Rechtsprechung
AG Frankenthal, 09.10.2020 - 3a C 179/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 249 BGB, § 250 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 827 BGB, § 832 Abs 1 BGB
Beschädigung eines Autodachs: Haftung bei einer fehlender Deliktsfähigkeit eines Vorsorgevollmachtgebers - rabüro.de
Zur Frage der Haftung bei einer fehlender Deliktsfähigkeit eines Vorsorgevollmachtgebers)
- RA Kotz
Sachbeschädigung - Haftung bei fehlender Deliktsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankenthal, 09.10.2020 - 3a C 179/18
- LG Frankenthal, 26.03.2021 - 2 S 192/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14
Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung …
Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2020 - 3a C 179/18
Dabei ist die Vorsorgevollmacht auch wirksam erteilt, denn nach der neueren Auffassung des BGH (NJW 2016, 1514 ff.; NJW-RR 2017, 66 ff.; NJW 2016, 2745 ff) ist die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, gemäß § 26 FamFG von Amts wegen zu prüfen.Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht hierbei nicht positiv festgestellt werden, ist die Vollmacht als wirksam zu behandeln (BGH NJW 2016, 1514).
- RG, 23.11.1908 - VI 578/07
Kann der Ehemann wegen des Schadens, den seine, wie ihm bekannt, geisteskranke …
Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2020 - 3a C 179/18
Bereits das Reichsgericht (RGZ 70, 48 (50)) hat entschieden, dass das Eheband nicht als Rechtsgrundlage für eine gesetzliche Aufsichtspflicht gegenüber Erwachsenen in Betracht kommt, wie sie von § 832 BGB vorausgesetzt wird.Der Klägerin steht daneben auch kein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB gegen die Beklagte zu 2) zu, denn bereits das Reichsgericht (RGZ 70, 48) hat eine Rechtspflicht zur Fürsorge für eine nicht zurechnungsfähige oder sonstige zur Überwachung bedürftige Person verneint.
- LG Bielefeld, 26.05.1998 - 20 S 48/98
Aufsichtspflicht über den Betreuten?
Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2020 - 3a C 179/18
Eine ausdrückliche Anordnung der Aufsichtspflicht ergibt sich daraus nicht (LG Bielefeld NJW 1998, 2682).
- BGH, 19.10.2016 - XII ZB 289/16
Betreuungssache: Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter …
Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2020 - 3a C 179/18
Dabei ist die Vorsorgevollmacht auch wirksam erteilt, denn nach der neueren Auffassung des BGH (NJW 2016, 1514 ff.; NJW-RR 2017, 66 ff.; NJW 2016, 2745 ff) ist die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, gemäß § 26 FamFG von Amts wegen zu prüfen. - BGH, 05.12.2006 - XI ZR 341/05
Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung beim …
Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2020 - 3a C 179/18
Auch soweit die Vorsorgevollmacht nicht die Unterschrift der Beklagten zu 2) trägt, ist dies unschädlich für die Wirksamkeit der Erteilung, da es sich bei der Vollmachtserteilung um eine einseitige Willenserklärung handelt, die keiner Annahme bedarf (BGH NJW-RR 2007, 1202). - OLG Saarbrücken, 27.03.2007 - 4 U 167/06
Schadenersatzanspruch gegen jugendpsychiatrische Klinik wegen eines durch …
Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2020 - 3a C 179/18
Dies gilt unabhängig davon, dass der Beklagten zu 2) nicht die gesamte Personensorge zugewiesen ist; nach dem Inhalt der erteilten Vorsorgevollmacht beschränkt sich die Vollmacht auf die in den jeweiligen Aufgabenkreisen konkret übertragenen Aufgaben zur Vertretung durch die Beklagte zu 2), nicht hingegen darauf, den Beklagten "auf jeden Schritt und Tritt" zu überwachen (OLG Saarbrücken, BeckRS 2007, 06820). - BGH, 15.06.2016 - XII ZB 581/15
Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch beauftragtes …
Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2020 - 3a C 179/18
Dabei ist die Vorsorgevollmacht auch wirksam erteilt, denn nach der neueren Auffassung des BGH (NJW 2016, 1514 ff.; NJW-RR 2017, 66 ff.; NJW 2016, 2745 ff) ist die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, gemäß § 26 FamFG von Amts wegen zu prüfen. - BGH, 25.11.1987 - IVa ZR 160/86
Erbunwürdigkeit wegen Tötung des Erblassers
Auszug aus AG Frankenthal, 09.10.2020 - 3a C 179/18
Die Beweislast für die fehlende Deliktsfähigkeit trifft hierbei den Täter (BGHZ 1998, 135; 102, 227).