Rechtsprechung
AG Mönchengladbach, 17.07.2012 - 36 C 491/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Unfallersatz; Abtretung; Schwacke-Liste; Schadensschätzung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB; §§ 2, 3, 5 RDG; § 287 ZPO
Unfallersatz; Abtretung; Schwacke-Liste; Schadensschätzung - verkehrslexikon.de
Eine Forderung auf Erstattung von Mietwagenkosten kann an einen Autovermieter nicht wirksam abgetreten werden, bevor geklärt ist, ob und wie sich der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer einlässt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß einer Abtretung von Ersatzansprüchen für Mietwagenkosten an den Autovermieter gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Abtretung des Anspruchs auf Erstattung der Mietwagenkosten an den Vermieter verstößt im vorliegenden... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Rechtsanwaltskosten; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach, 17.07.2012 - 36 C 491/11
- LG Mönchengladbach, 19.02.2013 - 5 S 60/12
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11
Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen
Auszug aus AG Mönchengladbach, 17.07.2012 - 36 C 491/11
Die von dem Bundesgerichtshof im Anschluss an zahlreiche Stimmen in Rechtsprechung und Literatur vertretene These, wonach der Einzug einer Forderung auf Erstattung von Mietwagenkosten durch einen Autovermieter dann als Nebenleistung zu der Vermietung von Autos erlaubt sei, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig sei (BGH, r + s 2012, 201, 202 m.w.N.), kann nur bezüglich einer Abtretung greifen, die erst dann vereinbart wird, wenn feststeht, dass allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist. - BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Mönchengladbach, 17.07.2012 - 36 C 491/11
Gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erstattet verlangen kann ein bei einem Verkehrsunfall Geschädigter die Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges nur soweit sie zur Herstellung des ohne das schädigende Ereignis bestehenden Zustands objektiv erforderlich waren (BGH, NJW 2005, 1041, 1042 m.w.N.). - BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05
Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren; …
Auszug aus AG Mönchengladbach, 17.07.2012 - 36 C 491/11
Das Gericht muss vielmehr versuchen, in anderer Weise auf Grund des bereits vorhandenen oder anzuregenden Parteivortrags und der verfügbaren Beweismittel zu klären, ob dem Geschädigten tatsächlich kein wesentlich günstigerer Tarif auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt ohne Weiteres zugänglich war (BGH, NJW 2007, 2122, 2123). - BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der …
Auszug aus AG Mönchengladbach, 17.07.2012 - 36 C 491/11
Werden auf solche Weise konkrete Mängel der Liste oder Tabelle aufgezeigt, auf die sich der Anspruchsteller als Grundlage für eine Schadensschätzung beruft, kann diese Liste oder Tabelle nicht ohne Weiteres für eine Schadensschätzung herangezogen werden (BGH, NJW-RR 2011, 1109, 1110 für den Schwacke-Mietpreisspiegel 2007).
- BGH, 11.09.2012 - VI ZR 296/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation eines Mietwagenunternehmens …
Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Abtretung nicht deshalb unwirksam, weil die Abtretung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem noch nicht geklärt war, ob und wie sich der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer einlässt (so AG Mönchengladbach, Urteil vom 17. Juli 2012 - 36 C 491/11, juris Rn. 17 ff.). - BGH, 11.09.2012 - VI ZR 297/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs auf …
Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Abtretung nicht deshalb unwirksam, weil die Abtretung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem noch nicht geklärt war, ob und wie sich der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer einlässt (so AG Mönchengladbach, Urteil vom 17. Juli 2012 - 36 C 491/11, juris Rn. 17 ff.). - BGH, 11.09.2012 - VI ZR 238/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Einziehung abgetretener Mietwagenkosten durch …
Entgegen der Auffassung der Beklagten ist die Abtretung nicht deshalb unwirksam, weil die Abtretung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem noch nicht geklärt war, ob und wie sich der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer einlässt (so AG Mönchengladbach, Urteil vom 17. Juli 2012 - 36 C 491/11, juris Rn. 17 ff.).