Rechtsprechung
   BGH, 31.08.2016 - 4 StR 160/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,31751
BGH, 31.08.2016 - 4 StR 160/16 (https://dejure.org/2016,31751)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2016 - 4 StR 160/16 (https://dejure.org/2016,31751)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2016 - 4 StR 160/16 (https://dejure.org/2016,31751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,31751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionrechtliche Nachprüfung der Annahme real konkurrierender Diebstahlstaten; Tateinheitliche oder tatmehrheitliche Beurteilung der einzelnen Taten bei Beteiligung mehrerer Personen an einer Deliktserie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionrechtliche Nachprüfung der Annahme real konkurrierender Diebstahlstaten; Tateinheitliche oder tatmehrheitliche Beurteilung der einzelnen Taten bei Beteiligung mehrerer Personen an einer Deliktserie

  • rechtsportal.de

    Revisionrechtliche Nachprüfung der Annahme real konkurrierender Diebstahlstaten; Tateinheitliche oder tatmehrheitliche Beurteilung der einzelnen Taten bei Beteiligung mehrerer Personen an einer Deliktserie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Deliktserie der Bande - und die Frage der Tateinheit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 490/14

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers gegen Einstellungsentscheidung

    Auszug aus BGH, 31.08.2016 - 4 StR 160/16
    Der Senat schließt aus, dass das Landgericht vor dem Hintergrund der Anzahl und Höhe der verbleibenden elf Einzelstrafen zwischen drei Jahren und neun Monaten und einem Jahr und sechs Monaten auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14).
  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 284/14

    Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf die Abgrenzung von Handlungseinheit und

    Auszug aus BGH, 31.08.2016 - 4 StR 160/16
    Fehlt es hingegen an einer solchen individuellen Tatförderung und erbringt der Täter im Vorfeld oder während des Laufes der Deliktserie Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeltaten seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, so sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich zuzurechnen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 284/14 mwN).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 599/17

    Zurechnung eines Tatbeitrags in Tateinheit hinsichtlich der Auswirkungen der

    Fehlt es hingegen an einer solchen individuellen Tatförderung und erbringt der Täter im Vorfeld oder während des Laufes der Deliktserie Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeltaten seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, so sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich zuzurechnen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 367/09, wistra 2010, 217 und vom 31. August 2016 - 4 StR 160/16 mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2021 - 8 KLs 17/20
    Fehlt es hingegen an einer solchen individuellen Tatförderung und erbringt der Täter im Vorfeld oder während des Laufes der Deliktserie Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeltaten seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, so sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich zuzurechnen (BGH, Beschluss vom 31. August 2016, Az. 4 StR 160/16 m.w.N.).
  • LG Bonn, 13.10.2016 - 24 KLs 14/15

    Verübung von Wohnungseinbrüchen durch eine Tätergruppe; Beruhen der Überzeugung

    Fehlt es hingegen an einer solchen individuellen Tatförderung und erbringt der Täter im Vorfeld oder während des Laufes der Deliktserie Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeltaten seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, so sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich zuzurechnen (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, B. v. 31. August 2016 - 4 StR 160/16 -, Rn. 6 - zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht