Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 23.02.2025 - 37 O 19/25 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- OLG Karlsruhe, 26.09.2018 - 6 U 84/17
Naturkosmetika - Unlauterer Wettbewerb beim Onlineverkauf von Kosmetikprodukten
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.02.2025 - 37 O 19/25
Werden Waren unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis so angeboten, dass der Verbraucher den Kaufvertrag abschließen kann, wird der Verbraucher nur dann in die Lage versetzt eine informationsgeleitete geschäftliche Entscheidung zu treffen, wenn er zutreffende Angaben über Qualität und Brauchbarkeit des angebotenen Produkts erhält (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 00.00.0000, 6 U 84/17, Rn. 36 ff. - zitiert nach juris).Daher ist die Angabe der Inhaltsstoffe auch bei einem Angebot im Internet oder in einem Verkaufskatalog zu erwarten (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 00.00.0000, 6 U 84/17, Rn. 50 - zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 08.10.2021 - 6 W 83/21
Kein Rechtsmissbrauch bei getrenntem Vorgehen gegen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.02.2025 - 37 O 19/25
Aus diesem Grunde muss § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG auch in Übereinstimmung mit § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG in dem Sinne gelesen werden, dass die Einschränkung des Gerichtsstands des Begehungsortes nur bei Verstößen gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten gilt, der Verstoß mithin tatbestandlich an ein solches Handeln anknüpft und bei Nutzung eines anderen Kommunikationskanals nicht verwirklicht werden könnte (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss v. 08.10.2021, Az. 6 W 83/21, Rn. 18, zitiert nach juris).Anderenfalls wäre der Gerichtsstand des Begehungsortes auch in zahllosen "Normalfällen" beseitigt, zumal heute Vertrieb und Werbung in den meisten Branchen nebeneinander analog und digital erfolgen (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss v. 08.10.2021, Az. 6 W 83/21, Rn. 18, zitiert nach juris).
- BVerfG, 12.03.2024 - 1 BvR 605/24
Erfolgreicher Eilantrag einer Zeitungsverlegerin gegen die gerichtliche …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.02.2025 - 37 O 19/25
Rn. 29 Der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung gemäß § 937 Abs. 2 ZPO ist nach der Entscheidung des Gesetzgebers nur in dem Maße gerechtfertigt, wie die Dringlichkeit es gebietet und eine unverzügliche Entscheidung zeitnah ergehen muss (BVerfG [1. Kammer des Ersten Senats], Beschluss vom 00.00.N02, 1 BvR 605/24, Rn. 17).Die Beurteilung, wann ein dringender Fall im Sinne des § 937 Abs. 2 ZPO vorliegt und damit auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden kann, steht im weiten Ermessen des Gerichts (BVerfG [1. Kammer des Ersten Senats], Beschluss vom 00.00.N02, 1 BvR 605/24, Rn.16).
- BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16
Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.02.2025 - 37 O 19/25
Insoweit ist die Zusammensetzung eines Kosmetikprodukts für den Verbraucher von erheblichen Interesse, um Allergien und Unverträglichkeiten einschätzen zu können (vgl. BGH, Urteil v. 11.10.2017, I ZR 78/16, Rn. 27 - Tiegelgröße), die gerade auch Veranlassung zur Aufnahme der Kennzeichnungspflicht in Art. 19 Abs. 1 Buchst. g Kosmetik-VO gegeben hat. - BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04
Handtaschen
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.02.2025 - 37 O 19/25
Denn die Antragstellerin hat den Antrags auf das konkrete Angebot beschränkt und im Zusammenhang mit der Antragsbegründung, die zur Auslegung herangezogen werden kann (vgl. BGH Urteil v. 11.01.2007, I ZR 198/04, Rn. 18 - Handtaschen), ist unzweideutig zu erkennen, was beanstandet wird (dazu unten II.). - LG Düsseldorf, 26.02.2021 - 38 O 19/21
Zum fliegenden Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.02.2025 - 37 O 19/25
Rn. 8 Unter den von § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG erfassten Zuwiderhandlungen sind nach dem systematischen Zusammenhang und dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Ausnahmeregelung nämlich nicht sämtliche online begangenen Rechtsverstöße zu verstehen (vgl. mit überzeugender und ausführlicher Begründung LG S., Urteil v. 21.05.2021, Az. 38 O 3/21, Rn. 14 ff. mit Verweis auf LG S., Beschluss v. 15.01.2021, Az. 38 O 3/21, Rn. 8 ff. und LG S., Beschluss v. 26.02.2021, Az. 38 O 19/21, Rn. 3 ff., alle zitiert nach juris). - BGH, 13.09.2018 - I ZR 117/15
Wettbewerbsverstoß: Fehlende Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.02.2025 - 37 O 19/25
Für ihr Vorliegen streitet eine durch den unterlaufenen Wettbewerbsverstoß begründete tatsächliche Vermutung (vgl. BGH, Urteil v. 13.09.2018, I ZR 117/15, Rn. 52 - YouTube-Werbekanal II). - LG Düsseldorf, 21.05.2021 - 38 O 3/21
Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands in § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG ist …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.02.2025 - 37 O 19/25
Rn. 8 Unter den von § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG erfassten Zuwiderhandlungen sind nach dem systematischen Zusammenhang und dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Ausnahmeregelung nämlich nicht sämtliche online begangenen Rechtsverstöße zu verstehen (vgl. mit überzeugender und ausführlicher Begründung LG S., Urteil v. 21.05.2021, Az. 38 O 3/21, Rn. 14 ff. mit Verweis auf LG S., Beschluss v. 15.01.2021, Az. 38 O 3/21, Rn. 8 ff. und LG S., Beschluss v. 26.02.2021, Az. 38 O 19/21, Rn. 3 ff., alle zitiert nach juris). - OLG Hamburg, 07.09.2023 - 5 U 65/22
So geht Positionierung! - Lauterkeitsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.02.2025 - 37 O 19/25
Schließlich entspricht nur diese Auslegung dem Sinn und Zweck der genannten Regelungen, die allein Missbrauchsfälle erfassen sollen (vgl. auch OLG Hamburg, Urteil v. 07.09.2023, 5 U 65/22, Rn. 57 ff. zitiert nach juris). - OLG Hamm, 26.03.2024 - 20 U 34/24
Zurückverlangen der gezahlten Prämien eines Versicherungsnehmers abzüglich der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.02.2025 - 37 O 19/25
Der Vorsitzenden sind lediglich einige Fälle bekannt, in denen die L. Antragstellerin bzw. Klägerin war, ohne dass ein rechtsmissbräuchliches Verhalten festgestellt wurde; insoweit hat auch das hiesige Oberlandesgericht ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen in einem Verfahren - 20 U 34/24 - verneint.
- LG Frankfurt/Main, 28.05.2025 - 6 O 141/25
Mitteilung der Versendung einer Unterlassungserklärung auf dem Postweg
Der Antragstellerin stand ein Anspruch auf Unterlassung gemäß §§ 3, 5a Abs. 1, 2, 8, 12 ff. UWG zu, da die Antragsgegnerin den Stoff Butylhydroxytoluol (BHT) in der Angabe der Inhaltsstoffe auf ihrer Webseite nicht angegeben hat (so schon LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 19.03.2025 - 2-06 O 97/25; LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 10.04.2025 - 2-06 O 131/25; vgl. auch LG Düsseldorf, Beschl. v. 23.02.2025 - 37 O 19/25).
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