Rechtsprechung
| BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AktG § 306
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 306
Geschäftswert, Gegenstandswert und Vergütung der Vertreter der außenstehenden Aktionäre im Spruchstellenverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige weitere Beschwerde; Spruchstellenverfahren; Unternehmensvertrag; Beschwerderücknahme; Unselbstständige Anschlussbeschwerde; Aktionär
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 1 HKO 6730/89
- BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99
- BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
- BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 59/02
- BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 60/02
- BayObLG, 22.05.2002 - 3Z BR 74/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 106
- FGPrax 2001, 84
- DB 2001, 191
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (13)
- BayObLG, 10.12.1998 - 3Z BR 159/94
Bestimmung des Geschäftswerts im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren
Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
Im Spruchstellenverfahren wird daher der Geschäftswert nach freiem Ermessen bestimmt; § 30 Abs. 2 KostO, der den Wert auf höchstens 1 Mio. DM begrenzt, findet keine Anwendung (BayObLG AG 1999, 273 m.w.N.).Ferner darf nach Auffassung des Senats (BayObLG AG 1999, 273; a.A. OLG Düsseldorf AG 2000, 323/326) die zugesprochene Verzinsung der Barabfindung bis Ende 1994 nicht unberücksichtigt bleiben.
- BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 17/90
Brauerei: Unternehmensbewertung
Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
Damit sind die zulässigen (BayObLG AG 1996, 127), unselbständigen Anschlußbeschwerden entsprechend § 577a Satz 2 ZPO wirkungslos geworden (…Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 22 Rn. 7c).Für die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens kommt § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG i.V.m. § 306 Abs. 2, § 99 Abs. 1 AktG zur Anwendung (vgl. BayObLG AG 1996, 127/131 m.w.N.).
- BGH, 07.12.1998 - II ZB 5/97
Bemessung des Geschäftswerts für Anträge von Aktionären auf Festsetzung einer …
Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ist vielmehr gemäß § 10 Abs. 1 BRAGO auf den von den Antragsgegnerinnen gestellten Antrag hin gesondert festzusetzen und errechnet sich in der Weise, dass der für die Bemessung der Gerichtsgebühren festgesetzte Geschäftswert auf die antragstellenden Aktionäre aufgeteilt wird (BGH AG 1999, 181; …
- OLG Düsseldorf, 19.10.1999 - 19 W 1/96
Ermittlung des Unternehmenswerts in einem Verfahren betreffend den Ausgleich und …
Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
Ferner darf nach Auffassung des Senats (BayObLG AG 1999, 273; a.A. OLG Düsseldorf AG 2000, 323/326) die zugesprochene Verzinsung der Barabfindung bis Ende 1994 nicht unberücksichtigt bleiben. - BayObLG, 02.11.1995 - 3Z BR 67/89
Vergütung der gemeinsamen Vertreter der nichtantragstellenden, außenstehenden …
Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
Auszugehen ist von der Gesamtleistung, die der gemeinsame Vertreter erbracht hat, und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für die nicht antragstellenden, außenstehenden Aktionäre (vgl. BayObLG AG 1996, 183). - BGH, 09.12.1993 - IX ZR 64/93
Verzicht auf das Recht der Berufung nach Beginn der mündlichen Verhandlung
Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
