Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 12.09.2012

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.09.2012 - I-4 U 105/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33625
OLG Hamm, 18.09.2012 - I-4 U 105/12 (https://dejure.org/2012,33625)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.09.2012 - I-4 U 105/12 (https://dejure.org/2012,33625)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. September 2012 - I-4 U 105/12 (https://dejure.org/2012,33625)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,33625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • webshoprecht.de

    Zur Angabe von Lieferfristen und zur Vertragsstrafe bei kerngleichen Verstößen

  • webshoprecht.de

    Zur Angabe von Lieferfristen und zur Vertragsstrafe bei kerngleichen Verstößen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung einer Vertragsstrafe auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

  • kanzlei.biz

    Unzulässigkeit von "Zirka-Lieferfristen"

  • info-it-recht.de

    Zur Angabe von circa-Lieferfristen mit zusätzlichen Erklärungen

  • aufrecht.de

    "Ca." in Kombination mit weiteren relativierenden Angaben sind Wettbewerbswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339
    Verwirkung einer Vertragsstrafe auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (38)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    AGB-Klausel zum Rücktrittsrecht des Verkäufers bei ausbleibender Belieferung seines Zulieferers ist zulässig / eBay-AGB wirken nicht zwischen Verkäufer und Käufer

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zusätzliche relativierende Erklärungen zur Angabe der Lieferfrist mit dem Hinweis "ca.” können zu einem Wettbewerbsverstoß führen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Abmahnung im Wettbewerbsrecht: Wann ist Wettbewerbsverhältnis anzunehmen?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung: Zum zweifachen Verstoß auf ebay und im Shop

  • lhr-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wettbewerbswidrigkeit unverbindlicher Lieferfristen

  • lhr-law.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Einschränkende Angaben zur Lieferfrist und der Selbstbelieferungsklausel

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Unterlassungserklärung bei eBay und im Online-Shop löst zwei Vertragsstrafen aus

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Umformulierung abgemahnter Klauseln muss kernändernd sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Doppelte Vertragsstrafe

  • heise.de (Pressebericht, 29.01.2013)

    Online-Händler müssen klare Lieferfristen angeben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht hinreichend bestimmte Lieferfrist

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Nicht hinreichend bestimmte Lieferfrist ist unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz - Vertragsklauseln mit einer nicht hinreichend bestimmten Lieferfrist sind unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch aus Unterlassungsvertrag kann sich für neu formulierte Lieferfristklausel ergeben, die mit anderen Worten den gleichen Inhalt ausdrückt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verstoß in Online-Shop + auf eBay = 2 Vertragsstrafen

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Abgemahnter Onlinehändler muss doppelte Vertragsstrafe zahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Neues zur Angabe bei Circa-Fristen im Online-Handel

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Ca. Angabe bei der Lieferfrist

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Circa"-Fristen im Online-Handel wettbewerbswidrig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Doppelte Vertragsstrafe bei Verstößen im Online-Shop und auf eBay

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Zur kerngleichen Rechtsverletzung und mehrfachen Verwirkung der Vertragsstrafe

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Unverbindliche Lieferzeiten sind unzulässig

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Shops und AGB: Abmahnung wegen circa-Angabe in AGB-Klausel?

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Unbestimmte Lieferfristen im Online-Handel wettbewerbswidrig

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Angabe von "Zirka-Lieferfristen" in AGB ist unzulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Vertragsklauseln mit einer nicht hinreichend bestimmten Lieferfrist sind unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unklare Lieferfristen in AGB sind unzulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einhaltung der Unterlassungserklärung von Online-Shop Betreibern überprüfen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Verwendung von "Circa"-Fristen im Online-Handel

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Zweifacher Verstoß in Online-Shop und auf eBay führt zu 2 Vertragsstrafen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit von Vertragsklauseln zu Lieferbedingungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abgemahnter Onlinehändler muss doppelte Vertragsstrafe zahlen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einhaltung der Unterlassungserklärung von Online-Shop Betreibern überprüfen

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige AGB-Klausel: Doppelte Vertragsstrafe für abgemahnten Onlinehändler

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einhaltung der Unterlassungserklärung von Online-Shop Betreibern überprüfen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Zahlung der doppelten Vertragsstrafe bei Verstößen im eigenen Online-Shop und auf eBay!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung aufgrund einer circa-Angabe zu Lieferbedingungen in den AGB

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verstoß in Online-Shop + auf eBay = 2 Vertragsstrafen

Besprechungen u.ä. (2)

  • lhr-law.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Einschränkende Angaben zur Lieferfrist und der Selbstbelieferungsklausel

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Unverbindliche Lieferzeiten sind unzulässig

