nämlich nur für 1 - Urteil vom 15. Oktober 1980 in der Rechtssache 145/79 - SA Roquette Frères/Französischer Staat - Slg. 1980, 2917.
Denn auch wenn man einräumen muß, daß die Feststellungen des Gerichtshofs im Urteil 145/79 1 maßgeblich unter dem Eindruck des Umstandes zustande kamen, daß es seinerzeit in erster Linie um eine Verordnung aus dem Jahre 1976 ging, darf doch nicht übersehen werden, daß vom Urteil ausdrücklich miterfaßt wurden auch alle späteren Nachfolgeverordnungen, Würde man aber jetzt unter dem Gesichtspunkt des Erlaßdatums der Verordnung eine Differenzierung ins Auge fassen, so wäre nicht nur problematisch, wo richtigerweise die Grenze gezogen werden muß; es käme so auch zur Ungleichbehandlung von Betroffenen, um deren Ausschluß es jedoch dem Gerichtshof in dem erwähnten Urteil mit Recht in erster Linie gegangen ist.
d) Es kann demnach im vorliegenden Verfahren - sollte sich der Gerichtshof nicht auf den Hinweis beschränken, daß sich die Ungültigkeit der Verordnung 2140/79 1 - Urteil vom 15. Oktober 1980 in der Rechtssache 145/79 - SA Roquette Frères/Französischer Staat - Slg. 1980, 2917.
schon aus dem Urteil 145/79 1 ergibt - bei der Feststellung sein Bewenden haben, daß die genannte Verordnung aus den eingangs angeführten Gründen als ungültig anzusehen ist.
Bezüglich der Wirkungen der Ungültigkeitserklärung kann es dagegen für den gegenwärtigen Fall bei den im Urteil 145/79.
1 - Urteil vom 15. Oktober 1980 in der Rechtssache 145/79 - SA Roquette Frères/Französischer Staat - Slg. 1980, 2917.
- EuGH, 27.02.1985 - 112/83
Produits de Maïs / Administration des douanes und droits indirects
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1985 - 33/84
Ich halte es - ebenso wie mein Kollege Darmon in seinen Schlußanträgen zu der Rechtssache 112/83.- Rechtssache 112/83 - Société des produits de maïs SA/ Administration des douanes et droits indirects - Sig.
Diese Überlegungen stimmen überein mit denen, die der Gerichtshof in der Rechtssache 112/83 4vom 27. Februar 1985 (Erwägungsgrund Nr. 18) angestellt hat.
- Rechtssache 112/83 - Société des produits de maïs SA/ Administration des douanes et droits indirects ·- Slg. 1985, 732.
- EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1985 - 33/84
Dies wäre nichts anderes als die Fortführung der Rechtsprechung Defrenne (43/75.- Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 - Gabrielle Defrenne/Société anonyme belge de navigation aérienne Sabena - Slg. 1976, 455.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".