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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18 (https://dejure.org/2019,18676)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.06.2019 - 4 L 209/18 (https://dejure.org/2019,18676)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 4 L 209/18 (https://dejure.org/2019,18676)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 28 Abs 2 GG
    Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht verstoßenden (zu niedrigen) Beitragssatzes

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines aufwandsdeckenden Beitragssatzes bei Herstellungsbeiträgen infolge der Beitragserhebungspflicht hinsichtlich Aufwand...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsermittlungsgrundsatz; Fehlersuche; Beitragserhebungspflicht; Aufwandsüberscheitungsverbot; Gesetzesvorbehalt; Selbstverwaltung, kommunale; Finanzhoheit; Zu Rechtsfragen im Rahmen der Prüfung eines gegen die Beitragserhebungspflicht des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA ...

  • rechtsportal.de

    Festsetzung eines aufwandsdeckenden Beitragssatzes bei Herstellungsbeiträgen infolge der Beitragserhebungspflicht hinsichtlich Aufwandsüberschreitungsverbots; Satzung als Rechtsgrundlage über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung i.R.d. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2018 - 4 L 97/17

    Erfordernis der subjektiven Rechtsverletzung in VwGO § 113 Abs 1 S 1 bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18
    Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Gesetzessystematik sowie dem Sinn und Zweck des Gesetzes (vgl. dazu weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. August 2018- 4 K 221/15 - und v. 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 -, beide zit. nach JURIS).

    Die Gegenauffassung, dass ein zu geringer Beitragssatz die Beitragspflichtigen nicht beschwere und sie deshalb nicht in eigenen subjektiven Rechten verletze, trägt dem Unterschied zwischen Verwaltungsakt und Rechtsnorm nicht ausreichend Rechnung (vgl. dazu weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v 2. Oktober 2018, a.a.O., m.w.N.).

    Darüber hinaus ist diese Frage nunmehr durch das Urteil des beschließenden Senats vom 2. Oktober 2018 (a.a.O.) geklärt.

    Zudem sind die in Rede stehenden Fragen ebenfalls nunmehr durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteile v. 21. August 2018, a.a.O., v. 2. Oktober 2018, a.a.O., und v. 16. Oktober 2018, a.a.O.) geklärt.

    (1) Die Frage "Bedarf es für eine gerichtliche Bezifferung des Umfangs einer landesgesetzlichen Beitragserhebungspflicht bei leitungsgebundenen Einrichtungen wegen des Vorbehalts des Gesetzes einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage?" ist - wie schon in den Urteilen des Senats vom 21. August 2018 (a.a.O.), vom 2. Oktober 2018 (a.a.O.) und vom 16. Oktober 2018 (a.a.O.) dargelegt - dahingehend beantwortet, dass sich die Beitragserhebungspflicht mit der grundsätzlichen Verpflichtung zur Festsetzung eines aufwandsdeckenden Beitragssatzes unmittelbar aus § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA ergibt (vgl. nunmehr auch die Gesetzesbegründung zur Änderung des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in LT-DrS 7/3491 vom 18. Oktober 2018, S. 9ff.).

    Im Übrigen ist auch diese Rechtsfrage durch die Urteile des beschließenden Senats vom 21. August 2018 (a.a.O.) und vom 2. Oktober 2018 (a.a.O.) geklärt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18
    Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Gesetzessystematik sowie dem Sinn und Zweck des Gesetzes (vgl. dazu weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. August 2018- 4 K 221/15 - und v. 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 -, beide zit. nach JURIS).

    Zudem sind die in Rede stehenden Fragen ebenfalls nunmehr durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteile v. 21. August 2018, a.a.O., v. 2. Oktober 2018, a.a.O., und v. 16. Oktober 2018, a.a.O.) geklärt.

    (1) Die Frage "Bedarf es für eine gerichtliche Bezifferung des Umfangs einer landesgesetzlichen Beitragserhebungspflicht bei leitungsgebundenen Einrichtungen wegen des Vorbehalts des Gesetzes einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage?" ist - wie schon in den Urteilen des Senats vom 21. August 2018 (a.a.O.), vom 2. Oktober 2018 (a.a.O.) und vom 16. Oktober 2018 (a.a.O.) dargelegt - dahingehend beantwortet, dass sich die Beitragserhebungspflicht mit der grundsätzlichen Verpflichtung zur Festsetzung eines aufwandsdeckenden Beitragssatzes unmittelbar aus § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA ergibt (vgl. nunmehr auch die Gesetzesbegründung zur Änderung des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in LT-DrS 7/3491 vom 18. Oktober 2018, S. 9ff.).

    Im Übrigen ist auch diese Rechtsfrage durch die Urteile des beschließenden Senats vom 21. August 2018 (a.a.O.) und vom 2. Oktober 2018 (a.a.O.) geklärt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - 4 K 101/16

    Gesamtnichtigkeit einer Beitragssatzung, wenn der festgesetzte Beitragssatz den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18
    Aus den von der Beklagten hier genannten Regelungen in § 6 Abs. 5 Satz 6 KAG LSA (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 16. Oktober 2018 - 4 K 101/16 -, zit. nach JURIS) und § 13a KAG LSA ergibt sich ebenfalls nichts anderes.

    Zudem sind die in Rede stehenden Fragen ebenfalls nunmehr durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteile v. 21. August 2018, a.a.O., v. 2. Oktober 2018, a.a.O., und v. 16. Oktober 2018, a.a.O.) geklärt.

    (1) Die Frage "Bedarf es für eine gerichtliche Bezifferung des Umfangs einer landesgesetzlichen Beitragserhebungspflicht bei leitungsgebundenen Einrichtungen wegen des Vorbehalts des Gesetzes einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage?" ist - wie schon in den Urteilen des Senats vom 21. August 2018 (a.a.O.), vom 2. Oktober 2018 (a.a.O.) und vom 16. Oktober 2018 (a.a.O.) dargelegt - dahingehend beantwortet, dass sich die Beitragserhebungspflicht mit der grundsätzlichen Verpflichtung zur Festsetzung eines aufwandsdeckenden Beitragssatzes unmittelbar aus § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA ergibt (vgl. nunmehr auch die Gesetzesbegründung zur Änderung des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA in LT-DrS 7/3491 vom 18. Oktober 2018, S. 9ff.).

    Mit § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA wurde den beitragserhebenden Körperschaften gerade kein "- gerichtsfester - Prognose- und Entscheidungsspielraum" eingeräumt, und § 6 Abs. 5 Satz 6 KAG LSA ist nicht im Rahmen der Festsetzung des Beitragssatzes anwendbar, sondern betrifft allein die eigentliche Beitragserhebung (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 16. Oktober 2018, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18
    Er hat dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren und darf nicht in den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung eingreifen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. Januar 2010 - 2 BvR 2185/04, 2 BvR 2189/04 - BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2010 - 8 C 43.09 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18
    Denn § 88 VwGO legitimiert das Gericht nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was die Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie nach Meinung des Gerichts zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (so BVerwG, Beschl. v. 19. April 2016 - 6 B 3.16 - Urt. v. 15. April 2015 - 8 C 14.14 - Urt. v. 23. August 2007 - 7 C 13.06 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 8 C 43.09

    Kommunale Selbstverwaltung; kommunale Finanzhoheit; Gestaltungsspielraum;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18
    Er hat dabei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren und darf nicht in den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung eingreifen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. Januar 2010 - 2 BvR 2185/04, 2 BvR 2189/04 - BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2010 - 8 C 43.09 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18
    Die Berufung ist schließlich nicht nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wegen einer Abweichung des angegriffenen Urteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2002 (- 9 CN 1.01 -, zit. nach JURIS) zuzulassen.
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18
    Denn § 88 VwGO legitimiert das Gericht nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was die Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie nach Meinung des Gerichts zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (so BVerwG, Beschl. v. 19. April 2016 - 6 B 3.16 - Urt. v. 15. April 2015 - 8 C 14.14 - Urt. v. 23. August 2007 - 7 C 13.06 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18
    Bei den von der Beklagten herangezogenen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich schon nicht um Rechtssätze, sondern die Umschreibung einer Maxime richterlichen Handelns, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht in Frage stellt (so BVerwG, Beschlüsse v. 17. Mai 2018 - 4 B 20.18 -, v. 27. September 2012 - 4 BN 20.12 - und v. 4. Oktober 2006 - 4 BN 26.06 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 27.09.2012 - 4 BN 20.12