Verfahrensgang

  • LG Essen - 43 O 36/11
  • OLG Hamm, 18.09.2012 - I-4 U 105/12

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08

    Vollmachtsnachweis

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 4 U 105/12
    Insoweit hat das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass es sich bei der Abmahnung nicht um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt, sondern vielmehr um eine geschäftsähnliche Handlung, welche aber regelmäßig ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages mit Vertragsstrafeversprechen enthält (BGH NJW-RR 2011, 335).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 4 U 105/12
    Schon aufgrund des Gebots richtlinienkonformer Auslegung des UWG am Maßstab der UGP-Richtlinie ist dies aber nach jetzigem Recht uneingeschränkt zu bejahen (BGH GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet; Köhler /Bornkamm a.a.O. § 4 Rn 11.156c, so BGH WRP 2012, 1086 ausdrücklich auch für § 308 Nr. 1 BGB).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 4 U 105/12
    Schon aufgrund des Gebots richtlinienkonformer Auslegung des UWG am Maßstab der UGP-Richtlinie ist dies aber nach jetzigem Recht uneingeschränkt zu bejahen (BGH GRUR 2010, 1117 - Gewährleistungsausschluss im Internet; Köhler /Bornkamm a.a.O. § 4 Rn 11.156c, so BGH WRP 2012, 1086 ausdrücklich auch für § 308 Nr. 1 BGB).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 4 U 105/12
    Das gilt besonders dann, wenn jeweils eine gleichartige Begehungsweise in einem engen zeitlichen Zusammenhang vorliegt (vgl. insoweit auch BGH GRUR 2001, 758 - Trainingsvertrag).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 6 W 55/11

    Unwirksame AGB-Klausel über Lieferfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 4 U 105/12
    Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur hält die Angabe von Zirka-Lieferfristen noch für wirksam (Palandt-Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 308 Rn 8; Beck-OK-Becker, 2012 § 308 Rn 28, Ulmer/ Brandner/Hensen-Fuchs § 208 Rn 24; MüKo-Wurmnest, BGB, 6. Aufl., 2012, § 308 Rn 23; OLG Bremen MMR 2010, 26 mit Verweis auf OLG Bremen 2 U 42/09; OLG Frankfurt, Beschl. vom 27.07.2011 - 6 W 55/11).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 4 U 105/12
    Auch wenn der vertragliche Unterlassungsanspruch wie ein gerichtlicher Titel den Zweck verfolgt, künftige wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden (BGH GRUR 1997, 931 - Sekundenschnell), so kann die Auslegung des Unterlassungsvertrages gleichwohl ergeben, dass dieser bewusst eng auf die bezeichnete konkrete Verletzungshandlung beschränkt ist (BGH a.a.O.).
  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 4 U 105/12
    Für die Beurteilung dieser Frage kommt es aber nicht nur darauf an, dass der Anspruchsteller - hier die Klägerin - im Zeitpunkt der Verletzungshandlung, sondern auch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch Wettbewerber des Anspruchsgegners - hier der Beklagten - ist (BGH GRUR 1995, 697 - FUNNY - PAPER).
  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 283/83

    Zum Zeitpunkt der "Ablieferung" im Rahmen der Rügelast gem. § 377 HGB

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 4 U 105/12
    Zu beachten ist aber, dass das Lösungsrecht im nicht-kaufmännischen Verkehr ausdrücklich auf den Fall beschränkt werden muss, dass der Verwender ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Partner dieses Vertrages im Stich gelassen wird (BGHZ 92, 396).
  • OLG Hamm, 21.12.2010 - 4 U 142/10

    EBay Vertragsverstoß überschreitet nicht die Grenze zur Wettbewerbswidrigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 4 U 105/12
    Sie haben eben nicht den Rang einer gesetzlichen Vorschrift (Senat 4 U 142/10).
  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 277/89

    Preisvergleichsliste - Vergleichende Werbung;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.2012 - 4 U 105/12
    Ein vollständiger Rückgriff auf die Grundsätze, die für die Auslegung eines gerichtlichen Unterlassungstitels gelten, kommt nicht in Betracht, weil einem Unterlassungsvertrag der Charakter eines vollstreckbaren Titels fehlt (BGH GRUR 1992, 61 - Preisvergleichsliste).
  • OLG Bremen, 18.05.2009 - 2 U 42/09

    Lieferzeitangabe mit "ca. 1 Woche" zulässig - Die Angabe der Lieferzeit mit einer

  • OLG Bremen, 08.09.2009 - 2 W 55/09

    Anforderungen an die Belehrung über Lieferfristen in Fernabsatzverträgen

  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZR 98/94

    Rechtsfolgen eines Selbstbelieferungsvorbehalts

  • LG Hamburg, 12.11.2008 - 312 O 733/08

    Unlauterer Wettbewerb: Lieferfristklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • OLG München, 08.10.2014 - 29 W 1935/14

