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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.01.1996 - 3St RR 105/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6890
BayObLG, 11.01.1996 - 3St RR 105/95 (https://dejure.org/1996,6890)
BayObLG, Entscheidung vom 11.01.1996 - 3St RR 105/95 (https://dejure.org/1996,6890)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Januar 1996 - 3St RR 105/95 (https://dejure.org/1996,6890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 337 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1996 - 3St RR 105/95
    ... 2. Soweit der Angeklagte wegen fortgesetzter Urkundenfälschung verurteilt wurde, waren Schuld- und Rechtsfolgenausspruch aufzuheben, weil das Landgericht den Angeklagten unter Berücksichtigung der Entscheidung des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 5.3.1994 (BGHSt 40, 138 ff = NJW 1994, 1663 ff) nicht wegen fortgesetzter Urkundenfälschung hätte verurteilen dürfen.

    Dieses Vergehen zählt nicht zu den Tatbeständen, "die zwar jeweils schon durch eine Einzelhandlung verwirklicht sein können, die aber ihrem Sinne nach in erster Linie ein über den Einzelfall hinausreichendes, auf gleichartige Tatwiederholung gerichtetes Verhalten, somit ganze Handlungskomplexe treffen sollen" (BGH NJW 1994, 1663, 1669;… vgl. auch Lackner StGB 20. Aufl. Vorbemerkung § 52 Rn. 10), und insbesondere nicht zu den Deliktstatbeständen, die in erster Linie auf die über den Einzelfall hinausreichenden mehrfachen Tatbestandsverwirklichungen abzielen (z.B. § 223 b , § 170 d StGB ).

  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 492/94

    Geldstrafe - Gesamtgeldstrafe - Einzelgeldstrafe - Festsetzung

    Auszug aus BayObLG, 11.01.1996 - 3St RR 105/95
    Da bei Einzelgeldstrafen nur auf eine Gesamtgeldstrafe und nicht auf eine Freiheitsstrafe erkannt werden kann (§ 53 Abs. 1 , § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB ; BGH NStZ 1995, 178 ), ist der Angeklagte durch die Entscheidung des Landgerichts beschwert.
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der …

    Dies kommt jedoch seit der weitgehenden Aufgabe dieses Rechtsinstituts durch die Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen (BGHSt 40, 138 ff.) nicht mehr in Betracht; sein Wegfall wirkt sich auch auf die genannten Handlungen im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB aus (vgl. BayObLG wistra 1996, 236, 237).
  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

    Soweit auf die mangelnde Schuldeinsicht abgestellt wird, verkennt das Berufungsgericht aber, dass das Bestreiten der Tat dem Angeklagten nicht als Uneinsichtigkeit angelastet werden darf, solange er die Grenzen zulässiger Verteidigung nicht überschreitet [vgl. zur Strafzumessung allgemein BGH, Beschluss vom 07.11.1986 - 2 StR 563/86 -, NStZ 1987, 171, juris Rn. 5; zu § 47 Abs. 1 StGB im besonderen BayObLG, Beschluss vom 11.01.1996 - 3St RR 105/95 -, wistra 1996, 236, juris Rn. 29 f.; KG, Beschluss vom 28.02.2001 - (4) 1 Ss 22/01 (23/01) -, juris Rn. 6 m.w.N.].
  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

    Ersteres Rechtsinstitut ist - auch für die Urkundenfälschung (BayObLG wistra 1996, 236, 237) - mit BGHSt 40, 138 ff. entfallen, letzteres greift hier ersichtlich nicht ein.
  • OLG Brandenburg, 25.06.2009 - 1 Ss 38/09

    Berufung im Strafverfahren: Konkurrenzverhältnis bei mehreren Betrugshandlungen; …

    Da allerdings im Rahmen der Einzelstrafenfestsetzungen die Verhängung von Einzelgeldstrafen in Betracht kommen kann, ist es aber denkbar, dass auch die Gesamtstrafe milder ausfallen könnte (vgl. insoweit auch BayObLG, wistra 1996, 236f.).
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