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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.06.1997 - 4 U 47/94   

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OLG Celle, 27.06.1997 - 4 U 47/94 (https://dejure.org/1997,11288)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.06.1997 - 4 U 47/94 (https://dejure.org/1997,11288)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Juni 1997 - 4 U 47/94 (https://dejure.org/1997,11288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 91a ZPO; § 97 Abs. 2 ZPO; § 906 BGB; § 906 Abs. 1 S. 2 BGB; § 48 des BImSchG
    Ausmaß der von einem Kindergarten ausgehenden Lärmbelästigung; Interesse der Allgemeinheit an einer kinderfreundlichen und jugendfreundlichen Umgebung; Beweisaufnahmekosten, die auch bei sachgerechter Prozeßführung auf jeden Fall entstanden wären

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausmaß der von einem Kindergarten ausgehenden Lärmbelästigung; Interesse der Allgemeinheit an einer kinderfreundlichen und jugendfreundlichen Umgebung; Beweisaufnahmekosten, die auch bei sachgerechter Prozeßführung auf jeden Fall entstanden wären

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 9 O 293/93
  • OLG Celle, 27.06.1997 - 4 U 47/94

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 1023
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.1997 - 4 U 47/94
    Die Rechtsprechung (BGH NJW 1993, 1656; VGH Mannheim, NVwZ 1990, 988; OLG Düsseldorf, DWW 1996, 20) hat allerdings mehrfach ausgesprochen, bei der notwendigen Wertung der Wesentlichkeit von Lärmbeeinträchtigungen dürfe im Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung auch den Bewohnern eines Wohngebiets Lärm als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens in höherem Maße zugemutet werden, als er generell zulässig sei.
  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82

    Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.1997 - 4 U 47/94
    Die Neufassung des § 906 BGB durch das Sachenrechtsänderungsgesetz aus dem Jahre 1994 war zwar zu Beginn des Rechtsstreits noch nicht in Kraft getreten, sie entspricht aber nur der Kodifizierung der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsprechung, denn der Bundesgerichtshof hat stets (BGH NJW 1983, 751) die Ansicht vertreten, daß Regelungen und Verwaltungsvorschriften als Richtwert zur Beurteilung der Wesentlichkeit dienen können, jedoch die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden müssen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1990 - 8 S 1820/89

    Zumutbarkeit von Spielplatzlärm; notwendige Maßnahmen zur Lärmvermeidung

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.1997 - 4 U 47/94
    Die Rechtsprechung (BGH NJW 1993, 1656; VGH Mannheim, NVwZ 1990, 988; OLG Düsseldorf, DWW 1996, 20) hat allerdings mehrfach ausgesprochen, bei der notwendigen Wertung der Wesentlichkeit von Lärmbeeinträchtigungen dürfe im Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung auch den Bewohnern eines Wohngebiets Lärm als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens in höherem Maße zugemutet werden, als er generell zulässig sei.
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10

    Kriterien für die Beurteilung der Nachbarverträglichkeit einer Kinderkrippe

    Die Nachbarverträglichkeit von Kindertagesstätten - die Kinderkrippe für Kleinkinder im Alter von 1 bis 3 bzw. 4 Jahren stellt einen Unterfall der Kindertagesstätte dar - beurteilt sich vielmehr nach einer wertenden Betrachtung der Situation, in die die in ihrer Nutzung konkurrierenden Grundstücke gestellt sind; Orientierungswerte spielen dabei eher eine untergeordnete Rolle (vgl. zum Nachstehenden: Rojahn, ZfBR 2010, 752; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2008 - 2 BS 171/08 -, BauR 2009, 203 sowie v. 2.7.2009 - 2 BS 72/09 -, BauR 2010, 56 - diese betreffen ein und dieselbe Kindertagesstätte mit unterschiedlich starken Gruppen - OLG Celle, Beschl. v. 27.6.1997 - 4 U 47/94 -, MDR 1997, 1023 = NdsRpfl.
  • LG Hamburg, 08.08.2005 - 325 O 166/99

    Nachbarrecht: Einstellung des Betriebs eines Kindergartens im reinen Wohngebiet

    Dem hat auch das OLG Celle zugestimmt, hat aber zu bedenken gegeben, ob das noch so verständliche kindliche Verhalten auf Dauer wenigen Bürgern als Sonderopfer zugemutet werden kann (MDR 1997, 1023, 1024).

    Bei den im Kindergarten betreuten Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren hätte allein durch die Anwesenheit des Gerichts und ggf. auch der Prozessbevollmächtigten eine - letztlich für die Beurteilung erforderliche - unbefangene Spielsituation im Garten nicht mehr bestanden (vgl. zum Problem der Augenscheinseinnahme Staudinger, a.a.O., Rn. 204; OLG Celle MDR 1997, 1023, 1024).

  • OLG Schleswig, 10.10.2001 - 2 W 53/01

    Fristgerechte Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung

    Dies kann jedoch nicht dazu führen, dass ein Nachteil angenommen werden kann, der des bei einem geordneten Zusammenleben der Wohnungseigentümer unvermeidliche Maß überschreitet: Unter Berücksichtigung der zu § 906 BGB entwickelten Rechtsprechung des Grundsatzes einer gesteigerten Duldungspflicht gegenüber Kinderlärm (vgl. OLG Celle MDR 1997, 1023), der wegen der gleichgearteten Interessenlage auch bei der Prüfung der Frage, ob eine Lärmbeeinträchtigung zu einem unvermeidlichen Nachteil im Sinne der §§ 22, 14 WEG führt, Anwendung finden muss, haben Wohnungseigentümer die durch spielende Kinder verursachte Geräuschentwicklung in gewissem Umfang zu dulden.
  • VG Lüneburg, 23.07.2013 - 2 B 21/13

    Allgemeines Wohngebiet; Aussetzungsantrag; Baubeginn; Baugebiet; Baugrenze;

    "Die Nachbarverträglichkeit von Kindertagesstätten - die Kinderkrippe für Kleinkinder im Alter von 1 bis 3 bzw. 4 Jahren stellt einen Unterfall der Kindertagesstätte dar - beurteilt sich vielmehr nach einer wertenden Betrachtung der Situation, in die die in ihrer Nutzung konkurrierenden Grundstücke gestellt sind; Orientierungswerte spielen dabei eher eine untergeordnete Rolle (vgl. zum Nachstehenden: Rojahn, ZfBR 2010, 752; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2008 - 2 BS 171/08 -, BauR 2009, 203 sowie v. 2.7.2009 - 2 BS 72/09 -, BauR 2010, 56 - diese betreffen ein und dieselbe Kindertagesstätte mit unterschiedlich starken Gruppen - OLG Celle, Beschl. v. 27.6.1997 - 4 U 47/94 -, MDR 1997, 1023 = NdsRpfl.
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   OLG Zweibrücken, 01.12.1994 - 4 U 47/94   

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OLG Zweibrücken, 01.12.1994 - 4 U 47/94 (https://dejure.org/1994,14647)
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OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 1994 - 4 U 47/94 (https://dejure.org/1994,14647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 1996, 621
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