Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,44635
BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23 (https://dejure.org/2023,44635)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2023 - 4 StR 447/23 (https://dejure.org/2023,44635)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2023 - 4 StR 447/23 (https://dejure.org/2023,44635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,44635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 270/86

    Inbrandsetzen des gewerblichen Zwecken dienenden Gebäudeteils

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23
    Hierfür genügt, dass sich der Brand auf Teile des Gebäudes ausbreiten kann, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 18; Urteil vom 20. Juni 1986 - 1 StR 270/86, BGHSt 34, 115, 117).

    Dies ist der Fall, wenn ein "nicht völlig unwesentlicher Bestandteil" des Gebäudes vom Feuer erfasst worden ist oder "wesentliche Teile des Gebäudes" brennen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1986 - 1 StR 270/86, BGHSt 34, 115, 117; Urteil vom 22. Mai 1963 - 2 StR 133/63, BGHSt 18, 363, 364 f.).

  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21

    Teilweise Zerstören eines der Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes bei

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23
    Ein teilweises Zerstören im Sinne der genannten Vorschriften liegt bei der Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus grundsätzlich vor, wenn ein zum selbstständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2021 - 3 StR 247/21 Rn. 7; Beschluss vom 18. November 2020 - 4 StR 35/20, NJW 2021, 1107 Rn. 10; Beschluss vom 21. Januar 2020 - 3 StR 392/19, StV 2020, 597 Rn. 7).

    Ob ein Zerstörungserfolg in diesem Sinne eingetreten ist, hat das Tatgericht nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der konkreten Nutzungszwecke zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2021 - 3 StR 247/21 Rn. 7 mwN) und in den Urteilsgründen im Einzelnen darzulegen, so dass seine Wertung für das Revisionsgericht nachvollziehbar und auf Rechtsfehler überprüfbar wird.

  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63
    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23
    Dies ist der Fall, wenn ein "nicht völlig unwesentlicher Bestandteil" des Gebäudes vom Feuer erfasst worden ist oder "wesentliche Teile des Gebäudes" brennen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1986 - 1 StR 270/86, BGHSt 34, 115, 117; Urteil vom 22. Mai 1963 - 2 StR 133/63, BGHSt 18, 363, 364 f.).

    Zwar kann der beiläufige Hinweis, dass ein Angriffstrupp der Feuerwehr einen Bewohner aus dem 2. Obergeschoss über die "teilabgebrannte Treppe" zu retten versuchte, darauf hindeuten, dass das Feuer bereits auf die Treppe und damit - möglicherweise - auf einen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlichen Teil des Gebäudes (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1963 - 2 StR 133/63, BGHSt 18, 363, 366) übergegriffen haben könnte.

  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 385/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung zum Vorliegen des Tötungseventualvorsatzes

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23
    "a) [...] Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es zwar nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit, das Opfer könne durch diese Tat zu Tode kommen, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 23. Januar 2020 - 3 StR 385/19 Rn. 9 mwN).

    Insbesondere bei spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen kann aus dem Wissen um den möglichen Erfolgseintritt nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - Willenselement gegeben ist (vgl. BGH, aaO; Urteil vom 23. Januar 2020 - 3 StR 385/19 Rn. 9).

  • BGH, 25.10.2022 - 4 StR 268/22

    Brandstiftung (Tatobjekt: Warenlager oder-vorräte, Waren, § 92 Abs. 2 BGB, § 241a

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23
    a) Ein bedingter Vorsatz in Bezug auf die Erfolgsvariante des Inbrandsetzens im Sinne des § 306a Abs. 1 StGB setzt voraus, dass der Täter zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass durch seine Tathandlung das in Rede stehende Tatobjekt vom Feuer ergriffen wird und selbstständig weiterbrennt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 4 StR 268/22, NStZ 2023, 414; Beschluss vom 9. Januar 2020 - 4 StR 324/19 Rn. 8, NStZ 2020, 402 Rn. 17 mwN).

