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Rechtsprechung
   OLG München, 08.05.2023 - 38 U 6499/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,13153
OLG München, 08.05.2023 - 38 U 6499/22 (https://dejure.org/2023,13153)
OLG München, Entscheidung vom 08.05.2023 - 38 U 6499/22 (https://dejure.org/2023,13153)
OLG München, Entscheidung vom 08. Mai 2023 - 38 U 6499/22 (https://dejure.org/2023,13153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VVG § 203 Abs. 2 S. 1, Abs. 5; VAG § 155 Abs. 2, Abs. 3; ZPO § 138, § 538 Abs. 2; GVG § 169, § 174; GG Art. 103 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei der Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung bei Bestreiten der Richtigkeit der "versicherungsmathematischen" Kalkulation mit Nichtwissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen der Beitragsanpassung Beginn der Verjährung von Rückforderungsansprüchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der …

    Auszug aus OLG München, 08.05.2023 - 38 U 6499/22
    In einem gerichtlichen Verfahren hat vielmehr der Versicherer darzulegen und zu beweisen, dass die Voraussetzungen für die erhöhte Prämie vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 9.12.2015 - IV ZR 272/15, r+s 2016, 85 Rn. 21).

    Rn. 33 a. Wie oben ausgeführt ist der Versicherer für die tatsächlichen Umstände, aus denen er die Berechtigung zur Beitragserhöhung ableitet, darlegungs- und beweispflichtig und zwar unabhängig von der Einkleidung der Klage des Versicherungsnehmers als Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht - mit oder ohne Vorbehalt - bezahlter Erhöhungsbeträge oder auf Feststellung bzw. Zwischenfeststellung der Unwirksamkeit der Erhöhung (vgl. BGH…, Urteil vom 22.6.2022 - IV ZR 193/20, r+s 2022, 462 Rn. 51, beck-online; Urteil vom 09.12.2015 - IV ZR 272/15, NJW-RR 2016, 606 Rn. 21, 26 mwN, Urteil vom 16.06.2003 - IV ZR 117/02, NJW 2004, 2679, 2681).

    Der genaue Umfang ergibt sich aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 2004 (IV ZR 117/02, NJW 2004, 2679) und vom 9. Dezember 2015 (IV ZR 272/15, NJW-RR 2016, 606 Rn. 23).

    Rn. 35 i. Etwaigen Geheimhaltungsinteressen kann hierbei durch Anordnungen nach § 169 GVG i.V.m. § 174 Abs. 3 GVG (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2015 - IV ZR 272/15, NJW-RR 2016, 606 Rn. 19) allerdings nur unvollkommen nachgekommen werden, denn diese zielen allein auf einen Ausschluss der Öffentlichkeit im Rahmen der grundsätzlich öffentlichen mündlichen Verhandlung sowie auf die Verpflichtung zur Geheimhaltung in Bezug auf bei der Verhandlung anwesende Personen ab.

    Das Recht auf Akteneinsicht der Klagepartei und ihres anwaltlichen Vertreters nach § 299 ZPO bleibt davon unberührt (BGH, Urteil vom 09.12.2015 - IV ZR 272/15, NJW-RR 2016, 606 Rn. 18 mE) und lässt sich damit auch dann nicht beschneiden, wenn diese nicht, sondern "nur" ein Unterbevollmächtigter, an der maßgeblichen mündlichen Verhandlung teilgenommen haben und diese deswegen nicht gem. § 174 Abs. 3 GVG zur Verschwiegenheit verpflichtet werden konnten.

    Dieses Recht umfasst die gesamten Akten und darf den Parteien nicht im Hinblick auf zu wahrende Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verwehrt werden (BGH NJW-RR 2016, 606 Rn. 18 mwN).