    Wirksamkeit einer die Lieferfrist betreffenden Klausel in den AGB eines

    Die Angabe der Lieferzeit mit "ca. 2 - 4 Werktage" ist ausreichend bestimmt im Sinne des § 308 Nr. 1 BGB (so auch Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Auflage 2014, § 308 Rn. 8 a.E.; Wurmnest in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 308 Rn. 23; OLG Bremen MMR 2010, 26; OLG Frankfurt MMR 2011, 800; ausdrücklich offengelassen von OLG Hamm MMR 2013, 100).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2019 - 2 U 44/18

    Unterlassung und Zahlung von Vertragsstrafe

    Die einzelnen Zuwiderhandlungen haben nämlich auf drei verschiedenen Internet-Plattformen stattgefunden (vgl. OLG München, MMR 2015, 111 = BeckRS 2014, 21628; vgl. hierzu ferner OLG Hamm, MMR 2013, 100 = BeckRS 2012, 25508).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 11 U 28/12

    Vertragsstrafe bei Nichtrückruf mehrerer im Rahmen einer Internetauktion unbefugt

    Elf Vertragsstrafen wären nur dann verwirkt, wenn elf Zuwiderhandlungen vorlägen, für die es elf verschiedener Handlungsentschlüsse bedurft hätte (vgl. OLG Hamm; Urteil vom 18.9.2012, 4 U 105/12 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 106/18
    Danach sind unter den gegebenen Umständen die Einzelangebote der Schuldnerin zu einer rechtlichen Handlungseinheit zu verklammern, die auf der Internetplattform eingestellt worden waren (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 18.09.2012, 4 U 105/12, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 4 U 105/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,62398
OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 4 U 105/12 (https://dejure.org/2012,62398)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2012 - 4 U 105/12 (https://dejure.org/2012,62398)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2012 - 4 U 105/12 (https://dejure.org/2012,62398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,62398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 4 U 105/12
    Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für Voraus- oder Abschlagszahlungen beim Bauvertrag (BGH, Urteil vom 11.02.1999, Az.: VII ZR 399/97, Rn. 22ff.; Urteil vom 24.01.2002, Az.: VII ZR 196/00, Rn. 17ff. zitiert nach juris) und auch im Rahmen eines Anspruchs auf Rückzahlung geleisteter Abschlagszahlungen aus Bereicherungsrecht (BGH, Urteil vom 08.07.2004; Az.: III ZR 435/02, zitiert nach juris).

    Denn die Zahlung steht nach dem Willen der Vertragsparteien unter dem Vorbehalt einer endgültigen Abrechnung und hat nur vorläufigen Charakter (BGH, Urteil vom 11.02.1999, Az.: VII ZR 399/97, Rn. 22ff.; Urteil vom 24.01.2002, Az.: VII ZR 196/00, Rn. 19 jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 22.11.2007 - VII ZR 130/06

    Rechtsnatur des Anspruchs des Auftraggebers eines Architekten auf Rückzahlung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 4 U 105/12
    Hat der Auftraggeber seiner Darlegungslast genügt, so hat der Architekt darzulegen und zu beweisen, dass ihm ein fälliger Honoraranspruch in einer den geleisteten Zahlungen entsprechenden Mindesthöhe zusteht, wozu er auch eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreichen muss ( Vygen in Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 7. Auflage, 2009, § 8 HOAI, Rn. 61; BGH, Urteil vom 22.11.2007, Az.: VII ZR 130/06, Rn. 16ff. zitiert nach juris).

    Er ist auch nicht verpflichtet, selbst eine prüffähige Abrechnung zu erstellen (BGH, Urteil vom 22.11.2007, Az.: VII ZR 130/06, Rn. 16ff. zitiert nach juris).

  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 196/00

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Voraus- oder Abschlagszahlungen; Darlegungs-

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 4 U 105/12
    Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für Voraus- oder Abschlagszahlungen beim Bauvertrag (BGH, Urteil vom 11.02.1999, Az.: VII ZR 399/97, Rn. 22ff.; Urteil vom 24.01.2002, Az.: VII ZR 196/00, Rn. 17ff. zitiert nach juris) und auch im Rahmen eines Anspruchs auf Rückzahlung geleisteter Abschlagszahlungen aus Bereicherungsrecht (BGH, Urteil vom 08.07.2004; Az.: III ZR 435/02, zitiert nach juris).