Dabei kann dahinstehen, ob diese Vorschrift entsprechend anzuwenden wäre (vgl. BGHZ 124, 305 für den Berufungsverzicht), weil im vorliegende n echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Interessenlage der Beteiligten mit der von Parteien im Zivilprozeß vergleichbar ist und die vorliegende Beschwerde Aufgaben wahrnimmt, für die im Zivilprozeß Berufung und Revision dienen. - BGH, 14.02.1978 - GSZ 1/77
Streitwertberechnung bei eingeschränktem Rechtsmittelantrag
Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
Zwar kann die Rücknahme eines Rechtsmittels wie jede Verfahrenshandlung rechtsmißbräuchlich und damit unwirksam sein (vgl. etwa BGHZ 20, 198; 70, 365; BGH MDR 1997, 1164; OVG Lüneburg Nds.Rpfl. - OLG Düsseldorf, 02.04.1998 - 19 W 3/93
Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
Die Methode, auf die Differenz abzustellen, versagt, wenn die Anträge als unbegründet zurückgewiesen werden (vgl. OLG Düsseldorf AG 1999, 89/92; OLG Karlsruhe AG 1998, 141). - BGH, 30.09.1997 - VI ZB 29/97
Reduzierung des Prozeßbegehrens; Festsetzung des Streitwerts in der …
Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
Zwar kann die Rücknahme eines Rechtsmittels wie jede Verfahrenshandlung rechtsmißbräuchlich und damit unwirksam sein (vgl. etwa BGHZ 20, 198; 70, 365; BGH MDR 1997, 1164; OVG Lüneburg Nds.Rpfl. - BGH, 10.03.1956 - IV ZR 336/55
Scheidungsprozeß aus Breslau
Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
Zwar kann die Rücknahme eines Rechtsmittels wie jede Verfahrenshandlung rechtsmißbräuchlich und damit unwirksam sein (vgl. etwa BGHZ 20, 198; 70, 365; BGH MDR 1997, 1164; OVG Lüneburg Nds.Rpfl. - BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99
Keine Wiedereinsetzung bei unrichtiger Beurteilung der Erfolgsaussichten eines …
- OLG Karlsruhe, 14.10.1997 - 15 W 19/94
- LG Nürnberg-Fürth, 22.04.1999 - 1 HK 6730/89
- OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09
Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des …
Da das Spruchverfahren ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt, ist ein Anschluss entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO an das Rechtsmittel des Gegners statthaft, um die Waffengleichheit in Verfahren herzustellen, in denen wegen des Verbots der reformatio in peius ansonsten keine Korrektur zugunsten des Rechtsmittelgegners möglich wäre (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250, BayObLG DB 2001, 191;… Simon/Simon, SpruchG, § 12 Rdn. 21). - OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11
Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung
Da das Spruchverfahren ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt, ist ein Anschluss entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO an das Rechtsmittel des Gegners statthaft, um die Waffengleichheit in Verfahren herzustellen, in denen wegen des Verbots der reformatio in peius ansonsten keine Korrektur zugunsten des Rechtsmittelgegners möglich wäre (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250, BayObLG DB 2001, 191;… Simon/Simon, SpruchG, § 12 Rdn. 21). - OLG Frankfurt, 28.03.2014 - 21 W 15/11
Angemessenheit der nach § 305 II Nr. 3 AktG für Minderheitsaktionäre zu …
Da das Spruchverfahren ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt, ist ein Anschluss entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO an das Rechtsmittel des Gegners statthaft, um die Waffengleichheit in Verfahren herzustellen, in denen wegen des Verbots der reformatio in peius ansonsten keine Korrektur zugunsten des Rechtsmittelgegners möglich wäre (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250; BayObLG DB 2001, 191;… Simon/Simon, SpruchG, 2007, § 12 Rdn. 21).
