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   OLG München, 25.07.2012 - 34 AR 196/12   

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OLG München, 25.07.2012 - 34 AR 196/12 (https://dejure.org/2012,21711)
OLG München, Entscheidung vom 25.07.2012 - 34 AR 196/12 (https://dejure.org/2012,21711)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - 34 AR 196/12 (https://dejure.org/2012,21711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Die Vermietung von zum Vermögen des Wittelsbacher Ausgleichsfonds gehörenden Gewerbeimmobilien ist kein Handelsgeschäft.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Funktionelle Zuständigkeit der allgemeinen Zivilkammern des Landgerichts für Ansprüche aus der Vermietung von zum Vermögen des Wittelsbacher Ausgleichsfonds gehördenden Gewerbeimmobilien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 343; GVG § 97
    Funktionelle Zuständigkeit der allgemeinen Zivilkammern des Landgerichts für Ansprüche aus der Vermietung von zum Vermögen des Wittelsbacher Ausgleichsfonds gehördenden Gewerbeimmobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 412
  • MDR 2012, 1153
  • NZG 2013, 346
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 15/70

    Verjährung von Ansprüchen der öffentlichen Hand

    Auszug aus OLG München, 25.07.2012 - 34 AR 196/12
    Denn eine solche Tätigkeit ist keine Gewerbeausübung (BGHZ 53, 222: städtische Abwasserbeseitigung; BGHZ 57, 191/199 f.: Rundfunk- und Fernsehanstalt im Programmbereich; BGHZ 83, 382/386 f.: Wasser- und Bodenverband; BGHZ 95, 155/157: Deutsche Bundesbahn).

    Dabei kann auch in Erfüllung öffentlich-rechtlicher oder gemeinnütziger Aufgaben eine öffentliche Körperschaft Gewinn anstreben (vgl. BGHZ 114, 257/258); dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen (BGHZ 49, 258/260; 57, 191/199 f.), wobei es genügt, einen wirtschaftlichen Erfolg am Markt erzielen zu wollen (BGHZ 95, 155/160).

    Die Tätigkeit stellt sich als eine solche dar, die "allein und herkömmlich" mit der Zielrichtung einer öffentlichen Aufgabe betrieben wird (BGHZ 57, 191/199; 83, 382/386 f.).

  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

    Auszug aus OLG München, 25.07.2012 - 34 AR 196/12
    Denn eine solche Tätigkeit ist keine Gewerbeausübung (BGHZ 53, 222: städtische Abwasserbeseitigung; BGHZ 57, 191/199 f.: Rundfunk- und Fernsehanstalt im Programmbereich; BGHZ 83, 382/386 f.: Wasser- und Bodenverband; BGHZ 95, 155/157: Deutsche Bundesbahn).

    Die Tätigkeit stellt sich als eine solche dar, die "allein und herkömmlich" mit der Zielrichtung einer öffentlichen Aufgabe betrieben wird (BGHZ 57, 191/199; 83, 382/386 f.).

  • BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84

    Deutsche Bundesbahn als Gewerbebetrieb -Verjährung von Werklohnansprüchen gegen

    Auszug aus OLG München, 25.07.2012 - 34 AR 196/12
    Denn eine solche Tätigkeit ist keine Gewerbeausübung (BGHZ 53, 222: städtische Abwasserbeseitigung; BGHZ 57, 191/199 f.: Rundfunk- und Fernsehanstalt im Programmbereich; BGHZ 83, 382/386 f.: Wasser- und Bodenverband; BGHZ 95, 155/157: Deutsche Bundesbahn).

    Dabei kann auch in Erfüllung öffentlich-rechtlicher oder gemeinnütziger Aufgaben eine öffentliche Körperschaft Gewinn anstreben (vgl. BGHZ 114, 257/258); dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen (BGHZ 49, 258/260; 57, 191/199 f.), wobei es genügt, einen wirtschaftlichen Erfolg am Markt erzielen zu wollen (BGHZ 95, 155/160).

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG München, 25.07.2012 - 34 AR 196/12
    Dabei mag dahin stehen, ab welchem Geschäftsumfang und ab welchem Grad büromäßiger Organisation die Verwaltung eigenen Vermögens sich überhaupt erst als gewerbliche Tätigkeit darstellt (vgl. BGH NJW 2002, 368/369).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG München, 25.07.2012 - 34 AR 196/12
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Verweisungsbeschluss nur ausnahmsweise dann nicht bindend, wenn ihm jegliche Rechtsgrundlage fehlt und er, jedenfalls in objektiver Hinsicht, als schlechterdings rechtsmissbräuchlich anzusehen ist (BGH NJW 1993, 1273; Zöller/Greger § 281 Rn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1968 - VII ZR 101/65