    In der Ausübung dieses Rechts kann regelmäßig auch kein Verstoß gegen den auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gesehen werden (BGH…, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/21, NJW 2015, 468 Rn. 12 mwN; Urteil vom 09.12.2015 - IV ZR 272/15, NJW-RR 2016, 606 Rn. 24 mwN).

    Dies kann wiederum davon abhängen, ob und inwieweit der Beweisgegner substantiierte Einwände gegen die Richtigkeit des bisherigen Beweisergebnisses vorgetragen (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2015 - IV ZR 272/15, NJW-RR 2016, 606 Rn. 24 mwN) oder Gegenbeweis angeboten hat.

  • BGH, 22.06.2022 - IV ZR 253/20

    Zur Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 für die Prämienanpassung in der …

    Auszug aus OLG München, 08.05.2023 - 38 U 6499/22
    Rn. 25 Entgegen der Auffassung des Klägers (Schriftsatz vom 27.09.2021, Seite 5 f., vom 14.01.2022, Seite 5) ist § 8b Abs. 1 MB/KK nicht wegen der Unwirksamkeit von § 8b Abs. 2 MB/KK unwirksam (BGH, Urteil vom 22.6.2022 - IV ZR 253/20, NJW 2022, 3358 Rn. 37 f).

    § 8b Abs. 1 MB/KK entspricht inhaltlich und teilweise wörtlich den gesetzlichen Prämienanpassungsvorschriften (BGH, Urteil vom 22.6.2022 - IV ZR 253/20, NJW 2022, 3358 Rn. 36, beck-online).

    Der Gesetzgeber hat eine Absenkung des Schwellenwertes von zehn Prozent auf fünf Prozent ausdrücklich zugelassen, weil häufigere Prämienanpassungen auch der Vermeidung großer Prämiensprünge dienen können (vgl. BT-Drs. 12/6959, 62 zu § 12b II VAG aF; BGH, Urteil vom 22.6.2022 - IV ZR 253/20, NJW 2022, 3358, Rn. 32, beck-online).

    Wobei sich an der dieser Bewertung nichts dadurch ändert, dass die Schreiben keinen Hinweis dazu enthalten, ob der gesetzliche oder der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegte Schwellenwert überschritten wurde (BGH, Urteil vom 22.06.2022, IV ZR 253/20, NJW 2022, 3358 Rn. 24, beck-online).

  • BGH, 22.06.2022 - IV ZR 193/20

    Prämienerhöhung in der Privaten Krankenversicherung: Verjährung eines Anspruchs …

    Auszug aus OLG München, 08.05.2023 - 38 U 6499/22
    Dies gilt nicht nur für die negative Feststellungsklage und bei Zahlung unter Vorbehalt, sondern auch für Fälle der vorbehaltlosen Zahlung (vgl. BGH, Urteil vom 22.06.2022 - IV ZR 193/20).

    Rn. 13 Der Kläger hatte vorliegend bereits ab Erhalt der entsprechenden Mitteilungen dieselbe Kenntnis, auf die er seine 2021 erhobene Klage unter anderem gestützt hat, nämlich, dass von ihm auch materiell für unwirksam gehaltene Prämienanpassungen erfolgt sind (BGH, Urteil vom 22.6.2022 - IV ZR 193/20, r+s 2022, 462 Rn. 50, 51, beck-online).

    In einem gerichtlichen Verfahren hat vielmehr der Versicherer darzulegen und zu beweisen, dass die Voraussetzungen für die erhöhte Prämie vorliegen (BGH, Urteil vom 22.6.2022 - IV ZR 193/20, r+s 2022, 462 Rn. 51, beck-online).

