Rechtsprechung
| LG München I, 24.11.2022 - 33 O 4349/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 683 S. 1, § 670, § 677; UMV Art. 9 Abs. 3, Abs. 2 lit. b und c, Art. 14 lit. c, Art. 15 Abs. 1, Art. 129 Abs. 2
Ausnutzung der Unterscheidungskraft einer im Fahrzeugbereich bekannten Marke
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wirkung markenrechtlicher Erschöpfung greift nicht wenn Zeichen auch nur geringfügig verändert wird
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (20)
- BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10
CONVERSE I
Auszug aus LG München I, 24.11.2022 - 33 O 4349/22
Vorliegend hat der darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. BGH GRUR 2000, 879 f. - stüssy I, vgl. zur Beweislast: BGH GRUR 2012, 626 S2.26 - CONVERSE, m.w.N.) bereits nicht vorgetragen, dass die Klägerin ihre Zustimmung erteilt hat.Vorliegend hat die darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (vgl. zur Beweislast: BGH GRUR 2012, 626 S2.26 - CONVERSE, m.w.N.) - wie bereits oben unter Ziffer 2 d) bereits festgestellt - jedoch nicht darzulegen vermocht, dass es sich bei dem angebotenen Kühlergrill um Originalware der Klägerin handelte.
- BGH, 12.12.2019 - I ZR 173/16
Werbung mit dem markenrechtlich geschützten "ÖKO-TEST-Siegel"
Auszug aus LG München I, 24.11.2022 - 33 O 4349/22
Daneben bedarf es nicht der gesonderten Feststellung, dass in eine der geschützten Markenfunktionen der bekannten Marke eingegriffen wird (vgl. Ströbele/Hacker/Thiering/Hacker, MarkenG, 13. Auflage, § 14 Rn. 135 mit Verweis auf BGH GRUR 2020, 401, 404 Rn. 36 - ÖKO-TEST I).Erforderlich ist aber eine Benutzung des Zeichens für Waren oder Dienstleistungen (vgl. BGH GRUR 2020, 401, 404 Rn, 32 ff. - ÖKO-TEST I).
- EuGH, 03.09.2015 - C-125/14
Iron & Smith - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Anmeldung einer …
Auszug aus LG München I, 24.11.2022 - 33 O 4349/22
Das Merkmal "bekannt" setzte nach der Rechtsprechung des EuGH einen gewissen Grad an Bekanntheit beim maßgeblichen Publikum voraus, der als erreicht anzusehen ist, wenn die Unionsmarke einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt ist, das von den durch diese Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen betroffen ist (EuGH GRUR 2015, 1002, 1003 Rn. 17 - Iron & Smith/Unilever).In territorialer Hinsicht ist die Voraussetzung der Bekanntheit als erfüllt anzusehen, wenn die Unionsmarke in einem wesentlichen Teil des Unionsgebiets bekannt ist, wobei dieser Teil gegebenenfalls unter anderem dem Gebiet eines einzigen Mitgliedstaats entsprechen kann (EuGH GRUR 2015, 1002, 1003 Rn. 19 - Iron & Smith/Unilever).
- BGH, 02.04.2015 - I ZR 59/13
Zur Zulässigkeit einer Parodie einer bekannten Marke
Auszug aus LG München I, 24.11.2022 - 33 O 4349/22
Von der Ausnutzung der Unterscheidungskraft einer bekannten Marke ist auszugehen, wenn ein Dritter durch Verwendung eines Zeichens, das einer bekannten Marke ähnlich ist, versucht, sich in den Bereich der Sogwirkung dieser Marke zu begeben, um von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen ohne jede finanzielle Gegenleistung und ohne eigene Anstrengungen zu profitieren oder auf andere Weise an der Aufmerksamkeit teilzuhaben, die mit der Verwendung eines der bekannten Marke ähnlichen Zeichens verbunden ist (…EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 49 - L'Oréal; BGH GRUR 2015, 1114 Rn. 38 - Springender Pudel). - BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17
SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten …
Auszug aus LG München I, 24.11.2022 - 33 O 4349/22
Nur wenn das Zeichen zweifelsfrei nicht in diesem Sinne als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird, ist ein markenmäßiger Gebrauch zu verneinen (…vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, § 14 Rdnr. 143 ff.; BGH, GRUR 2019, 522 Rn. 26 - SAM). - EuGH, 18.06.2009 - C-487/07
DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN …
Auszug aus LG München I, 24.11.2022 - 33 O 4349/22
Von der Ausnutzung der Unterscheidungskraft einer bekannten Marke ist auszugehen, wenn ein Dritter durch Verwendung eines Zeichens, das einer bekannten Marke ähnlich ist, versucht, sich in den Bereich der Sogwirkung dieser Marke zu begeben, um von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen ohne jede finanzielle Gegenleistung und ohne eigene Anstrengungen zu profitieren oder auf andere Weise an der Aufmerksamkeit teilzuhaben, die mit der Verwendung eines der bekannten Marke ähnlichen Zeichens verbunden ist (EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 49 - L'Oréal;… BGH GRUR 2015, 1114 Rn. 38 - Springender Pudel). - BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16
keine-vorwerk-vertretung - Markenrechtsverletzung: Verwendung einer bekannten …
Auszug aus LG München I, 24.11.2022 - 33 O 4349/22
Die Wertungen des Art. 14 UMV - insbesondere die Frage, ob die Benutzung der Marke gegen die guten Sitten verstößt - kommen im Tatbestand des Art. 9 UMV bei der Prüfung zum Tragen, ob Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt oder beeinträchtigt werden (vgl. zu § 23 MarkenG BGH GRUR 2019, 165 Tz. 22 - keine-vorwerkvertretung). - BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11
VOODOO
Auszug aus LG München I, 24.11.2022 - 33 O 4349/22
Rn. 66 V. Der zunächst bestehende Freistellungsanspruch der Klägerin hat sich nach fruchtlosem Ablauf der von dieser mit Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Zahlung (Anlage K 7), spätestens aber mit dem Klageabweisungsantrag in einen Zahlungsanspruch umgewandelt (vgl. BGH GRUR 2013, 925 - VOODOO). - BGH, 12.07.2018 - I ZR 74/17
combit/Commit - Verletzung einer Unionsmarke: Klangliche Ähnlichkeit der Zeichen …
Auszug aus LG München I, 24.11.2022 - 33 O 4349/22
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder der Ähnlichkeit der Zeichen und der Identität oder der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2019, 173 Rz. 17 - combit/Commit). - BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98
Zurückverweisung im Berufungsverfahren
Auszug aus LG München I, 24.11.2022 - 33 O 4349/22
Eine Wiedereröffnung der Verhandlung nach § 156 ZPO war nicht geboten (vgl. auch BGH NJW 2000, 142 f. und Zöller/Greger, ZPO, 32. Auflage, § 156 Rdnr. 4 und 5). - BGH, 11.05.2000 - I ZR 193/97
Stüssy; Erschöpfung des Markenrechts aufgrund nationaler Rechtsvorschriften
- OLG München, 17.03.2016 - 29 U 2878/15
Irreführung bei geografischer Herkunftsangabe für Bier (Klosterseer)
- BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08
Vollmachtsnachweis
- BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der …
- BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14
Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der …
- BGH, 28.04.2016 - I ZR 82/14
Verletzung des Namensrechts: Schutz des Namensträgers bei Gebrauch seines Namens …
- BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09
Kräutertee
- BGH, 15.10.2020 - I ZR 135/19
PEARL/PURE PEARL - Gemeinschaftsmarkenrechtliche Verwechslungsgefahr: Prüfung der …
- OLG München, 16.05.2013 - 6 W 411/13
- BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83
Schweißpistolendüse II
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