Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 195 BGB, § 199 BGB, § 204 BGB, § 1573 Abs 2 BGB, § 1578 BGB, ...
1. Die gerichtliche Geltendmachung von Unterhalt durch den Unterhaltsberechtigten hemmt nicht den Ablauf der Verjährung der im Zeitpunkt der Antragseinreichung bereits auf einen Träger öffentlicher Leistungen übergegangenen und nicht rückübertragenen ... - Justiz Hessen
§ 195 BGB, § 199 BGB, § 204 BGB, § 1573 Abs 2 BGB, § 1578 BGB, § 1585b Abs 3 BGB, § 167 ZPO, § 33 SGB II
Grundsatzfragen des Ehegattenunterhalts (Verjährung, Tilgungsleistung und "Sättigungsgrenze"/konkreter Bedarf)
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 195, 199; BGB 204; BGB 1573 Abs. 2; BGB 1578; BGB 1585b Abs. 3; ZPO 167; SGB II 33
Ehegattenunterhalt, nachehelich; Forderungsübergang; Rückübertragung; Verjährung; Verwirkung; Wohnvorteil, Tilgungsleistungen; Bedarfsbemessung, konkret - familienrechtsiegen.de
Grundsatzfragen zum Ehegattenunterhalt
- familienrecht-deutschland.de
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; konkreter Bedarf; Tilgungsleistungen und Wohnvorteil; »Sättigungsgrenze«; Begrenzung des nachehelichen Unterhalts; Verjährung und Verwirkung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Grundsatzfragen des Ehegattenunterhalts
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Unterliegt nachehelicher Ehegattenunterhalt auch schon vor der Verjährung der Verwirkung nach § 1585b Abs. 3 BGB?
Besprechungen u.ä.
- ftcam-ra.de , S. 2 (Entscheidungsbesprechung)
Verjährung, Verwirkung und Berechnung nachehelichen Unterhalts
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 18.08.2016 - 473 F 19250/15
- OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 4 UF 249/16
- OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16
Papierfundstellen
- NJW 2020, 2644
- FamRZ 2021, 1030
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (21)
- BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89
Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16
Durch die Stufenmahnung vom 16.7.2013 hat die Antragstellerin den Antragsgegner - auch für die Zukunft - wirksam in Verzug gesetzt (vgl. BGH, FamRZ 1990, 283). - BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00
Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16
Dieses wirkt sich im Falle einer quotalen Bedarfsermittlung nach der oben angewandten Differenzmethode bedarfserhöhend aus (vgl. BGH, FamRZ 2001, 1687). - BGH, 18.01.2017 - XII ZB 118/16
Elternunterhalt: Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen für ein Eigenheim
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16
Der Senat rückt vor diesem Hintergrund von seiner bisherigen Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Tilgungsleistungen beim Wohnvorteil ab und folgt der zum Elternunterhalt entwickelten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, deren Ausweitung auf den Ehegattenunterhalt der Bundesgerichtshof bereits angedeutet hat (vgl. BGH, FamRZ 2018, 1506, Rdnr. 31 unter Verweis auf seine zum Elternunterhalt ergangene Entscheidung FamRZ 2017, 519;… OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2019, 1611, Rdnr. 66; für den Abzug beim Kindesunterhalt OLG Frankfurt am Main, NZFam 2019, 1054).
- BGH, 15.11.2017 - XII ZB 503/16
Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16
Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob im vorliegenden Fall noch die in den Unterhaltsgrundsätzen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main für die Jahre 2013 bis 2016 enthaltene relative Sättigungsgrenze von 2.500,- Euro Anwendung findet, oberhalb derer ein Bedarf vom Unterhaltsberechtigten konkret, also nicht als Quote des verfügbaren Einkommens darzulegen und zu beweisen ist, oder ob auch für die Vergangenheit von einer tatsächlichen Vermutung des vollständigen Verbrauchs des verfügbaren Einkommens bis zum Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommenshöchstbetrags auszugehen ist mit der Folge, dass der Unterhaltspflichtige darlegen und beweisen muss, dass die Beteiligten das verfügbare Einkommen nicht in vollem Umfang zur Bedarfsdeckung eingesetzt haben bzw. eingesetzt hätten (vgl. zur Problematik BGH, FamRZ 2018, 260; FamRZ 2020, 21, und Ziffer 15.3 der Unterhaltsgrundsätze des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1.1.2020). - BGH, 31.01.2018 - XII ZB 133/17
Kindesunterhalt: Verwirkung eines nicht geltend gemachten Unterhaltsanspruchs
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16
Vielmehr bedarf es der Darlegung weiterer Umstände, auf Grund derer der Unterhaltspflichtige berechtigterweise darauf vertrauen durfte, vom Unterhaltsberechtigten nicht mehr auf den geltend gemachten Unterhalt in Anspruch genommen zu werden (vgl. BGH, FamRZ 2018, 589; FamRZ 2018, 681). - BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16