    Rn. 33 a. Wie oben ausgeführt ist der Versicherer für die tatsächlichen Umstände, aus denen er die Berechtigung zur Beitragserhöhung ableitet, darlegungs- und beweispflichtig und zwar unabhängig von der Einkleidung der Klage des Versicherungsnehmers als Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht - mit oder ohne Vorbehalt - bezahlter Erhöhungsbeträge oder auf Feststellung bzw. Zwischenfeststellung der Unwirksamkeit der Erhöhung (vgl. BGH, Urteil vom 22.6.2022 - IV ZR 193/20, r+s 2022, 462 Rn. 51, beck-online;… Urteil vom 09.12.2015 - IV ZR 272/15, NJW-RR 2016, 606 Rn. 21, 26 mwN, Urteil vom 16.06.2003 - IV ZR 117/02, NJW 2004, 2679, 2681).

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei …

    Auszug aus OLG München, 08.05.2023 - 38 U 6499/22
    Ebenso darf ein Vortrag, welcher plausibel und naheliegend erscheint, mit Nichtwissen bestritten werden, ohne dass die bestreitende Partei Anhaltspunkte dafür aufzeigen muss, dass der Vortrag falsch sein könnte (BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/21, NJW 2015, 468 Rn. 11-12 mwN;… Urteil vom26.01.2023 - I ZR 15/22, GRUR-RS 2023, 6756 Rn. 18 mwN - KERRYGOLD).

    In der Ausübung dieses Rechts kann regelmäßig auch kein Verstoß gegen den auch im Prozessrecht zu beachtenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gesehen werden (BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/21, NJW 2015, 468 Rn. 12 mwN;… Urteil vom 09.12.2015 - IV ZR 272/15, NJW-RR 2016, 606 Rn. 24 mwN).

    Eine Grenze besteht nur insoweit, als für das Gericht und den Gegner der Umfang des Bestreitens erkennbar sein muss (BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/21, NJW 2015, 468 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung …

    Auszug aus OLG München, 08.05.2023 - 38 U 6499/22
    Rn. 18 Das Landgericht hat nicht berücksichtigt, dass entscheidungserheblicher Sachvortrag der darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02 -, BGHZ 159, 323-334, Rn. 15 = VersR 2004, 991) bestritten war.

    Rn. 33 a. Wie oben ausgeführt ist der Versicherer für die tatsächlichen Umstände, aus denen er die Berechtigung zur Beitragserhöhung ableitet, darlegungs- und beweispflichtig und zwar unabhängig von der Einkleidung der Klage des Versicherungsnehmers als Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht - mit oder ohne Vorbehalt - bezahlter Erhöhungsbeträge oder auf Feststellung bzw. Zwischenfeststellung der Unwirksamkeit der Erhöhung (vgl. BGH…, Urteil vom 22.6.2022 - IV ZR 193/20, r+s 2022, 462 Rn. 51, beck-online;… Urteil vom 09.12.2015 - IV ZR 272/15, NJW-RR 2016, 606 Rn. 21, 26 mwN, Urteil vom 16.06.2003 - IV ZR 117/02, NJW 2004, 2679, 2681).

    Der genaue Umfang ergibt sich aus den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 2004 (IV ZR 117/02, NJW 2004, 2679) und vom 9. Dezember 2015 (…IV ZR 272/15, NJW-RR 2016, 606 Rn. 23).

  • LG München I, 29.09.2022 - 23 O 12912/21

    Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG München, 08.05.2023 - 38 U 6499/22
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 29.09.2022 Az.: 23 O 12912/21, wird zurückgewiesen, soweit die Klage in Ziffer III. des Klageantrages in Bezug auf folgende Streitgegenstände in Höhe von EUR 569, 64 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 03.11.2021 abgewiesen wurde:.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 29.09.2022, Az. 23 O 12912/21, im Übrigen nebst dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben.

    unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichtes München I vom 29.09.2022, Az.: 23 O 12912/21, und des Verfahrens den Rechtsstreit gemäß § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO an das Landgericht München I zurückzuverweisen.

