Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 28.06.1984 | Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1984

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83, 1 BvL 30/83, 1 BvL 33/83, 1 BvL 34/83, 1 BvL 36/83   

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https://dejure.org/1986,87
BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83, 1 BvL 30/83, 1 BvL 33/83, 1 BvL 34/83, 1 BvL 36/83 (https://dejure.org/1986,87)
BVerfG, Entscheidung vom 18.11.1986 - 1 BvL 29/83, 1 BvL 30/83, 1 BvL 33/83, 1 BvL 34/83, 1 BvL 36/83 (https://dejure.org/1986,87)
BVerfG, Entscheidung vom 18. November 1986 - 1 BvL 29/83, 1 BvL 30/83, 1 BvL 33/83, 1 BvL 34/83, 1 BvL 36/83 (https://dejure.org/1986,87)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Studenten vom Bezug des Arbeitslosengeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 9
  • NJW 1987, 2001
  • MDR 1987, 464
  • FamRZ 1987, 455
  • DVBl 1987, 358
  • BB 1987, 412
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83
    Die zur Prüfung gestellte Norm behandelt in der Arbeitslosenversicherung Versicherte ungleich, die in gleicher Weise alle Voraussetzungen für einen -- grundsätzlich dem Schutz der Eigentumsgarantie unterfallenden (vgl. BVerfGE 72, 9 [19]) -- Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllen.

    Selbst wenn man berücksichtigt, daß die Arbeitslosenversicherung eine Risikoversicherung ist, deren Leistungen in besonderem Maße von der Entwicklung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage abhängen, stellt das keinen hinreichenden Grund dar, die Versichertengemeinschaft von Leistungsansprüchen gegenüber solchen Personen zu befreien, die wie alle anderen Arbeitnehmer durch ihre Beiträge Ansprüche erworben haben, die grundsätzlich der Eigentumsgarantie unterfallen (BVerfGE 72, 9 [19]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen Ansprüche auf Arbeitslosengeld und solche Rechtspositionen, wie sie den Klägern der Ausgangsverfahren beim Inkrafttreten des § 118 a AFG zustanden, dem Eigentumsschutz (BVerfGE 72, 9 [19]).

    Zudem ist eine weite Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers erforderlich, weil die Leistungen der Arbeitslosenversicherung anders als die in der Rentenversicherung nicht im Verhältnis zur Beitragsleistung stehen (vgl. BVerfGE 51, 115 [124]; 72, 9 [20]).

  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 70, 230 [239 f.]; 71, 146 [154 f.]).

    Im Verhältnis zur früheren "Willkürklausel" (BVerfGE 1, 14 [52]) bedeutet das die Ausdehnung verfassungsgerichtlicher Kontrolle auf die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 70, 230 [240 f.]; 71, 146 [156]).

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 70, 230 [239 f.]; 71, 146 [154 f.]).

    Im Verhältnis zur früheren "Willkürklausel" (BVerfGE 1, 14 [52]) bedeutet das die Ausdehnung verfassungsgerichtlicher Kontrolle auf die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 70, 230 [240 f.]; 71, 146 [156]).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Das BVerfG hat mehrfach entschieden, dass der Anspruch auf Alg bei Erfüllung der Anwartschaftszeit dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG unterliegt (BVerfGE 72, 9, 19; 74, 9, 25; 74, 203, 213; 76, 220, 235; 92, 365, 405).
  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Grabstätten in Industriegebieten weichen bezogen auf die maßgeblichen bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkte in tatsächlicher Sicht von solchen in anderen Baugebieten, insbesondere in Kerngebieten, so erheblich ab, dass von einer Vergleichbarkeit der Sachverhalte in den wesentlichen Punkten (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 70, 230 ; 71, 146 ; 74, 9 ; 75, 108 ; 81, 156 ; 82, 60 ; 83, 395 ; stRspr) nicht mehr gesprochen werden kann.
  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 99/96

    Verfügbarkeit eines immatrikulierten Studenten

    Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) erklärt (BVerfGE 74, 9, 24 = SozR 4100 § 118a Nr. 1).

