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Rechtsprechung
   VG Berlin, 29.01.2026 - 38 L 422.25 V   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,2570
VG Berlin, 29.01.2026 - 38 L 422.25 V (https://dejure.org/2026,2570)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.01.2026 - 38 L 422.25 V (https://dejure.org/2026,2570)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. Januar 2026 - 38 L 422.25 V (https://dejure.org/2026,2570)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 S 2 AufenthG 2004, Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 48 VwVfG
    Afghanistan; vorläufige Erteilung eines Visums; Aufnahmeerklärung; Abkehr; individuelle Gefährdungsbeurteilung; Willkür

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • VG Berlin, 16.01.2026 - 33 L 585.25

    Anspruch auf Erteilung eines Visums an afghanische örtliche Hilfskräfte und ihren …

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2026 - 38 L 422.25
    Rn. 20 Nach Auffassung der Kammer unterliegt die Abkehr einer einmal erteilten Aufnahmeerklärung trotz ihres verwaltungsinternen Charakters insoweit der gerichtlichen Kontrolle, als die Entscheidung frei von objektiver Willkür sein muss (…s. jüngst VG Berlin, Beschlüsse vom 19. Dezember 2025 - VG 8 L 641/25 V - EA S. 5 ff., vom 5. Januar 2026 - VG 13 L 1/26 V -, EA S. 6 ff., vom 6. Januar 2026 - VG 41 L 763/25 V -, Rn. 51, juris, und vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V -, Rn. 14, juris, jeweils m. w. N.;… Hupke/Heuser, in: Huber/Mantel, Aufenthaltsgesetz/Asylgesetz, 4. Auflage 2025, § 22 Rn. 15;… Kluth/Bohley, in: BeckOK-AusländerR, 46. Edition, Stand: 01.10.2025, § 22 AufenthG Rn. 15;… anders OVG Berlin-Brandenburg, Beschuss vom 12. November 2025 - OVG 6 S 88/25 -, Rn. 4, juris;… Hailbronner in: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 01.03.2020, § 22 AufenthG Rn. 9 ff.).

    Rn. 22 Aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG -) und der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) folgt, dass die Abkehr von einer einmal erteilten Aufnahmeerklärung der verwaltungsgerichtlichen Willkürkontrolle im Hinblick auf die Begründung und Nachvollziehbarkeit des behördlichen Handelns unterliegt (…in diesem Sinne s. nur VG Berlin, Beschlüsse vom 6. Januar 2026 - VG 41 L 763/25 V -, Rn. 51, juris, vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V -, Rn. 16, juris; anders OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Januar 2026 - OVG 6 S 13/26/OVG 6 M 9/26 -, EA S. 3 f.).

    Wenn - wie hier - der Erteilung der Aufnahmeerklärung eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zugrunde lag, die Aufnahmeerklärung den Betroffenen mitgeteilt wurde und sie eine darauf basierende Handlung vorgenommen haben (z.B. einen Visumsantrag gestellt haben), muss die Antragsgegnerin aus Gründen des Vertrauensschutzes zumindest erklären, warum sie an dieser Einschätzung nicht mehr festhält (VG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V -, Rn. 17, juris).

    Rn. 23 Ungeachtet dessen folgt aus dem Charakter der Aufnahmeerklärung, dass den Behörden auch bei der erneuten Überprüfung oder Abkehr von einer einmal getroffenen Entscheidung ein weites politisches Ermessen zusteht (VG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V -, Rn. 17, juris).

    Rn. 34 Ergänzend merkt die Kammer an, dass der Umstand, dass einige afghanische Schutzsuchende - wie die Antragstellerin - lediglich Aufnahmeerklärungen im Sinne von § 22 Satz 2 AufenthG erhalten haben, andere hingegen Aufnahmezusagen nach § 23 Abs. 2 AufenthG, für die rechtliche Beurteilung der Willkürfreiheit der Entscheidung ohne Bedeutung ist, auch wenn den Entscheidungen im Wesentlichen gleiche Sachverhalte zugrunde gelegen haben mögen (anders VG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V -, Rn. 19 ff., juris).