  • BGH, 14.01.2020 - X ZR 33/19

    Akteneinsicht XXIV

    Auszug aus OLG München, 08.05.2023 - 38 U 6499/22
    Sie werden, soweit sie vorbehaltslos eingereicht worden sind, zum Aktenbestandteil und unterliegen der Akteneinsicht nach § 299 Abs. 1 ZPO (BGH, Beschluss von 14.1.2020 - X ZR 33/19 - Akteneinsicht XXIV, GRUR 2020, 327 Rn. 15, 16).

    Sie dürfen dann bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden (BGH, Beschluss von 14.1.2020 - X ZR 33/19 - Akteneinsicht XXIV, GRUR 2020, 327 Rn. 18, 23).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 2 W 8/18

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs der Streithelferin einer …

    Auszug aus OLG München, 08.05.2023 - 38 U 6499/22
    Diese Prozedere wurde vor Inkrafttreten des § 145a PatG, der vorliegend weder direkt noch mangels Regelungslücke analog Anwendung findet, für Patentverletzungsprozesse entwickelt und erfolgreich angewandt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2018 - 2 W 8/18, BeckRS 2018, 7036 Rn. 8-9 mwN;… Beschluss vom 18.07.2017 - 2 U 23/17, BeckRS 2017, 118314 Rn. 18 mwN).

    Ein dadurch eintretendes Defizit an Substantiierung geht in diesem Fall zu Lasten des Beweisgegners (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2018 - 2 W 8/18, BeckRS 2018, 7036 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der …

    Auszug aus OLG München, 08.05.2023 - 38 U 6499/22
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist es für die Feststellung der Verjährung nicht entscheidungserheblich, ob er mit Zugang der Änderungsmitteilungen Kenntnis von den Tatsachen hatte, aus denen die von ihm ebenfalls geltend gemachte materielle Unwirksamkeit der Beitragserhöhung folgen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2021 - IV ZR 113/20, r+s 2022, 30 Rn. 47).

    Rn. 14 Die Verjährungsfrist beginnt folglich mit dem Schluss des Jahres, in dem die jeweilige Zahlung des erhöhten Beitrags nach Zugang des Anpassungsschreibens erfolgt ist (BGH, Urteil vom 17.11.2021 - IV ZR 113/20 für Fälle in denen - wie hier - der Anspruch gegen den Versicherer schon vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2020, Az. IV ZR 294/19, erhoben wurde.

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 15/22

    KERRYGOLD - Unlautere Nachahmung der Bezeichnung "KERRYGOLD" durch Verwendung der …

    Auszug aus OLG München, 08.05.2023 - 38 U 6499/22
    Ebenso darf ein Vortrag, welcher plausibel und naheliegend erscheint, mit Nichtwissen bestritten werden, ohne dass die bestreitende Partei Anhaltspunkte dafür aufzeigen muss, dass der Vortrag falsch sein könnte (BGH…, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/21, NJW 2015, 468 Rn. 11-12 mwN; Urteil vom26.01.2023 - I ZR 15/22, GRUR-RS 2023, 6756 Rn. 18 mwN - KERRYGOLD).
  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 5/18

    Gehörsverletzung bei übersteigerten Anforderungen an die Substanziierung eines …

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

  • BGH, 21.07.2021 - IV ZR 191/20

    Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung

  • BGH, 28.07.2020 - VI ZR 300/18

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei offenkundig unrichtiger …