    Da Feststellungen zur Beschaffenheit des Gebäudes und einer hierauf bezogenen Kenntnis des Angeklagten nicht getroffen sind, fehlt es an Anhaltspunkten dafür, mit welcher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen war, dass das konkrete Tatobjekt in Brand gerät, und inwieweit dies dem Angeklagten vor Augen stand (zur Bedeutung dieses Gesichtspunkts für die subjektive Tatseite vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 4 StR 268/22, NStZ 2023, 414 Rn. 8).

  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 348/19

    Vorsatz (dolus subsequens); Urteilsgründe (Widerspruchsfreiheit hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23
    Die getroffenen Feststellungen und Wertungen sowie die sie tragende Beweiswürdigung müssen widerspruchsfrei sein (vgl. Senat, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 348/19 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20

    Betrug (Vorsatz: Eventualvorsatz, Erörterungsmängel hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23
    Gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO muss ein Strafurteil aus sich heraus verständlich abgefasst sein und stets eine in sich geschlossene, klare und erschöpfende Darstellung der Feststellungen und der sie tragenden Beweiserwägungen enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2021 - 2 StR 242/20 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17

    Revision in Strafsachen: Erforderlicher Inhalt der Urteilsgründe; notwendiger

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23
    Die für erwiesen erachteten Tatsachen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden, müssen in den Urteilsgründen angegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 30. Aufl. Rn. 284).
  • BGH, 07.08.2023 - 5 StR 550/22

    Verurteilung einer Berliner Bürgeramtsmitarbeiterin wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23
    Das Tatgericht ist weiterhin gemäß §§ 261, 267 StPO verpflichtet, seine Beweiserwägungen in den Urteilsgründen so niederzulegen, dass sie aus sich heraus verständlich und einer revisionsgerichtlichen Überprüfung auf Rechtsfehler zugänglich sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. August 2023 - 5 StR 550/22 u.a. Rn. 19).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 173/21

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Darlegung:

    Auszug aus BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23
    Das Schwurgericht hat sich zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten maßgeblich auf die Ausführungen eines Brandsachverständigen berufen, ohne dessen Ausführungen und die ihnen zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen - wie von Rechts wegen geboten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - 5 StR 421/21; Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21 Rn. 24) - in den Urteilsgründen wiederzugeben.
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 421/21

    Feststellung des Wertes von Immobilien durch einen Sachverständigen bei der

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 35/20

    Wohnungseinbruchdiebstahl (falscher Schlüssel: bei dem Berechtigten in

  • BGH, 05.04.2018 - 3 StR 13/18

    Schwere Brandstiftung (ganz oder teilweise Zerstören durch Brandlegung bei

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; beendeter und unbeendeter Versuch);

  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 222/17

    Vollendete Brandstiftung bei gemischt genutztem Gebäude (teilweise Zerstörung

  • BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09

    Belehrung eines Geistlichen über sein Zeugnisverweigerungsrecht (Reichweite des

  • BGH, 14.11.2019 - 3 StR 408/19

    Schwere Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines als Flüchtlingsunterkunft

  • BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung bei Unbrauchbarkeit für

  • BGH, 09.11.2020 - 4 StR 626/19

    Schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören durch Brandlegung bei einem gemischt

  • BGH, 11.06.2013 - 5 StR 124/13

    Einschränkende Auslegung der besonders schweren Brandstiftung (Erforderlichkeit

  • BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19

    Vorsatz (bedingter Vorsatz); Brandstiftung (Beweiswürdigung hinsichtlich des

  • BGH, 12.11.1998 - 4 StR 575/98

    Brandstiftung; Tätige Reue; Rücktritt vom Versuch

  • BGH, 14.08.2018 - 4 StR 251/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (ausdrückliche Erörterung von

  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei

  • BGH, 12.02.2015 - 2 StR 388/14

    Vergewaltigung (Nötigung mit Gewalt)

  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 110/94

    Bedingter Vorsatz - Wollenselement - Einverständnis - Erfolgseintritt - Tatziel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht