Rechtsprechung
| EuGH, 09.11.1989 - 386/87 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
EWGV Art. 177; ; VO Nr. 1430/79 Art. 19; ; VO Nr. 1430/79 Art. 2
- EU-Kommission
Bessin und Salson / Administration des douanes und droits indirects
Verordnung Nr . 1430/79 des Rates, Artikel 27
Eigene Mittel der Europäischen Gemeinschaften - Erstattung oder Erlaß von Eingangs - oder Ausfuhrabgaben - Verordnung Nr . 1430/79 - Zeitliche Geltung - Unanwendbarkeit auf einen nach Inkrafttreten der Verordnung gestellten Antrag auf Erstattung von Eingangsabgaben, die ...
- EU-Kommission
Bessin und Salson / Administration des douanes und droits indirects
- Wolters Kluwer
Auslegung einer europäischen Verordnung; Erstattung von Eingangsabgaben für Konfektionsartikel ; Vorlage der erforderlichen Ursprungszeugnisse für Einfuhren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eigene Mittel der Europäischen Gemeinschaften - Erstattung oder Erlaß von Eingangs - oder Ausfuhrabgaben - Verordnung Nr. 1430/79 - Zeitliche Geltung - Unanwendbarkeit auf einen nach Inkrafttreten der Verordnung gestellten Antrag auf Erstattung von Eingangsabgaben, die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 386/87
- EuGH, 09.11.1989 - 386/87
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 12.11.1981 - 212/80
Salumi
Auszug aus EuGH, 09.11.1989 - 386/87
11 Der Gerichtshof hat in einem vergleichbaren Fall, in dem es um den Erlaß einer Gemeinschaftsverordnung betreffend die Nacherhebung von Eingangs - oder Ausfuhrabgaben ging, schon entschieden, daß die neue Regelung nicht auf Abgabenfestsetzungen anwendbar ist, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung vorgenommen worden sind ( Urteil vom 12. November 1981 in den verbundenen Rechtssachen 212 bis 217/80, Salumi, Slg. 1981, 2735 ). - EuGH, 12.06.1980 - 130/79
Express Dairy Foods
Auszug aus EuGH, 09.11.1989 - 386/87
16 Insoweit hat der Gerichtshof im Urteil vom 12. Juni 1980 in der Rechtssache 130/79 ( Expreß Dairy Foods, Slg. 1980, 1887 ) entschieden, daß das innerstaatliche Recht im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige, aber rein innerstaatliche Streitigkeiten entschieden wird, ohne Diskriminierung anzuwenden ist und daß die Verfahrensmodalitäten nicht darauf hinauslaufen dürfen, daß die Ausübung der durch das Gemeinschaftsrecht eingeräumten Rechte praktisch unmöglich wird.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-228/96
Aprile Srl, in Liquidation, gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato. - …
Rn. 28 Die Antwort, die sich im Urteil vom 9. November 1989 in der Rechtssache 386/87 (Bessin und Salson)(13) findet, ist für den vorliegenden Fall vollauf gültig, da die Parallelität der Rechtslage offensichtlich ist.(13) - Slg. 1989, 3551, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-231/96
Edilizia Industriale Siderurgica Srl (Edis) gegen Ministero delle Finanze. - …
Rn. 47 Die Antwort, die sich im Urteil vom 9. November 1989 in der Rechtssache 386/87 (Bessin und Salson)(32) findet, ist für den vorliegenden Fall vollauf gültig, da die Parallelität der Rechtslage offensichtlich ist.(32) - Slg. 1989, 3551, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-260/96
Ministero delle Finanze gegen Spac SpA. - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter …
Rn. 22 Die Antwort, die sich im Urteil vom 9. November 1989 in der Rechtssache 386/87 (Bessin und Salson)(11) findet, ist auf den vorliegenden Fall in vollem Umfang anwendbar, da die Parallelität der Rechtslage offensichtlich ist.(11) - Slg. 1989, 3551, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-698/18
Raiffeisen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
Vgl. Urteil vom 9. November 1989, Bessin und Salson (386/87, EU:C:1989:408, Rn. 17). - Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-30/02
Recheio - Cash & Carry
{FN:27} - Urteil vom 9. November 1989 (Slg. 1989, 3551). - Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-88/99
Roquette Frères
28: - Urteil vom 9. November 1989 in der Rechtssache 386/87 (Bessin et Salson, Slg. 1989, 3551, Randnr. 18). - Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96
Dilexport Srl gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato.