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2017 - 2 U 23/17

    Durchsetzung von Ansprüchen betreffend ein SEP-Patent, für das eine …

  • BGH, 11.01.2023 - IV ZR 3/21

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; Nicht den …

  • LG München I, 01.04.2021 - 37 O 19200/17

    Geheimnisschutz bei Geschäftsgeheimnisverwertung in Gutachten

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für …

  • OLG München, 29.01.2025 - 25 U 1023/24

    Geheimhaltungsbedürftigkeit, Prämienanpassung, Unterbevollmächtigter …

    Rn. 27 (aa) Eine Beweisvereitelung der Klagepartei liegt nicht bereits darin, dass zur Sitzung des Landgerichts vom 07.11.2023 (Protokoll Bl. 71/73 d. A. LG) kein Gesellschafter oder Vertreter der Prozessbevollmächtigten des Klägers im Sinne des § 591 Abs. 2 BRAO erschienen ist, sondern ein als "Terminsbevollmächtigter" auftretender, unterbevollmächtigter Rechtsanwalt (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2023 - 38 U 6499/22, juris Rn. 50;… vom 17. Mai 2023 - 38 W 533/23 e, juris Rn. 14; aA OLG Köln…, Urteil vom 1. September 2023 - 20 U 50/23, juris Rn. 48 ff).

    Daher kann es für den Beweisführer auch nicht folgenlos bleiben, wenn er die Übergabe geheimhaltungsbedürftiger Unterlagen im Termin vom Erscheinen einer bestimmten Person als anwaltlicher Vertreter des Beweisgegners abhängig macht und die Unterlagen einem erschienenen Unterbevollmächtigten nicht übergibt, soweit nicht in Bezug auf den erschienenen Unterbevollmächtigten konkrete tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine mangelnde Zuverlässigkeit in Bezug auf die Wahrung der berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Beweisführers hindeuten (OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2023, aaO).

    Dies legt nahe, dass ein unentschuldigtes Ausbleiben der persönlich geladenen Klagepartei in einem Termin, in dem eine Geheimhaltungsanordnung ergehen soll, eine Beweisvereitelung darstellen kann (ablehnend für das Nichterscheinen eines bestimmten Rechtsanwalts: OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2023 - 38 U 6499/22, juris Rn. 50;… vom 17. Mai 2023 - 38 W 533/23 e, juris Rn. 14; bejahend für das Nichterscheinen der Klagepartei und ihres "Hauptbevollmächtigten": OLG Hamm, VersR 2023, 1211).

    Dies gilt auch für die Hinweise des 38. und des - weitgehend identisch besetzten - 39. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2023 - 38 U 6499/22, juris Rn. 47 ff;… vom 17. Mai 2023 - 38 W 533/23 e, juris Rn. 10 ff; Verfügung vom 29. Januar 2024 - 39 U 3618/23 e, unter 3.c).

    Rn. 36 Darin heißt es unter anderem, etwaigen Geheimhaltungsinteressen könne durch Anordnungen nach § 169 GVG in Verbindung mit § 174 Abs. 3 GVG nur unvollkommen nachgekommen werden (näher OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2023, aaO Rn. 50).

    Ein dadurch eintretendes Defizit an Substantiierung gehe in diesem Fall zu Lasten des Beweisgegners (OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2023, aaO Rn. 51).

    Können sich die Parteien - trotz möglicher Vorzüge - nicht auf eine strafbewehrte Geheimhaltungsvereinbarung einigen, so kann sich der Versicherer auch mit dem - wenngleich unvollkommenen, aber anders ausgestalteten - Schutz durch die Geheimhaltungsanordnung begnügen (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2023 - 38 U 6499/22, juris Rn. 52), will er nicht einen möglichen Prozessverlust hinnehmen (OLG München…, Beschluss vom 18. Dezember 2023 - 25 W 1456/23 e, juris Rn. 32 mwN).

  • OLG München, 18.12.2023 - 25 W 1456/23

    Geheimhaltungsanordnung in Prämienanpassungsverfahren

    Dass eine Geheimhaltungsanordnung gemäß § 174 Abs. 3 GVG möglicherweise keinen umfassenden Schutz bietet (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2023 - 38 U 6499/22, juris Rn. 50 ff), ist nicht entscheidend (s.o. unter aa).

    Der schriftsätzliche Vortrag und die begleitenden Anlagen werden, soweit sie vorbehaltslos eingereicht worden sind, zum Aktenbestandteil und unterliegen der Akteneinsicht nach § 299 Abs. 1 ZPO (OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2023 - 38 U 6499/22, juris Rn. 47, 50).