- OLG Frankfurt, 26.01.2015 - 21 W 26/13
Bemessung der Barabfindung für außenstehende Aktionäre nach § 305 I AktG
Da das Spruchverfahren ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit darstellt, ist ein Anschluss entsprechend § 567 Abs. 3 ZPO an das Rechtsmittel des Gegners statthaft, um die Waffengleichheit in Verfahren herzustellen, in denen wegen des Verbots der reformatio in peius ansonsten keine Korrektur zugunsten des Rechtsmittelgegners möglich wäre (vgl. OLG Stuttgart, ZIP 2007, 250, BayObLG DB 2001, 191;… Simon/Simon, SpruchG, § 12 Rdn. 21). - OLG München, 17.07.2007 - 31 Wx 60/06
Berechnung und Ausgleich der Abfindungsansprüche bei Minderheitsgesellschaften
Denn es ist zu berücksichtigen, dass § 30 Abs. 2 KostO bereits eine Deckelung des Geschäftswerts auf 500.000 EUR vorsieht, welche aber in Spruchverfahren nach ständiger Rechtsprechung keine Anwendung gefunden hat (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 84). - OLG München, 30.11.2006 - 31 Wx 59/06
Anwendung von Bewertungsgrundsätzen für Zeiträume vor deren Inkrafttreten - …
Danach ist der Wert in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit nach freiem Ermessen zu bestimmen, wobei die Begrenzung des § 30 Abs. 2 KostO keine Anwendung findet (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 84).Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 30 Abs. 2 KostO bereits eine Deckelung des Geschäftswerts auf 500.000 EUR vorsieht, welche aber in Spruchverfahren nach ständiger Rechtsprechung keine Anwendung gefunden hat (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 84).
Auszugehen ist von der Gesamtleistung des Vertreters und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für die außenstehenden Aktionäre (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 84/85).
- OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 12 W 66/06
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Pflicht zur Begründung des Rechtsmittels; …
Es entspricht in Spruchverfahren der vorliegenden Art grundsätzlich auch dann billigem Ermessen, die Erstattung außergerichtlicher Kosten der ersten Instanz anzuordnen, wenn - wie hier - die Anträge der antragstellenden Aktionäre zurückgewiesen wurden(BayObLG AG 2004, 99, 100 und NJW-RR 2002, 106). - BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00
Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung - …
Auszugehen ist von der Gesamtleistung des Vertreters und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für die außenstehenden Aktionäre (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 84/85). - OLG Frankfurt, 30.07.2001 - 20 W 4/96
Aktienrecht - isolierter Beherrschungsvertrag - angemessener Ausgleich für …
Die gerichtliche Praxis übt das ihr vom Gesetz eingeräumte freie Ermessen dahin aus, dass sie auf die Differenz zwischen der vertraglich angebotenen und der gerichtlich festgesetzten angemessenen Leistung je Aktie, vervielfacht mit der Gesamtzahl der Aktien der außenstehenden Aktionäre, abstellt (vgl. dazu BayObLG DB 2001, 191 = FGPrax 2001, 84; OLG Stuttgart NGZ 2001, 174 und AG 2001, 314).Ist dies wie hier nicht der Fall und auch nicht ersichtlich, dass ein antragstellender Aktionär im Verhältnis zu den anderen antragstellenden Aktionären einen erheblich größeren Teil der Aktien besitzt, wird der Gegenstandswert in der Weise errechnet, dass der für die Bemessung der Gerichtsgebühren festgesetzte Geschäftswert auf die antragstellenden Aktionäre nach Kopfteilen aufgeteilt wird (vgl. dazu BayObLG DB 2001, 191 = FGPrax 2001, 84 und EWiR 2001, 421 Anm. Bork; BGH NJW-RR 1999, 1191).
Er geht mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (DB 2001, 191 = FGPrax 2001, 84) davon aus, dass die Gebühren nach § 118 BRAGO lediglich ein Anhalt für die angemessene Vergütung sein können und dass vielmehr der Umfang der Verantwortung, die geleistete Arbeit und deren Schwierigkeit, die Dauer des Verfahrens und die Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen maßgeblich sind.
- BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 331/01
Geschäftswert aktienrechtlicher Spruchverfahren bei Eingliederung einer …
Danach ist der Wert in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit nach freiem Ermessen zu bestimmen, wobei die Begrenzung des § 30 Abs. 2 KostO keine Anwendung findet (vgl. BayObLG FGPrax 2001, 84).Deshalb dient der rechnerisch ermittelte Betrag nur als Ausgangspunkt und Maßstab für die Festsetzung; im übrigen können auch sämtliche weiteren Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden (vgl. BayObLG AG 1996, 275/276; 1999, 273; FGPrax 2001, 84; OLG Karlsruhe AG 1998, 141).
