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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 47.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,20375
OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 47.23 (https://dejure.org/2023,20375)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.2023 - 3a A 47.23 (https://dejure.org/2023,20375)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 2023 - 3a A 47.23 (https://dejure.org/2023,20375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 BImSchG, § 6 Abs 1 Nr 2 BImSchG, § 12 Abs 1 BImSchG, § 13 S 2 BNatSchG, § 14 Abs 1 BNatSchG
    Anfechtung ; Ausgleichsmaßnahme ; Eingriff ; Ersatzmaßnahme ; Ersatzzahlung ; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ; Kompensation ; Kompensationserlass ; Nebenbestimmung ; Rückbau von Stallanlagen (nicht ausreichend) ; Windenergieanlage

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 BImSchG, § 6 Abs 1 Nr 2 BImSchG, § 12 Abs 1 BImSchG, § 13 S 2 BNatSchG, § 14 Abs 1 BNatSchG, § 15 Abs 6 S 1 BNatSchG, § 15 Abs 6 S 3 BNatSchG, § 15 Abs 7 BNatSchG, § 6 Abs 1 NatSchAG BB

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 47.23
    Um dies beurteilen zu können, muss die Eingriffs- und Kompensationsbilanz im Bescheid hinreichend nachvollziehbar offengelegt werden, wobei eine verbal-argumentative Darstellung grundsätzlich genügt (vgl. im Einzelnen BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 2004 - 9 A 11.03 - juris Rn. 118 f.;… Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 40.07 - juris Rn. 28;… Urteil vom 24. März 2011 - 7 A 3.10 - juris Rn. 50; Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - juris Rn. 145;… Urteil vom 22. November 2016 - 9 A 25.15 - juris Rn. 16).

    Rn. 33 Ausgleich und Ersatz stehen gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG als Formen der Realkompensation alternativ nebeneinander (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - juris Rn. 139;… Beschluss vom 19. September 2014 - 7 B 6.14 - juris Rn. 18).

    Rn. 34 Der Beklagte ist in naturschutzfachlich nicht zu beanstandender Weise (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - juris Rn. 139;… Beschluss vom 19. September 2014 - 7 B 6.14 - juris Rn. 18) davon ausgegangen, dass die von der Klägerin vorgesehene Maßnahme - Beseitigung von ungenutzten landschaftsbildstörenden Hochbauten in Form von drei früheren Stallgebäuden sowie Gehölzpflanzung am Ortsrand von M... - nicht geeignet ist, um das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederherzustellen oder neu zu gestalten.

    Auch wenn insoweit grundsätzlich ein größerer räumlicher Bereich in Betracht kommen kann, gilt für Ersatzmaßnahmen ebenfalls, dass die durch den Eingriff verursachten nachteiligen Folgen eines Vorhabens möglichst umfassend vermieden oder kompensiert werden sollen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 A 15.01 - juris Rn. 100;… Urteil vom 9. Juni 2004 - 9 A 11.03 - juris Rn. 109; Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - juris Rn. 142).

    Rn. 43 Mangels bundes- und landesrechtlicher Vorgaben sowie angesichts einer (noch immer) fehlenden anerkannten wissenschaftlichen Methode ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, die Bewertung eines Eingriffs in das Landschaftsbild und die davon abhängigen Ersatzzahlungen durch Verwaltungsvorschrift auszugestalten, um eine gleichmäßige Verwaltungspraxis sicherzustellen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - juris Rn. 146 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 47.23
    Das Schutzgut "Landschaftsbild" wird maßgeblich durch die mit dem Auge wahrnehmbaren Zusammenhänge von einzelnen Landschaftselementen bestimmt, die von Bedeutung sind, soweit sie das Landschaftsbild unter den Aspekten Vielfalt, Eigenart und Schönheit mitprägen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1990 - 4 C 44.87 - juris Rn. 35; OVG Münster…, Urteil vom 5. September 2017 - 8 A 1125/14 - juris Rn. 64).