    Denn die Zahlung steht nach dem Willen der Vertragsparteien unter dem Vorbehalt einer endgültigen Abrechnung und hat nur vorläufigen Charakter (BGH, Urteil vom 11.02.1999, Az.: VII ZR 399/97, Rn. 22ff.; Urteil vom 24.01.2002, Az.: VII ZR 196/00, Rn. 19 jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 06.04.2004 - 11 U 79/03

    Werkvertrag: Kein Anspruch auf Rückgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft vor

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 4 U 105/12
    Ferner wird auch für den Fall der Rückforderung einer Bürgschaft gemäß § 648 a BGB angenommen, dass auf den Rückgewähranspruch die Grundsätze der Rückzahlung geleisteter Voraus- bzw. Abschlagszahlungen entsprechend anzuwenden seien (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.04.2004, Az.: 11 U 79/03, Rn. 35f.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.02.2007, Az.:10 U 47/05, Rn. 28ff., im Ergebnis wohl auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.02.2009, Az.: 3 U 247/07 Rn. 4 - dem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts folgend; jeweils zitiert nach juris).

    Denn es werden zwar einerseits die Grundsätze über die Rückzahlung von Überzahlungen für entsprechend anwendbar erklärt, andererseits wird aber angenommen, dass die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtbestehen der Werklohnforderung im Rahmen der Rückforderung der Sicherheit beim Auftraggeber liege (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.04.2004, Az.: 11 U 79/03, Rn. 35f.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.02.2007, Az.:10 U 47/05, Rn. 28ff.).

  • OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05

    Wegfall des Sicherungsbedürfnisses nach § 648 a BGB erst bei feststehender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 4 U 105/12
    Ferner wird auch für den Fall der Rückforderung einer Bürgschaft gemäß § 648 a BGB angenommen, dass auf den Rückgewähranspruch die Grundsätze der Rückzahlung geleisteter Voraus- bzw. Abschlagszahlungen entsprechend anzuwenden seien (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.04.2004, Az.: 11 U 79/03, Rn. 35f.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.02.2007, Az.:10 U 47/05, Rn. 28ff., im Ergebnis wohl auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.02.2009, Az.: 3 U 247/07 Rn. 4 - dem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts folgend; jeweils zitiert nach juris).

    Denn es werden zwar einerseits die Grundsätze über die Rückzahlung von Überzahlungen für entsprechend anwendbar erklärt, andererseits wird aber angenommen, dass die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtbestehen der Werklohnforderung im Rahmen der Rückforderung der Sicherheit beim Auftraggeber liege (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.04.2004, Az.: 11 U 79/03, Rn. 35f.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.02.2007, Az.:10 U 47/05, Rn. 28ff.).

  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 165/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Wechsel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 4 U 105/12
    So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.03.1994 (Az.: VIII ZR 165/93, Rn. 14, zitiert nach juris) entschieden, dass die Beweislastverteilung im Rahmen der Zwischenfeststellungsklage keine andere sein könne als bei der Hauptsacheklage.
  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 22/67

    Handstrickapparat

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 4 U 105/12
    Zwar ist die Zwischenfeststellungsklage unabhängig von den Voraussetzungen des § 533 ZPO zulässig, denn die verfahrensrechtliche Sonderstellung der Zwischenfeststellungsklage wird durch die Erwägung gerechtfertigt, dass eine derartige Feststellungsklage sich zwangsläufig auf dasselbe Rechtsverhältnis stützt wie die Klage (BGHZ 53, 92, 94).
  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 227/07

    Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 4 U 105/12
    Jedoch wird man hier entsprechend der zu § 17 VOB/B ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 09.10.2008 (Az.: VII ZR 227/07, Rn. 12f. zitiert nach juris) einen Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde auch an sich selbst bejahen, denn die Interessenlage beim Ingenieurvertrag ist mit der beim VOB/B-Werkvertrag vergleichbar.
  • BGH, 08.07.2004 - III ZR 435/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung einer Vorauszahlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 4 U 105/12
    Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für Voraus- oder Abschlagszahlungen beim Bauvertrag (BGH, Urteil vom 11.02.1999, Az.: VII ZR 399/97, Rn. 22ff.; Urteil vom 24.01.2002, Az.: VII ZR 196/00, Rn. 17ff. zitiert nach juris) und auch im Rahmen eines Anspruchs auf Rückzahlung geleisteter Abschlagszahlungen aus Bereicherungsrecht (BGH, Urteil vom 08.07.2004; Az.: III ZR 435/02, zitiert nach juris).
  • BGH, 02.02.1989 - IX ZR 182/87

    Anspruch des Schuldners auf Rückgewähr der Bürgschaft und ggf. auf Herausgabe der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 4 U 105/12
    Der Schuldner, der dem Gläubiger vereinbarungsgemäß eine dessen Forderung sichernde Bürgschaft stellt, hat gegen Gläubiger aus der Sicherungsabrede einen durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr der Bürgschaft (BGH, Urteil vom 02.02.1989, Az.: IX ZR 182/87, Rn. 49 zitiert nach juris; Habersack in Münchener Komm, 5. Aufl. 2009, § 765 BGB Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 3 U 247/07

    Bauvertrag: Voraussetzung des Anspruchs auf Herausgabe der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht