Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 4 UF 14/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1361b Abs 3 S 2 BGB, § 200 Abs 1 Nr 1 FamFG
Nutzungsentschädigung des weichenden Ehegatten für Dauer der Trennungszeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Nutzungsentschädigung des weichenden Ehegatten für Dauer der Trennungszeit
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1361 b Abs. 3 S. 2; FamFG 200 Abs. 1 Nr. 1
Nutzungsentschädigung, Ehewohnung, Billigkeitsabwägung; Ehewohnung, Nutzungsentschädigung, Billigkeitsabwägung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1361b Abs. 3 S. 2; FamFG § 200 Abs. 1 Nr. 1
Nutzungsentschädigung des weichenden Ehegatten für die Dauer der Trennungszeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bei Anspruch auf Trennungsunterhalt kann eine Nutzungsentschädigung des anderen, ausgezogenen Ehegatten unbillig sein
Verfahrensgang
- AG Gelnhausen, 15.12.2011 - 6 F 573/11
- OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 4 UF 14/12
Wird zitiert von ... (7)
- KG, 25.02.2015 - 3 UF 55/14
Ehewohnung bei Getrenntleben: Wohnungszuweisung aus Gründen des Kindeswohls; …
Ist dies der Fall, wird die begehrte Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe des (fiktiven) Anspruchs auf Trennungsunterhalt regelmäßig unbillig sein (OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Mai 2012, 4 UF 14/12, Rn. 31, zit.n.juris). - OLG Frankfurt, 07.05.2013 - 6 UF 373/11
Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach Überlassung der Alleinnutzung der …
Für die Festsetzung des Verfahrenswertes über die Nutzungsentschädigung hat das Amtsgericht dann gleichwohl nicht auf den Festwert von 3.000 Euro gemäß § 48 Abs. 1 FamGKG abgestellt (so aber OLG Frankfurt, 5 UF 300/10 = FamRZ 2011, 373, und 4 UF 14/12 = FamRZ 2013, 135 [Ls.]; OLG Bamberg FamRZ 2011, 1424), sondern offenbar in entsprechender Anwendung von § 41 GKG auf die Summe aus Rückständen, die allerdings noch um den Monat Januar 2011 (Eingang des Antrags) zu erhöhen wären, und 12 laufenden Monaten Nutzungsentschädigung (…so N. Schneider in FamGKG, Handkommentar, § 35 Rdn. 66).Zwar stützt sich diese inzwischen herrschende Meinung (OLG Frankfurt, 5 UF 300/10 = FamRZ 2011, 373 m. w. N.; 4 UF 14/12 = FamRZ 2013, 135 [Ls.]) u. a. auf § 1361 b Abs. 4 BGB, aus dem zu entnehmen sei, dass der Gesetzgeber auch die Nutzungsentschädigung nach freiwilliger Überlassung des gemeinsamen Eigentums dieser Vorschrift habe unterwerfen wollen, was vor Einführung des FamFG, insbesondere dessen § 266, auch für die Zuständigkeit des Familiengerichts ausschlaggebend war.
Das vorliegende Verfahren hätte ohne jede sachliche Notwendigkeit in drei Verfahren aufgespalten werden müssen, nämlich ein solches nach dem FamFG für den Anspruch nach § 1361 b Abs. 3 S. 2 BGB, eine Familienstreitsache nach § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG für den Gesamtschuldnerausgleich und für die Zeit ab der inzwischen eingetretenen Rechtskraft der Scheidung ein neues erstinstanzliches Verfahren als Familienstreitsache auf Nutzungsentschädigung gemäß § 745 Abs. 2 BGB (…vgl. BGH a. a. O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.05.2012, 4 UF 14/12 = FamRZ 2013, 135 [Ls.] = FamFR 2012, 478 (Kurzwiedergabe); OLG Stuttgart FamRZ 2012, 33; anders aber auch insoweit OLG Hamm FamRZ 2011, 892; einschränkend OLG Naumburg FamRZ 2012, 1941).
- LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - L 2 AS 336/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Klage auf höhere vorläufige Leistungen - …
§ 1361b BGB ist aber die speziellere Vorschrift (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 UF 14/12 - zitiert nach juris - Rn. 20).
- OLG Frankfurt, 26.02.2013 - 5 UF 12/13
Verfahrensrechtliche Einordnung eines Antrags auf Nutzungsentschädigung wegen …
Soweit der Antragsteller seinen Anspruch auch für den kurzen Zeitraum vom 12.7.2010 bis zur Rechtskraft der Ehescheidung geltend macht, wäre es zwar rechtlich vertretbar gewesen, diesen Anspruch auf § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB zu stützen (vgl. etwa OLG Frankfurt FamFR 2012, 478). - LSG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - L 2 AS 338/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Klage auf höhere vorläufige Leistungen - …
§ 1361b BGB ist aber die speziellere Vorschrift (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 UF 14/12 - zitiert nach juris - Rn. 20). - OLG Frankfurt, 26.06.2020 - 5 WF 114/20
Streitwert für Nutzungsentschädigungsansprüche nach § 1361b Abs. 3 BGB
Auch bei der Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung nach § 1361b Abs. 3 S. 2 FamGKG handelt es sich um eine Ehewohnungssache iSd § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, so dass - wie dies die heute ganz herrschende Meinung zu Recht annimmt (BGH NJW 2014, 462; OLG Frankfurt FamRZ 2019, 913; BeckRS 2018, 41011; FamFR 2012, 478; OLG Brandenburg BeckRS 2017, 141527; OLG Karlsruhe NZFam 2016, 514; OLG Koblenz AGS 2013, 287;… HK-FamGKG/Türck-Brocker, 3. Aufl. 2019, § 48 FamGKG Rn. 23;… Dürbeck in BeckOK Streitwert/Familienrecht, Stand 1.4.2020, "Ehewohnungssachen" Rn. 4; N. Schneider NZFam 2016, 543, 544) - hier ebenfalls der Wert aus § 48 Abs. 1 Alt. 1 FamGKG zu entnehmen ist. - OLG Frankfurt, 13.12.2021 - 6 UF 174/21
Umfang des Anspruchs auf Nutzungsvergütung nach § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB
Der Anspruch auf Nutzungsvergütung ist ein verhaltener Anspruch, der nach allgemeiner Auffassung und ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte durch eine eindeutige bezifferte Zahlungsaufforderung aktiviert werden muss ( OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.05.2012, 4 UF 14/12 , juris Rn. 26 ; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 07.11.2018, 8 UF 35/18, Rn. 11 - juris;… JHA/Dürbeck, 7. Aufl. 2020, BGB § 1361b Rn. 35;… und Palandt/Götz, 80. Aufl. 2021, Rn. 23 zu § 1361b BGB, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 30.04.2012 - 4 UF 14/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Sorgerechtsverfahren: Verstoß einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung gegen den ordre public mangels gerichtlicher Anhörung des Kindes; Verfahrensgegenstand bei Inzidentprüfung einer ausländischen Entscheidung
- unalex.eu
Art. 23 Brüssel II bis-VO
- rechtsportal.de
BGB § 1696; FamFG § 109
Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 03.01.2012 - 5 F 1248/11
- OLG Oldenburg, 30.04.2012 - 4 UF 14/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1887
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 02.03.2021 - 20 W 276/19
Anerkennung einer gerichtlichen Entscheidung nach den §§ 108 ff. FamFG im …
- OLG Hamburg, 14.07.2020 - 12 UF 60/20
Gerichtszuständigkeit bei widerrechtlichem Verbringen eines minderjährigen Kindes …
Eine gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. b KSÜ erforderliche Anhörung des Kindes kann auch von einer national zuständigen Stelle durchgeführt werden, die dem Gericht einen Bericht vorlegt, indem die Wünsche und Gefühle des Kindes aufgeführt sind (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 30. April 2012, 4 UF 14/12, FamRZ 2012, 1887, juris Rn. 34f; Andrae, NZFam 2016, 1011, 1015).Vielmehr kann es ausreichen, dass die Anhörung des Kindes auch von einer national zuständigen Stelle durchgeführt werden, die dem Gericht einen Bericht vorlegt, indem die Wünsche und Gefühle des Kindes aufgeführt sind (vgl. OLG Oldenburg, 4 UF 14/12, Beschluss vom 30. April 2012, FamRZ 2012, 1887, juris Rn. 34f; Andrae, NZFam 2016, 1011, 1015).
- OLG Stuttgart, 15.10.2020 - 15 UF 8/20
Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in einem anderen …
Das BVerfG hat ausdrücklich entschieden, dass es von Verfassungs wegen regelmäßig erforderlich ist, dass Kinder bereits ab einem Alter von drei Jahren vom Richter persönlich - Anhörung durch Dritte reicht nicht (anders OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1887 (Anhörung durch Gutachter).