    Zudem steht es dem Versicherer frei, sich mit einem unvollkommenen Schutz durch eine Geheimhaltungsanordnung zu begnügen (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2023, aaO Rn. 50, 52).

    Können sich die Parteien - trotz möglicher Vorzüge - nicht auf eine strafbewehrte Geheimhaltungsvereinbarung einigen, so kann sich der Versicherer auch mit dem - wenngleich unvollkommenen, aber anders ausgestalteten - Schutz durch die Geheimhaltungsanordnung begnügen (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2023 - 38 U 6499/22, juris Rn. 52), will er nicht einen möglichen Prozessverlust hinnehmen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 5. September 2023 - 25 W 994/23, unter 1.b.bb).

    Insbesondere weicht die Beschwerdeentscheidung, wie sich aus der vorstehenden Begründung ergibt, nicht ab von entscheidungserheblichen Rechtssätzen im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2015 (IV ZR 272/15, VersR 2016, 177) oder im Beschluss des 38. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 8. Mai 2023 (38 U 6499/22, juris).

  • LG München I, 29.11.2023 - 12 S 8899/23

    Erfolglose Klage gegen Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Rn. 50 Ohne nähere Begründung unter Bezugnahme auf die o.g. BGH-Rechtsprechung vertreten diese Auffassung ferner das OLG Nürnberg (Hinweisbeschluss vom 05.06.2023, Az. 8 U 3284/22, juris), das OLG Köln (Urteil vom 10.02.2023, Az. 20 U 355/22, BeckRS 2023, 14927, und Urteil vom 01.09.2023, Az. 20 U 50/23, juris) und der 38. und 39. Senat des OLG München (Hinweisbeschluss vom 08.05.2023, Az. 38 U 6499/22, BeckRS 2023, 13103; Hinweisbeschluss vom 06.09.2023, Az. 39 U 2581/23 e, nicht veröffentlicht).

    Rn. 51 Der 38. Senat des OLG München stellt sich in seinem Hinweisbeschluss vom 08.05.2023, Az. 38 U 6499/22 (BeckRS 2023, 13103, Rn 20), auf den folgenden Standpunkt: "Eine sekundäre Darlegungslast hat der Kläger - jedenfalls im aktuellen Verfahrensstadium - nicht." Und weiter: "Dagegen muss er nicht das Fehlen einer materiell wirksamen bei Prämienerhöhung als Rechtsgrund für die Zahlung der erhöhten Beiträge darlegen.

    Rn. 101 Der Beschluss des BGH vom 29.11.2018, Az. I ZR 5/18 (juris), auf den sich das OLG München im Urteil vom 17.11.2022, Az. 25 U 1527/22 (nicht veröffentlicht), und im Hinweisbeschluss vom 08.05.2023, Az. 38 U 6499/22 (BeckRS 2023, 13103, Rn. 21) bezieht, um zu begründen, dass der Versicherungsnehmer die materielle Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassungen auch ins Blaue hinein bestreiten dürfe, steht dem nicht entgegen: Denn in der o.g. Entscheidung des BGH ging es nicht um ein vermeintlich rechtsmissbräuchliches Bestreiten, sondern um die Anwendung üblicher Beweiserhebungsregeln.

  • OLG Karlsruhe, 18.03.2025 - 12 U 190/23

    Beweislastverteilung hinsichtlich materieller Rechtmäßigkeit von Prämienanpassung …

    Rn. 54 Die von der Klagepartei schon in erster Instanz angebotene außergerichtliche strafbewehrte Geheimhaltungsvereinbarung genügt - anders als die Berufung meint - den berechtigten Geheimhaltungsinteressen der Beklagten nicht (a.A.: OLG München, Beschluss vom 08.05.2023 - 38 U 6499/22, juris Rn. 51).