    Dessen erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn eine die Landschaftsoberfläche berührende Veränderung von einem für die Schönheiten der natürlich gewachsenen Landschaft aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig und störend empfunden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1990 - 4 C 44.87 - juris Rn. 35;… Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - juris Rn. 146;… Urteil vom 22. November 2016 - 9 A 25.15 - juris Rn. 16;… Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - juris Rn. 93).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss zwischen der Ausgleichsmaßnahme und den eingriffsbedingten Beeinträchtigungen ein funktionaler Zusammenhang in dem Sinne bestehen, dass sich die Maßnahme dort noch auswirkt, wo die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen auftreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1990 - 4 C 44.87 - juris Rn. 36).

    Rn. 36 Hinzu kommt, dass durch die vorgesehene Maßnahme im von dem Vorhaben betroffenen Landschaftsraum kein Zustand geschaffen wird, der in gleicher Art, mit gleichen Funktionen und ohne Preisgabe wesentlicher Faktoren des optischen Beziehungsgefüges den vor dem Eingriff vorhandenen Zustand in weitestmöglicher Annährung fortführt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. September 1990 - 4 C 44.87 - juris Rn. 36;… Fischer-Hüftle/Schumacher, in: Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl., § 15 Rn. 53).

    Da das Schutzgut des Landschaftsbildes maßgeblich durch die mit dem Auge wahrnehmbaren Zusammenhänge von Landschaftselementen geprägt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1990 - 4 C 44.87 - juris Rn. 35), überschreitet insbesondere die im Erlass festgelegte Herleitung der Wertstufen aus der Bewertung der Erlebniswirksamkeit der Landschaft im Landschaftsprogramm (Karte 3.6) als vertretbares auf naturschutzfachlichen Kriterien beruhendes Modell den behördlichen Einschätzungsspielraum nicht.

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 198/15

    Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 47.23
    Danach hat die zuständige Behörde die Ersatzzahlung im Zulassungsbescheid festzusetzen und verleiht ihm dadurch seine endgültige, für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebliche Gestalt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Januar 2017 - 4 LC 198/15 - juris Rn. 67; so auch OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 17. März 2016 - OVG 11 B 14.15 - juris Rn. 19).

    Der Eingriff betrifft dabei die gesamte Fläche, auf die sich die Errichtung der Windenergieanlage nachteilig auswirkt, und zwar unabhängig von der Frage, ob die Anlage von jedem einzelnen denkbaren Standort aus tatsächlich wahrzunehmen ist (anders OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Januar 2017 - 4 LC 198/15 - juris Rn. 122).

    Allenfalls solche Maßnahmen, die im Sinne einer Äquivalenz an den jeweiligen Eingriff heranreichen, kommen für eine Vollkompensation der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch eine Ersatzmaßnahme in Betracht, was letztlich im Wesentlichen allein auf einen Rückbau von Bauwerken, die wie eine Windenergieanlage im Raum wirksam sind, zutrifft (vgl. OVG Lüneburg…, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 4 LC 730/07 - juris Rn. 49; Urteil vom 10. Januar 2017 - 4 LC 198/15 - juris Rn. 101;… Beschluss vom 11. Mai 2020 - 12 LA 150/19 - juris Rn. 80;… Guckelberger, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 15 Rn. 51;… Fischer-Hüftle/Schumacher, in: Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 15 Rn. 55;… Lütkes, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Aufl. 2018, § 15 Rn. 20; Fest/Fechler, in: NVwZ 2016, 1050, 1054; Frenz, in: UPR 2016, 329; Operhalsky/Fechler, ZUR 2016, 649, 651; Fülbier, in: NuR 2017, 804, 807 ff.; vgl. auch § 13 Abs. 2 der Bundeskompensationsverordnung vom 14. Mai 2020, BGBl. I S. 1088, wonach Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, die von Mast-, Turm- oder sonstigen Hochbauten verursacht werden, die höher als 20 Meter sind, in der Regel nicht ausgleichbar oder ersetzbar sind, allerdings der Rückbau bestehender Mast- und Turmbauten im räumlichen Zusammenhang als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme anzuerkennen ist).

