Rechtsprechung
| OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09, 34 Wx 65/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Abschiebungshaft: Scheitern einer Luftabschiebung nach Terminsverlegung vor Vollzugsbeginn; Beachtung des Beschleunigungsgebotes; Umfang der Amtsermittlungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 06.10.1975 - BReg. 2 Z 59/75
Auszug aus OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09
Dabei entscheidet das pflichtgemäße Ermessen des Tatrichters (z.B. BayObLGZ 1975, 365/367;… Schmidt aaO.). - BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und …
Auszug aus OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09
Dabei werden die Anforderungen mit der Dauer der Haft zunehmen (vgl. für die Untersuchungshaft BVerfG StV 2009, 479). - OLG Frankfurt, 30.01.2009 - 20 W 154/08
Abschiebungshaftanordnung: Verlust der Wirksamkeit nach Scheitern der Abschiebung …
Auszug aus OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09
Dies ist eine organisatorische Maßnahme, um die Abschiebung in einer bestimmten Form zu bewirken, jedoch kein Scheitern der Abschiebung im Sinne dieser Bestimmung (vgl. auch OLG Frankfurt FGPrax 2009, 188).
- OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - 3 W 109/06
Abschiebungshaft: Rechtswidrigkeit der Verlängerung wegen Verletzung des …
Auszug aus OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09
Die Ausländerbehörde muss die Abschiebung mit der größtmöglichen zumutbaren Beschleunigung, also ohne unnötige Verzögerung, betreiben (vgl. OLG Zweibrücken InfAuslR 2006, 415; Senat vom 3.8.2005, FGPrax 2005, 276;… Hailbronner § 62 AufenthG Rn. 33). - OLG München, 03.08.2005 - 34 Wx 79/05
Gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung nach …
Auszug aus OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09
Die Ausländerbehörde muss die Abschiebung mit der größtmöglichen zumutbaren Beschleunigung, also ohne unnötige Verzögerung, betreiben (vgl. OLG Zweibrücken InfAuslR 2006, 415; Senat vom 3.8.2005, FGPrax 2005, 276;… Hailbronner § 62 AufenthG Rn. 33). - BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2233/05
Auszug aus OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09
a) Der im Rahmen der statthaften, form- und fristgerecht erhobenen sofortigen weiteren Beschwerde vom 17.3.2009 (§ 106 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, § 3 Satz 2 FreihEntzG, § 22 Abs. 1, §§ 27, 29 FGG) gestellte Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung vom 10.1.2009 ist wegen des auch nach Haftentlassung fortbestehenden Rehabilitationsinteresses (vgl. z.B. BVerfG vom 31.10.2005, 2 BvR 2233/05 = wistra 2006, 59) zulässig. - BayObLG, 28.05.1998 - 3Z BR 141/98
Entfallen des Haftgrundes der unerlaubten Einreise bei Stellen eines Asylantrags …
Auszug aus OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09
Der Betroffene ist zwar unerlaubt eingereist, doch war ihm zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet (§ 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG; vgl. BayObLGZ 1998, 137/139).
- BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09
Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der …
Seine Pflicht zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Tatsachen von Amts wegen geht nur so weit, wie das Vorbringen der Beteiligten zu weiteren Erkundigungen Anlass gibt (vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Oktober 2009, 34 Wx 64/09, juris, Rz. 24). - BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10
Inhaltliche Voraussetzungen für Abschiebungshaftanträge; Rechtswidrigkeit einer …
Dies schließt jedoch einen organisatorischen Spielraum der Behörde bei der Umsetzung der Abschiebung nicht aus (OLG München, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 34 Wx 64/09, 34 u. Wx 65/09, juris Rn. 24; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 415; OLG Celle, InfAuslR 2003, 444;… HK-AuslR/Kessler, § 62 AufenthG, Rn. 21). - LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19 Dabei gibt der 3-Monats-Zeitraum gem. § 62 Abs. 3 S. 3 AufenthG eine abstrakte Grenze für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit vor (OLG München, Beschluss vom 08.10.2009, 34 Wx 064/09, Rn. 24, zitiert nach juris; zustimmend zitiert von BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010, V ZB 56/10, zitiert nach juris).
- LG Saarbrücken, 06.12.2010 - 5 T 514/10
Abschiebungs- bzw. Zurückschiebungshaft: Überprüfung der Haftanordnung gegen …
1995, 80; Renner, Ausländerrecht, 8. Auflage, § 62 Aufenthaltsgesetz Rdnr. 18) oder wenn sich der Wille des Betroffenen, sich der Abschiebung zu entziehen, aus einer Gesamtschau aller Umstände ergeben würde (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.10.2009, Az 34 Wx 64/09, zitiert nach juris Rdnr. 14;… OLG München, OLG R München 2009, 672, zitiert nach juris, Rdnr. 12). - LG Bochum, 30.01.2018 - 7 T 48/18
Begründung des Haftantrages der Abschiebehaft zur Sicherung der Abschiebung
Dabei gibt der 3-Monats-Zeitraum gem. § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG eine abstrakte Grenze für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit vor (OLG München, Beschluss vom 08.10.2009, 34 Wx 064/09, Rn. 24, zitiert nach juris; zustimmend zitiert von BGH, Beschluss vom 21.10.2010, V ZB 56/10, zitiert nach juris). - LG Bochum, 04.12.2020 - 7 T 257/19 Dabei gibt der 3-Monats-Zeitraum gem. § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG eine abstrakte Grenze für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit vor (OLG München, Beschluss vom 08.10.2009, 34 Wx 064/09, Rn. 24, zitiert nach juris; zustimmend zitiert von BGH, Beschluss vom 21.10.2010, V ZB 56/10, zitiert nach juris).
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