Rn. 19 Die Antwort, die im Urteil vom 9. November 1989 in der Rechtssache 386/87 (Bessin und Salson)(10) gegeben wurde, gilt in vollem Umfang auch für den vorliegenden Fall, da die Parallelität der Rechtslage offensichtlich ist. - Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1991 - C-208/90
Theresa Emmott gegen Minister for Social Welfare und Attorney General. - …
(3) Vgl. Urteile vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68 (Salgoil, Slg. 1968, 662), vom 16. Dezember 1976 in den Rechtssachen 33/76 (Rewe, Slg. 1976, 1989) und 25/76 (Comet, Slg. 1976, 2043), vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79 (Denkavit, Slg. 1980, 1205), vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82 (San Giorgio, Slg. 1983, 3595), vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85 (Barra, Slg. 1988, 355), vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513) und schließlich vom 9. November 1989 in der Rechtssache 386/87 (Bessin und Salson, Slg. 1989, 3551). - FG Düsseldorf, 08.03.1995 - 4 V 3012/94
Inanspruchnahme als Hauptverpflichtete aus gemeinschaftlichem Versandverfahren; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 04.01.1995 - 4 V 1234/94
Nacherhebung von Eingangsabgaben; Einfuhr eines Laserstrahlapparates aus den USA …
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Rechtsprechung
| VG Hannover, 03.05.1988 - A 386/87 |
Verfahrensgang
- VG München, 25.09.1986 - M 15 K 83.3750
- VG Hannover, 03.05.1988 - A 386/87
- VG Hannover, 03.05.1988 - 3 VG A 386/87
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87
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Rechtsprechung
| VG Ansbach, 02.02.1971 - 386/87 |
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 02.02.1971 - 386/87
- BVerwG, 03.10.1972 - VIII CB 67.71
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 386/87 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Bessin et Salson gegen Administration des douanes et droits indirects.
Erstattung von Eingangsabgaben
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 386/87
- EuGH, 09.11.1989 - 386/87
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 386/87
12. Meines Erachtens ergibt sich eindeutig aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß für die Erstattung und den Erlaß von Zöllen in Ermangelung entsprechender gemeinschaftsrechtlicher Normen das nationale Recht des fraglichen Mitgliedstaats gilt: Vergleiche insbesondere Randnummer 7 des Urteils in der Rechtssache Reichelt und die Rechtssache 33/76 (Rewe/Landwirtschaftskammer Saarland, Slg. 1976, 1989), die Rechtssache 45/76 (Comet/Produktschap voor Siergewassen, Sig. 1976, 2043) sowie die verbundenen Rechtssachen 119 und 126/79 (Lippische Hauptgenossenschaft/ BALM, Slg. 1980, 1863). - EuGH, 16.12.1976 - 45/76
Comet BV /Produktschap voor Siergewassen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 386/87
12. Meines Erachtens ergibt sich eindeutig aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß für die Erstattung und den Erlaß von Zöllen in Ermangelung entsprechender gemeinschaftsrechtlicher Normen das nationale Recht des fraglichen Mitgliedstaats gilt: Vergleiche insbesondere Randnummer 7 des Urteils in der Rechtssache Reichelt und die Rechtssache 33/76 (Rewe/Landwirtschaftskammer Saarland, Slg. 1976, 1989), die Rechtssache 45/76 (Comet/Produktschap voor Siergewassen, Sig. 1976, 2043) sowie die verbundenen Rechtssachen 119 und 126/79 (Lippische Hauptgenossenschaft/ BALM, Slg. 1980, 1863). - EuGH, 12.11.1981 - 212/80
Salumi
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 386/87
Sie machen, insbesondere gestützt auf die verbundenen Rechtssachen 212 bis 217/80 (Amministrazione delle Finanze/Salumi, Slg. 1981, 2735) und die Rechtssache 113/81 (Reichelt/Hauptzollamt Berlin-Süd, Slg. 1982, 1957), geltend, die Verordnung sei nur auf Vorgänge in der Zukunft anwendbar und die maßgeblichen Vorgänge seien entweder die buchmäßige Erfassung (ein in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung definierter Begriff) oder die Entrichtung des fraglichen Betrags: Die Einreichung des Antrags auf Erstattung oder die Entscheidung der nationalen Zollbehörden über diesen Antrag seien insoweit unerheblich; unerheblich sei auch, ob ein Rechtsstreit über einen entrichteten oder buchmäßig erfaßten Betrag noch anhängig sei.