    Zusammenhang zwischen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme und Wohl der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2019 - 4 L 209/18
    Bei den von der Beklagten herangezogenen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich schon nicht um Rechtssätze, sondern die Umschreibung einer Maxime richterlichen Handelns, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht in Frage stellt (so BVerwG, Beschlüsse v. 17. Mai 2018 - 4 B 20.18 -, v. 27. September 2012 - 4 BN 20.12 - und v. 4. Oktober 2006 - 4 BN 26.06 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 16.11.2017 - 10 B 2.17

    Volle gerichtliche Überprüfbarkeit der kommunalen Pflicht zur Erhebung von

  • BVerwG, 05.03.2019 - 5 B 13.19

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 17.05.2018 - 4 B 20.18

    Herleitung von Ansprüchen aus dem Rücksichtnahmegebot durch einen Nutzer eines

  • BVerwG, 19.04.2016 - 6 B 3.16

    Rechtliches Gehör; Divergenz; Überzeugungsgrundsatz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

  • OVG Saarland, 14.02.1991 - 1 R 618/88

    Kanalbaubeitragssatzung; Gestaltungsspielraum; Übergangsregelung; Veranschlagung;

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09

    Bestimmung des Beitragssatzes im Abwasserbeitragsrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2017 - 4 L 102/16

    Ablaufhemmung der steuerrechtlichen Festsetzungsfrist durch Grundlagenbescheid

  • VG Potsdam, 06.01.2020 - 8 K 2452/16
    Dabei kann es dahinstehen, ob die im Beitragsrecht geltende Pflicht, Beiträge nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen und satzungsrechtlichen Normen zu erheben und den kraft Gesetzes und dem Grunde und der Höhe nach entstandenen Beitragsanspruch in vollem Umfang geltend zu machen (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 3. Dezember 2003 - 2 A 417/01 -, juris Ls. 2 und Rn. 32; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 25. Mai 2016 - VG 5 K 227/13 -, juris Rn. 31; Driehaus, in: ders., KAG, Stand September 2018, § 8 Rn. 15 ff., 21; vgl. auch Becker, in: ders. u.a., KAG Bbg, Stand Januar 2017, § 8 Rn. 49; siehe auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 4 L 209/18 -, juris Rn. 7 ff.) ebenfalls bedingt, dass der zu erhebende Beitrag zunächst in voller Höhe festgesetzt werden muss und erst in einem zweiten Schritt der bereits erhobene Beitrag mit Blick auf die Bestimmung des Zahlbetrags anzurechnen ist.

    Der - potentielle - Verstoß gegen das Ausschöpfungsgebot bezieht sich nämlich nicht auf die Kalkulation des Beitragssatzes selbst, so dass es hier nicht an einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage für den belastenden Beitragsbescheid fehlt (vgl. zu dieser Konstellation OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 4 L 209/18 -, juris Rn. 7 ff.).

