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Rechtsprechung
   OLG München, 05.08.2024 - 36 U 3263/23 e   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,21329
OLG München, 05.08.2024 - 36 U 3263/23 e (https://dejure.org/2024,21329)
OLG München, Entscheidung vom 05.08.2024 - 36 U 3263/23 e (https://dejure.org/2024,21329)
OLG München, Entscheidung vom 05. August 2024 - 36 U 3263/23 e (https://dejure.org/2024,21329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 305, § 307 Abs. 2 Nr. 1, § 611 Abs. 1, § 652 Abs. 1
    Maklervertrag, Erfolgshonorar, Anschlußberufung, Vergütungsanspruch, Studienplatzbewerber, Abschluß eines Hauptvertrages, Feststellungsantrag, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Vertragsgestaltung, Werkvertragliche, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Maklerrecht, Dienstvertrag, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 ; BGB § 652
    Anspruch auf Vergütung für die Vermittlung eines Studienplatzes im Ausland; Messung der Vermittlungsbedingungen an den Regeln der § 305 ff. BGB ; Vereinbarung eines Erfolgshonorars bei Nachweis eines Studienplatzes unabhängig von dem Abschluss des Hauptvertrages als Verstoß ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2025, 30
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • LG München II, 24.07.2023 - 2 O 3233/22

    Voraussetzungen eines Maklerdienstvertrages bei einer Studienplatzvermittlung

    Auszug aus OLG München, 05.08.2024 - 36 U 3263/23
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 24.07.2023, Az. 2 O 3233/22, wird zurückgewiesen.

    Die Anschlussberufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 24.07.2023, Az. 2 O 3233/22, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des LG München II vom 24.07.2023, Az. 2 O 3233/22, abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 10.951,81 EUR bzw. 21.420,00 BAM nebst Zinsen daraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG München, 05.08.2024 - 36 U 3263/23
    Die Haftung der Klägerin gemäß § 280 Abs. 1 S. 1 BGB für die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverteidigung des Beklagten scheidet aus, weil die Klägerin nach der allein erforderlichen Plausibilitätskontrolle davon ausgehen durfte, dass die Vertragsstörung nicht ihrem eigenen Verantwortungsbereich entsprungen ist und ihr Rechtsstandpunkt aufgrund der Vertragsgestaltung jedenfalls nachvollziehbar war (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2009, V ZR 133/08, NJW 2009, 1262, juris Rdnr. 20).
  • BGH, 18.08.2011 - III ZR 32/11

    Bedeutung des Anspruchs der gegnerischen Partei für die Ermittlung des …

    Auszug aus OLG München, 05.08.2024 - 36 U 3263/23
    Bei der negativen Feststellungsklage ist wegen der vernichtenden Wirkung eines obsiegenden Urteils der Streitwert so hoch zu bewerten wie der Anspruch, dessen sich der Gegner berühmt (BGH, Beschluss vom 18.08.2011, III ZR 32/11, juris Rdnr. 6).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85

    Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte …

    Auszug aus OLG München, 05.08.2024 - 36 U 3263/23
    Vertragstrafeversprechen, Reservierungsentgelte oder ein Reugeld, welches an die Abstandnahme des Auftraggebers vom Abschluss des Hauptvertrages anknüpft, sind aus den gleichen Erwägungen unwirksam, wenn sie nach Art und Höhe geeignet sind, die Abschlussfreiheit zu beeinträchtigen (…MüKo BGB/Althammer, 9. Aufl. 2023, § 652 Rn. 257, 262 mwN; BGH, Urteil v. 28.01.1987, IV a ZR 173/85, NJW-RR 1987, 1634, 1636).
  • BGH, 20.02.2003 - III ZR 184/02

    Sittenwidrigkeit einer Vertriebsprovision

    Auszug aus OLG München, 05.08.2024 - 36 U 3263/23
    Zum gesetzlichen Leitbild des Maklervertrages gehört es, dass es sich bei der Tätigkeit des Auftragnehmers um eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit handelt, eine Vergütungspflicht im Grundsatz an den erfolgreichen Nachweis oder die erfolgreiche Vermittlung anknüpft und dass der Auftraggeber frei ist, ob er das nachgewiesene Geschäft abschließen will oder nicht (BGH, Urteil vom 20.02.2003, III ZR 184/02, NJW-RR 2003, 699, juris Rdnr. 9).
  • BGH, 20.03.1985 - IVa ZR 223/83