    Als Beispiel einer verfassungskonformen Regelung hat das BVerfG die Vermutung der Nichtverfügbarkeit für ein Vollstudium immatrikulierter Studenten, die diese widerlegen müssen, genannt (BVerfGE 74, 9, 27 f = SozR 4100 § 118 a Nr. 1).

    Die gesetzliche Vermutung mit der Möglichkeit ihrer Widerlegung ist gerade unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung gewählt worden (BT-Drucks 11/800, S 20 mit Hinweis auf BVerfGE 74, 9, 24 ff SozR 4100 § 118a Nr. 1; BSGE 46, 89 ff = SozR 4100 § 118 Nr. 5; vgl auch: BSGE 72, 206, 209 f = SozR 3-4100 § 103a Nr. 1).

    Bei Studenten liegt wegen ihrer Inanspruchnahme durch das Studium nahe, daß sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen (BVerfGE 74, 9, 27 = SozR 4100 § 118a Nr. 1).

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Rechtsprechung
   EuGH, 28.06.1984 - 36/83   

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https://dejure.org/1984,2057
EuGH, 28.06.1984 - 36/83 (https://dejure.org/1984,2057)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.1984 - 36/83 (https://dejure.org/1984,2057)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 1984 - 36/83 (https://dejure.org/1984,2057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Mabananft / Hauptzollamt Emmerich

    1 . EGKS - GRUNDSÄTZE - FREIER WARENVERKEHR - UMFANG - ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN DRITTEN LÄNDERN , DIE IN EINEM MITGLIEDSTAAT IN DEN FREIEN VERKEHR ÜBERFÜHRT WORDEN SIND - EINBEZIEHUNG

  • EU-Kommission

    Mabananft / Hauptzollamt Emmerich

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von Kommissionsempfehlungen mit europäischen Verträgen; Innergemeinschaftlicher Kohlehandel

  • Judicialis

    EGKSV Art. 41; ; EGKSV Art. 4; ; EGKSV Art. 74; ; EGKSV Art.71

  • rechtsportal.de

    1. EGKS - GRUNDSÄTZE - FREIER WARENVERKEHR - UMFANG - ERZEUGNISSE MIT URSPRUNG IN DRITTEN LÄNDERN , DIE IN EINEM MITGLIEDSTAAT IN DEN FREIEN VERKEHR ÜBERFÜHRT WORDEN SIND - EINBEZIEHUNG

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES

    Auszug aus EuGH, 28.06.1984 - 36/83
    - Die Praxis der Gemeinschaften entspreche der dargelegten Auffassung, wie sich durch folgende Tatsachen belegen lasse: Im GATT werde der "vereinheitlichte EGKS-Tarif" aufgeführt, die Hohe Behörde habe an den Zollverhandlungen in der "Dillon- Runde" (1960/61) und der "Kennedy-Runde" 1964-1967 teilgenommen, und der Gerichtshof habe in seinem Gutachten 1/75 vom 11. November 1975 die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Abschluß von Abkommen auf dem.

    Der Gerichtshof habe in seinem Gutachten 1/75 die Tür für eine derartige Konstruktion aufgehalten.

  • EuGH, 16.12.1981 - 269/80

    Tymen

    Auszug aus EuGH, 28.06.1984 - 36/83
    Die Firma Mabanaft bemerkt in diesem Zusammenhang, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 16.12.1981, Rechtssache 269/80, Tymen, Slg. 1981, 3079) ein Mitgliedstaat auch nicht etwa berechtigt sei, in einem der Zuständigkeit der Gemeinschaft unterliegenden Gebiet einseitig nationale Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Gemeinschaftsorgane untätig blieben.
  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    Das Urteil Busseni, in dem der dort fragliche Grundsatz sehr weitgehend angewandt worden sei, sei eine isolierte Entscheidung, während der Gerichtshof eine Argumentation zugunsten eines Primats des EG-Vertrags wiederholt zurückgewiesen habe; insoweit sei zu verweisen auf die Urteile vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 36/83 (Mabanaft, Slg. 1984, 2497), vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209) und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94 (Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281).
  • EuG, 12.12.1996 - T-177/94

    Henk Altmann und Margaret Casson gegen Kommission der Europäischen

    Da jede Ungleichbehandlung somit Ausnahmecharakter hat und von einem Grundprinzip des Gemeinschaftsrechts abweicht, kann sie selbst dann, wenn die Bestimmung, mit der sie eingeführt wurde, nicht ausdrücklich befristet ist, keine Gültigkeit mehr haben, wenn die Voraussetzungen, die sie objektiv gerechtfertigt haben, weggefallen sind (eine Anwendung dieser Grundsätze findet sich im Urteil des Gerichtshofes vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 36/83, Mabanaft, Slg. 1984, 2497, namentlich Randnr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1987 - 167/85

    Associazione industrie siderurgiche italiane (Assider) und Italienische Republik

    - Siehe Urteil vom 16. Februar 1982 in der Rechtssache 276/80, Padana/Kommission, Slg. 1982, 517, Randnr. 21.17 - Siehe hierzu das Urteil vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 36/83, Mabanaft/Hauptzollamt Emmerich, Slg. 1984, 2497, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.1987 - 328/85

    Deutsche Babcock Handel GmbH gegen Hauptzollamt Lübeck-Ost. - EGKS/EWG -

    Die zwischen den beiden Verträgen generell bestehende Interaktion wurde im Gutachten 1/75 (Slg. 1975, 1355) und insbesondere in der Rechtssache 36/83 (Mabanaft/Hauptzollamt Emmerich, Slg. 1984, 2497) von den Beteiligten eingehend erörtert, doch brauchte die Frage vom Gerichtshof nicht entscheiden oder kommentiert zu werden.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1984 - 36/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,14443
Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1984 - 36/83 (https://dejure.org/1984,14443)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.03.1984 - 36/83 (https://dejure.org/1984,14443)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. März 1984 - 36/83 (https://dejure.org/1984,14443)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Mabanaft GmbH gegen Hauptzollamt Emmerich.

    Kohle - Differenzzölle

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1984 - 36/83
    So wurde, wie ich es sehe, in der Rechtssache 15/81 (Gaston Schul, Slg. 1982, 1409) und in der Rechtssache 292/82 (Merck, Urteil vom 17.11.1983; siehe auch die Schlußanträge des Generalanwalts in derselben Rechtssache vom 6.10.1983, Slg. 1983, 3796, wo solch eine Vorgehensweise als zulässig angesehen wurde) verfahren.

    Der EGKS-Vertrag bezieht sich nicht auf "im wesentlichen den gesamten Handel" zwischen den zugehörigen Gebieten, und er begründet eine "Gemeinschaft, die auf einem Gemeinsamen Markt beruht, gemeinsame Ziele verfolgt und gemeinsame Organe hat" (ich verweise auf die Rechtssache 15/81 Gaston Schul, Slg. 1982, 1409, 1431, zum Begriff Gemeinsamer Markt im EWG-Vertrag).

  • EuGH, 25.02.1969 - 23/68

    Klomp / Inspectie der belastingen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1984 - 36/83
    In der Rechtssache 23/68 (Klomp/Inspektie Der Belastingen, Randnummer 3 bis 5 der Entscheidungsgründe des Urteils, Slg. 1969, 43, 50) hat der Gerichtshof entschieden, daß das Vorabentscheidungsverfahren "eine Vorabentscheidung lediglich über die Gültigkeit von Beschlüssen einiger Gemeinschaftsorgane, nicht aber über die Auslegung des Vertrages vorsieht; der Gerichtshof fand aber in jenem Fall ejne andere Grundlage für seine Entscheidungsbefugnis.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1989 - 221/88

    Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegen Acciaierie e Ferriere Busseni

    Nachdem der Gerichtshof die Artikel 173 und 177 EWG-Vertrag im Einklang mit den Artikeln 38 und 41 EGKS-Vertrag ausgelegt hat, kann er meines Erachtens erst recht seine 8 - Siehe auch die Schlußanträge des Generalanwalts Sir Gordon Slynn vom 27. März 1984 in der Rechtssache 36/83, Mabanaft/HZA Emmerich, Slg. 1984, 2528, 2530: "Es ist wohl klar, daß bei der Frage nach der Gültigkeit eines Rechtsakts die erste fast unvermeidliche Aufgabe in der Untersuchung besteht, welcher Art der streitige Rechtsakt ist.
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