Deshalb darf berücksichtigt werden, in welchem Umfang die Antragsteller eine Erhöhung angestrebt haben (BayObLG FGPrax 2001, 84), soweit dieses Begehren nicht völlig unangemessen ist (BayObLG AG 1996, 275/276).
- BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 172/99
Ertragswertmethode zur Berechnung von Ausgleich und Abfindung
- OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 21 W 3/11
Zur Angemessenheit einer Abfindung für Minderheitsaktionäre nach der …
- BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 116/00
Beschwerdebefugnis im Spruchverfahren - gemeinsamer Vertreter außenstehender …
- OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 20 W 233/93
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag einer Aktiengesellschaft: Bemessung …
- OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09
Zur Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre beim Squeeze-out
- BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 153/00
Berechnung des Ausgleichs und der Abfindung außenstehender Aktionäre; Verzinsung …
- BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 59/02
Vergütung der Vertreter außenstehender Aktionäre
- BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 370/01
Neues Spruchverfahren bei Änderung des Gewinnabführungs- und …
- BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 60/02
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag; Gemeinsamer Vertreter nicht …
- BayObLG, 05.05.2004 - 3Z BR 101/99
Vergütungsfestsetzung im aktienrechtlichen Spruchverfahren
- BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 175/99
Gegenstandswert im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren
- LG Mannheim, 25.02.2002 - 22 O 14/91
Aktiengesellschaft: Voraussetzungen eines abhängigen Unternehmens
- LG Frankfurt/Main, 06.02.2002 - 3 O 82/93
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Deutsche Effekten- und …
- BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 211/03
Kostenerstattung bei Antragsrücknahme im Spruchverfahren
- BayObLG, 19.09.2001 - 3Z BR 172/99
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Rechtsprechung
| BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
FGG § 22
Keine Wiedereinsetzung bei unrichtiger Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 1 HKO 6730/89
- BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99
- BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
- BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 59/02
- BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 60/02
- BayObLG, 22.05.2002 - 3Z BR 74/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 772
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 29.09.1998 - 3Z BR 159/94
Bemessung der Barabfindung auf Grundlage des Börsenkurses der Aktie
Auszug aus BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99
Die entscheidende Rechtsfrage war auch dadurch "deutlich in Bewegung geraten" (…Hüffer AktG 4. Aufl. § 305 Rn. 20a), daß der Senat im Beschluß vom 29.9.1998 (BayObLGZ 1998, 231/237 f.) sie ausdrücklich offengelassen hatte, wie insbesondere die Ausführungen des angegriffenen Beschlusses hierzu zeigen. - BVerfG, 22.10.1995 - 2 BvR 1899/95
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Auszug aus BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99
Dies gebietet der Gedanke der Rechtssicherheit, da es Sinn jedes Rechtsmittels auch ist, eine ungewisse Rechtslage, klären zu lassen (BVerfG NJW 1996, 512/513; BVerwG Buchholz 310 § 60 VwGO Nrn. 157, 160, 162; BFH BStB1 111 1960, 178; 1967, 472; Thüringer FG EFG 1998, 56; LSG Niedersachsen NZS 1997, 144 ;… Jansen FGG 2. Aufl. § 22 Rn. 19;… Zöller/Greger ZPO 21. Aufl. § 233 Rn. 23 Erfolgsaussichten;… Eyermann/Jörg Schmidt VwGO 10. Aufl. § 60 Rn. 2;… Kopp/Schenke VwGO 11. Aufl. § 60 Rn. 12;… Redeker/v. Oertzen VwGO 12. Aufl. § 60 Rn. 6). - BGH, 24.01.1990 - XII ZB 143/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schwebender Vergleichsverhandlungen …