    Soweit es die Orientierung der Wertstufen an der Erlebniswirksamkeit des Landschaftsbildes nach dem Landschaftsprogramm Brandenburg (Karte 3.6), die Vorgabe der Betragsspannen für Zahlungswerte je Meter Anlagenhöhe je Wertstufe und die Benennung der Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit (s. hierzu auch § 1 Abs. 4 BNatSchG) betrifft, ist diese naturschutzfachliche Einschätzung zur Bewertung und Quantifizierung der Kompensationsmaßnahmen mangels konkreter gesetzlicher Vorgaben und anerkannter sonstiger Bewertungsmethoden nachvollziehbar und nicht zu beanstanden (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Januar 2017 - 4 LC 198/15 - juris Rn. 106 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 11 B 14.15

    Bemessung der Ersatzzahlung anhand des brandenburgischen Windkrafterlasses

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 47.23
    Danach hat die zuständige Behörde die Ersatzzahlung im Zulassungsbescheid festzusetzen und verleiht ihm dadurch seine endgültige, für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebliche Gestalt (vgl. OVG Lüneburg…, Urteil vom 10. Januar 2017 - 4 LC 198/15 - juris Rn. 67; so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. März 2016 - OVG 11 B 14.15 - juris Rn. 19).

    Rn. 45 Soweit der 11. Senat des OVG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 17. März 2016 - OVG 11 B 14.15 - (juris) die frühere Ersatzzahlungsregelung im Windenergieerlass 1996/2002 aufgrund der Vorgabe eines pauschalen Betrages je Meter Anlagenhöhe auch für andere als erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes für unvereinbar mit den gesetzlichen Maßgaben erachtet hat, kann daraus für die 2018 erfolgte Neuregelung des Kompensationserlasses, der eine Pauschalierung allein für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vorsieht, nichts mehr hergeleitet werden.

    Vielmehr beanstandet das OVG insoweit lediglich, dass die Behörde nicht nachvollziehbar dargelegt habe, in welchem Umfang durch den Abriss eine Kompensation der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes angenommen worden sei (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. März 2016 - OVG 11 B 14.15 - juris Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 LC 730/07

    Qualifikation von Windkraftanlagen als erhebliche Beeinträchtigung des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 47.23
    Für eine vollständige Kompensation durch eine landschaftsgerechte Neugestaltung des Landschaftsbildes an anderer Stelle des vom Eingriff betroffenen Raumes ist erforderlich, dass diese in Art und Ausmaß den durch den Eingriff zerstörten Funktionen und Werten des Landschaftsbildes entspricht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 4 LC 730/07 - juris Rn. 48;… Fischer-Hüftle/Schumacher, in: Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 15 Rn. 45;… Guckelberger, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 15 Rn. 50).

    Entscheidend ist, dass die Wirkungen des Eingriffsvorhabens selbst in den Hintergrund treten und das Landschaftsbild nicht negativ dominieren oder prägen, sondern unter der Schwelle der Erheblichkeit bleiben (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 4 LC 730/07 - juris Rn. 49; Louis, in: NuR 2004, 714, 715).

    Allenfalls solche Maßnahmen, die im Sinne einer Äquivalenz an den jeweiligen Eingriff heranreichen, kommen für eine Vollkompensation der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch eine Ersatzmaßnahme in Betracht, was letztlich im Wesentlichen allein auf einen Rückbau von Bauwerken, die wie eine Windenergieanlage im Raum wirksam sind, zutrifft (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 4 LC 730/07 - juris Rn. 49;… Urteil vom 10. Januar 2017 - 4 LC 198/15 - juris Rn. 101;… Beschluss vom 11. Mai 2020 - 12 LA 150/19 - juris Rn. 80;… Guckelberger, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 15 Rn. 51;… Fischer-Hüftle/Schumacher, in: Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 15 Rn. 55;… Lütkes, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Aufl. 2018, § 15 Rn. 20; Fest/Fechler, in: NVwZ 2016, 1050, 1054; Frenz, in: UPR 2016, 329; Operhalsky/Fechler, ZUR 2016, 649, 651; Fülbier, in: NuR 2017, 804, 807 ff.; vgl. auch § 13 Abs. 2 der Bundeskompensationsverordnung vom 14. Mai 2020, BGBl. I S. 1088, wonach Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, die von Mast-, Turm- oder sonstigen Hochbauten verursacht werden, die höher als 20 Meter sind, in der Regel nicht ausgleichbar oder ersetzbar sind, allerdings der Rückbau bestehender Mast- und Turmbauten im räumlichen Zusammenhang als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme anzuerkennen ist).