  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 5680/17

    Unzulässiger Gemeindeanteil iHv 50 % bei Anliegerverkehr

    Die gesetzliche Vorgabe, wonach kommunale Abgaben nur aufgrund einer Satzung erhoben werden dürfen (vgl. § 2 Satz 1 KAG ), dient dabei nicht nur dem öffentlichen Interesse an der Deckung des Aufwands für die Herstellung öffentlicher Einrichtungen, sondern auch dem Individualinteresse der Beitragspflichtigen, nur nach Maßgabe einer wirksamen Satzung zu Beiträgen herangezogen zu werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2020 - 9 B 4/19 -, juris, Rn. 17 f., OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 4 L 209/18 -, juris, Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Mai 2015 - OVG 9 S 8.14 -, Rn. 9).
  • VG Potsdam, 05.12.2019 - 8 K 3801/16
    Dabei kann es dahinstehen, ob die im Beitragsrecht geltende Pflicht, Beiträge nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen und satzungsrechtlichen Normen zu erheben und den kraft Gesetzes und dem Grunde und der Höhe nach entstandenen Beitragsanspruch in vollem Umfang geltend zu machen (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 3. Dezember 2003 - 2 A 417/01 -, juris Ls. 2 und Rn. 32; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 25. Mai 2016 - VG 5 K 227/13 -, juris Rn. 31; Driehaus, in ders., KAG, Stand September 2018, § 8 Rn. 15 ff., 21; vgl. auch Becker, in: ders. u.a., KAG Bbg, Stand Januar 2017, § 8 Rn. 49; siehe auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 4 L 209/18 -, juris Rn. 7 ff.) ebenfalls bedingt, dass der zu erhebende Beitrag zunächst in voller Höhe festgesetzt werden muss und erst in einem zweiten Schritt der bereits erhobene Beitrag mit Blick auf die Bestimmung des Zahlbetrags anzurechnen ist.

    Der - potentielle - Verstoß gegen das Ausschöpfungsgebot bezieht sich nämlich nicht auf die Kalkulation des Beitragssatzes selbst, so dass es hier nicht an einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage für den belastenden Beitragsbescheid fehlt (vgl. zu dieser Konstellation OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 4 L 209/18 -, juris Rn. 7 ff.).

  • VG Potsdam, 18.11.2019 - 8 K 2367/16

    Beitragserhebung für den Anschluss eines Grundstücks an eine

    Dabei kann es dahinstehen, ob die im Beitragsrecht geltende Pflicht, Beiträge nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen und satzungsrechtlichen Normen zu erheben und den kraft Gesetzes und dem Grunde und der Höhe nach entstandenen Beitragsanspruch in vollem Umfang geltend zu machen (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 3. Dezember 2003 - 2 A 417/01 -, juris Ls. 2 und Rn. 32; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 25. Mai 2016 - VG 5 K 227/13 -, juris Rn. 31; Driehaus, in ders., KAG, Stand September 2018, § 8 Rn. 15 ff., 21; vgl. auch Becker, in: ders. u.a., KAG Bbg, Stand Januar 2017, § 8 Rn. 49; siehe auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 4 L 209/18 -, juris Rn. 7 ff.) ebenfalls bedingt, dass der zu erhebende Beitrag zunächst in voller Höhe festgesetzt werden muss und erst in einem zweiten Schritt der bereits erhobene Beitrag mit Blick auf die Bestimmung des Zahlbetrags anzurechnen ist.

    Der - potentielle - Verstoß gegen das Ausschöpfungsgebot bezieht sich nämlich nicht auf die Kalkulation des Beitragssatzes selbst, so dass es hier nicht an einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage für den belastenden Beitragsbescheid fehlt (vgl. zu dieser Konstellation OVG Magdeburg, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 4 L 209/18 -, juris Rn. 7 ff.).

  • VG Halle, 15.10.2020 - 4 A 543/17

    Beitrag für die Herstellung einer Schmutzwasserentsorgungseinrichtung;

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (OVG LSA, Urteil vom 21. August 2018 - 4 K 221/15 - Juris Rn. 75; Urteil vom 02. Oktober 2018 - 4 L 97/17 - Juris Rn. 61; Beschluss vom 04. Juni 2019 - 4 L 209/18 - Juris Rn. 7) muss infolge der in § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA geregelten Verpflichtung zur Beitragserhebung bei Herstellungsbeiträgen grundsätzlich ein aufwandsdeckender Beitragssatz festgesetzt werden.
  • VG Halle, 26.10.2020 - 4 A 543/17

    Beitrag für die Herstellung einer Schmutzwasserentsorgungseinrichtung;

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (OVG LSA, Urteil vom 21. August 2018 - 4 K 221/15 - Juris Rn. 75; Urteil vom 02. Oktober 2018 - 4 L 97/17 - Juris Rn. 61; Beschluss vom 04. Juni 2019 - 4 L 209/18 - Juris Rn. 7) muss infolge der in § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA geregelten Verpflichtung zur Beitragserhebung bei Herstellungsbeiträgen grundsätzlich ein aufwandsdeckender Beitragssatz festgesetzt werden.
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