Auszug aus BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99
Nach den Anforderungen, die an die Vermeidbarkeit eines Rechtsirrtums in verfahrensrechtlichen Fragen gestellt werden (vgl. etwa BGH NJW 1991, 2709/2710), ist zu verlangen, daß im Zweifel der sicherste zur Verfügung stehende Weg zu wählen ist. - LSG Niedersachsen, 29.05.1996 - L 4 KR 136/95
Berufung; Berufungsfrist; Fristversäumnis; Verschulden; Vertrauen; …
Auszug aus BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99
Dies gebietet der Gedanke der Rechtssicherheit, da es Sinn jedes Rechtsmittels auch ist, eine ungewisse Rechtslage, klären zu lassen (BVerfG NJW 1996, 512/513; BVerwG Buchholz 310 § 60 VwGO Nrn. 157, 160, 162; BFH BStB1 111 1960, 178; 1967, 472; Thüringer FG EFG 1998, 56; LSG Niedersachsen NZS 1997, 144 ;… Jansen FGG 2. Aufl. § 22 Rn. 19;… Zöller/Greger ZPO 21. Aufl. § 233 Rn. 23 Erfolgsaussichten;… Eyermann/Jörg Schmidt VwGO 10. Aufl. § 60 Rn. 2;… Kopp/Schenke VwGO 11. Aufl. § 60 Rn. 12;… Redeker/v. Oertzen VwGO 12. Aufl. § 60 Rn. 6). - RG, 09.01.1939 - IV 200/38
Zum Begriff des unabwendbaren Zufalls.
Auszug aus BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 168/99
Von diesem Grundsatz geht auch das Reichsgericht aus (RGZ 159, 109), welches nur für den Fall eines offenbaren gerichtlichen Versehens eine Ausnahme macht.
- BGH, 02.04.2009 - IX ZA 6/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Begründung der Fristversäumung mit dem …
Anderenfalls könnte eine Partei unter Berufung auf nachträglich gewonnene Erkenntnisse mit Hilfe eines Wiedereinsetzungsantrags noch nach Jahr und Tag ein Rechtsmittel einlegen (vgl. BVerfG (Kammer) NJW 1996, 512, 513 ; Bay-ObLG NJW-RR 2000, 772 m.w.N.). - OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06
Wiedereinsetzung bei Rechtsirrtum; keine Rechtskrafterstreckung der Beurteilung …
- BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99
Geschäftswert, Gegenstandswert und Vergütung der Vertreter der außenstehenden …
Nach Versagung von Wiedereinsetzung durch den Senat (NJW-RR 2000, 772) nahm er diese am 16.5.2000 zurück. - OLG Koblenz, 16.06.2009 - 2 U 715/09
Umfang der Pflichten aus einem Notwegerecht
Andernfalls könnte eine Partei unter Berufung auf nachträglich gewonnene Erkentnisse mit Hilfe einer Wiedereinsetzung bzw. hier Gehrörsrüge noch nach Jahr und Tag ein Rechtsmittel einlegen (BGH, ebd. unter Bezug auf BVerfG NJW 1996, 512, 513 und BayOBlG NJW-RR 2000, 772). - FG Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 1 K 415/02
Keine Wiedereinsetzung in Einspruchsfrist bei Nichtigerklärung des Steuergesetzes
Dementsprechend hat die Rechtsprechung bislang durchgängig im Ergebnis die Gewährung einer Wiedereinsetzung in der vorigen Stand wegen Irrtums über die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm oder einer Gerichtsentscheidung abgelehnt (…vgl. FG Baden-Württemberg, Urt. v. 25. März 1993, 2 K 123/92, EFG 1993, 626 und v. 07. Oktober 1992, 5 K 105/92, EFG 1993, 122;… FG Nürnberg, Urt. v. 23. Oktober 1992, VII 83/92 - JURIS - und v. 20. Juli 1992, V 59/02, EFG 1992, 647 ;… FG Hamburg, Urt. v. 29. Oktober 1998, II 158/98, EFG 1999, 318 und v. 26. November 1993, V 78/92, EFG 1994, 629 ; BayObLG, Beschl. v. 26. Januar 2000, 3Z BR 168/99, NJW-RR 2000, 772 m.w.N.).
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