  • BVerwG, 06.11.2019 - 8 C 14.18

    Streit um die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zu einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 47.23
    Rn. 21 I. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die isolierte Anfechtung belastender Nebenbestimmungen gemäß § 42 Abs. 1 VwGO grundsätzlich statthaft, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Auflage, eine Befristung, eine Bedingung oder einen Widerrufsvorbehalt handelt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Juni 2007 - 3 C 39/06 - juris Rn. 20 = NVwZ-RR 2007, 776;… Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 10/18 - juris Rn. 5 m.w.N.; Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14/18 - juris Rn. 13 = NVwZ 2021, 163).

    Die isolierte Aufhebung einer Nebenbestimmung ist ferner nicht offensichtlich und von vornherein ausgeschlossen, wenn sie Voraussetzungen für den Erlass der begünstigenden Hauptregelung sichern soll oder als Teil einer einheitlichen Ermessensregelung erlassen worden ist (dazu BVerwG…, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 10/18 - juris Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14/18 - juris Rn. 14 f. = NVwZ 2021, 163; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. September 2020 - OVG 11 N 39.17 - juris Rn. 75).

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 47.23
    Um dies beurteilen zu können, muss die Eingriffs- und Kompensationsbilanz im Bescheid hinreichend nachvollziehbar offengelegt werden, wobei eine verbal-argumentative Darstellung grundsätzlich genügt (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004 - 9 A 11.03 - juris Rn. 118 f.;… Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 40.07 - juris Rn. 28;… Urteil vom 24. März 2011 - 7 A 3.10 - juris Rn. 50;… Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - juris Rn. 145;… Urteil vom 22. November 2016 - 9 A 25.15 - juris Rn. 16).

    Auch wenn insoweit grundsätzlich ein größerer räumlicher Bereich in Betracht kommen kann, gilt für Ersatzmaßnahmen ebenfalls, dass die durch den Eingriff verursachten nachteiligen Folgen eines Vorhabens möglichst umfassend vermieden oder kompensiert werden sollen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 A 15.01 - juris Rn. 100; Urteil vom 9. Juni 2004 - 9 A 11.03 - juris Rn. 109;… Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - juris Rn. 142).

  • BVerwG, 19.09.2014 - 7 B 6.14

    Hochwasserrückhalteraum; Planfeststellung; Wesentlichkeitstheorie; ökologische …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 47.23
    Rn. 33 Ausgleich und Ersatz stehen gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG als Formen der Realkompensation alternativ nebeneinander (vgl. BVerwG…, Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - juris Rn. 139; Beschluss vom 19. September 2014 - 7 B 6.14 - juris Rn. 18).

    Rn. 34 Der Beklagte ist in naturschutzfachlich nicht zu beanstandender Weise (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - juris Rn. 139; Beschluss vom 19. September 2014 - 7 B 6.14 - juris Rn. 18) davon ausgegangen, dass die von der Klägerin vorgesehene Maßnahme - Beseitigung von ungenutzten landschaftsbildstörenden Hochbauten in Form von drei früheren Stallgebäuden sowie Gehölzpflanzung am Ortsrand von M... - nicht geeignet ist, um das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederherzustellen oder neu zu gestalten.

  • BVerwG, 31.01.2019 - 8 B 10.18

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zu unzulässig gewordener Klage; Glücksspiel; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 47.23
    Rn. 21 I. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die isolierte Anfechtung belastender Nebenbestimmungen gemäß § 42 Abs. 1 VwGO grundsätzlich statthaft, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Auflage, eine Befristung, eine Bedingung oder einen Widerrufsvorbehalt handelt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Juni 2007 - 3 C 39/06 - juris Rn. 20 = NVwZ-RR 2007, 776; Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 10/18 - juris Rn. 5 m.w.N.;… Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14/18 - juris Rn. 13 = NVwZ 2021, 163).

