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   BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 24.01   

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https://dejure.org/2001,1402
BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 24.01 (https://dejure.org/2001,1402)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.2001 - 4 B 24.01 (https://dejure.org/2001,1402)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 2001 - 4 B 24.01 (https://dejure.org/2001,1402)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Freiwillige Umlegung - Städtebaulicher Vertrag - Vorteilsausgleich - Koppelungsverbot

  • Judicialis

    BauGB § 11 Abs. 2; ; BauGB § 58 Abs. 1; ; VwVfG § 56 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umlegung, freiwillige; Vertrag, städtebaulicher; Vorteilsausgleich; Koppelungsverbot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umlegungsrecht bei Neuordnung von Grundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 80 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    § 313 BGB; § 58 BauGB; §§ 56, 57 VwVfG
    Frewillige Umlegung - Grenzen zulässiger Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 80 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    § 313 BGB; § 58 BauGB; §§ 56, 57 VwVfG
    Frewillige Umlegung - Grenzen zulässiger Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Grenzen bei freiwilliger Baulandumlegung? (IBR 2001, 697)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 473
  • DVBl 2001, 1872 (Ls.)
  • DÖV 2002, 351 (Ls.)
  • BauR 2002, 57
  • BauR 2002, 58
  • ZfBR 2002, 74
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 24.01
    1.1 Die Kläger sehen in der Auffassung des Berufungsgerichts, ihr Erstattungsbegehren stelle eine unzulässige Rechtsausübung (Verstoß gegen Treu und Glauben) dar, einen Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - (BVerwGE 111, 162).

    Es müssten vielmehr besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung Begehrenden (oder eines Rechtsvorgängers) liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen liessen (vgl. BVerwGE 111, 162 ).

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 24.80

    Zulässigkeit und Rechtsnatur eines Vertrags zur freiwilligen Baulandumlegung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 24.01
    Das Umlegungsrecht der §§ 45 ff. BauGB steht einer Neuordnung von Grundstücken im Wege vertraglicher Vereinbarungen ("freiwillige Baulandumlegung") nicht entgegen (wie BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 24.80 - NJW 1985, 989).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt vertragliche Regelungen als rechtens gebilligt, die unter dem Ausdruck des "freiwilligen Umlegungsverfahrens" zusammengefasst werden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 24.80 - NJW 1985, 989: Vertrag zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümern über die Durchführung einer "freiwilligen Baulandumlegung"; Beschluss vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 4 B 216.94 - = Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 11: Vertrag zwischen Gemeinde und einem Grundstückseigentümer über einen unentgeltlichen Flächenabzug für die Herstellung der Verkehrsflächen und einen Flächenbeitrag als Ausgleich für spätere Umlegungsvorteile).

  • BVerwG, 13.12.1994 - 4 B 216.94

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 24.01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt vertragliche Regelungen als rechtens gebilligt, die unter dem Ausdruck des "freiwilligen Umlegungsverfahrens" zusammengefasst werden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 24.80 - NJW 1985, 989: Vertrag zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümern über die Durchführung einer "freiwilligen Baulandumlegung"; Beschluss vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 4 B 216.94 - = Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 11: Vertrag zwischen Gemeinde und einem Grundstückseigentümer über einen unentgeltlichen Flächenabzug für die Herstellung der Verkehrsflächen und einen Flächenbeitrag als Ausgleich für spätere Umlegungsvorteile).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2000 - 2 S 2324/98

    Erschließungskosten; Umlegung

    Auszug aus BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 24.01
    BVerwG 4 B 24.01 VGH 2 S 2324/98.
  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

    Dabei ist entsprechend § 139 BGB auf den mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien abzustellen (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 24.01 - Buchholz 406.11 § 58 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von

    Es wäre mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren, wenn der Vertragspartner der Gemeinde im Wege des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs den Ausgleich eines Vermögensnachteils herbeiführen kann, der nach der Veräußerung des Grundstücks endgültig nicht mehr vorhanden ist (vgl. auch Beschluss vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 24.01 - BRS 64 Nr. 230 = Buchholz 406.11 § 58 BauGB Nr. 1).
  • BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11

    Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eröffnet die freiwillige Umlegung Raum für Regelungen solcher Art, die einseitig im Umlegungsplan des förmlichen Umlegungsrechts nicht getroffen werden könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 24.01 -, NVwZ 2002, S. 473 ; siehe auch Dirnberger, in: Jäde/Dirnberger/Weiß, Baugesetzbuch, 7. Aufl. 2013, § 11 Rn. 23 ff.).
  • OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12

    Folgekosten; salvatorische Klausel

    Hat ein Bürger durch die Übernahme von Kosten gegenüber einer Behörde keinen endgültigen Nachteil erlitten, weil er diese Kosten vertraglich weitergegeben hat, kann zwar die Geltendmachung eines Erstattungsanspruches gegen die Behörde, mit dem die Rückerstattung der an die Behörde geleisteten Kosten gefordert wird, treuwidrig sein (BVerwG, B. v. 17.7.2001 - 4 B 24.01 -, NVwZ 2002, 473 = BRS 64 Nr. 230; Senatsurt. v. 10.7.2007 - 1 LC 200/05 -, ZfBR 2007, 804 = BRS 71 Nr. 220, JUIS-Rdnr. 74).
  • BGH, 14.12.2022 - StB 42/22

    BGH lässt Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im

    Ein sachlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung kann etwa fehlen, wenn die vom Bürger zu erbringende Leistung einem anderen öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt ist als die von der Behörde zu erbringende oder von ihr in Aussicht gestellte Leistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 4 C 4.99, BVerwGE 111, 162, 169 f.; Beschluss vom 17. Juli 2001 - 4 B 24.01, NVwZ 2002, 473, 475).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines städtebaulichen

    Hat ein Bürger durch die Übernahme von Kosten gegenüber einer Behörde keinen endgültigen Nachteil erlitten, weil er diese Kosten vertraglich weitergegeben hat, dann kann die Geltendmachung eines Erstattungsanspruches gegen die Behörde, mit dem die Rückerstattung der an die Behörde geleisteten Kosten gefordert wird, treuwidrig sein (BVerwG, B. v. 17.7.2001 - 4 B 24.01 -, NVwZ 2002, 473 = BRS 64 Nr. 230).
  • OVG Sachsen, 27.03.2018 - 1 A 279/17

    öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Erschließungsvertrag; Verjährung;

    Ein rechtsmissbräuchliches Handeln der Beklagten bei der Abwicklung des formunwirksamen Erschließungsvertrags von 1997 vermag der Senat auch im Übrigen nicht festzustellen (zum Prüfungsmaßstab vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2000, BVerwGE 111, 162; Beschl. v. 17. Juli 2001 - 4 B 24.01 -, juris Rn. 13 für städtebauliche Verträge).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 4 B 7.12

    Gebot der Angemessenheit beim städtebaulichen Vertrag

    Ob eine vertragliche Regelung in einem städtebaulichen Vertrag danach die Grenze der Angemessenheit überschreitet, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles und ist einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (Beschluss vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 24.01 - Buchholz 406.11 § 58 BauGB Nr. 1, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 32.05

    Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz; Teilnichtigkeit eines Vertrages

    Das Gesetz stellt damit ebenso wie § 139 BGB auf den mutmaßlichen Parteiwillen ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2001 BVerwG 4 B 24.01 NVwZ 2002, 473).
  • VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11

    Vereinbarung über dem Rat einer Gemeinde bei Abschluss eines städtebaulichen

    Hat ein Bürger durch die Übernahme von Kosten gegenüber einer Behörde keinen endgültigen Nachteil erlitten, weil er diese Kosten vertraglich weitergegeben hat, kann die Geltendmachung eines Erstattungsanspruches gegen die Behörde, mit dem die Rückerstattung der an die Behörde geleisteten Kosten gefordert wird, treuwidrig sein (BVerwG, Beschl. v. 17.7.2001 - 4 B 24/01 -, NVwZ 2002, 473, juris; Nds. OVG Urt. v. 10.07.2007 - 1 LC 200/5 -, juris).
  • OLG Hamburg, 02.10.2008 - 1 U 189/05

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch: Rückzahlung von aufgrund einer

  • VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 274/07

    Abschöpfung ; Entreicherung; Erstattung; Erstattungsanspruch; Folgekosten;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2006 - 7 D 124/05

    Pflegezentrum in allgemeinem Wohngebiet zulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2005 - 8 A 10974/05

    Nichtigkeit eines Vertrages über eine freiwillige Baulandumlegung wegen

  • OVG Saarland, 12.06.2008 - 2 C 469/07

    Normenkontrolle; Teilbarkeit von Bebauungsplänen

  • VG Stade, 15.06.2005 - 6 A 1442/03

    Nichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags in Form eines

  • VG Stuttgart, 13.12.2019 - 15 K 2499/17

    Verpflichtung des Erschließungsträgers zum Bau von Erschließungsanlagen außerhalb

  • VG Mainz, 28.04.2010 - 3 K 115/09

    Erschließungsbeitragsrecht; Vertragsanpassung bei Ablöseverträgen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2006 - 12 A 4383/03
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.2001 - 4 B 24.01   

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https://dejure.org/2001,30893
BVerwG, 17.06.2001 - 4 B 24.01 (https://dejure.org/2001,30893)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.2001 - 4 B 24.01 (https://dejure.org/2001,30893)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 2001 - 4 B 24.01 (https://dejure.org/2001,30893)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 24.80

    Zulässigkeit und Rechtsnatur eines Vertrags zur freiwilligen Baulandumlegung

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2001 - 4 B 24.01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt vertragliche Regelungen als rechtens gebilligt, die unter dem Ausdruck des "freiwilligen Umlegungsverfahrens" zusammengefasst werden (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 6.7.1984 - BVerwG 4 C 24.80 - NJW 1985, 989 : Vertrag zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümern über die Durchführung einer "freiwilligen Baulandumlegung"; Beschluss vom 13.12.1994 - BVerwG 4 B 216.94 - = Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 11: Vertrag zwischen Gemeinde und einem Grundstückseigentümer über einen unentgeltlichen Flächenabzug für die Herstellung der Verkehrsflächen und einen Flächenbeitrag als Ausgleich für spätere Umlegungsvorteile).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 6.7.1984 ( NJW 1985, 989 ) entschieden, dass ein Vertrag über eine "freiwillige Umlegung" nicht deshalb nichtig ist, weil die Beteiligten neben einem Flächenabzug eine Geldleistung der Eigentümer zur Deckung von Umlegungskosten vereinbart haben.

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2001 - 4 B 24.01
    (...) Anmerkung: Das Bundesverwaltungsgericht hatte kurz nach seiner Entscheidung vom 16.5.2000 ( MittBayNot 2000, 474 (LS) = ZfIR 2000, 720 = DNotZ 2000, 760 ) nochmals Gelegenheit, sich mit den Grenzen zulässiger Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen zu befassen.

    Es hat ausdrücklich betont, der Grundsatz von Treu und Glauben könne einer Rückforderung des Bürgers nicht entgegenstehen, da andernfalls rechtswidriges Handeln der öffentlichen Hand sanktionslos bliebe (BVerwG, MittBayNot 2000, 474 = ZfIR 2000, 720 = DNotZ 2000, 760 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 8 S 177/00

    Baugebot innerhalb einer freiwilligen Baulandumlegung

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2001 - 4 B 24.01
    Auch im Rahmen einer freiwilligen Umlegung können über die Umlegungsmaßnahmen hinaus weitere zulässige städtebauliche Vertragsinhalte vereinbart werden (vgl. VGH Mannheim, BauR 2001, 612 ).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 4 B 216.94

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2001 - 4 B 24.01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt vertragliche Regelungen als rechtens gebilligt, die unter dem Ausdruck des "freiwilligen Umlegungsverfahrens" zusammengefasst werden (vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 6.7.1984 - BVerwG 4 C 24.80 - NJW 1985, 989 : Vertrag zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümern über die Durchführung einer "freiwilligen Baulandumlegung"; Beschluss vom 13.12.1994 - BVerwG 4 B 216.94 - = Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 11: Vertrag zwischen Gemeinde und einem Grundstückseigentümer über einen unentgeltlichen Flächenabzug für die Herstellung der Verkehrsflächen und einen Flächenbeitrag als Ausgleich für spätere Umlegungsvorteile).
  • BGH, 02.10.1998 - V ZR 45/98

    Koppelung der Veräußerung eines Grundstücks an eine Gemeinde mit der

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2001 - 4 B 24.01
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung der Zivilgerichte (vgl. nur BGH, MittBayNot 1999, 96 = ZfIR 1998, 726 = DNotZ 1999, 398 ).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2001 - 4 B 24.01
    Nahezu paradox wird die Diskussion, wenn es im Bereich des Privatrechts Aufgabe des Rechts sein soll, vertragliche Abreden daraufhin zu überprüfen, ob sie Ausdruck der Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner sind, um durch diese richterliche Inhaltskontrolle zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (so insbes. BVerfG, MittBayNot 2001, 207 = DNotZ 2001, 222 = MDR 2001, 392 u. BVerfG, MittBayNot 2001, 485 = NotBZ 2001, 140 = DNotZ 2001, 708 ).
  • OLG München, 12.04.1999 - 31 U 5443/98

    Verstoß gegen Koppelungsverbot bei Baurechtsausw eisung

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2001 - 4 B 24.01
    Dies hat das OLG München in einem in seiner praktischen Auswirkung für den Grundstücksverkehr bisher wenig beachteten Urteil (MittBayNot 1999, 586 = NotBZ 1999, 977 = ZfIR 2000, 389 ) entschieden.
  • VG Ansbach, 25.09.2000 - AN 18 K 98.01234

    Kein öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht bei Scheingeschäft

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2001 - 4 B 24.01
    VG Ansbach, Urteil vom 25.9.2000 - AN 18 K 98.01234 -, mitgeteilt von Notarassessor Dr. Jörn Heinemann, Uttenreuth Mit notariellem Kaufvertrag vom 4.7.1997 verkauften die Kläger als Eigentümer das Grundstück Fl.-Nr. x und 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Fl.-Nr. y an den Zeugen z zu einem Kaufpreis von x DM.
  • BVerfG, 29.03.2001 - 1 BvR 1766/92

    Zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrages durch die Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2001 - 4 B 24.01
    Nahezu paradox wird die Diskussion, wenn es im Bereich des Privatrechts Aufgabe des Rechts sein soll, vertragliche Abreden daraufhin zu überprüfen, ob sie Ausdruck der Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner sind, um durch diese richterliche Inhaltskontrolle zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (so insbes. BVerfG, MittBayNot 2001, 207 = DNotZ 2001, 222 = MDR 2001, 392 u. BVerfG, MittBayNot 2001, 485 = NotBZ 2001, 140 = DNotZ 2001, 708 ).
  • BFH, 06.06.2001 - II R 47/98

    Wahrung der Festsetzungfrist durch Absendung des Bescheids?

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2001 - 4 B 24.01
    1. Nachdem das Bundesverfassungsgericht ( ZfIR 2001, 768 sowie hierzu Uechtritz, ZfIR 2001, 722 ff.) die Zulässigkeit der amtlichen Umlegung bejaht, aber gleichzeitig den Vorrang freiwilliger Vereinbarungen bestätigt hat, stellt sich die Frage, inwieweit freiwillige Vereinbarungen von dem Kernstück des Umlegungsverfahrens (Stüer, in: Hoppenberg [Hrsg.]), Handbuch des öffentlichen Baurechts, B Rdnr. 883), der Verteilungsregelung der §§ 55-65 BauGB abweichen dürfen.
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