    Rn. 61 Der Auffassung des Oberlandesgerichts München in dem von der Berufung zitierten Hinweisbeschluss vom 08.05.2023 (38 U 6499/22, juris), aufgrund der freien Anwaltswahl dürfe die Übergabe geheimhaltungsbedürftiger Unterlagen nicht vom Erscheinen eines Hauptbevollmächtigten im Termin abhängig gemacht werden und dessen Nichterscheinen nicht zum Prozessverlust führen (…a.a.O. Rn. 50; ähnlich die weiteren mit Schriftsatz vom 16.05.2024 auszugsweise zitierten - nicht veröffentlichten und nicht vorgelegten - Entscheidungen), folgt der Senat nicht.

    Insbesondere ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2015 (IV ZR 272/15) geklärt, dass für die Wahrung der berechtigten Geheimhaltungsinteressen der Beklagten - entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Hinweisbeschluss vom 08.05.2023 - 38 U 6499/22) - die §§ 172 Nr. 2, 174 Abs. 3 GVG das geeignete Verfahren darstellen, so dass sich die Beklagte nicht auf ein anderes Vorgehen verweisen lassen muss.

  • BGH, 15.10.2025 - IV ZR 157/24

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; …

    Rn. 16 a) Ist - vor In-Kraft-Treten von § 273a ZPO in der seit dem 1. April 2025 geltenden Fassung (im Folgenden: ZPO n.F.) - eine zum Schutz der Geheimhaltungsinteressen des Versicherers gebotene und geeignete Geheimhaltungsanordnung auf der Grundlage von §§ 172 Nr. 2, 174 Abs. 3 GVG nur deshalb ausgeblieben, weil der Prozessbevollmächtigte des Klägers nicht selbst im Termin erschienen ist, und war der Versicherer deshalb daran gehindert, vollständig zu den Grundlagen einer Beitragserhöhung vorzutragen, kann darin - was das Berufungsgericht noch zutreffend erkannt hat - eine Beweisvereitelung liegen (…so auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2025, 1058 Rn. 47 ff.;… OLG Hamm r+s 2025, 710 Rn. 28 ff.;… VersR 2025, 275 [juris Rn. 24 ff.]; OLG Bremen…, Beschluss vom 6. September 2024 - 3 U 42/23, juris Rn. 31;… OLG Köln NJW-RR 2024, 900 Rn. 9 ff.;… OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2024, 1356 Rn. 9 ff.;… OLG Hamm VersR 2023, 1211 Rn. 34 ff.;… Becker in Anders/Gehle, ZPO 83. Aufl. § 174 GVG Rn. 10a;… Gramse, r+s 2023, 577 Rn. 30;… zur Vereitelung der Darlegung zu Limitierungsmaßnahmen: KG Berlin VersR 2025, 428 [juris Rn. 26]; a.A. OLG München NJOZ 2024, 1492 Rn. 33).

    Besteht zwischen den Parteien Konsens darüber, dass den beidseitigen Interessen durch den Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung besser gedient ist als durch eine gerichtliche Anordnung, kann sich eine solche Vereinbarung zwar als prozessökonomischer Weg zur Herstellung des Ausgleichs zwischen Geheimschutzinteressen auf der einen und Sicherstellung des rechtlichen Gehörs auf der anderen Seite erweisen und eine gerichtliche Geheimhaltungsanordnung gegebenenfalls überflüssig machen (vgl. Mantz, GRUR 2024, 1296, 1299; vgl. insoweit ferner OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2023 - 38 U 6499/22, juris Rn. 51).

  • OLG Bremen, 06.09.2024 - 3 U 42/23

    Unwirksamkeit von Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung; …

    Eine Verhinderung der Beweisführung kann dadurch eintreten, dass die beweiserheblichen Unterlagen, an denen der Versicherer berechtigterweise ein Geheimhaltungsinteresse geltend gemacht hat, nicht zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht werden können, weil sie die andere Partei sich schuldhaft nicht der notwendigen Geheimhaltungsverpflichtung unterwirft und so bereits die weitere Darlegung durch den Versicherer verhindert wird (Anschluss an OLG Köln…, Urteil vom 15. März 2024 - I-20 U 240/23 -, Rn. 10, juris; entgegen OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2023 - 38 U 6499/22 -, juris).