    Verjährung von Ersatzansprüchen des gewerbsmäßigen Vermieters wegen entgangenen

    Auszug aus OLG München, 25.07.2012 - 34 AR 196/12
    Dabei kann auch in Erfüllung öffentlich-rechtlicher oder gemeinnütziger Aufgaben eine öffentliche Körperschaft Gewinn anstreben (vgl. BGHZ 114, 257/258); dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen (BGHZ 49, 258/260; 57, 191/199 f.), wobei es genügt, einen wirtschaftlichen Erfolg am Markt erzielen zu wollen (BGHZ 95, 155/160).
  • BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67

    Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen

    Auszug aus OLG München, 25.07.2012 - 34 AR 196/12
    Denn eine solche Tätigkeit ist keine Gewerbeausübung (BGHZ 53, 222: städtische Abwasserbeseitigung; BGHZ 57, 191/199 f.: Rundfunk- und Fernsehanstalt im Programmbereich; BGHZ 83, 382/386 f.: Wasser- und Bodenverband; BGHZ 95, 155/157: Deutsche Bundesbahn).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG München, 25.07.2012 - 34 AR 196/12
    Die Bindungswirkung findet ihren Sinn und Zweck darin, im Interesse der Prozessökonomie einer Verzögerung und Verteuerung durch Zuständigkeitsstreitigkeiten vorzubeugen (BGHZ 102, 338/340 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.1991 - VII ZR 280/90

    Anspruch einer Gemeinde auf Zahlung der Kosten von Hausanschlüssen: Verjährung

    Auszug aus OLG München, 25.07.2012 - 34 AR 196/12
    Dabei kann auch in Erfüllung öffentlich-rechtlicher oder gemeinnütziger Aufgaben eine öffentliche Körperschaft Gewinn anstreben (vgl. BGHZ 114, 257/258); dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen (BGHZ 49, 258/260; 57, 191/199 f.), wobei es genügt, einen wirtschaftlichen Erfolg am Markt erzielen zu wollen (BGHZ 95, 155/160).
  • KG, 13.03.2008 - 2 AR 10/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG München, 25.07.2012 - 34 AR 196/12
    Denn auf Streitigkeiten über die funktionelle Zuständigkeit zwischen einer Zivilkammer und einer Kammer für Handelssachen ist die genannte Vorschrift entsprechend anzuwenden (KG NJW-RR 2008, 1023; OLG Köln NJW-RR 2002, 426/427; Zöller/Lückemann ZPO 29. Aufl. § 102 GVG Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.02.2001 - 5 W 19/01
  • OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14

    Erforderlicher Inhalt einer Zwangsgeldandrohung

    Allerdings hat sich der Bundesgerichtshof - worauf auch in dem vorzitierten Urteil vom 29.03.2006 hingewiesen wird - dem alleine auf objektive Gegebenheiten abstellenden Unternehmer- und Gewerbegriff zum handelsrechtlichen Gewerbebegriff angenähert, soweit er die von ihm für erforderliche erachtete Gewinnerzielungsabsicht dahingehend formuliert hat, dass unter diese jede auf wirtschaftlichem Gebiet im weitesten Sinne ausgeübte geschäftliche Tätigkeit fällt, die auf die Erzielung dauernder Einnahmen gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.1985, Az. X ZR 77/84; so auch bereits BGH Urteil vom 07.07.1960, Az. VIII ZR 215/59, jeweils zitiert nach juris; in diesem Sinne auch OLG München, Beschluss vom 25.07.2012, Az. 34 AR 196/12, zitiert nach juris).
  • OLG München, 13.07.2020 - 34 AR 70/20

    Abgrenzung der Zuständigkeit der KfH und der Baukammer; Bestimmung eines am

    Diese zu § 281 ZPO entwickelte Rechtsprechung ist auf den hier zu entscheidenden Fall einer Verweisung durch die allgemeine Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen übertragbar (Senat vom 25.7.2012, 34 AR 196/12 = MDR 2012, 1153; Zöller/Lückemann § 102 GVG Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG München, 29.11.2013 - 34 AR 297/13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Denn auf Streitigkeiten über die funktionelle Zuständigkeit zwischen einer Zivilkammer und einer Kammer für Handelssachen ist die genannte Vorschrift entsprechend anzuwenden (Senat vom 25.7.2012, 34 AR 196/12, bei juris; vom 28.8.2012, 34 AR 316/12; KG NJW-RR 2008, 1023; Zöller/ Vollkommer ZPO 30. Aufl. 36 Rn. 29; Zöller/Lückemann § 102 GVG Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG München, 29.01.2020 - 34 AR 70/20

    Schadensersatz aus Planervertrag: KfH oder Baukammer zuständig?

    Diese zu § 281 ZPO entwickelte Rechtsprechung ist auf den hier zu entscheidenden Fall einer Verweisung durch die allgemeine Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen übertragbar (Senat vom 25.7.2012, 34 AR 196/12 = MDR 2012, 1153; Zöller/Lückemann § 102 GVG Rz. 6 m.w.N.).
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