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   BGH, 21.11.2002 - 4 StR 448/02   

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https://dejure.org/2002,4759
BGH, 21.11.2002 - 4 StR 448/02 (https://dejure.org/2002,4759)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2002 - 4 StR 448/02 (https://dejure.org/2002,4759)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02 (https://dejure.org/2002,4759)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 263a StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 21 StGB; § 46 StGB; § 49 StGB
    Computerbetrug (Konkurrenzen; natürliche Handlungseinheit bei Geldabhebungsvorgängen); Strafzumessung (fehlende Erörterung der Strafrahmenmilderung nach § 49 StGB bei verminderter Schuldfähigkeit)

  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erforderliche Bildung der

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - 4 StR 448/02
    Da der Angeklagte bei den zeitlich aufeinander folgenden Abhebungen weder die Bankfiliale noch die Karte gewechselt hat, stehen die Taten in natürlicher Handlungseinheit (vgl. BGH NStZ 2001, 595).
  • BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92

    Strafmilderung - Rückfall in Drogenabhängigkeit - Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - 4 StR 448/02
    Die erheblich verminderte Schuldfähigkeit verringert grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 23).
  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87

    Grundlagen der Strafbarkeit: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - 4 StR 448/02
    Es reicht nicht aus, den sich aus § 21 StGB ergebenden Milderungsgrund ausschließlich bei der Strafzumessung im engeren Sinn zu berücksichtigen (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11).
  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10

    Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der

    Denn falls der Angeklagte S. zusammen mit dem gesondert Verfolgten N. mit nur einer EC-Karte innerhalb kurzer Zeit Geld einmal am Automaten in dem Café und zweimal am Automaten im Spielcenter abgehoben haben sollte, stellen sich die einzelnen Zugriffe an ein und demselben Geldautomaten im Spielcenter nicht als selbständige Taten, sondern als Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a Abs. 1 StGB im materiellrechtlichen Sinne dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 457/07; vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, insoweit in NStZ 2001, 595 nicht abgedruckt).
  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21

    Revisionsbegründung (Begründungsanforderungen); Computerbetrug (mehrere

    Stattdessen stehen beide Handlungen zueinander im Verhältnis der natürlichen Handlungseinheit, was zu nur einer Tat des (vollendeten) Computerbetrugs führt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; v. Heintschel-Heinegg in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 52 Rn. 53).
  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Es reicht nicht aus, den sich aus § 21 StGB ergebenden Milderungsgrund ausschließlich bei der Strafzumessung im engeren Sinn zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 04.11.2010 - 4 StR 404/10

    Zum Beweisverwertungsverbot für Daten aus Vorratsdatenspeicherung

    Da bei den zeitlich aufeinander folgenden Abhebungen weder die Bankfiliale noch die Karte gewechselt wurde, stehen die Taten in natürlicher Handlungseinheit (BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595; vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02 und vom 27. April 2010 - 4 StR 112/10).
  • BGH, 19.12.2007 - 2 StR 457/07

    Computerbetrug (Tateinheit; Tatmehrheit; Zäsur)

    b) Unter diesen Umständen, also bei mehrfachem unberechtigtem Einsatz einer fremden Karte an ein und demselben Geldautomaten innerhalb kürzester Zeit bei von vornherein auf die Erlangung einer möglichst großen Bargeldsumme gerichteten Vorsatz, sind die einzelnen Zugriffsversuche nicht als selbständige Taten, sondern als Teile einer einheitlichen Tat nach § 263a StGB im materiellrechtlichen Sinne anzusehen (BGH, Beschl. vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595; BGH, Beschl. vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; vgl. dazu auch Senatsurt. vom 13. Januar 2006 - 2 StR 461/05, insoweit in NStZ-RR 2006, 183 nicht abgedruckt; Senatsbeschl. vom 4. Juni 2003 - 2 StR 169/03; Fischer StGB 55. Aufl. vor § 52 Rdn. 4, 41; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. vor § 52 Rdn. 13, 35).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich

    Auch in der vergleichbaren Konstellation mehrerer nach § 263a StGB strafbarer Geldabhebungen mit einer fremden EC-Karte ist nur dann Tateinheit anzunehmen, wenn die Abhebungen in enger zeitlicher Aufeinanderfolge bei demselben Bankautomaten erfolgen - längere Pausen zwischen den Abhebungen, der Wechsel der EC-Karte oder die Nutzung eines anderen Bankautomaten bilden Zäsuren, welche jeweils zu Tatmehrheit führen (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 4 StR 193/12, NStZ-RR 2013, 13 (Ls); vom 11. März 2015 - 1 StR 50/15, wistra 2015, 269; vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 263a Rn. 27; Schönke/Schröder/Perron, StGB, 29. Aufl., § 263a Rn. 39).
  • BGH, 11.03.2015 - 1 StR 50/15

    Natürliche Handlungseinheit bei aufeinanderfolgenden Fällen des Computerbetruges

    Eine relevante, die Annahme eines neuen Tatentschlusses rechtfertigende Zäsur liegt demgegenüber erst dann vor, wenn der Täter entweder eine andere Karte verwendet und infolgedessen eine neue Geheimnummer eingeben muss oder zu einer anderen Bankfiliale wechselt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2010 - 4 StR 404/10, juris Rn. 21; 21. November 2002 - 4 StR 448/02, juris Rn. 4 und 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, juris Rn. 4).".
  • BGH, 04.06.2003 - 2 StR 169/03

    Strafzumessung (Tatmehrheit; Tateinheiten; Schuldspruchänderung und Beschwer;

    Eher hätte sich die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit aufgedrängt (vgl. BGH NStZ 2001, 595; Beschl. vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02).
  • BGH, 04.10.2023 - 3 StR 287/23

    Schuldspruch wegen Computerbetruges in Tateinheit mit versuchtem Computerbetrug

    Hinsichtlich der Fälle des versuchten Computerbetruges, die als gleichartige Tateinheit gewertet worden sind, ist zu beachten, dass bei zeitlich eng aufeinander folgenden Handlungen lediglich von einer Tat auszugehen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2022 - 4 StR 508/21, NStZ 2023, 111 Rn. 4; vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02, juris Rn. 4).
  • BGH, 27.04.2010 - 4 StR 112/10

    Natürliche Handlungseinheit beim Computerbetrug (zeitlich eng zusammen liegende

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, ist bei zeitlich eng zusammen liegenden Abhebungen mit derselben Karte an demselben Bankautomaten eine natürliche Handlungseinheit anzunehmen (BGH, Beschl. vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01 (insoweit in NStZ 2001, 595 nicht abgedruckt) und vom 21. November 2002 - 4 StR 448/02; vgl. auch BGH, Urt. vom 13. Januar 2006 - 2 StR 461/05).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
  • AG Pirmasens, 20.01.2015 - 1 Ls 4117 Js 13049/14

    Eröffnungsverfahren in Strafsachen: Tateinheitlicher Computerbetrug bei mehreren

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