    Rn. 36 II. Die Antragstellerin hat im tenorierten Umfang Anspruch auf weiteren Zugang zu den von der Antragsgegnerin ihr gegenüber bislang schon erbrachten freiwilligen Leistungen (insbesondere ihre Unterbringung in einer sicheren Unterkunft, Lebensmittelversorgung und im Bedarfsfall medizinische Versorgung) (ähnlich VG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V -, Rn. 45, juris; insgesamt ablehnend VG Berlin…, Beschluss vom 6. Januar 2026 - VG 41 L 763/25 V -, Rn. 60 ff., juris).

    Der Antrag ist schon unbestimmt (VG Berlin, Beschlüsse vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V -, Rn. 47, juris; …und vom 6. Januar 2026 - VG 41 L 763/25 V -, Rn. 65, juris).

    Der auf Unterbringung und Schutz gerichtete Antrag wirkt sich nicht streitwerterhöhend aus (s. etwa VG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V -, Rn. 51, juris m. w. N.).

  • VG Berlin, 06.01.2026 - 41 L 763.25

    Abrücken von Aufnahmeerklärung nach § 22 Satz 2 AufenthG 2004; Fehlen der …

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2026 - 38 L 422.25
    Rn. 20 Nach Auffassung der Kammer unterliegt die Abkehr einer einmal erteilten Aufnahmeerklärung trotz ihres verwaltungsinternen Charakters insoweit der gerichtlichen Kontrolle, als die Entscheidung frei von objektiver Willkür sein muss (s. jüngst VG Berlin, Beschlüsse vom 19. Dezember 2025 - VG 8 L 641/25 V - EA S. 5 ff., vom 5. Januar 2026 - VG 13 L 1/26 V -, EA S. 6 ff., vom 6. Januar 2026 - VG 41 L 763/25 V -, Rn. 51, juris, …und vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V -, Rn. 14, juris, jeweils m. w. N.;… Hupke/Heuser, in: Huber/Mantel, Aufenthaltsgesetz/Asylgesetz, 4. Auflage 2025, § 22 Rn. 15;… Kluth/Bohley, in: BeckOK-AusländerR, 46. Edition, Stand: 01.10.2025, § 22 AufenthG Rn. 15;… anders OVG Berlin-Brandenburg, Beschuss vom 12. November 2025 - OVG 6 S 88/25 -, Rn. 4, juris;… Hailbronner in: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 01.03.2020, § 22 AufenthG Rn. 9 ff.).

    Rn. 22 Aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG -) und der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) folgt, dass die Abkehr von einer einmal erteilten Aufnahmeerklärung der verwaltungsgerichtlichen Willkürkontrolle im Hinblick auf die Begründung und Nachvollziehbarkeit des behördlichen Handelns unterliegt (in diesem Sinne s. nur VG Berlin, Beschlüsse vom 6. Januar 2026 - VG 41 L 763/25 V -, Rn. 51, juris…, vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V -, Rn. 16, juris; anders OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Januar 2026 - OVG 6 S 13/26/OVG 6 M 9/26 -, EA S. 3 f.).

    Rn. 32 Entgegen der Auffassung der Antragstellerin unterliegt die Entscheidung der Antragsgegnerin weder in direkter noch in analoger Anwendung den Beschränkungen für die Aufhebung von Verwaltungsakten in den §§ 48, 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG - (so schon VG Berlin, Beschluss vom 6. Januar 2026 - VG 41 L 763/25 V -, Rn. 19 ff., juris).

    Eine analoge Anwendung der Beschränkungen in den §§ 48, 49 VwVfG kommt deshalb nicht in Betracht, weil für die Aufhebung von - wie hier - nicht außenwirksamem Verwaltungshandeln ohne Regelungscharakter keine vergleichbare Interessenlage wie bei der Aufhebung von Verwaltungsakten besteht (VG Berlin, Beschluss vom 6. Januar 2026 - VG 41 L 763/25 V -, Rn. 32, juris).

    Weitergehende verfassungs- und völkerrechtliche Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, die einer Abkehr von der Aufnahmeerklärung zugunsten der Antragstellerin entgegenstehen könnten, bestehen nicht (s. umfassend dazu VG Berlin, Beschluss vom 6. Januar 2026 - VG 41 L 763/25 V -, Rn. 41 ff., juris und - weitergehend - auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Januar 2026 - OVG 6 S 13/26/OVG 6 M 9/26 -, EA S. 2, wonach § 22 Satz 2 AufenthG nicht dem Schutz und der Verwirklichung von Grundrechten der einzelnen Ausländer diene).

    Rn. 36 II. Die Antragstellerin hat im tenorierten Umfang Anspruch auf weiteren Zugang zu den von der Antragsgegnerin ihr gegenüber bislang schon erbrachten freiwilligen Leistungen (insbesondere ihre Unterbringung in einer sicheren Unterkunft, Lebensmittelversorgung und im Bedarfsfall medizinische Versorgung) (ähnlich VG Berlin…, Beschluss vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V -, Rn. 45, juris; insgesamt ablehnend VG Berlin, Beschluss vom 6. Januar 2026 - VG 41 L 763/25 V -, Rn. 60 ff., juris).

    Der Antrag ist schon unbestimmt (…VG Berlin, Beschlüsse vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V -, Rn. 47, juris; und vom 6. Januar 2026 - VG 41 L 763/25 V -, Rn. 65, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2025 - 6 S 88.25

    Visum, Afghanistan, Menschenrechtsliste, Aufnahmeerklärung, Außenwirkung, …

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2026 - 38 L 422.25
    Rn. 20 Nach Auffassung der Kammer unterliegt die Abkehr einer einmal erteilten Aufnahmeerklärung trotz ihres verwaltungsinternen Charakters insoweit der gerichtlichen Kontrolle, als die Entscheidung frei von objektiver Willkür sein muss (…s. jüngst VG Berlin, Beschlüsse vom 19. Dezember 2025 - VG 8 L 641/25 V - EA S. 5 ff., vom 5. Januar 2026 - VG 13 L 1/26 V -, EA S. 6 ff., vom 6. Januar 2026 - VG 41 L 763/25 V -, Rn. 51, juris, …und vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V -, Rn. 14, juris, jeweils m. w. N.;… Hupke/Heuser, in: Huber/Mantel, Aufenthaltsgesetz/Asylgesetz, 4. Auflage 2025, § 22 Rn. 15;… Kluth/Bohley, in: BeckOK-AusländerR, 46. Edition, Stand: 01.10.2025, § 22 AufenthG Rn. 15; anders OVG Berlin-Brandenburg, Beschuss vom 12. November 2025 - OVG 6 S 88/25 -, Rn. 4, juris;… Hailbronner in: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 01.03.2020, § 22 AufenthG Rn. 9 ff.).

    Rn. 21 Zwar ist die Entscheidung über die Aufnahme grundsätzlich nur Angelegenheit der Bundesregierung, die über ein weites politisches Ermessen verfügt, und einer gerichtlichen Überprüfung entzogen ( OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 4. Juni 2025 - OVG 6 B 4/24 -, Rn. 32 , juris; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. August 2025 - OVG 6 S 47/25 -, Rn. 3 , juris, und 12. November 2025 - OVG 6 S 88/25 -, Rn. 3, juris, und jüngst vom 16. Januar 2026 - OVG 6 S 13/26/OVG 6 M 9/26 -, EA S. 2 f.).

    Der Bildung schutzwürdigen Vertrauens steht auch der mit den Aufnahmeerklärungen in den genannten Programmen verbundene Vorbehalt hinsichtlich der Prüfung der übrigen Visumsvoraussetzungen (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2025 - OVG 6 S 88/25 -, Rn. 4, juris) nicht entgegen, denn das Visumsverfahren ist losgelöst vom Bestand der Aufnahmeerklärung zu beurteilen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Dezember 2025 - OVG 6 S 105/25 -, EA S. 4; s. auch BVerfG…, Beschluss vom 4. Dezember 2025 - 2 BvR 1511/25 -, Rn. 31, juris).

    Eine direkte Anwendung scheitert schon daran, dass es sich bei der Aufnahmeerklärung um keinen Verwaltungsakt nach § 35 Satz 1 VwVfG, sondern um eine Maßnahme rein innerdienstlichen Charakters handelt (s. zur Natur der Aufnahmeerklärung OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2025 - OVG 6 S 88/25 -, Rn. 3, juris).

    Soweit die Antragstellerin geltend macht, es sei nur ein zeitlicher Zufall, dass sie (lediglich) eine Aufnahmeerklärung und keine Aufnahmezusage erhalten habe, ändert dies nichts, denn es es lag im freien politischen Ermessen der Antragsgegnerin, überhaupt tätig zu werden und bei der Aufnahme nach § 22 Satz 2 AufenthG oder nach § 23 Abs. 2 AufenthG vorzugehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2025 - OVG 6 S 88/25 -, Rn. 11, juris).

  • BVerfG, 04.12.2025 - 2 BvR 1511/25

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde afghanischer Staatsangehöriger

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2026 - 38 L 422.25
    Der Bildung schutzwürdigen Vertrauens steht auch der mit den Aufnahmeerklärungen in den genannten Programmen verbundene Vorbehalt hinsichtlich der Prüfung der übrigen Visumsvoraussetzungen (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. November 2025 - OVG 6 S 88/25 -, Rn. 4, juris) nicht entgegen, denn das Visumsverfahren ist losgelöst vom Bestand der Aufnahmeerklärung zu beurteilen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Dezember 2025 - OVG 6 S 105/25 -, EA S. 4; s. auch BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2025 - 2 BvR 1511/25 -, Rn. 31, juris).

    Rn. 37 Mit einem Ende der Schutzvorkehrungen würde die Gefahr der Festnahme der Antragstellerin durch die pakistanischen Behörden und der Abschiebung durch diese nach Afghanistan (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2025 - 2 BvR 1511/25 -, Rn. 34) signifikant steigen, woraus sich gleichsam der notwendige Anordnungsgrund ergibt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2025 - 6 S 47.25

    Aussetzung des Aufnahmeverfahrens "Überbrückungsliste" bzw. des …

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2026 - 38 L 422.25
    Rn. 21 Zwar ist die Entscheidung über die Aufnahme grundsätzlich nur Angelegenheit der Bundesregierung, die über ein weites politisches Ermessen verfügt, und einer gerichtlichen Überprüfung entzogen ( OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 4. Juni 2025 - OVG 6 B 4/24 -, Rn. 32 , juris; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. August 2025 - OVG 6 S 47/25 -, Rn. 3 , juris, und 12. November 2025 - OVG 6 S 88/25 -, Rn. 3, juris, und jüngst vom 16. Januar 2026 - OVG 6 S 13/26/OVG 6 M 9/26 -, EA S. 2 f.).

    Die Erklärung einer Aufnahme ist nämlich Ausdruck autonomer Ausübung staatlicher Souveränität ( OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2025 - OVG 6 S 47/25 -, Rn. 3 , juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2025 - 6 B 4.24

    Kein Visum für ehemalige afghanische Ortskraft und ihre Familie

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2026 - 38 L 422.25
    Rn. 21 Zwar ist die Entscheidung über die Aufnahme grundsätzlich nur Angelegenheit der Bundesregierung, die über ein weites politisches Ermessen verfügt, und einer gerichtlichen Überprüfung entzogen ( OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juni 2025 - OVG 6 B 4/24 -, Rn. 32 , juris;… s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. August 2025 - OVG 6 S 47/25 -, Rn. 3 , juris, und 12. November 2025 - OVG 6 S 88/25 -, Rn. 3, juris, und jüngst vom 16. Januar 2026 - OVG 6 S 13/26/OVG 6 M 9/26 -, EA S. 2 f.).

    Eine Aufnahme in ein bestimmtes Programm kann daher auch nicht beantragt werden ( OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juni 2025 - OVG 6 B 4/24 -, Rn. 27 , juris).