Im Hinblick auf die starken Schwankungen der Einkünfte des Antragsgegners erachtet der Senat es als gerechtfertigt, für die Ermittlung der hier ausschließlich noch geltend gemachten Unterhaltsrückstände auf das gesamte im streitgegenständlichen Zeitraum erzielte Einkommen abzustellen, weil es lebensfremd erscheint, dass die Beteiligten ihren Bedarf jährlich den jeweiligen Einkommensschwankungen angepasst hätten (vgl. insoweit auch BGH, FamRZ 2007, 1532, Rdnr. 23). - BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02
Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16
Der Antragsgegner weist zwar zutreffend darauf hin, dass Voraussetzung eines nachehelichen Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt das allenfalls durch eine vorübergehende Leistungsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen unterbrochene durchgängige Bestehen eines Unterhaltsanspruchs ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung ist (…vgl. Palandt/Brudermüller, BGB, 79. Aufl. 2020, § 1573, Rdnr. 16 unter Verweis auf BGH, FamRZ 2016, 203; FamRZ 2005, 1817). - BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19
Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16
Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob im vorliegenden Fall noch die in den Unterhaltsgrundsätzen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main für die Jahre 2013 bis 2016 enthaltene relative Sättigungsgrenze von 2.500,- Euro Anwendung findet, oberhalb derer ein Bedarf vom Unterhaltsberechtigten konkret, also nicht als Quote des verfügbaren Einkommens darzulegen und zu beweisen ist, oder ob auch für die Vergangenheit von einer tatsächlichen Vermutung des vollständigen Verbrauchs des verfügbaren Einkommens bis zum Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommenshöchstbetrags auszugehen ist mit der Folge, dass der Unterhaltspflichtige darlegen und beweisen muss, dass die Beteiligten das verfügbare Einkommen nicht in vollem Umfang zur Bedarfsdeckung eingesetzt haben bzw. eingesetzt hätten (vgl. zur Problematik BGH, FamRZ 2018, 260; FamRZ 2020, 21, und Ziffer 15.3 der Unterhaltsgrundsätze des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1.1.2020). - OLG Frankfurt, 03.05.2019 - 2 UF 273/17
Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter unabhängig von neuer Partnerschaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16
Der Senat rückt vor diesem Hintergrund von seiner bisherigen Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Tilgungsleistungen beim Wohnvorteil ab und folgt der zum Elternunterhalt entwickelten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, deren Ausweitung auf den Ehegattenunterhalt der Bundesgerichtshof bereits angedeutet hat (…vgl. BGH, FamRZ 2018, 1506, Rdnr. 31 unter Verweis auf seine zum Elternunterhalt ergangene Entscheidung FamRZ 2017, 519; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2019, 1611, Rdnr. 66; für den Abzug beim Kindesunterhalt OLG Frankfurt am Main, NZFam 2019, 1054). - BGH, 04.07.2018 - XII ZB 448/17
Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung einer Rente nach dem HIV-Hilfegesetz …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16
Der Senat rückt vor diesem Hintergrund von seiner bisherigen Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Tilgungsleistungen beim Wohnvorteil ab und folgt der zum Elternunterhalt entwickelten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, deren Ausweitung auf den Ehegattenunterhalt der Bundesgerichtshof bereits angedeutet hat (vgl. BGH, FamRZ 2018, 1506, Rdnr. 31 unter Verweis auf seine zum Elternunterhalt ergangene Entscheidung FamRZ 2017, 519;… OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2019, 1611, Rdnr. 66; für den Abzug beim Kindesunterhalt OLG Frankfurt am Main, NZFam 2019, 1054). - OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 8 UF 25/18
Grundsatz zum Elternunterhalt zur Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen vom …
- BGH, 07.02.2018 - XII ZB 338/17
Statthaftigkeit eines isolierten Drittwiderantrags zur Geltendmachung eines …
- BGH, 19.09.2018 - XII ZB 385/17
Darlegungslast und Beweislast des Scheinvaters beim Unterhaltsregress für die …
- BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15
Aufstockungsunterhalt: Unterbrechung der "Unterhaltskette" durch vorübergehende …
- BGH, 11.05.2005 - XII ZR 108/02
Ausgleich steuerlicher Nachteile des Unterhaltsberechtigten infolge der …
- BGH, 07.12.2011 - XII ZR 159/09
Nachehelicher Unterhalt: Präklusionswirkung eines eine Abänderungsklage …
- BGH, 15.11.2012 - I ZR 86/11
Verjährungshemmung durch Klageerhebung: Abtretung der Klageforderung vor …
- BGH, 06.04.1995 - VII ZR 73/94
Formularmäßige Einschränkung der Gewährleistung des Bauträgers
- BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 91/87
Geltendmachung rückständigen nachehelichen Unterhalts
- OLG Köln, 23.05.1996 - 14 UF 9/96
- BGH, 05.04.1965 - III ZR 9/64
Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung eines Notars anläßlich der …
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OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 4 UF 249/16 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 18.08.2016 - 473 F 19250/15
- OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 4 UF 249/16
- OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16