    Die isolierte Aufhebung einer Nebenbestimmung ist ferner nicht offensichtlich und von vornherein ausgeschlossen, wenn sie Voraussetzungen für den Erlass der begünstigenden Hauptregelung sichern soll oder als Teil einer einheitlichen Ermessensregelung erlassen worden ist (dazu BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 8 B 10/18 - juris Rn. 5; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 6. November 2019 - 8 C 14/18 - juris Rn. 14 f. = NVwZ 2021, 163; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 28. September 2020 - OVG 11 N 39.17 - juris Rn. 75).

  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15

    Abwägungsfehler; Agrarklausel; Alternative; Alternativenprüfung; Artenschutz; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 47.23
    Dessen erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn eine die Landschaftsoberfläche berührende Veränderung von einem für die Schönheiten der natürlich gewachsenen Landschaft aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig und störend empfunden wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. September 1990 - 4 C 44.87 - juris Rn. 35;… Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - juris Rn. 146; Urteil vom 22. November 2016 - 9 A 25.15 - juris Rn. 16;… Urteil vom 27. Juli 2021 - 4 A 14.19 - juris Rn. 93).

    Um dies beurteilen zu können, muss die Eingriffs- und Kompensationsbilanz im Bescheid hinreichend nachvollziehbar offengelegt werden, wobei eine verbal-argumentative Darstellung grundsätzlich genügt (vgl. im Einzelnen BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 2004 - 9 A 11.03 - juris Rn. 118 f.;… Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 40.07 - juris Rn. 28;… Urteil vom 24. März 2011 - 7 A 3.10 - juris Rn. 50;… Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 - juris Rn. 145; Urteil vom 22. November 2016 - 9 A 25.15 - juris Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 12 LA 150/19

    Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Ersatzzahlung; richterliche …

  • BVerwG, 29.03.2022 - 4 C 4.20

    Nebenbestimmungen von Verwaltungsakten: Rechtsprechungsänderung zur isolierten …

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung; …

  • BVerwG, 12.10.2022 - 8 AV 1.22

    Antwortbeschluss auf Anfrage des 4. Revisionssenats zur isolierten Aufhebbarkeit …

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …

  • BVerwG, 27.07.2021 - 4 A 14.19

    Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung durch Birkenwerder erfolglos

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss; …

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des …

  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 39.06

    Arzneimittelzulassung; Nachzulassung; Inhalt der Zulassungsentscheidung; …

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 40.07

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 8 A 1125/14

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2020 - 11 N 39.17

    Windenergieanlagen; Windkraftanlagen; Nebenbestimmungen; isolierte …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2024 - 3a N 11.23

    Rechtmäßigkeit eines naturschutzrechtlichen Kompensationserlasses als Basis für …

    Im Übrigen geht der Zulassungsantrag an dieser Stelle auch nicht darauf ein, dass sich der Senat in seinen Urteilen vom 31. März 2023 - OVG 3a A 37/23 und OVG 3a A 47/23 - (beide juris) zu der Problematik bereits positioniert hat.

    Ernstliche Richtigkeitszweifel hinsichtlich der hier fraglichen Feststellungen in der erstinstanzlichen Entscheidung sind indes auch unter Berücksichtigung dessen nicht mit schlüssigen Argumenten im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt, zumal der Senat die Revisionszulassungen gerade nicht mit der grundsätzlichen Bedeutung der Frage begründet hat, ob der Kompensationserlass rechtmäßig ist (vgl. Senatsurteile vom 31. März 2023 - OVG 3a A 37/23 und OVG 3a A 47/23 - juris Rn. 54 bzw. Rn. 49).

    Unabhängig davon kommt hinzu, dass der Senat in den Urteilen vom 31. März 2023 - OVG 3a A 37/23 und OVG 3a A 47/23 - mit der Problematik bereits befasst gewesen ist.