  • BVerwG, 08.12.2022 - 1 C 8.21

    Voraussetzungen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2026 - 38 L 422.25
    Es ist zudem höchstrichterlich anerkannt, dass aus verfassungs- und konventionsrechtlichen Bindungen kein Anspruch auf Erteilung eines Visums abgeleitet werden kann (vgl. zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2022 - 1 C 8/21 -, BVerwGE 177, 226, Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2019 - 3 S 101.18

    Visum zur Ausübung einer Beschäftigung; Spezialitätenkoch; Vorwegnahme der …

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2026 - 38 L 422.25
    Die Höhe des Streitwerts für das auf einstweilige Visumserteilung gerichtete Begehren folgt der Praxis des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2019 - OVG 3 S 101.18 -, Rn. 9, juris m.w.N.), wonach selbst bei auf Vorwegnahme der Hauptsache zielenden Rechtsschutzbegehren der halbe Auffangstreitwert anzusetzen ist.
  • OVG Bremen, 13.02.2018 - 1 B 268/17

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Afghanistan; Aufnahme aus dem Ausland; …

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2026 - 38 L 422.25
    Der einmal erklärten Aufnahme kommt eine Zäsurwirkung zu; die Exekutive verlässt mit der Entscheidung für die Aufnahme eines Ausländers in das Bundesgebiet den Bereich autonomen Staatshandelns (OVG Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 B 268/17 -, Rn. 14, juris).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 1 BvR 524/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung, mit …

    Auszug aus VG Berlin, 29.01.2026 - 38 L 422.25
    Willkür ist dagegen nur dann anzunehmen, wenn die Entscheidung schlechterdings unhaltbar und auch im Ergebnis und gegebenenfalls aus anderen Gründen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist (s. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2023 - 1 BvR 524/22 -, Rn. 20, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - 12 S 42.16

    Einstweilige Anordnung bei Akteneinsichtsbegehren; Verlust des Fraktionsstatus …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2025 - 6 S 105.25
  • VG Berlin, 18.03.2026 - 38 L 425.25
    Die Abkehr von einer Aufnahmeerklärung nach § 22 S. 2 AufenthG bedarf einer Gegenerklärung, die trotz ihres verwaltungsinternen Charakters insoweit der gerichtlichen Kontrolle unterliegt, als die Entscheidung frei von Willkür sein muss (Fortsetzung der Rechtsprechung der Kammer aus den Beschlüssen vom 29. Januar 2026 - VG 38 L 422/25 V - und - VG 38 L 163/26 V -, sowie vom 13. Februar 2026 - VG 38 L 153/26 V -).

    Zudem und vor allem ist eine Mehrzahl von Fällen gerichtsbekannt, in denen im Laufe des - sich der Aufnahmeerklärung anschließenden - Visumverfahrens eine individuelle Gegenerklärung zur Abkehr von der Aufnahmeerklärung erging (siehe beispielsweise die Fälle VG 17 K 139/24 V, VG 38 L 422/25 V).

    Rn. 35 (2) Nach Auffassung der Kammer unterliegt eine solche Gegenerklärung zur Abkehr von einer einmal erteilten Aufnahmeerklärung trotz ihres verwaltungsinternen Charakters insoweit der gerichtlichen Kontrolle, als die Entscheidung frei von objektiver Willkür sein muss (s. Beschlüsse der Kammer vom 29. Januar 2026 - VG 38 L 422/25 V -, juris Rn. 20ff., und VG 38 L 163/25 V -, juris Rn. 16ff. m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur; siehe zudem VG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2026 - VG 17 K 139/24 V -, S. 10ff. m.w.N.;… Beschluss vom 27. Februar 2026 - VG 37 L 455/25 V -, juris Rn. 27; a.A. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 2. März 2026 - OVG 6 S 59/26 -, juris Rn. 68ff. m.w.N. aus der Senatsrechtsprechung seit Juni 2025).

