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   FG Düsseldorf, 01.10.2008 - 4 K 3994/07 Z   

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https://dejure.org/2008,19078
FG Düsseldorf, 01.10.2008 - 4 K 3994/07 Z (https://dejure.org/2008,19078)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2008 - 4 K 3994/07 Z (https://dejure.org/2008,19078)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 4 K 3994/07 Z (https://dejure.org/2008,19078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AO § 233a; ; AO § 238 Abs. 1 S. 1; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 4; ; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; UStG § 21 Abs. 1; ; FGO § 100 Abs. 4; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 137 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzinsung der Einfuhrumsatzsteuer nach § 233a AO; Geltendmachung nach Erledigung des Anfechtungsrechtsstreits gemäß § 100 Abs. 4 FGO - Zinsanspruch für eine zu Unrecht erhobene Einfuhrumsatzsteuer für den Zeitraum ihrer Entrichtung bis zu dem der Rückerstattung bei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zinsanspruch für eine zu Unrecht erhobene Einfuhrumsatzsteuer für den Zeitraum ihrer Entrichtung bis zu dem der Rückerstattung bei Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.06.1971 - VII K 31/67

    Zahlung von Prozeßzinsen - Klage - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 01.10.2008 - 4 K 3994/07
    Prozesswirtschaftlich ist es sinnvoll, den Streit um die sich aus der Aufhebung eines Bescheids ergebenden Ansprüche im bisherigen Verfahren auszutragen, da der Prozessstoff dem Gericht bekannt ist und den Beteiligten sowie dem Gericht Kosten und Aufwand eines neuen Rechtsstreits erspart bleiben (BFH Urteile v. 13. Juli 1989 IV B 44/88, BFH/NV 1990, 247; v. 29. Juni 1971 VII K 31/67, BStBl. II 1971, 740).

    Der hier geltend gemachte Zinsanspruch ist nämlich erst während des finanzgerichtlichen Verfahrens entstanden, weil der Beklagte den angefochtenen Bescheid aufgehoben hatte und konnte deshalb auch nicht vor diesem Klageverfahren abgelehnt worden sein (s. BFH Urteile v. 29. Juni 1971 VII K 31/67 aaO.;v. 30. April 1981 VI R 55/77, [...], Haufe-Index 1259709).

  • FG Bremen, 28.04.1992 - II 143/87
    Auszug aus FG Düsseldorf, 01.10.2008 - 4 K 3994/07
    Nach dem Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 28. April 1992, II 143/87 K, beziehe sich die Verzinsung nach § 233a AO nur auf die dort genannten Steuern.

    Soweit das FG Bremen in seinem Urteil vom 28. April 1992, II 143/87 K, EFG 1992, 503 ff., 504, eine Verzinsung der EUSt nicht annimmt, weil die EUSt nach § 21 Abs. 1 UStG eine Verbrauchsteuer sei und eine Verzinsung für Verbrauchsteuern nicht vorgesehen sei (wohl ebenso Wagner in Kühn/v. Wedelstädt AO, 19. Aufl. 2008, § 233a Rz. 3), kann der Senat dieser Auffassung nicht folgen.

  • BFH, 13.07.1989 - IV B 44/88

    Rechmäßigkeit des Ausspruchs der Zahlung von Prozesszinsen, nachdem dem

    Auszug aus FG Düsseldorf, 01.10.2008 - 4 K 3994/07
    Prozesswirtschaftlich ist es sinnvoll, den Streit um die sich aus der Aufhebung eines Bescheids ergebenden Ansprüche im bisherigen Verfahren auszutragen, da der Prozessstoff dem Gericht bekannt ist und den Beteiligten sowie dem Gericht Kosten und Aufwand eines neuen Rechtsstreits erspart bleiben (BFH Urteile v. 13. Juli 1989 IV B 44/88, BFH/NV 1990, 247; v. 29. Juni 1971 VII K 31/67, BStBl. II 1971, 740).
  • BFH, 30.04.1981 - VI R 55/77
    Auszug aus FG Düsseldorf, 01.10.2008 - 4 K 3994/07
    Der hier geltend gemachte Zinsanspruch ist nämlich erst während des finanzgerichtlichen Verfahrens entstanden, weil der Beklagte den angefochtenen Bescheid aufgehoben hatte und konnte deshalb auch nicht vor diesem Klageverfahren abgelehnt worden sein (s. BFH Urteile v. 29. Juni 1971 VII K 31/67 aaO.;v. 30. April 1981 VI R 55/77, [...], Haufe-Index 1259709).
  • FG Düsseldorf, 03.05.2017 - 4 K 3268/14

    Verhängung eines endgültigen Antidumpingzolls zur endgültigen Vereinnahmung des

    Selbst wenn zu Gunsten der Klägerin davon auszugehen ist, dass nach § 100 Abs. 4 FGO auch Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge im Rahmen eines Verfahrens über die Erstattungsbeträge vom Gericht festgesetzt werden können (s. Fall des Senatsurteils vom 1. Oktober 2008, 4 K 3994/07 Z), steht der Klägerin ein derartiger Anspruch nicht zu.
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