    Der von der Klägerin herangezogene Hinweisbeschluss eines einzelnen Senats des OLG München (OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2023 - 38 U 6499/22 -, juris) ändert daran nichts.

    Es besteht auch kein Grund, aufgrund der im Hinweisbeschluss des OLG München (OLG München, Beschluss vom 8. Mai 2023 - 38 U 6499/22 -, juris) geäußerten Rechtsauffassung die Revision zuzulassen, da es sich nicht um eine Entscheidung, sondern lediglich um einen Hinweisbeschluss handelt.

  • OLG Hamm, 14.12.2023 - 20 U 232/23

    Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Das Verfahren nach § 174 Abs. 3 GVG ist in einem Rechtsstreit über eine Prämienanpassung - weiterhin - als geeignet anzusehen (Abgrenzung u.a. von OLG München, Beschluss vom 08.05.2023 - 38 U 6499/22).

    Rn. 95 Ohne Erfolg verweist d. VN in der Berufungsbegründung zur Begründung seiner Ansicht, eine Beweisvereitelung liege nicht vor, auf die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München vom 08.05.2023 (38 U 6499/22, juris) und 17.05.2023 (38 W 533/23, juris).

  • OLG Brandenburg, 08.11.2023 - 11 U 9/22
    Etwas anderes würde auch dann nicht gelten, wenn man das gesamte klägerische Vorbringen zur materiellen Rechtmäßigkeit nicht als "einfaches Bestreiten", sondern als Bestreiten mit "Nichtwissen" im Sinne von § 138 Abs. 4 ZPO verstehen wollen würde, so wie dies klägerseitig ausdrücklich in anderen Verfahren der klägerischen Prozessbevollmächtigten, die diese mit im Übrigen ähnlich gelagerten Sachvortrag beim Senat angebracht haben, vorgetragen haben (vgl. statt vieler 11 U 254/21; 11 U 263/21; vgl. hierzu allgemein auch OLG München Hinweisbeschluss v. 08.05.2023 - 38 U 6499/22, BeckRS 2023, 13103 Rn. 20).
  • OLG München, 17.05.2023 - 38 W 533/23

    Schutz von Geheimhaltungsinteressen im Zivilrechtsstreit

    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf Folgendes hin (vgl. OLG München, Beschluss vom 08.05.2023 - 38 U 6499/22, zur Veröffentlichung vorgesehen):.
  • OLG Brandenburg, 29.01.2025 - 11 U 286/23

    Rechtmäßigkeit einer Anpassung des Versicherungstarifs und der …

    v. 08.05.2023 - 38 U 6499/22, BeckRS 2023, 13103 Rn. 19; OLG München [BK 3 dort S. 3, 4]; OLG Dresden, [BK 4 dort S. 5 ff.].
  • LG München I, 17.11.2023 - 12 O 5893/6

    Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

  • LG Wuppertal, 10.10.2024 - 9 S 30/24
  • LG Bochum, 29.09.2023 - 4 O 204/22

    Keine Verweisung des Versicherers auf vertragliche Geheimhaltungsvereinbarung

  • OLG Hamm, 20.09.2024 - 20 U 23/24

    Streit um Zahlungs- und Nutzungsherausgabeansprüche im Hinblick auf …

  • OLG Jena, 03.12.2025 - 4 U 1138/23
  • LG München I, 17.11.2023 - 12 O 5893/23
  • OLG Hamburg, 29.04.2024 - 9 U 2/24

    Kein Auskunftsanspruch nach § 242 BGB bei mangelndem Vortrag

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