Rechtsprechung
| OLG München, 06.09.2013 - 34 AR 409/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- unalex.eu
Art. 16 LugÜ2007
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zuständigkeitsbestimmung nach europäischem Recht ist vorrangig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EUGVVO 44/2001 Art. 15 f.; LugÜ II Art. 15; LugÜ II Art. 15 f.; LugÜ II Art. 16; LugÜ II Art. 17; LugÜ II Art. 63; ZPO § 17; ZPO § 32b; ZPO § 36; ZPO §§ 36 f.
Zuständigkeit --> Versicherungs-, Verbraucher-, Arbeitsgerichtsstand - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 18.12.2012 - 3 O 26964/12
- OLG München, 06.09.2013 - 34 AR 409/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13
Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen mit unterschiedlichen …
Auszug aus OLG München, 06.09.2013 - 34 AR 409/12
Auch im Fall einer abschließenden Zuständigkeitsbestimmung im Anwendungsbereich des Lugano-Übereinkommens von 2007 ist das Auswahlermessen des bestimmenden Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO dergestalt eingeschränkt, dass diese durch die im nationalen Prozessrecht geregelten Zuständigkeiten nicht überwindbar ist (Ergänzung zu BGH vom 6.5.2013, X ARZ 65/13).Weil die Antragstellerin das zugrunde liegende Geschäft zur privaten Altersvorsorge getätigt hat, ist die Vermögensanlage als Verbrauchersache zu beurteilen (siehe jüngst BGH ZIP 2013, 1399 zu Art. 15, 16 EuGVVO).
Ergibt sich aber der Gerichtsstand eines Antragsgegners aus einer abschließenden Zuständigkeitsbestimmung des europäischen Rechts, ist das Auswahlermessen im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eingeschränkt (vgl. BGH ZIP 2013, 1399).
- BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem …
Auszug aus OLG München, 06.09.2013 - 34 AR 409/12
Die geltend gemachten Ansprüche sollen sich aus dem Vertrieb derselben Vermögensanlage ergeben und stehen, gerade auch was deren Finanzierung angeht, in einem inneren Zusammenhang, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (vgl. etwa BGH NJW-RR 2011, 1137; BayObLG NJW-RR 2003, 134). - BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst …
Auszug aus OLG München, 06.09.2013 - 34 AR 409/12
Die geltend gemachten Ansprüche sollen sich aus dem Vertrieb derselben Vermögensanlage ergeben und stehen, gerade auch was deren Finanzierung angeht, in einem inneren Zusammenhang, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (vgl. etwa BGH NJW-RR 2011, 1137; BayObLG NJW-RR 2003, 134).
- BayObLG, 10.09.1985 - Allg. Reg. 38/85
Gerichtsstandsbestimmung bei unterbrochenem Rechtsstreit
Auszug aus OLG München, 06.09.2013 - 34 AR 409/12
Rn. 5 Das Bestimmungsverfahren wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragsgegnerin zu 1 nicht unterbrochen (BayObLGZ 1985, 314;… Zöller/Greger ZPO 29. Aufl. vor § 239 Rn. 8). - LG München I, 29.05.1995 - 21 O 23363/94
Auszug aus OLG München, 06.09.2013 - 34 AR 409/12
Im Fall der Rechtsänderung ist sowohl für die Formwirksamkeit wie für die prozessuale Zulässigkeit von Gerichtsstandsklauseln auf den Zeitpunkt der Klageerhebung abzustellen (…siehe Hausmann in Simons/Hausmann Art. 23 EuGVVO Rn. 46; OLG München - 6. Zivilsenat - NJW 1987, 2166; LG München I IPRax 1996, 266). - OLG München, 31.03.1987 - 6 W 788/87
Bestimmung der Zulässigkeit und Wirkung einer vor dem Prozess getroffenen …
Auszug aus OLG München, 06.09.2013 - 34 AR 409/12
Im Fall der Rechtsänderung ist sowohl für die Formwirksamkeit wie für die prozessuale Zulässigkeit von Gerichtsstandsklauseln auf den Zeitpunkt der Klageerhebung abzustellen (…siehe Hausmann in Simons/Hausmann Art. 23 EuGVVO Rn. 46; OLG München - 6. Zivilsenat - NJW 1987, 2166; LG München I IPRax 1996, 266).
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18
Zuständigkeitsbestimmung - örtlich zuständiges Gericht - fliegendes Personal - …
40 Das Arbeitsgericht München ist schon deswegen als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen, da die sich aus dem europäischen Zivilverfahrensrecht ergebende abschließende Zuständigkeit nicht durch nationale Regelungen überwunden werden kann (BGH 6.5.2013 - X ARZ 65/13 - juris Rn 18; OLG München 6.9.2013 - 34 AR 409/12 - juris Rn 13). - LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 6 SHa 140/18
Arbeitsort eines Piloten - Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland - …
Das Arbeitsgericht Berlin war schon deswegen als örtlich zuständiges Gericht zu bestimmen, da die sich aus dem europäischen Zivilverfahrensrecht ergebende abschließende Zuständigkeit nicht durch nationale Regelungen überwunden werden kann ( BGH 6. Mai 2013 - X ARZ 65/13 - Rn 18; OLG München 6. September 2013 - 34 AR 409/12 - Rn 13 ).
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