  • VG Berlin, 27.02.2026 - 37 L 455.25
    Rn. 27 Trotz ihres grundsätzlich verwaltungsinternen Charakters unterliegt die Entscheidung über die Abkehr von einer einmal erteilten und nach außen kommunizierten Aufnahmeerklärung jedenfalls einer gerichtlichen Willkürkontrolle (VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2025 - VG 20 K 179/24 V m.w.N.; Beschluss vom 21. Juli 2025 - VG 30 L 208/25 V; Beschluss vom 24. Juli 2025 - VG 10 L 193/25 V;… Beschlüsse vom 9. September 2025 - VG 33 L 274/25 V und VG 33 L 276/25 V - juris Rn. 18 f.;… Beschluss vom 16. Januar - VG 33 L 585/25 V - juris Rn. 16;… Beschluss vom 22. Januar 2026 - VG 40 L 549/25 V - juris Rn. 20 f.; Beschlüsse vom 29. Januar 2026 - VG 38 L 163/26 V - juris Rn. 18 und - VG 38 L 422/25 V -, juris Rn. 22; VG Bremen…, Urteil vom 20. November 2020 - 2 K 3165/17 - juris Rn. 38; OVG Bremen…, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 B 268/17 - juris Rn. 20; vgl. auch VG Berlin…, Beschluss vom 17. Oktober 2025 - VG 37 L 374/25 V - juris Rn. 45).

    Wenn - wie hier - der Erteilung der Aufnahmeerklärung eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zugrunde lag, die Aufnahmeerklärung den Betroffenen mitgeteilt wurde und sie eine darauf basierende Handlung vorgenommen haben (z.B. einen Visumsantrag gestellt haben), muss die Antragsgegnerin aus Gründen des Vertrauensschutzes zumindest erklären, warum sie an dieser Einschätzung nicht mehr festhält (VG Berlin, Beschlüsse vom 29. Januar 2026 - VG 38 L 163/26 V - juris Rn. 18 und - VG 38 L 422/25 V - juris Rn. 22; VG Berlin…, Beschluss vom 22. Januar 2026 - VG 40 L 549/25 V - juris Rn. 21;… Beschluss vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V - juris Rn. 17).

    Die Abgabe der Aufnahmeerklärungen aufgrund einer individuellen Gefährdungsbeurteilung, deren Mitteilung an die Antragsteller und der Umstand, dass diese daraufhin Dispositionen getroffenen haben, insbesondere nach Pakistan ausgereist sind, erfordert zumindest eine individuelle Prüfung und im Streitfall vorzulegende Begründung, warum an der Gefahrenprognose nicht festgehalten wird oder welche anderen Interessen denen der Antragsteller an einer Aufnahme in Deutschland vorgehen (vgl. auch VG Berlin…, Beschluss vom 29. Januar 2026 - VG 38 L 163/26 V - juris Rn. 18; Beschluss vom 29. Januar 2026 - VG 38 L 422/25 V - juris Rn. 22; VG Berlin…, Beschluss vom 22. Januar 2026 - VG 40 L 549/25 V - juris Rn. 21;… Beschluss vom 16. Januar 2026 - VG 33 L 585/25 V - juris Rn. 17).

  • VG Berlin, 13.02.2026 - 38 L 153.26

    Erteilung von Visa für afghanische Staatsangehörige; Überbrückungsliste; Abkehr

    (Fortsetzung der Rechtsprechung der Kammer aus den Beschlüssen vom 29. Januar 2026 - VG 38 L 422/25 V - und - VG 38 L 163/26 V -).

    Daran ändert auch nichts, dass es alleine einem zeitlichen Zufall entspringt, ob Antragstellende bei im Wesentlichen vergleichbaren Sachverhalten (nur) eine Aufnahmeerklärung im Sinne von § 22 Satz 2 AufenthG erhalten haben oder eine Aufnahmezusage nach § 23 Abs. 2 AufenthG (Beschluss der Kammer vom 29. Januar 2026 - VG 38 L 422/25 V -, Rn. 34, juris).

  • VG Berlin, 25.03.2026 - 37 L 451.25
    Liegt der Aufnahmeerklärung, wie hier, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zugrunde und wurde sie den Betroffenen kommuniziert, ist für die Annahme der Willkürfreiheit hinreichend, dass die Gründe für das Entfallen der individuellen Gefährdungsbeurteilung dargelegt werden können (VG Berlin, VG Berlin, Beschlüsse vom 29. Januar 2026 - VG 38 L 163/26 V - juris Rn. 18 und - VG 38 L 422/25 V - juris Rn. 22; VG Berlin…, Beschluss vom 22. Januar 2026 - VG 40 L 549/25 V - juris Rn. 21; Beschluss vom 27. Februar 2026 - VG 37 L 451/25 V).
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