    Die Festlegung der Betragsspannen für Zahlungswerte je Meter Anlagenhöhe je Wertstufe, verbunden mit der Benennung der Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit (vgl. Ziffer II.3. a] [1] Satz 6 des Kompensationserlasses), beruht als naturschutzfachliche Einschätzung zur Bewertung und Quantifizierung der Kompensationsmaßnahmen gerade auf dem Umstand, dass es an konkreten gesetzlichen Vorgaben und anerkannten sonstigen Bewertungsmethoden fehlt (vgl. Senatsurteile vom 31. März 2023 - OVG 3a A 37/23 und OVG 3a A 47/23 - juris Rn. 48, 49 bzw. Rn. 43, 44; jeweils mit Hinweis auf BVerwG…, Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17/11 - juris Rn. 146, und OVG Lüneburg…, Urteil vom 10. Januar 2017 - 4 LC 198/15 - juris Rn. 106 f.).

    Dabei setzt sie sich im Übrigen an dieser Stelle wiederum nicht damit auseinander, dass sich der Senat zu den fraglichen Bemessungsregeln bereits verhalten hat (vgl. Urteile vom 31. März 2023 - OVG 3a A 37/23 und OVG 3a A 47/23 - juris Rn. 49 bzw. Rn. 44: "nachvollziehbar und nicht zu beanstanden").

    So geht - abweichend von dem dahingehenden Vorbringen im Zulassungsantrag - auch der Senat in seinen Urteilen vom 31. März 2023 - OVG 3a A 37/23 und OVG 3a A 47/23 - (beide juris) keineswegs (pauschal) von der "Rechtmäßigkeit des Kompensationserlasses" als solchem und in seiner Gesamtheit aus (erste Frage); namentlich ist die Regelung in Ziffer I.1.

    Rn. 19 Im Übrigen kann die Klägerin auch aus den von ihr ausdrücklich angesprochenen Revisionszulassungen in den Senatsurteilen vom 31. März 2023 - OVG 3a A 37/23 und OVG 3a A 47/23 - (beide juris) nichts zu ihren Gunsten ableiten.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2025 - 7 A 54.24

    Windenergieanlage; erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes; …

    Die daraufhin erhobene Klage hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 31. März 2023 (3a A 47/23) abgewiesen.

    Das Oberverwaltungsgericht hatte im Urteil vom 31. März 2023 (3a A 47/23) unter Bezugnahme auf diesbezügliche frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angenommen, dass die Bewertung der Eingriffswirkungen eines Vorhabens ebenso wie die Bewertung der Kompensationswirkung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, was deren Quantifizierung betreffe, der naturschutzfachlichen Einschätzung der Genehmigungsbehörde unterfalle.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2025 - 8 S 494/24

    Vollzugsunfähigkeit eines Bebauungsplans ohne den gebotenen Ausgleich für die …

    Zwischen Ausgleichs- und Eingriffsort muss ein räumlich-funktionaler Zusammenhang bestehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 07.07.2010, a. a. O., juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2023 - OVG 3a A 47/23 -, juris Rn. 35; NdsOVG…, Urteil vom 10.01.2017 - 4 LC 198/15 -, NuR 2017, 256, juris Rn. 99).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2024 - 7 N 1.24

    Windenergieanlagen, Berufungszulassungsantrag, Ersatzzahlung, Beeinträchtigung …

    So ist zwischenzeitlich auch in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts anerkannt, dass die - auch im Kompensationserlass festgelegte - Herleitung der Wertstufen aus der Bewertung der Erlebniswirksamkeit der Landschaft im Landschaftsprogramm (Karte 3.6) als vertretbares auf naturschutzfachlichen Kriterien beruhendes Modell den behördlichen Einschätzungsspielraum nicht überschreitet, weil das Schutzgut des Landschaftsbildes maßgeblich durch die mit dem Auge wahrnehmbaren Zusammenhänge von Landschaftselementen geprägt ist (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 31. März 2023 - OVG 3a A 37/23 - juris Rn. 49 und vom 31. März 2023 - OVG 3a A 47/23 - juris Rn. 44; nicht rechtskräftig).
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