- EuGH, 12.06.1980 - 130/79
Express Dairy Foods
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 386/87
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes bestehen unter diesen Umständen zwei Voraussetzungen für die Anwendbarkeit nationalen Rechts: Das innerstaatliche Recht muß im Vergleich zu den Verfahren, in denen über gleichartige, aber rein innerstaatliche Streitigkeiten entschieden wird, ohne Diskriminierung angewandt werden, und die Verfahrensmodalitäten dürfen nicht darauf hinauslaufen, daß die Ausübung der durch das Gemeinschaftsrecht eingeräumten Rechte praktisch unmöglich wird: Vgl. z. B. die Rechtssache 130/79 (Express Dairy Foods/Intervention Board for Agricultural Produce, Slg. 1980, 1887). - EuGH, 21.05.1976 - 26/74
Roquette Frères / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 386/87
Es steht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes eindeutig fest, daß bei Fehlen von einschlägigem Gemeinschaftsrecht die Frage der Zinsen - wie die der Verjährungsfrist - nach nationalem Recht zu entscheiden ist: Vgl. insbesondere die Rechtssache 26/74 (Roquette/Kommission, Slg. 1976, 677, 686, Randnrn. 12 und 13) und die Rechtssache 130/79 (Express Dairy Foods, Slg. 1980, 1901, Randnr. 17). - EuGH, 12.06.1980 - 119/79
Lippische Hauptgenossenschaft u.a. / BALM
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 386/87
12. Meines Erachtens ergibt sich eindeutig aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß für die Erstattung und den Erlaß von Zöllen in Ermangelung entsprechender gemeinschaftsrechtlicher Normen das nationale Recht des fraglichen Mitgliedstaats gilt: Vergleiche insbesondere Randnummer 7 des Urteils in der Rechtssache Reichelt und die Rechtssache 33/76 (Rewe/Landwirtschaftskammer Saarland, Slg. 1976, 1989), die Rechtssache 45/76 (Comet/Produktschap voor Siergewassen, Sig. 1976, 2043) sowie die verbundenen Rechtssachen 119 und 126/79 (Lippische Hauptgenossenschaft/ BALM, Slg. 1980, 1863). - EuGH, 27.05.1982 - 113/81
Reichelt / Hauptzollamt Berlin-Süd
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1989 - 386/87
Sie machen, insbesondere gestützt auf die verbundenen Rechtssachen 212 bis 217/80 (Amministrazione delle Finanze/Salumi, Slg. 1981, 2735) und die Rechtssache 113/81 (Reichelt/Hauptzollamt Berlin-Süd, Slg. 1982, 1957), geltend, die Verordnung sei nur auf Vorgänge in der Zukunft anwendbar und die maßgeblichen Vorgänge seien entweder die buchmäßige Erfassung (ein in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung definierter Begriff) oder die Entrichtung des fraglichen Betrags: Die Einreichung des Antrags auf Erstattung oder die Entscheidung der nationalen Zollbehörden über diesen Antrag seien insoweit unerheblich; unerheblich sei auch, ob ein Rechtsstreit über einen entrichteten oder buchmäßig erfaßten Betrag noch anhängig sei.
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