    Begriff des Verwendens von AGB; Formularmäßige Vereinbarung eines …

    Auszug aus OLG München, 05.08.2024 - 36 U 3263/23
    Die Vorschrift enthält indessen nachgiebiges Recht und es ist anerkannt, dass der Makler eine Pflicht zum Tätigwerden übernehmen oder einen bestimmten Erfolg versprechen kann, ohne dass dadurch der Vertrag seinen Charakter als Maklervertrag verlöre (BGH, Urteil vom 20.03.1985, IVa ZR 2 23/83, NJW 1985, 2477, juris Rdnr. 17; OLG Hamm…, Urteil vom 24.07.2014, 18 U 123/13, NJW-RR 2015, 825, juris Rdnr. 34).
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 18 U 123/13

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Vermittlung von Fremdkapital

    Auszug aus OLG München, 05.08.2024 - 36 U 3263/23
    Die Vorschrift enthält indessen nachgiebiges Recht und es ist anerkannt, dass der Makler eine Pflicht zum Tätigwerden übernehmen oder einen bestimmten Erfolg versprechen kann, ohne dass dadurch der Vertrag seinen Charakter als Maklervertrag verlöre (BGH…, Urteil vom 20.03.1985, IVa ZR 2 23/83, NJW 1985, 2477, juris Rdnr. 17; OLG Hamm, Urteil vom 24.07.2014, 18 U 123/13, NJW-RR 2015, 825, juris Rdnr. 34).
  • OLG Hamm, 26.05.1995 - 18 W 4/95

    Vorverlegung der Fälligkeit für den Maklerlohn in AGB, formularmäßige …

    Auszug aus OLG München, 05.08.2024 - 36 U 3263/23
    Unwirksam ist danach eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach die Provision bereits mit Vertragsabschluss verdient sein soll, unabhängig von einer etwaigen Genehmigungsbedürftigkeit des Grundstückskaufvertrages (OLG Hamm, Beschluss vom 26.05.1995, - 18 W 4/95, NJW-RR 1996, 1526).
  • BGH, 01.12.1982 - IVa ZR 109/81

    Zur Auslegung eines Finanzierungsbearbeitungs-und -vermittlungsvertrags

    Auszug aus OLG München, 05.08.2024 - 36 U 3263/23
    Den Begriff "Vermittlung" versteht in der Regel derjenige, dem ein Formularvertrag vorgelegt wird, als die bei Maklerleistungen übliche Herbeiführung des Vertragsschlusses (BGH, Urteil v. 1.12.1982 - IV a ZR 109/81, NJW 1983, 985, 986).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1996 - 7 U 86/95

    Treuwidrige Übererlösabrede bei einem Makleralleinauftrag, Hinweispflicht, …

    Auszug aus OLG München, 05.08.2024 - 36 U 3263/23
    Es handelt sich bei der befristeten Bindung an einen Makler aber um eine in der Vertragspraxis übliche Variante, für die sich eine typisierende Auslegung herausgebildet hat (…MüKo BGB/Althammer, 9. Aufl. 2023, § 652 Rn. 246), bei der es sich im Kern jedoch weiter um einen Maklervertrag, wenn auch mit dienstvertraglichen Elementen, handelt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1278).
  • BGH, 18.12.1974 - IV ZR 89/73

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Maklers - Entstehung der Provisionspflicht …

  • OLG Brandenburg, 26.08.2026 - 4 U 132/25

    Mängel führen nicht "automatisch" zur Minderung!

    Der Maklervertrag unterscheidet sich vom Werk- und Dienstvertrag dadurch, dass er den Vertragspartner des Maklers zu einer Vergütung verpflichtet, sofern dieser für ihn einen bestimmten Vertrag mit einem Dritten herbeiführt, wobei der Makler zur Erbringung der Maklerleistung nicht verpflichtet ist (OLG München, Urt. v. 05.08.2024 - 36 U 3263/23 e m.w.N.).
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